Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW)

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW)

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Der heutige Rechtsrahmen muss gestärkt bzw. weiterentwickelt werden, damit die Zusammenarbeit und Kooperation in der öffentlichen Wasserwirtschaft finanziell verbessert und Organisationformen der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich gemacht werden können. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Interkommunalen Zusammenarbeit profitieren die Bürgerinnen und Bürger von den öffentlichen Strukturen in der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Gerade Kooperationen sollen sowohl zu einer finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger als auch zu einer besseren Aufgabenerfüllung im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen führen. Dafür müssen insgesamt geeignete Rechtsrahmen geschaffen werden, welche die Zusammenarbeit finanziell stärken und auf die zukünftigen Herausforderungen zugeschnittene, optimale Organisationformen der Interkommunalen Zusammenarbeit ermöglichen.
DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wollen wir sichern und verbessern. Landkreise, Städte und Gemeinden brauchen Stabilität und finanzielle Planungssicherheit, um all ihre Aufgaben selbstverwaltet wahrnehmen und gestalten zu können. Kommunale Unternehmen sowie deren Gründungen sollen seitens des Bundes gefördert werden, vornehmlich in Organisationsformen des öffentlichen Rechts (Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts). Vorhandene Einschränkungen müssen abgebaut, interkommunale Zusammenarbeit zum Vorbild gemacht und im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge eine Präferenz zugunsten der öffentlichen Hand erreicht werden. Soziale und ökologische Kriterien sollen für kommunale Unternehmen selbstverständlich werden. Diese Maßnahmen fördern nicht nur die Selbstverwaltung, sondern auch regionale Wirtschaftskreisläufe und schaffen Arbeitsplätze vor Ort.

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Die Finanzierungslast von Maßnahmen zum Schutz „unserer“ Gewässer darf nicht einseitig auf die kommunalen Anlagenbetreibenden und in der Folge damit auch allen Abwassergebührenzahlerinnen und -zahlern auferlegt werden, ohne weitere Verursacher*innen in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Gleichzeitig müssen dringend erforderliche Anreize zu gewässerschonenden Maßnahmen bei den Verursachenden – gerade bei diffusen Einträgen und der Herstellung von wassergefährdenden Produkten und Stoffen – gesetzt werden. Die AöW spricht sich für die konsequente Umsetzung des Verursachungsprinzips aus, was sich auch auf die Kostentragung für die von der Wasserwirtschaft ergriffenen Maßnahmen beziehen muss. Eine Spurenstoffabgabe, die sich allein an die Kläranlagenbetreibenden richtet, lehnt die AöW ab. Es sind vielmehr Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, welche die Verursachenden genauso einbeziehen wie die Nutznießenden.
DIE LINKE teilt diese Position. Verursachende von Umweltschäden müssen für deren Vorbeugung, Sanierung und Ausgleich finanziell aufkommen. Die vom Bundesumweltministerium geplante „Spurenstoffabgabe“ mit pauschalen Aufschlägen je Einwohnenden widerspricht diesem Prinzip. Außerdem setzt sie nicht bei der Vermeidung an, sondern versucht lediglich eine Schadensbegrenzung am Ende des Prozesses. Stattdessen fordern wir die in der Antwort auf die AöW-Forderung 3 beschriebenen Maßnahmen und Instrumente zur Finanzierung.

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Zur Vermeidung von Gewässerbelastungen sowie für den Erhalt und die Verbesserung der Gewässerqualität ist eine konsequente Umsetzung des Verursachungsprinzips erforderlich. Dazu ist ein Handeln bezogen auf den gesamten Wasserkreislauf notwendig. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Verursachung und Vermeidung gibt. Die Verursachung ist vor allem auf Produzierende, Verteilende etc. zurückzuführen, weil sie die Einträge vermeiden können. Es ist deshalb geboten, mögliche Wirkungen zukünftig relevanter Gewässerbelastungen in einem weiteren Rahmen als bisher zu denken. Leitlinie ist dabei eine konsequente Umsetzung des Vermeidungs-, Verursachungs- und des Vorsorgeprinzips. Eine End-of-Pipe-Strategie, die die Verantwortung allein der öffentlichen Wasserwirtschaft und damit den Gebührenzahlenden anlastet, lehnt die AöW ab.
DIE LINKE teilt diese Position und bekennt sich klar zum Verursachungs-, Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip. Wir wollen Ökodesignanforderungen und eine Lenkungsabgabe für Spurenstoffe auf die Produkte. Dies unterstützt Vermeidung bereits bei der Produktion und Produktauswahl, verteilt die Finanzierung nach Verursachungsprinzip und sichert die vollständige Deckung der notwendigen Aufwendungen für den Gewässerschutz. Vermeidung will DIE LINKE aber auch beim Umgang mit den Produkten. Zum Beispiel wollen wir Formen der Nutztierhaltung mit einem hohen Bedarf an Antibiotika verbieten. Den Antibiotikaeinsatz wollen wir auf die zwingend notwendigen Behandlungen begrenzen. Kontrollen müssen verschärft und Verstöße härter bestraft werden.

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Bis 2027 müssen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden. Zu beachten ist, dass wegen der unterschiedlichen natürlichen Regenerationszeiten der Gewässer die Wasserpolitik zur Umsetzung der WRRL einen längeren Atem braucht. Dazu gehört die realistische Erkenntnis und Akzeptanz, dass die Fristsetzung bis 2027 zu kurz ist. Ein längerer Zeitraum muss jedoch mit Zwischenzielen ambitioniert und gleichzeitig angemessen festgelegt werden. Das Verschlechterungsverbot darf dabei nicht aufgegeben und das Verbesserungsgebot muss ernst genommen werden. Bei der Umsetzung der WRRL müssen für die geplanten Maßnahmen die personellen und finanziellen Ressourcen verbessert werden. Hierfür müssen auch vom Bund finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der sog. Transparenzansatz, den Bund und Länder verabredet haben, muss mit der Kommission abgestimmt werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
DIE LINKE unterstützt die Forderungen. Um einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen, müssen nicht nur die personellen und finanziellen Kapazitäten der zuständigen Behörden erheblich erhöht werden. Wir wollen bei den entsprechenden Bundesfördermitteln den Eigenanteil zumindest für Kommunen in schwieriger Haushaltslage streichen, denn der Gewässerschutz darf kein Luxusgut sein. Schädliche Subventionen wollen wir abschaffen. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind alle Politikbereiche verantwortlich. Zum Beispiel wird allein schon aufgrund der Quecksilbereinträge aus der Kohleverbrennung in Deutschland in keinem Fluss ein guter chemischer Zustand erreicht. DIE LINKE will einen Kohleausstieg bis 2030 und die Energiewende naturverträglich beschleunigen.

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Durch den Klimawandel kommen auf die Gesellschaft neue Herausforderungen zu. Die Wasserwirtschaft kann wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung leisten und muss daher konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden. Eine ressortübergreifende Organisation für das gemeinsame Handeln ist von Bundes- bis auf die kommunale Ebene erforderlich. Wasserrelevante Anpassungsmaßnahmen müssen sicher finanziert werden können. Für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel braucht die Wasserwirtschaft einen praktikablen Rechtsrahmen. Dazu gehören anspruchsvolle, aber auch realistische und verbindliche Ziele. Dazu ist vor allem ein verstärktes Engagement des Bundes unabdingbar.
DIE LINKE unterstützt diese Forderungen. Der Bund muss die Finanzierung erheblich steigern, beispielsweise für das „Nationale Hochwasserschutzprogramm“. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaften sollen Länderprogramme zum Hochwasserschutz besser aufeinander abgestimmt werden, am besten durch eine Koordinierungsstelle des Bundes. Die wertvollen Beiträge von Verbänden wie der Wasserwirtschaft und Bürger*innen wollen wir durch erweiterte Beteiligungsverfahren aufnehmen. Diese sorgen für mehr Akzeptanz und damit auch schnellere Verfahren. Instrumente dafür sind unter anderem eine frühzeitige Information und Beteiligung, Mediationen und Runde Tische, angemessene Beteiligungsfristen, online-Beteiligung, nutzungsfreundliche Öffnungszeiten der Auslegungsorte. Verfahrensbeschleunigung darf nicht zulasten der Beteiligung gehen und die Verfahren sind ergebnisoffen zu führen.

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Der klimaresiliente Umbau der Strukturen – vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie öffentlich zu fördern, ist lohnenswert: Fördermittel sichern eine gut ausgebaute Infrastruktur in der Fläche und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hierfür ist eine entsprechende Berücksichtigung bei den Fördermaßnahmen im DARP notwendig.
Der Rat der EU bewilligte am 13. Juli 2021 den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan, sodass bereits 2,3 Mrd. Euro ausgezahlt werden sollen. Das restliche Geld wird bei Erreichen der Etappenziele ausgezahlt. Soweit es noch möglich ist, wollen wir Einfluss auf die Investitionen nehmen. DIE LINKE will zusätzlich über 120 Milliarden Euro pro Jahr in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren. Der klimaresiliente Umbau der Strukturen soll Teil dessen sein.

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Die der „Allgemeinheit dienende“ öffentliche Wasserversorgung hat als Daseinsvorsorge im Wasserhaushaushaltsgesetz (§ 50 Abs. 1 WHG) Vorrang gegenüber anderen Nutzungen der Wasserressourcen. Hierfür müssen alle Nutzergruppen ihren Beitrag leisten, noch bewusster mit der kostbaren Ressource Wasser umzugehen und den Wassergebrauch an die veränderten Bedingungen anzupassen. Nutzergruppen – wie insbesondere Landwirtschaft und Industrie – sind gefordert, ihre Potenziale zum sparsamen und intelligenten Nutzen der Wasserressourcen umfassend zu heben. Darüber hinaus muss auch in der Landwirtschaft und in der Industrie der „Stand der Technik“ definiert, gesetzlich geregelt und weiterentwickelt werden. Die Politik muss für diese Nutzergruppen die dafür erforderlichen Anreize anbieten, um gewässerschädliche und ineffiziente – direkte und indirekte – Wassernutzungen zu unterbinden.
DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Aufgrund des Klimawandels wird sich die Nutzungskonkurrenz um Wasser erheblich verschärfen. Alle Akteur*innen sollen das Wasser sorgsam nutzen können, doch die öffentliche Daseinsvorsorge soll Vorrang haben. Das Menschenrecht auf eine Trinkwasserwasserversorgung muss gewährleistet sein. Dafür wollen wir ein preisgünstiges Grundkontingent einführen. Gewisse Wassernutzungsformen sollen bei Knappheit auf lokaler und auf Bundesebene verboten werden. Dazu ist nicht nur die kurzfristige Situation, sondern auch die langfristige Entwicklung zu berücksichtigen.

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Die Wasserwirtschaftsbetriebe in öffentlicher Hand haben seit Jahren vielfältige Maßnahmen für den Umweltschutz, gegen die Auswirkungen des Klimawandels sowie für das Gelingen der Energiewende umgesetzt. Diesen Beitrag wollen sie auch in Zukunft leisten und noch weiter steigern. Die AöW fordert die Schaffung von verlässlichen und wesentlich besseren Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft zur Förderung der Nutzung der Energiepotenziale.
DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Sie erachtet die Nutzung der Energiepotenziale der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand, beispielsweise durch Vergärung des Schlammes und Gewinnung von Faulgas, für sehr wichtig. Dazu wollen wir unter anderem die öffentliche Wasserwirtschaft in die Erarbeitung von neuen Energiekonzepten einbeziehen, verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und Fördermittel zur schnellen Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie Forschung bereitstellen.