Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Behindertenforum Walddörfer

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WAS WOLLEN DIE PARTEIEN TUN, DAMIT MENSCHEN MIT BEHINDERUNG, ALTE MENSCHEN UND MENSCHEN MIT WENIG EINKOMMEN BEI DER DIGITALISIERUNG NICHT ABGEHÄNGT WERDEN? WELCHE UNTERSTÜTZUNG KANN ES GEBEN?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass alle Menschen digitale und andere öffentliche Dienstleistungen nutzen können, unabhängig vom Geldbeutel. Schnelles Internet muss zur Grundversorgung zählen. Daher wollen wir den Glasfaserausbau mit Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in ganz Deutschland fördern und fordern eine Mindestbandbreite von 100Mbit/s, die überall zur Verfügung stehen muss. Wir wollen die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen in allen Lebensbereichen erhöhen, um der zunehmenden Ausgrenzung insbesondere von Menschen mit Behinderung, alten Menschen sowie Menschen aus armen Verhältnissen entgegenzuwirken. Dazu braucht es inklusive digitale Formate und die ausreichende Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel, um den gleichberechtigten und chancengerechten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle sicherzustellen. Auch in der Erwachsenenbildung muss der digitale Kompetenzaufbau gefördert werden. Digitale Bildung sollte vorrangig über freie Bildungsmaterialen (OER) erfolgen, die gemeinsam weiterentwickelt, geteilt und weiterverwendet werden können. Das schließt Open Hardware ein. Wir wollen, dass jedes Kind einen Laptop als Teil der Bildungsausstattung zur Verfügung hat und frühzeitig mit digitalen Technologien vertraut gemacht wird. Jedes Kind muss weiterhin einen Drucker, inklusive aller Verbrauchsmaterialien, zur Verfügung haben, sowie mit einem kostenfreien Bildungstarif Zugang zum Internet zu Hause erhalten. Grundsicherung und Mindestrente müssen die Kosten der nötigen Geräte abdecken können, deswegen fordern wir, dass niemand von weniger als 1200 Euro/Monat leben muss. Die IT-Infrastruktur an Schulen muss durch Fachpersonal betreut werden. Entsprechende Planstellen sollen kurz- und mittelfristig geschaffen werden.

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Das neue Urteil vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Welche Auswirkungen kann das auf zukünftige politische Entscheidungen haben? WERDEN MENSCHEN MIT BEHINDERUNG BEI ZUKÜNFTIGEN KONZEPTEN ZUM KLIMASCHUTZ MITGEDACHT? Bisherige Erfahrungen, vor allem im Mobilitätsbereich (z.B. verkehrsberuhigte Zonen, neue Fahrradwege) zeigen, dass dies bisher nur unzureichend geschieht. Es ist nicht zu erkennen, dass die Bedarfe von Menschen mit eingeschränkter Mobilität von Anfang an in den Konzepten mit vorkommen.
Klimaschutz sollte, nein MUSS eigentlich bei allen politischen Entscheidungen zukünftig mitgedacht und vor allem berücksichtigt werden. Politik zu Lasten des Klimas darf es nicht mehr geben, wenn wir die Erwärmung der Erde um mehr als 1,5 Grad verhindern wollen. Wir stimmen Ihnen zu, dass die Belange von Menschen mit Behinderung nicht immer (ausreichend) mitbedacht werden und wollen dies tun (. Aber selbst dort, wo sie berücksichtigt wurden, wie bei der gesetzlich beschlossenen vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab 1.1.2022 wird diese nicht umgesetzt, ausgehöhlt durch zulässige Ausnahmen – obwohl Barrierefreiheit ja vielen Menschen, z.B. Eltern mit kleinen Kindern, nutzt! Wir setzen uns zwar für weitgehend autofreie Innenstädte ein, es ist aber völlig klar, dass es Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen geben muss, weil eben nicht jede und jeder zu Fuß gehen, Rad fahren oder den ÖPNV nutzen kann. Auch beim klimagerechten Wohnungs(um)bau ist Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium (s. Antwort auf Frage 6).

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Die Covid 19 Pandemie kostet den Staat durch die Corona- Hilfen sehr viel Geld. Das wird in den nächsten Jahren wieder eingespart werden müssen. Schon jetzt werden Projekte wegen fehlender Finanzierung eingestellt. WIE STELLEN SICH DIE PARTEIEN DIE STABILISIERUNG UND DEN ERHALT DER LEISTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG VOR? SOLL ES IN DIESEM BEREICH EINSPARUNGEN GEBEN? WENIGER SOZIALLEISTUNGEN?
Wenn die Schuldenbremse nach der Corona-Krise wieder greift, droht ein Kürzungshammer nach der Wahl. Um dies zu verhindern fordern wir zur Finanzierung der Kosten der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichs nach dem zweiten Weltkrieg in der BRD. Die Abgabe träfe die reichsten 0,7 Prozent der Bevölkerung. Laut Berechnung des DIW würde dies insgesamt 310 Mrd. Euro an Mehreinnahmen verteilt über 20 Jahre bringen. Zur Stabilisierung und für den Erhalt der Leistungen für Menschen mit Behinderung wollen wir zudem die öffentlichen Haushalte stärken. Wir fordern daher u.a. die Wiedererhebung der Vermögenssteuer, eine Reform der Erbschaftssteuer und eine Erhöhung der Körperschaftssteuer. So könnten wir kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten, ohne auf solide Staatsfinanzen zu verzichten.

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Durch die Akademisierung der Ausbildung im Bereich Pflege- und Erziehung kommt es zu einer Diskrepanz zwischen Gehaltsvorstellungen und Tarifverträgen / angebotenem Gehalt. Die Ausbildung wurde verändert, die Gehälter jedoch nicht entsprechend angepasst. WELCHE PERSPEKTIVEN SEHEN SIE FÜR UNSER GESUNDHEITSSYSTEM? FÜR EINE GERECHTE ENTLOHNUNG? FÜR DIE AUSREICHENDE GEWINNUNG VON PERSONAL? FÜR DIE FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSSYSTEMS?
DIE LINKE will 100.000 Pflegekräfte mehr sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Altenpflege und 500 Euro mehr Grundgehalt für alle sofort. Alle Pflegebeschäftigten, nicht nur die Pflegefachkräfte, sollen tarifvertraglich geregelt auf dem Niveau des TVöD entlohnt werden. Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen sollen bessere Arbeitsbedingungen sichern und die Rolle der Pflegekräfte im Versorgungsprozess stärken. Flexible Arbeitszeitmodelle sowie eine Normalarbeitszeit von 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich machen den Pflegeberuf attraktiver. Finanzierungsbasis wird die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung. Alle zahlen ein, alle Einkommen werden verbeitragt, Private und Soziale Kranken- und Pflegeversicherung werden zusammengeführt und die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. So können Leistungen angehoben werden und zugleich die Beiträge für die Versicherten sinken.

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Es gibt Menschen mit Behinderung, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. WIE SOLLEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIESEN PERSONENKREIS VERMIEDEN WERDEN? Menschen mit Behinderung, die im eigenen Wohnraum leben, sind bei der Impfpriorisierung vergessen worden. Dies sollte bei zukünftigen Pandemien nicht wieder passieren. WIRD DIESER PERSONENKREIS BEI EINER ZUKÜNFTIGEN FESTLEGUNG EINER IMPFREIHENFOLGE BEDACHT?
Für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind medizinische Schutzausrüstungen, vor allem FFP2-Masken und Schnell-Testmöglichkeiten kostenlos bereitzustellen. Menschen, die ihre Häuslichkeit nicht verlassen können, werden beliefert. Es stimmt, viele Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und mit Pflegebedarf wurden bei der Erarbeitung der Impfreihenfolge vergessen. Dies ist völlig inakzeptabel. DIE LINKE fordert, dass schwerbehinderte Menschen mit hohem Assistenz- und Pflegebedarf, die nicht in Pflegeeinrichtungen, sondern in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in ambulanten Wohnformen und in der eigenen Häuslichkeit leben, müssen Impfungen zusammen mit ihren Assistenz-/Pflegekräften vorrangig erhalten können. Das gilt auch für Menschen mit Assistenz-/Pflegebedarf, die ihre Assistenz-/Pflegekräfte selbst beschäftigen, für Menschen mit Pflegebedarf, die jünger sind als 70 Jahre und alle Pflegepersonen in der häuslichen Pflege.

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WIE GEHT ES WEITER MIT DEM SOZIALEN WOHNUNGSBAU? WIE SOLL SICHERGESTELLT WERDEN, DASS AUSREICHEND BEZAHLBARER, BARRIEREFREIER WOHNRAUM ZUR VERFÜGUNG STEHT?
Die hohen Mieten, der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus und der überwiegende Neubau teurer Miet- und Eigentumswohnungen haben dazu geführt, dass Gering- und Durchschnittsverdienende sowie Menschen mit besonderen Bedarfen wie Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder ältere Menschen vielerorts kaum noch bezahlbare Wohnungen finden. Auch und gerade hier haben die Wohnungsmärkte versagt. Wir wollen mit einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm im Umfang von 15 Milliarden Euro im Jahr den sozialen, kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken. Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung, muss es dabei in Zukunft heißen. Dabei soll ein bedarfsdeckender Anteil an barrierefreien Wohnungen entstehen. Außerdem wollen wir die Herstellung von Barrierefreiheit als Gemeinwohlziel und als Teil einer angemessenen Wohnraumversorgung verbindlich gesetzlich im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Länder festschreiben. Kommunen sollen durch ein erweitertes Vorkaufsrecht sowie durch die Möglichkeit flächendeckender Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau besseren Zugriff auf Bauland erhalten. Damit nicht gleichzeitig vorhandene günstige Wohnungen verloren gehen, fordern wir einen bundesweiten Mietendeckel und ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

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Schreiben von der Behörde, politische Diskussionen oder Antworten auf Anfragen sind selten in „leichter Sprache“ und damit nicht barrierefrei. WAS WERDEN SIE TUN, UM ALLEN MENSCHEN EINE GLEICHBERECHTIGTE KOMMUNIKATION MIT DER POLITIK/ DEM STAAT/ DEN BEHÖRDEN ZU ERMÖGLICHEN?
Das stimmt. Alle Veröffentlichungen und Pressekonferenzen der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie Formulare und Bescheide der Verwaltungen müssen barrierefrei ausgestaltet sein. Dabei müssen verpflichtend alle unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt und damit auch Angebote in leichter Sprache bereitgestellt werden. Wir fordern, einen Rechtsanspruch auf leichte Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz zu verankern, den die Länder dann übernehmen sollten. DIE LINKE will die Teilhabe aller Menschen verbessern. Grundvoraussetzung dafür ist Barrierefreiheit – in baulicher, kommunikativer und struktureller Hinsicht. Dabei muss z.B. auch Leichte Sprache zum Standard erklärt werden. Barrierefreiheit muss sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich als bindende Verpflichtung gelten. Öffentliche Investitionen und Fördergelder müssen an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden, u.a. bei Arztpraxen oder medizinischen Einrichtungen.

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WAS WÜRDEN SIE SELBST FREIWILLIG FÜR MENSCHEN MIT EINSCHRÄNKUNGEN TUN? WÄREN SIE BEREIT, SICH DAZU GEDANKEN ZU MACHEN? EIN EHRENAMT ZU ÜBERNEHMEN?
Wird jeweils persönlich von den befragten Kandidierenden beantwortet.