Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie
Verband Rauchtabakindustrie
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie
1
Welches Verbraucherleitbild vertritt Ihre Partei?
Für DIE LINKE sind Verbraucher:innen immer mündige Bürger:innen. Sie bedürfen jedoch in einem oft undurchsichtigen und globalisierten Markt Schutz und Unterstützung. Unternehmen, Banken und Konzerne sitzen gegenüber Verbraucher:innen am längeren Hebel: finanziell und strukturell. Dieses Machtungleichgewicht will DIE LINKE beenden. Wir setzen uns für eine verbraucherfreundliche Gesellschaft ein, die nach dem Anspruch handelt, Verbraucher:innen zu stärken, zu schützen und zu gut informieren. Wir wollen eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde mit starken Durchsetzungsbefugnissen, um unlautere Geschäftsmethoden von Unternehmen sofort beenden zu können. Auch die Verbraucherverbände müssen gestärkt werden. DIE LINKE verbindet Verbraucherpolitik mit der sozialen und der ökologischen Frage. Unser Fokus liegt bei besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen wie Kindern und Jugendlichen, arme Menschen, Senior:innen, bildungsferne und beeinträchtige Menschen sowie Familien.
2
Wie bewertet ihre Partei das Tabaksteuermodernisierungsgesetz? Sind weitere Änderungen in der neuen Legislaturperiode zu erwarten?
Dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz stehen wir ablehnend gegenüber. Auch wenn wir uns auf keine konkrete Zahl festgelegt haben, würden wir eine weitere Verteuerung von Tabakzigaretten sowie einen sorgfältig sozial abgewogenen Anstieg der Tabaksteuer tendenziell befürworten. Es sollten jedoch nicht alle Rauch- bzw. Dampfprodukte gleich hoch besteuert werden, sondern eine risikoabhängige Abstufung/Einordnung erfolgen. Der Konsum von E-Zigaretten sollte als weniger schädliche Alternative zum Tabakkonsum angesehen und daher auch in steuerlicher Hinsicht günstiger gehalten werden.
3
Wie bewertet Ihre Partei das verabschiedete Lobbyregister?
Dass es jetzt überhaupt ein sanktionsbewehrtes Lobbyregister gibt, ist gut und auch unserem Druck geschuldet. Das verabschiedete Lobbyregister geht aber nicht weit genug. Es gibt zu viele Ausnahmen von der Registrierungspflicht. So werden etwa davon die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen ohne tragfähige Begründung pauschal ausgenommen. Wir fordern zudem, dass Kontrolle und Sanktion des Lobbyregisters durch eine/n Unabhängige/n Lobbybeauftragten erfolgen. Unser Gesetzesvorschlag sieht auch vor, dass Lobbykontakte zur Verwaltung bis zur Arbeitsebene (Referent:innen) offengelegt werden muss. Jede mögliche Einflussnahme auf den Inhalt von Gesetzentwürfen, die ja überwiegend in den Bundesministerien geschrieben werden, muss durch den sog. "legislativen bzw. exekutiven Fußabdruck" transparent gemacht werden.