Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Netzwerk #200Häuser
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Bezahlbare Wohnungen gehen durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verloren. Hohe Kaufpreise erhöhen den Druck zur Mietsteigerung. Wie sieht Ihre Strategie dagegen aus?
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum, allzu oft gefolgt von der Eigenbedarfskündigung, dient immer häufiger als Geschäftsmodell, um Gewinne jenseits des geltenden Mietrechts zu erzielen. Angesichts der oft überhöhten Kaufpreise haben Mieter*innen kaum die Möglichkeit, ihre eigene Wohnung zu kaufen. So gefährden Umwandlungen die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen. Die gesetzlichen Einschränkungen der großen Koalition werden diese Entwicklung vielerorts kaum aufhalten. Zu groß sind die Lücken und Ausnahmeregelungen, und zu kurz die Befristung der Einschränkungen auf nur fünf Jahre. Wir wollen ein weitgehendes Umwandlungsverbot. Umwandlungen in Gebieten, die schon als angespannte Wohnungsmärkte oder als Milieuschutzgebiete ausgewiesen sind, müssen ausnahmslos verboten werden. Darüber hinaus sollten Kommunen darüber entscheiden können, in welchen Stadt- oder Ortsteilen Umwandlungen von Mietwohnungen in Wohneigentum nur noch in Ausnahmefällen zulässig sind.
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Mietendeckel, Wohnen und Bauen
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Eigenbedarfskündigung ist einer der Hauptverdrängungsgründe im Umwandlungsgeschehen. Die Gründe u. der Personenkreis für einen Eigenbedarf wurden durch die Gerichte stark ausgeweitet. Sogar die Nutzung als Ferienwohnung wurde anerkannt. Sehen Sie rechtlichen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?
Die Eigenbedarfskündigung ist die einzige Möglichkeit für Vermieter*innen, unbefristete Mietverhältnisse ohne Rechtsverstöße seitens der Mieter*innen zu kündigen. Deshalb müssen hier besonders hohe Hürden gelten, die das Eigentumsrecht der Vermieter*innen und das Recht der Mieter*innen auf die eigene Wohnung abwägt. Doch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat zu einem unüberschaubar großen Kreis von Personen und Zwecken geführt, die zur Eigenbedarfskündigung berechtigt sind. Selbst eine Nutzung als Arbeitsräume, für Au-Pair-Kräfte oder eben als Ferienwohnung kann so zur Kündigung berechtigen. Wir wollen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nur noch für die Wohnnutzung der Eigentümer*innen selbst sowie für ihre engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz zulassen. Personengesellschaften sollen keinen solchen Bedarf geltend machen können. Missbrauch muss bestraft werden. Eigenbedarfskündigungen gegen Menschen über 70 Jahre wollen wir ganz verbieten.
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Für Mietende von umgewandelten Eigentumswohnungen besteht beim ersten Verkauf der Wohnung nach Umwandlung ein Vorkaufsrecht. Nur ein sehr geringer Anteil kann sich angesichts hoher Kaufpreise dieses leisten. Wie sieht ihre Strategie dazu aus?
Grundsätzlich lehnen wie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ab. Denn der Wunsch nach Wohneigentum darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die schon in den Wohnungen wohnen. In bereits aufgeteilten Häusern wollen wir das Vorkaufsrecht für Mieter:innen stärken, indem wir auch Hausgemeinschaften ein kollektives Vorkaufsrecht, preislimitiert zum sozialen Ertragswert, garantieren. Auf diese Weise wollen wir gemeinwohlorientierte Eigentumsformen, wie z.B. Genossenschaften oder auch das Mietshäusersyndikat, stärken. Aber auch eine Preisbegrenzung beim individuellen, mietrechtlich garantierten Vorkauf halten wir für vorstellbar.
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Mietendeckel, Wohnen und Bauen
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Wie sieht Ihre Strategie aus, um die spekulativ steigenden Bodenpreise in den Griff zu bekommen, damit wohnen für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt?
Die Bodenfrage ist in vieler Hinsicht die Voraussetzung für eine soziale sowie umwelt- und klimagerechte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums stoppen und eine Trendwende einleiten, hin zu mehr statt weniger Bauland in Gemeinschaftshand. Die Kommunen sollen durch ein Bodenankaufprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro im Jahr bei der Bodenbevorratung unterstützt werden. Denn kommunaler Bodenbesitz dämpft die Preise und gibt den Kommunen wichtige Steuerungsmöglichkeiten für eine soziale Wohnungspolitik an die Hand. Die Bodenpreise wollen wir deckeln sowie das Vorkaufsrecht auf das gesamte Gemeindegebiet ausweiten und im Preis auf einen sozialen Ertragswert begrenzen. Denn statt Spekulationspreise zu zahlen soll der kommunale Vorkauf eine Bewirtschaftung zu günstigen, leistbaren Mieten ermöglichen.
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Welche Mittel schlagen Sie vor, um die Wohnungs- und Grundstücksspekulation einzudämmen?
Die Spekulation auf steigende Boden- und Immobilienpreise, verstärkt durch weltweit anlagesuchendes Kapital seit der Finanzkrise 2008, hat entscheidenden Anteil an Mieterhöhungen und Verdrängung sowie an der Knappheit von Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau und kommunale Infrastruktur. Deshalb wollen wir die Spekulation mit Grundstücken und Wohnungen mit einem Antispekulationsgesetz unterbinden. Wir wollen missbräuchliche Share Deals zur Umgehung der Grunderwerbssteuer verbieten, Gewinne aus Bodenpreissteigerungen und Immobilienverkäufen stärker besteuern, die Steuerbefreiung für Immobilienverkäufe durch Privateigentümer*innen nach zehn Jahren Haltefrist streichen und durch ein öffentlich einsehbares Immobilienregister, das alle wirtschaftlich Berechtigten einschließt, Transparenz schaffen, um auch Geldwäsche besser bekämpfen zu können. Den Kommunen wollen wir stärkere Eingriffsrechte einräumen, durch ein besseres Vorkaufsrecht, schärfere Baugebote und einen besseren Zugriff auf Baulücken.
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Durch die Steuerumgehung mittels sogenannter Share Deals gelingt es großen Wohnungsgesellschaften und spekulationsgetriebenen Immobilienakteuren Immobilien zu kaufen, ohne dafür Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wie wollen Sie dagegen vorgehen?
Die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte Share Deals führt nicht nur zu Steuerausfällen in Höhe von schätzungsweise mindestens einer Milliarde Euro im Jahr. Die steuerliche Bevorteilung großer Anleger und Konzerne durch diese Gesetzeslücke ist auch ungerecht, und sie erlaubt vielfach die Umgehung des kommunalen Vorkaufsrechts. Wir wollen Share Deals als Steuerschlupfloch schließen, indem wir anteilige Immobilienkäufe (ab über 50 Prozent) dann entsprechend auch anteilig besteuern. Mit der Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wollen wir Wohnungsunternehmen, die sich dauerhaft auf Prinzipien einer sozialen Wohnraumversorgung verpflichten, dagegen ganz von der Grunderwerbssteuer befreien.
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Mieter von umgewandelten Häusern wissen oft nicht, dass ihre Wohnung umgewandelt wurde und wer ihre neuen Vermieter sind. Zudem verstecken sich die wahren Eigentümer:innen oftmals hinter verschachtelten Beteiligungsstrukturen. Wie wollen Sie für mehr Transparenz sorgen?
Die geringe Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen an Immobilien ist ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter, aber auch für den Kampf gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und überhöhte Mieten. Wir wollen deshalb ein öffentlich einsehbares Immobilienregister einführen, in denen alle wirtschaftlich Berechtigten und auch die Höhe der vertraglichen Mieten aufgeführt sind.
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Für einige wenige ist eine Wohnung eine Wertanlage, für viele andere aber das Zuhause. Das EU-Parlament fordert „Wohnen muss ein durchsetzbares Recht werden“. „Angemessener Wohnraum ist als grundlegendes Menschenrecht anzuerkennen“. Was tun Sie dafür, dass diese Forderung umgesetzt wird?
Wohnungslosigkeit ist ein Skandal, den sich ein reiches Land wie Deutschland nicht leisten darf. Die LINKE hat bereits vor Jahren ein umfassendes Konzept zur Abschaffung der Wohnungslosigkeit vorgelegt, wie es auch das EU-Parlament jetzt gefordert hat. Wir wollen ein individuell einklagbares Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern. Durch ein öffentliches Wohnungsprogramm über 15 Milliarden Euro im Jahr wollen wir bis zu 250.000 Sozialwohnungen pro Jahr schaffen. Das Wohngeld sowie die Leistungen für die Kosten der Unterkunft wollen wir erhöhen und auch EU-Bürger:innen zugänglich machen. Den Spielraum für Mieterhöhungen wollen wir durch einen bundesweiten Mietendeckel einschränken. Lücken im Kündigungsschutz wollen wir schließen und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit verbieten. Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um Präventionsstellen gegen den Wohnungsverlust zu schaffen und Programme umzusetzen, die Menschen nach dem Prinzip „Housing First“ von der Straße holen.
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