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Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)

Verband der Diätassistenten

Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)

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Einen Klinik-Stellenschlüssel für Diätassistent*innen gibt es nicht. 10% aller Stationen haben Diätassistent*innen, entsprechend unterversorgt sind Patient*innen mit Ernährungstherapie. Welche Maßnahmen planen Sie, um die unzureichende ernährungstherapeutische Versorgung in Kliniken zu verbessern?
Wir wollen nicht nur für Pflegeberufe, sondern für alle Berufe im Krankenhaus eine wissenschaftlich fundierte, gesetzliche und bundesweit gültige Personalbemessung. Das gilt natürlich auch für Ernährungstherapie/Diätassistenz.

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Ursache für die Unterversorgung in der Klinik ist die fehlende Erlösrelevanz von Ernährungstherapie: Durch Ausgliederung der Pflege aus den DRGs steigt das Bestreben, Ernährungstherapie nominelle dieser zu übergeben. Wie sollen die Fehlanreize und Lücken im Rahmen des DRG-Systems korrigiert werden?
Nicht nur, aber auch die Ernährungstherapie ist von dem durch die DRGs ausgelösten betriebswirtschaftlichen Verständnis betroffen, wie ein Krankenhaus zu funktionieren hat. Die Ausgliederung der Pflege war ein sehr wichtiger und hart erkämpfter Schritt, bei aller berechtigter Kritik im Detail. Nach unserer Auffassung soll ein Krankenhaus den Patient*innen dienen. Eine hauptsächliche Ausrichtung an Kommerz und Bilanzerwartungen konterkariert den Zweck eines Krankenhauses, weil nicht mehr die Gesundheit im Fokus steht, wie auch am Beispiel der Ernährungstherapie zu sehen ist. Wir wollen daher die DRGs komplett abschaffen und stattdessen die Krankenhäuser nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanzieren. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, die Polizei nach der Anzahl der Festnahmen oder die Schulen nach den vergebenen Noten zu bezahlen. Näheres finden Sie in dem Antrag unserer Fraktion auf Bundestags-Drucksache 19/26168.

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Für nahezu alle Indikationen gibt es keine Ernährungstherapie auf Rezept durch die gesetzlichen Krankenkassen. Welche Maßnahmen planen Sie, um allen Menschen in Deutschland einen geregelten niederschwelligen Zugang zu ambulanter Ernährungstherapie durch Diätassistent*innen zu ermöglichen?
Sicherlich wird lange nicht bei allen Indikationen eine Ernährungstherapie benötigt, bei anderen, z.B. onkologischen Indikationen liegt eine Notwendigkeit nahe. Die Ernährungstherapie hat grundsätzlich das Potential, die Gesundheit der Patient*innen nachhaltig zu verbessern. Daher sollte es mehr Studien zur Wirksamkeit der Ernährungstherapie geben, denn so kann die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Solche Studien wollen wir gerne aus Bundesmitteln fördern. Für nicht-kommerzielle Pharmaforschung und für Methodenforschung im nicht-pharmazeutischen Bereich fordert unsere Fraktion im Bundestag seit Jahren immer wieder in den Haushaltsberatungen 2 Mrd. Euro pro Jahr. Hieraus könnte auch Forschung der Ernährungstherapie finanziert werden.

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Die Anforderungen an die Kompetenzen der Diätassistent*innen haben sich durch zunehmend multimorbide chronisch Kranke verändert, das Berufsgesetz seit 1994 nicht. Wie werden Sie die Nachwuchssituation im Bereich der Diätassistent*innen sichern und die Novellierung des Berufsgesetzes vorantreiben?
Ja, es dauert oft quälend lange, bis sich die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Novellierung von Gesundheitsberufs-Gesetzen in der Politik durchsetzt. Wenn man den Ausbildungsberuf attraktiv halten will, führt an einer Novellierung aber kein Weg vorbei (siehe auch ergänzend Antwort auf Frage 5).

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Die defizitäre Ausbildungssituation bewirkt, dass Stellen oft durch ausländische oder anderweitig akademisierte Fachkräfte als durch den deutschen Gesundheitsfachberuf Diätassistent*in besetzt werden. Wie treiben Sie im Bereich der Ernährungstherapie eine europäische Ausbildungsharmonisierung voran?
Viele Gesundheitsberufe, die in der EU (nahezu) flächendeckend seit Jahren akademisiert sind, sind in Deutschland weiterhin Ausbildungsberufe. Teils ist das aufgrund der Besonderheiten des deutschen dualen Ausbildungssystem sinnvoll, teils hat sich dies eher als Bremse für eine gute Versorgung der Patient*innen erwiesen und als Hemmschuh für das berufliche Vorankommen. Für uns sind zwei Dinge wichtig: Erstens sollte diejenige Ausbildung bevorzugt werden, die nachweislich den Patient*innen am meisten nützt. Es ist davon auszugehen, dass hierfür ein hoher Praxisanteil vonnöten ist. Zweitens muss das Ausbildungssystem durchlässig sein und nicht nur Abiturient*innen eine Perspektive geben. Ein Beispiel für einen aus unserer Sicht durchaus gelungenen Übergang zur hochschulischen Ausbildung ist die Reform des Hebammen-Berufs als duales Studium.

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Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind ungeschützte Begriffe. Unsachgemäße Ernährungstherapie kann Schaden verursachen, Leben gefährden. Wie gewährleisten Sie zukünftig eine überprüfbar und sanktionsbewehrt qualitätsgesicherte Patient*innenversorgung im Bereich der Ernährungstherapie?
In den meisten Berufsgesetzen wird die unbefugte Nutzung von Bezeichnungen, die eine staatliche Ausbildung suggerieren, strafbewehrt untersagt. Da sich Ernährungstherapie als Begriff etabliert hat, sollte sich dies auch im Diätassistentengesetz niederschlagen.