Netzwerk Abolitionismus
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Netzwerk Abolitionismus -
Wir sind ein lockerer Zusammenschluss gefängniskritischer und strafrechtsskeptischer Gruppen und Personen. Unser Credo ist in einem abolitionistischen Manifest zusammengefasst, welches von 70 Experten aus Praxis und Wissenschaft erstunterzeichnet wurde: https://strafvollzugsarchiv.de/abolitionismus/manifest Darin setzen wir uns für insbesondere für die völlige Abschaffung von Strafanstalten ein. Während dies offensichtlich ein Langzeitprojekt ist, könnte und sollte mit dem Abbau dieser obsoleten Institutionen sofort begonnen werden. Als Einstieg erscheint uns die sofortige Entkriminalisierung einzelner Delikte sinnvoll, sowie der sofortige Verzicht auf bestimmte Arten der Freiheitsstrafe und ihres Vollzuges.
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Wie steht Ihre Partei zur Entrümpelung des Strafrechts im Allgemeinen sowie im Besonderen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens und zum Umgang mit Drogen?
DIE LINKE fordert seit Jahren eine Evaluation der bisherigen Strafrechtsverschärfungen, einer Verschlankung des Strafrechts auf wesentliche Delikte. Unsere Bundestagsfraktion hat in der aktuellen Wahlperiode im Speziellen die Entkriminalisierung von Cannabis, der Praxis des Containerns, des sog. Schwarzfahrens und die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe beantragt.
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Wie steht Ihre Partei zur Förderung von Alternativen zur Strafjustiz unter besonderer Berücksichtigung von Restorative und Transformative Justice?
Im Rahmen einer Verschlankung des Strafrechts, sind aus unserer Sicht solche Alternativen zu entwickeln.
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Wie steht Ihre Partei Ersetzung großer Strafanstalten durch kleine Hafthäuser mit Zimmern statt Zellen und Integration in normale Wohnviertel?
Wir wollen den offenen Vollzug ausbauen, hierfür ist auch eine Umgestaltung der Vollzugsanstalten erforderlich.
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Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, der Jugendstrafe bei Minderjährigen und des Jugendarrest?
DIE LINKE will die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen und hat dazu auch einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Dr. 19/1689). Ersatzfreiheitsstrafe im deutschen Strafrecht (§ 43 des Strafgesetzbuchs) ist in ihrer aktuellen Konzeption und ihrer praktischen Anwendung ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögenschwachen Menschen, die
häufig am Existenzminimum leben.
Der Jugendstrafe stehe wir generell kritisch gegenüber und wollen sie einschränken, den Jugendarrest lehnen wir ab.
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Wie steht Ihre Partei zur Einbeziehung von inhaftierten Menschen in die Geltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Krankenversicherung?
Die Arbeit von Häftlingen muss aus unserer Sicht nach Mindestlohn vergütet werden und in die Versicherungen mit einbezogen werden.