Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband Popularmusik e.V.

BV Popularmusik

Bundesverband Popularmusik e.V.

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Popkultur gehört ebenso wie die sogenannte Hochkultur und die Soziokultur zur kulturellen Landschaft Deutschlands. Sie muss in gleichem Umfang gefördert werden. Wie stehen Sie zu dieser Aussage?
Wir stimmen zu. In Deutschland gehört Musikförderung zu den zentralen Aufgaben von Kommunen, die jedoch oftmals einen Fokus auf klassische Musik haben. Zwar wurde die Bundesförderung von zeitgenössischen populären Musikformen in den vergangenen Jahren ausgebaut, aber von einer genre-ausgeglichenen und vielfältigen Musikförderung kann nicht die Rede sein. So betrug der Etat für Rock, Pop, Hip-Hop, Elektro und Jazz gerade mal 1,22 Prozent – Tendenz sinkend. Damit die Genrevielfalt von Popmusik gegenüber Hoch-subventionierter-Kultur nicht benachteiligt wird, setzt sich DIE LINKE. für eine Erweiterung der Fördermaßnehmen ein.

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Popmusikförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die in verschiedene gesellschaftliche Funktionsbereiche und damit in die Zuständigkeiten verschiedener Ministerien fällt (Wirtschaft, Soziales, Bildung, Arbeit). Welche Bereiche halten Sie dabei für besonders relevant?
Kultur, Kommerz und gesellschaftliche Relevanz sind in Popmusik verzahnt. Die wirtschaftliche Bedeutung von Popmusik ist keinesfalls zu unterschätzen. DIE LINKE sieht jedoch die soziale, gesellschaftliche und interkulturelle Dimension von Popmusik in politischen Förderzusammenhängen unterbeleuchtet. Wir wollen diese stärker fokussieren und ihre Potenziale – etwa im Jugendbildungsbereichen – nutzen. Popmusik ist im Alltag von Kindern und Jugendlichen festverankert und Gegenstand interkultureller Vermittlung. Popmusik kann die Beziehung von Individuum und Gesellschaft kann Popmusik mitgestalten, und zur individuellen künstlerischen Entfaltung beitragen. Popmusik gehört auch in die Medienbildung, in der Kinder und Jugendliche lernen Medieninhalten zu produzieren. Daher sollte Popmusikförderung – wie Kulturförderung insgesamt – weniger projektorientiert, sondern nachhaltiger und prozessorientierter gestaltet werden. Die gesellschaftlichen Aspekte von Popkultur können stärker durch eine Popkulturförderung zur Geltung kommen, die mit soziokulturellen Zentren, Musikschulen und partizipativen Initiativen und Bildungseinrichtungen verbunden wird.

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Wie unterstützen Sie den Ausbau der bundesweiten Strukturen und Netzwerke der Popförderer?
Wir unterstützen den Ausbau der bundesweiten Strukturen und Netzwerke der Popförderer, indem wir Bundes- und Popkulturförderung nachhaltiger, prozesshafter, unbürokratischer und weniger projektorientiert gestalten. Es braucht beständige Strukturen, damit nachhaltige Netzwerke aufgebaut werden können. Zudem sollte die Kommunikation bei einer Fördereinrichtung bedacht werden.

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Wir begrüßen ausdrücklich die Verlängerung des Programms Kultur.Macht.Stark im Bereich der Kulturellen Bildung. Als Schwierigkeit erweist sich nach wie vor das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern. Sind Sie der Meinung, dass der Bund auch Bildungsmaßnahmen in den Ländern finanzieren sollte? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang den Gedanken der Breitenförderung für die Popmusik, ähnlich wie beim Sport?
Ja, wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen in der Bildung zusammenarbeiten können. Durch das Kooperationsverbot ist das nur eingeschränkt möglich. Deshalb wollen wir das Verbot komplett aufheben und Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, damit für alle Kinder und Jugendlichen Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden kann. Ähnlich wie zwischen Breitensport und Spitzensport ein wechselseitiges Verhältnis besteht, existieren auch zwischen populärer Musik in ihrer Breite und der sogenannte „Spitze“ Synergien, oder auch Undergroundmusik zum Mainstream. Neben gegenseitigen kreativen Impulsen dient die breite der Musik auch zur Förderung von Nachwuchs.

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Der Zugang zum Sozialversicherungssystem ist für Soloselbstständige schwer. Dieser Zugang muss z.B. über die Künstlersozialkasse vereinfacht werden. Wie stehen Sie dazu?
Wir wollen die KSK stärken, indem wir sie für weitere Berufsgruppen öffnen und die Verdienstobergrenze für "nicht-künstlerische oder publizistische" Tätigkeiten dauerhaft anheben. Um einen niedrigen KSK-Abgabesatz zu stabilisieren, wollen wir darüber hinaus den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen. Wir unterstützen ebenfalls das Vorhaben, das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Darüber hinaus fordert die LINKE ein grundsätzliches Umdenken in Bezug auf unsere Sozialsysteme. In diesem Sinne wollen wir, dass freiberufliche Kulturschaffende und Soloselbständige zu akzeptablen Bedingungen Zugang zu den Zweigen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Erwerbstätigen, die bislang von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind, in diese einbezogen. Beiträge und Leistungen richten sich dabei nach dem tatsächlichen Einkommen. Eine finanzielle Überbelastung durch die Beiträge ist selbstredend zu vermeiden. Mit unserer solidarischen Mindestrente von 1.200 Euro sollen all jene würdevoll leben können, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben.

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Werden sie sich dafür einsetzen, Musikclubs und Livemusikspielstätten als künftig in der Baunutzungsverordnung als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten zu klassifizieren?
Im Mai 2021 erklärte der Bundestag, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden sollen. Mit dieser Erklärung ist nun die Bundesregierung aufgefordert, die Baunutzungsverordnung entsprechend anzupassen. Dieser erste wichtige Schritt geht maßgeblich auf das Parlamentarische Forum zurück, dessen Initiatorin Caren Lay (Die Linke) und ihre Fraktion setzen sich auf diversen Ebenen für den Schutz von Clubs und Livespielstätten vor Verdrängung im urbanen Raum ein (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/141/1914156.pdf).

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Nachwuchsförderung schafft die Grundlage für die Musikwirtschaft bundesweit. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse muss Nachwuchsförderung flächendeckend etabliert werden. Die aktuellen Fördermechanismen decken diesen Bereich nicht ab. Wie wollen Sie das ändern?
Bestehende Programme, Verbände und Initiativen müssen vermehrt darin unterstützt werden, auch im ländlichen Regionen Nachwuchsförderung zu ermöglichen. Nachwuchsförderung soll jedoch auch an den Schnittstellen von Popmusikförderung und Jugendarbeit, sozikulturellen Zentren und Quartiersmanagementarbeit erfolgen.

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Aufgrund der Corona Pandemie werden die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren stark belastet werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass im Kulturbereich keine Mittel gekürzt, sondern ein dringend benötigter Aufwuchs stattfindet?
Kultur liegt vorrangig im Aufgabenbereich der Länder und Kommunen. Bereits vielerorts stattfindende Kürzungen im Kulturbereich auf kommunaler und Länderebene sind Vorboten von Verteilungskämpfen, die mit der veränderten Haushaltslage nach der Coronakrise anstehen. Die Coronakrise konfrontiert die Länder und Kommunen mit erheblichen finanziellen Problemen, die sie nicht aus eigener Kraft lösen können. Vor diesem Hintergrund fordert DIE LINKE u. a. eine Vermögensteuer sowie eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der Krisenkosten und zur Finanzierung von dauerhaften Förderprogrammen. Kommunale Verschuldung und Sparzwang würden Kultur – als sogenannte freiwillige Aufgabe – nicht nur zuerst treffen, sondern auch die finanzielle Krise weiter verschärfen. Deshalb muss Kultur zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden.