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BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen
BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen
BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen - Neurokompetente Beratung und Fallbegleitung sind insb. für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung sowie deren Familien notwendig, um im Entwicklungsverlauf Teilhabe im Alltag, aber auch in Schule und Beruf nicht nur kurz- sondern v. a. MITTEL- und LANGFRISTIG zu sichern!
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Wie werden Sie für betroffene Kinder und Jugendliche sicherstellen, dass diese Beratung und Begleitung im ambulanten, medizinischen, therapeutischen, pädagogischen, sozialen und rechtlichen Nachsorgebereich erhalten, um deren Teilhabe zu sichern?
MeH sind nach Auffassung der LINKEn vom Behinderungsbegriff der verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Rechten auf Teilhabe voll umfasst. Daher muss diesen Menschen auch der bedarfsgerechte Zugang zu allen Leistungen und Beratungsmöglichkeiten gemäß der Eingliederungshilfe gesichert werden. Das heißt, alle Eingliederungshilfeträger und die EUTB müssen auch die erforderliche neurokompetente Expertise erlangen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich erforderlicher Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote.
Hierfür könnte der Kompetenzbereich der EUTB erweitert werden. Wir wollen diese Beratungsstellen unbürokratisch so finanziell und personell ausstatten, dass sie ihre Beratungsdienste langfristig und barrierefrei anbieten können. Auch die Ressourcen Sozialpädiatrischer Zentren für ein Case-Management müssten ausgebaut werden. Im Teilhabeplanverfahren ist die Rolle der Eltern zu stärken und Ihr Bedarf zu berücksichtigen.
Themen:
Gesundheit und Pflege,
Kinder und Jugend
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Wie können diese neurokompetente Beratung und Fallbegleitung für betroffene Kinder und Jugendliche und deren Familien nach Ihrer Einschätzung finanziert werden?
DIE LINKE will zudem flächendeckend die persönliche Assistenz stärken. Diese Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen soll bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien ausgestaltet und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz muss auch in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen gesichert werden.
Wenn die Fallbegleitung im Rahmen der EUTB oder über Assistenzleistungen organisiert wird, dann soll dies auch über das SGB IX finanziert werden. Darüber hinaus sollte die Umsetzung des Leistungsanspruchs auf Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V evaluiert und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verbessert werden. Für bessere Leistungen des Versorgungsmanagements oder anderer Leistungen der Gesundheitsversorgung verbessert die Solidarische Gesundheitsversicherung die Basis.
Themen:
Gesundheit und Pflege,
Kinder und Jugend
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Die im letzten Koalitionsvertrag formulierte Zielstellung, Grundrechte von Kindern gesetzlich zu verankern, wurde nicht erfüllt. Was konkret wollen Sie tun, um Grundrechte für Kinder gesetzlich adäquat zu verankern? Wie sollen Grundrechte von Kindern mit erworbenen Hirnschädigungen gestärkt werden?
Kinder mit erworbenen Hirnschäden sind vor allem auch Kinder, deren Rechte mit der Aufnahme von Kinderrechten ebenfalls gestärkt werden. Die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt entsprechende Initiativen ergriffen und damit auch Druck aufgebaut. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dieses Scheitern ist eine Chance, da die von der Bundesregierung gewählte Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte beinhaltete und mit dieser Formulierung gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo drohte.
Damit auch die Rechte von Kindern mit erworbenen Hirnschäden gestärkt werden, ist es wichtig, das eine Formulierung im Grundgesetz den Dreiklang von Schutz, Förderung und Beteiligung beinhaltet. Auf dieser Basis würde das materielle Recht gestärkt werden aus dem sich weitere Gesetzesanpassungen ergeben z.B. in Hinblick auf Inklusion oder Armut.
Themen:
Gesundheit und Pflege,
Kinder und Jugend