Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
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1
Laut EU-Tierversuchsrichtlinie muss die Genehmigungsbehörde umfassend prüfen können, ob ein Tierversuch unerlässlich und damit ethisch vertretbar ist. Dies ist aktuell nicht eindeutig geregelt. Plant Ihre Partei eine klares und umfassendes behördliches Prüfrecht?
Ja, eine Genehmigung für einen Tierversuch darf nur dann erteilt werden, wenn durch die Prüfung der zuständigen Behörde, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Experten, umfassend und unabhängig von der Bewertung des Antragstellers nachgewiesen ist, dass die Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes vorliegen.
Zudem wollen wird das Antragsverfahren für Tierversuche derart neu regeln, dass verpflichtend und ausführlich anzugeben ist, welche Anstrengungen seitens des Antragstellers unternommen wurden, um die wissenschaftliche Fragestellung so zu verändern, dass sie mit Hilfe eines oder mehrerer Verfahren ohne lebende Tiere beantwortet werden kann.
Alle Tierversuche sollen ausnahmslos einer Genehmigungspflicht unterzogen und dabei eine automatische Genehmigung nach dem Ablauf einer bestimmten Frist ausgeschlossen werden. DIE LINKE will außerdem ein Register einführen, in dem alle Tierversuche erfasst und rückwirkend nach Erfolg bewertet werden.
Themen:
Tierschutz
2
Laut EU-Tierversuchsrichtlinie müssen alle Tierversuche einen Genehmigungsprozess durchlaufen. Das neue Tierversuchsrecht ermöglicht jedoch fiktive Genehmigungen nach einer bestimmten „Wartezeit“. Plant Ihre Partei eine umfassende Genehmigungspflicht?
Ja, siehe Antwort auf Frage 1.
Themen:
Tierschutz
3
In der EU-Tierversuchsrichtlinie ist eine Obergrenze “für Schmerzen, Leiden und Ängste“ vorgesehen. Dies ist aktuell im deutschen Gesetz jedoch nicht gegeben. Plant Ihre Partei klarzustellen, dass diese Belastungs-Obergrenze ausdrücklich nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass gemäß EU-Tierversuchsrichtlinie alle Tierversuche verboten werden, die einhergehen mit starken Schmerzen, starken Leiden oder starken Ängsten, die voraussichtlich lange anhalten und nicht gelindert werden können (unter Berücksichtigung von Artikel 55 Absatz 3 EU-Tierversuchsrichtlinie). Alle Tierversuche, für die bereits heute tierfreie Alternativen zur Verfügung stehen, sollen untersagt werden. Wir haben diese Forderungen zuletzt im Mai 2021 in den Bundestag eingebracht (vgl. Bundestags-Drucksache 19/29275). Unser Antrag wurde mehrheitlich von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD abgelehnt. Die Grünen enthielten sich ihrer Stimme.
Themen:
Tierschutz
4
Laut EU-Tierversuchsrichtlinie müssen neben den Begriffen "Schmerzen, Leiden, Schäden auch "Ängste" in die Belastungsbeschreibung mitaufgenommen werden. Dies ist im deutschen Tierschutzrecht nicht der Fall. Plant Ihre Partei, den Begriff "Ängste" in die Belastungsbeschreibung mitaufzunehmen?
Ja.
Themen:
Tierschutz
5
Plant Ihre Partei, das Verbot von Doppel- und Wiederholungsversuchen auch auf Grundlagenforschung und angewandte Forschung auszuweiten?
Ja. Zudem wollen wir die Fördergelder des Bundes für Institutionen, an denen tierexperimentelle Forschung betrieben wird, mit der Auflage verbinden, zunehmend tierfreie Ersatzmethoden anzuwenden, die tierexperimentelle Forschung zu reduzieren und über beides einen Nachweis zu erbringen. Das gleiche soll für Institutionen gelten, die selbst Gelder für tierexperimentelle Forschung bereitstellen.
Themen:
Tierschutz
6
Plant ihre Partei, bundesweit ausreichend Personal für die Prüfung und Kontrolle der zu genehmigenden bzw. genehmigten Tierversuche bereitzustellen?
Ja, wir fordern eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Behörden zur Durchsetzung des Tierschutzes. Wir wollen außerdem in Abstimmung mit den Ländern die Zahl der Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, die Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen dieser Einrichtungen sowie die Zahl der festgestellten Verstöße gegen Tierschutzauflagen erheben und veröffentlichen.
Themen:
Tierschutz
7
Plant ihre Partei ein verbindliches Konzept inkl. Qualitätskriterien (bspw. durch FELASA) zur Aus- und Weiterbildung dieser unter Punkt 6 genannten in der Prüfung und Kontrolle involvierten Personen speziell im Bereich der 3R, mit regelmäßigen Leistungsnachweisen und Kompetenznachweis?
Wir wollen eine institutionelle Stärkung der „Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ (ZEBET) am Bundesinstitut für Risikoforschung sowie des in Europa für die Validierung und Entwicklung von Alternativmethoden verantwortlichen European Centre for the Validation of Alternative Methods (ECVAM). Zudem halten wir die Erarbeitung eines Handbuchs für Genehmigungsbehörden mit einheitlichen Kriterien für die Zulassung von Tierversuchen unter Beteiligung von Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen für erforderlich.
Themen:
Tierschutz
8
Ist ein verbindliches Konzept inkl. Qualitätskriterien (bspw. durch FELASA) zur Aus- und Weiterbildung von in Versuchstierzucht („Züchter“) bzw. Versuchstiertransport involvierten Personen im Bereich der 3R mit regelmäßigen Leistungsnachweisen und Kompetenznachweis geplant?
Ja. Wir wollen, dass die Zucht, Haltung, Pflege und die Verwendung von Tieren in Tierversuchen derart gestaltet wird, dass die ihnen zugefügten Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden ganz vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Themen:
Tierschutz