Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutscher Komponistenverband e.V.

Komponistenverband

Deutscher Komponistenverband e.V.

1

Welchen Stellenwert haben Kultur und Bildung in Ihrem Parteiprogramm und welche Schwerpunkte möchten Sie in den kommenden Jahren setzen? (Wir leben in einem Zeitalter, in dem verschiedenste Kräfte bewusst Falschinformationen zu Themen wie Impfungen und Klimawandel verbreiten und in dem das Vertrauen in grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse untergraben wird. Kultur und Bildung sehen wir als wichtige Bollwerke gegen diese Strategie, gerade deswegen ist es so wichtig, dass der Wiederaufbau unserer Kulturlandschaft Priorität haben sollten.)
Für DIE LINKE. haben Kultur und Bildung einen sehr hohen Stellenwert! In Bezug auf Kultur hat die Coronakrise gezeigt, dass das Fördersystem wie auch ein Großteil der kulturellen Infrastruktur nicht auf Ausfall-Szenarien ausgerichtet sind. Kultur findet häufig unter so prekären Bedingungen statt, dass jede Krise zur Existenzbedrohung wird. Befristete, niedrig vergütete Arbeitsverhältnisse und der hohe Anteil von Projektförderung lassen keine Rücklagenbildung zu und stellen sich als krisenanfällig heraus. Der Fokus der politischen Arbeit muss jetzt darauf liegen, Kultur und Kulturförderung zu erhalten und gleichzeitig für die Zukunft krisenfest zu gestalten. In Hinblick auf Bildung setzt sich DIE LINKE für ein inklusives Bildungssystem ein, in dem Menschen individuell gefördert werden. Wir wollen Bildung und Wissenschaft, die dem Einzelnen gerecht wird und dazu beiträgt, gesellschaftliche Fragen zu beantworten. Wie stoppen wir die Klimakrise? Wie können wir so leben und produzieren, dass alle genug zum Leben haben und die Umwelt geschont wird? Um Phänomene wie Fake News entgegenzuwirken, muss Medienkompetenz umfassend gestärkt werden: in der vorschulischen Bildung, in Schule und Unterricht, in der Arbeitswelt, in zivilgesellschaftlichen Projekten und bis ins hohe Alter.

2

Hat Ihre Partei ein Konzept zur sozialen Sicherung freischaffender Komponistinnen und Komponisten und wie ist es gestaltet? (Insbesondere im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass die Kenntnisse von der Arbeitsrealität freischaffender Kreativer an den entscheidenden Stellen auch in der Politik eher gering waren. Es wäre wünschenswert, wenn an dieser Stelle enger mit den entsprechenden Berufsverbänden kooperiert werden könnte.)
Ja, wir fordern ein grundlegendes Umdenken in Bezug auf unsere Sozialsysteme. In diesem Sinne wollen wir, dass freiberufliche Kulturschaffende und Soloselbständige zu akzeptablen Bedingungen Zugang zu den Zweigen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Zum Beispiel werden die Erwerbstätigen, die bislang von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung noch ausgeschlossen sind (etwa Soloselbstständige und Freiberufler*innen), in diese einbezogen. Beiträge und Leistungen richten sich dabei nach dem tatsächlichen Einkommen, Auftraggeber*innen sind analog den Arbeitgeber*innen an den Beiträgen zu beteiligen. Eine finanzielle Überbelastung durch die Beiträge ist zu vermeiden. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Zudem führen wir als Garantie eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können.

3

Können Sie den Fortbestand der Künstlersozialkasse (KSK) garantieren? (Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte KSK sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.)
Ja, wir wollen die KSK sogar stärken, indem wir sie für weitere Berufsgruppen öffnen und die Verdienstobergrenze für "nicht-künstlerische oder publizistische" Tätigkeiten dauerhaft anheben. Um einen niedrigen KSK-Abgabesatz zu stabilisieren, wollen wir darüber hinaus den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen. Wir unterstützen ebenfalls das Vorhaben, das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung heranzuziehen.

4

Welche Verbesserungen im Urhebervertragsrecht plant Ihre Partei konkret?
Im Urhebervertragsrecht planen wir die Einführung eines umfassenden Verbandsklagerechts, das bei Verstößen gegen Transparenzpflichten und gegen die Pflicht zur angemessenen Vergütung greift. Verstöße gegen diese Pflichten müssen zudem wirksam sanktioniert werden. Wir wollen verbindliche Regeln schaffen, um das flächendeckende Zustandekommmen gemeinsamer Vergütungsregeln zu gewährleisten. Pauschalvergütungen müssen zum Ausnahmefall werden. Außerdem wollen wir Widerrufsrechte stärken, Auskunftsrechte auch gegenüber Dritten in der Lizenzkette erweitern, und ein eigenes Schlichtungsverfahren im Bereich des Urhebervertragsrechts etablieren.

5

Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts einsetzen? (Das Verbandsklagerecht muss zwingend als neues Rechtsinstrument in das Urheberrecht aufgenommen werden. Für freiberuflich tätige Kreative ist es z.B. es immer wieder schwierig bis unmöglich, ihre berechtigten Honoraransprüche einzufordern und durchzusetzen. Um angemessene Vergütung künftig Realität werden zu lassen, braucht es ein wirksames Mittel wie die Verbandsklage.)
Ja. DIE LINKE fordert ein Verbandsklagerecht, auch, um berechtigte Entlohnungsansprüche besser durchsetzen zu können.

6

Welche Maßnahmen erachtet Ihre Partei für den Fall weiterer Lockdowns im Musikbetrieb für sinnvoll? (Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass insbesondere die Musikschaffenden besonders hart von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffen waren. Oft kam es auch zu Ungleichbehandlungen im Vergleich zu anderen Bereichen (z.B. Sportveranstaltungen, Gottesdienste).)
Ungleichbehandlungen von unterschiedlichen Branchen gilt es zu unterbinden ebenso ein Flickenteppich aus Bund und Ländermaßnahmen. DIE LINKE will Selbstständige, Freiberufler*innen aus dem Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich eine gute Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten ermöglichen. In diesem Sinne soll für die Dauer der Coronapandemie der Zugang zu einer monatlichen Pauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro – auch rückwirkend ab März 2020 – ermöglicht werden. Zudem müssen kleine und mittelständische Unternehmen der Veranstaltungsbranche bei finanziellen Hilfsmaßnahmen in dem Maße berücksichtigt werden, dass lockdownbedingte Entlassungen und Insolvenzen verhindert werden.

7

Wird sich Ihre Partei für langfristige Kompensations- und Fördermaßnahmen freischaffender Komponistinnen und Komponisten einsetzen und wenn ja, in welcher Form? (Die Tantiemen-Ausschüttungen der GEMA werden grundsätzlich für das vorangegangene Jahr geleistet – für die freischaffenden Komponistinnen und Komponisten bedeutet dies, dass die großen Verluste ihrer Einkünfte überhaupt erst in diesem Jahr (2021) sichtbar wurden und auf bislang unbestimmte Zeit anhalten werden.)
Vgl. Antwort auf Frage 6. Grundsätzlich will DIE LINKE Kultur krisenfest gestalten und streitet für gute, existenzsichernde Arbeit und soziale Sicherung im Kulturbereich. Befristete, niedrig vergütete Arbeitsverhältnisse und der hohe Anteil von Projektförderung – insbesondere in der freien Szene – lassen keine Rücklagenbildung zu. Die damit einhergehenden instabilen Lebens- und Arbeitsverhältnisse stellen sich als wenig krisenfest dar. Durch den krisenbedingten Wandel bietet sich zudem die Möglichkeit, nachhaltigere, geschlechtergerechte und krisenfeste Fördersysteme zu etablieren.