Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V.

VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen

VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V.

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Welche Bedeutung messen sie der unabhängigen Musikwirtschaft bei? Was hebt Ihre Politik für klein- und mittelständigWelche Bedeutung messen sie der unabhängigen Musikwirtschaft bei? Was hebt Ihre Politik für klein- und mittelständige Musikunternehmer*innen von der anderer Parteien ab?e Musikunternehmer*innen von der anderer Parteien ab?
DIE LINKE misst der unabhängigen Musikwirtschaft eine große Bedeutung zu, denn kleine- und mittelständige Musikunternehmer*innen (KMU) sorgen maßgeblich für Genrevielfalt und künstlerische Diversität. Der Independentbereich ermöglicht Raum für Experimente und damit auch Innovationen. Talentierte Nachwuchsmusiker*innen erhalten in der unabhängigen Musikwirtschaft eine Bühne und damit die Chance aus ihrer Leidenschaft eine Profession zu machen. Wirtschafts- und Innovationsförderung muss zuallererst KMU-Förderung sein: Für DIE LINKE sind KMU, Selbstständige und Freiberufler*innen zentrale Bestandteile einer vernünftigen Wirtschaftsordnung. Ein hohes Maß unternehmerischer Eigenverantwortung ist unerlässlich. Dabei darf soziale Gerechtigkeit nicht vernachlässigt werden. Deshalb wollen wir niedrige und mittlere Einkommen steuerlich entlasten. Gleichzeitig wollen wir die Gewinnverschiebung von multinationalen Konzernen durch Abzugsbeschränkungen sowie Quellensteuern bekämpfen. Nicht zuletzt hat die Coronakrise gezeigt, dass wir eine Übergewinnsteuer für krisenbedingte, abnormale Gewinne brauchen. Bei der Finanzierung der ökologischen Modernisierung wollen wir Konzerne und Aktionär*innen in die Pflicht nehmen und KMU entlasten.

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Wie würden Sie die Zuständigkeit für die Kultur- und Kreativwirtschaft im Allgemeinen und die Musikwirtschaft im Besonderen im Bund ministeriell verorten?
Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt mit 11 Teilbereichen eine bedeutende und wachsende Branche dar. Auch wir verorten die Federführung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Allgemeinen sowie der Musikwirtschaft im Besondern im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Bereich bedarf jedoch intensiver interministerieller Zusammenarbeit, und zwar bestenfalls mit einem Kulturministerium. DIE LINKE fordert ein Kulturministerium und ein*e Bundeskulturminister*in mit Kabinettsrang, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts sowie auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. Ein Digitalministerium macht aus unserer Sicht nur Sinn, wenn es nicht die fatale Politik des konzeptionslosen „weiter so“ fortführt. Eine bessere Koordinierung der Digitalpolitik zwischen den Ressorts wäre auch ohne ein solches Ministerium möglich.

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Wird Ihres Erachtens nach der Kultur- und Bildungsauftrag des öff.-rechtl. Rundfunk hinreichend im Bereich Musik hinreichend erfüllt? Wollen Sie die musikalische kulturelle Vielfalt im öff.-rechtl. Rundfunk stärken und wenn ja: wie?
Grundsätzlich will DIE LINKE., dass eine breite gesellschaftliche Debatte sowohl über die Reformen und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt wird, auch um seine Akzeptanz zu stärken. Wir denken jedoch auch, dass die Sender kulturelle Vielfalt über dem bisherigen Umfang hinaus Rechnung tragen sollten. Das würde bedeuten, dass Kultur, dazu gehört selbstverständlich auch Musik, in ihrer ganzen Breite vermittelt und gefördert wird. Nach wie vor befürworten wir die Umsetzung einer „öffentlich-rechtlichen Kulturplattform“. Die Errichtung einer ARD-Kulturplattform war in Halle geplant und wurde nach der von Sachsen-Anhalt gestoppten Rundfunkbeitrags-Erhöhung vorerst auf Eis gelegt. Wir sehen in der Kulturplattform ein großes Potenzial, und zwar nicht nur in Hinblick auf Inhalte und Formate, sondern auch auf die Rolle, die Kulturangebote überhaupt innerhalb der medialen Öffentlichkeit spielen könnten. Digitalangebote im Kulturbereich, vor allem im Bereich der darstellenden Künste und der Musik, sind nicht als Ersatz oder Kopie von Live-Erlebnissen, sondern als Ergänzung und Erweiterung künstlerischer Produktionsformate zu betrachten.

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Welche konkreten Strukturen und Förderinstrumente wird Ihre Partei für die Bedarfe unabhängiger Musikunternehmer*innen auf- bzw. ausbauen?
Entscheidend ist für uns derzeit, Musikunternehmer*innen über die Corona-Krise zu retten, denn die Musikwirtschaft ist besonders hart von der Coronapandemie getroffen. Die Hilfspakete von Bund und Ländern greifen nicht alle Teilbereiche der Musikwirtschaft und müssen daher angepasst werden, damit keine*r durch das Raster fällt, wie z.B. viele Soloselbständige und Freiberufler*innen, die keine laufenden Fixkosten aufweisen. Dieser Gruppe will DIE LINKE für die Dauer der Coronapandemie den Zugang zu einer monatlichen Pauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro – auch rückwirkend ab März 2020 – ermöglichen. Auch müssen die Antragsbedingungen für KMU-Überbrückungshilfen gelockert werden. Krisengewinner*innen, wie Streamingdienste und digitale Plattformen, sollten sich mit einer Solidaritätsabgabe an den spezifischen Rettungshilfen beteiligen (vgl. auch Antwort auf Frage 1).

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Erhalt und Stärkung von Exklusivrechten sind marktwirtschaftliche Notwendigkeit für den Wettbewerb. Wie positionieren Sie sich in diesem Zusammenhang zu Vergütungsansprüchen und wie schätzen Sie die Rolle der Verwertungsgesellschaften ein?
DIE LINKE setzt sich für eine umfassende Reform des Urheberrechts ein, die sowohl im Sinne der Kreativen wie der Nutzer*innen ist. In diesem Sinne wollen wir die Verhandlungsposition von Kreativen im Urhebervertragsrecht stärken und ihre Mitbestimmungsrechte gegenüber Verwertungsgesellschaften ausbauen. Was Verwertungsgesellschaften betrifft, so wollen wir diese demokratisieren und fordern die Weiterentwicklung und Förderung neuer Vergütungsmodelle, die Stärkung offener Lizenzen und die durchsetzungsstarke Ausgestaltung der Privatkopie. Auch wollen wir die Remixkultur vor unangemessenen Rechtsstreitigkeiten schützen, indem wir die Rechte von Urheber*innen, die mit digitalem Material arbeiten, durch die Einführung einer Mash-up-Schranke stärken. DIE LINKE tritt beim Urheberrecht für eine neue Form solidarischen Handelns ein, die über eine Neuverteilung des Zugangs zu kulturellen Gütern hinausgeht, indem er deren Produktionsbedingungen mitdenkt.

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Mit welchen praktischen Auswirkungen (Verbesserungen/Verschlechterungen) rechnen Sie nach der Urheberrechtsreform für die einzelnen Stakeholder (Uploader*innen/Verbraucher*innen, Künstler*innen, Labels, Verlage, Plattformen)?
Für Urheber*innen sind die Lizenzierungspflicht für Plattformen und der darin enthaltende Direktvergütungsanspruch eine Verbesserung. Die Änderungen im Urhebervertragsrecht werden aber nicht reichen, um ihre Position so zu stärken, wie es für gerechte Aushandlungen nötig wäre. Nutzer*innen (einschließlich Urheber*innen, die ihre Werke über Plattformen verbreiten wollen) sind die klaren Verlierer*innen der Reform. Der verpflichtende Einsatz von Uploadfiltern wird ihre Rechte beschränken, die vorgesehenen Schutzmaßnahmen enthalten zwar gute Ansätze, reichen aber nicht aus. Für institutionelle Nutzer*innen wie Wissenschafts- und Kulturerbeeinrichtungen enthalten andere Teile der Reform wichtige Verbesserungen. Für die großen Plattformen entstehen neue Verpflichtungen, die diese aber sicher ohne Probleme werden tragen können. Kritischer und im Auge zu behalten sind die Auswirkungen auf kleinere Plattformen. Verlage, Labels und andere Verwerter müssen trotz gewisser Zugeständnisse im Vertragsrecht als Gewinner der Reform gelten. Ihre Position wird durch Lizenzierungspflicht, Verlegerbeteiligung und Presseleistungsschutzrecht (wobei hier der Nutzen fragwürdig ist) gestärkt. Eine befriedigende Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung ist damit aber noch nicht gegeben.

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Wie positionieren Sie sich im Hinblick auf den Digital Services Act und den Digital Markets Act?
DIE LINKE begrüßt, dass es die beiden Vorhaben gibt, hält sie aber nicht für ausreichend, um die ökonomische und politische Macht der Internet-Konzerne aufzubrechen. Wir setzen uns dafür ein, die Interessen vor allem von Nutzer*innen und nichtkommerziellen und kleinen Anbietern in den Regelwerken berücksichtigt zu sehen. Die Monopole müssen aufgebrochen und wirksame Fusionskontrollen eingesetzt werden, um zu vermeiden, dass einzelne Konzerne den gesamten Markt dominieren und mächtiger werden als Nationalstaaten. Konkret fordern wir Interoperabilität für Messenger, Verbot personalisierter Werbung, strengere Haftungsregeln für Plattformen insb. zum Datenschutz oder bei der Zusammenarbeit mit Staaten. Meinungsfreiheit muss unbedingt geschützt, Desinformation verhindert werden: Dazu braucht es mehr Transparenz, klare Meldewege und erreichbare Ansprechpartner*innen. Wir fordern eine Digitalsteuer und bessere Arbeitsbedingungen für alle Plattformarbeiter*innen.

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Welche Maßnahmen streben Sie an, um unterrepräsentierten Gruppen (vor allem Frauen) in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Allgemeinen und der Musikwirtschaft im Besonderen mehr Teilhabe zu verschaffen?
Um die Kultur- und Kreativwirtschaft geschlechtergerechter und diverser zu gestalten, wollen wir bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln soziale Standards, Geschlechtergerechtigkeit (wie z.B. Quote) und Diversität als obligatorische Förderkriterien etablieren. Wir sind überzeugt, dass der Gender Show Gap, den Gender Pay Gap antreibt, deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Entgeltgleichheitsgesetzes samt Verbandsklagerecht. Weitergehend sollen Aufsichts- und Beratungsgremien sowie Vorstände und Präsidien in der Kulturbranche verbindlich geschlechtergerecht und divers besetzt werden. Aber auch Unternehmer*innen in der Kultur- und Kreativwirtschaft müssen aktiviert werden, eine diversitätsorientierte Personalplanung unter Einbezug aller Hierarchieebenen umzusetzen sowie regelmäßig Change-Management-Seminare anzubieten, um über Stereotype und Rollenvorstellungen aufzuklären und diversitätssensibles Verhalten zu fördern. Um die Kultur- und Kreativbranche insgesamt familienfreundlicher und diverser zu gestalten, muss grundlegend an einer Verbesserung der sozialen Sicherung von Kulturschaffenden gearbeitet werden. Hierzu hat DIE LINKE eine Reihe von sehr konkreten Vorschlägen. Hierzu gehören u.a. die Schaffung bundesweiter branchenspezifischer Tarif- und Mindesthonorarregelungen oder die Einbeziehung aller in die gesetzlichen Sozialsicherungssysteme (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), um die soziale Absicherung von unstetig Beschäftigten und Soloselbstständigen zu verbessern.