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ATICOM - Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher
FV Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher
ATICOM - Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher
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Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz schreibt Vergütungssätze für Dolmetschende und Übersetzende vor, die aber von zugelassenen Rahmenverträgen ohne Mindestauftragsvolumen weit unterlaufen werden. Dadurch können die beiden Berufsgruppen im Justizbereich kein auskömmliches Einkommen erzielen und wandern ab. Ist das gewollt?
Nein. DIE LINKE. setzt sich für bessere die Arbeitsbedingungen auch im Bereich Justiz ein. Dass die Vergütungssätze für Sprachmittlerinnen und
Sprachmittler an marktübliche Honorare im letzten Jahr angepasst werden, ist zu begrüßen. Hier sehen wir aber immer noch das Problem der fehlenden Absicherungsmöglichkeit fürs Alter. Im Gegensatz zu medizinischen Sachverständigen,
die häufig aus einer sicheren Haupttätigkeit heraus tätig werden, sind die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler selbstständig tätig. Das bedeutet, mit dem Honorar muss eine eigene Alterssicherung aufgebaut werden. Die insgesamt begrüßenswerte Anhebung der Regelsätze darf keinen höheren Anreiz zur Umgehung durch die Nutzung von Rahmenverträgen schaffen. Solche Rahmenverträge nach § 14 JVEG dürfen nicht länger als Druckmittel missbraucht werden, wie bisher häufig in der Praxis geschehen.
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Nur die persönliche Heranziehung von qualifizierten Dolmetschenden im Justizbereich kann die erforderliche Qualität sicherstellen (s. Anforderung gemäß Richtlinie 2010/64/EU). In der Praxis werden jedoch oft Agenturen eingeschaltet, die nicht unbedingt Qualitätsmaßstäbe anwenden. Werden Sie die Gesetzgebung anpassen?
Ja. Für DIE LINKE erscheint eine solche Forderung sinnvoll, gerade, um sowohl eine Qualitätssicherung als auch eine angemessene Vergütung abzusichern. Immerhin weist das deutsche Justizsystem im internationalen Vergleich einen besonders hohen Kostendeckungsgrad bei gleichzeitig sehr hoher Qualität auf. Das wollen wir als Linke erhalten und verbessern.
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Das erklärte Ziel des neuen Gerichtsdolmetschergesetzes sind hohe und einheitliche Qualitätsstandards, die vom jetzigen Gesetzestext nicht angemessen erfüllt werden können. Unterstützen Sie eine zeitnahe Überprüfung des Gesetzes? Streben Sie Bestandsschutz für Dolmetschende mit langjähriger Berufserfahrung an?
Ja. Nach Auffassung der Linken sollte eine Evaluierung dieses Gesetzes nach spätestens zwei Jahren erfolgen. Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung im Rahmen des Bestandsschutzes, die bis dato nach den landesrechtlichen
Vorschriften beeidigten Dolmetscher ohne erneute Prüfung nach dem GDolmG zu übernehmen.
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Welche Rolle sehen Sie noch für die Soloselbstständigen in unserer Gesellschaft? Das Statusfeststellungsverfahren bedeutet viel Unsicherheit für hauptberuflich freiberuflich tätige Dolmetschende/Übersetzende. Warum kann man sie nicht als vollwertige Unternehmer anerkennen?
Selbstverständlich haben Soloselbstständige ihren Platz in unserer Gesellschaft. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass eindeutige und rechtsverbindliche Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war. So kann Rechtssicherheit hergestellt und Scheinselbstständigkeit eingedämmt werden. Und echte Solo-Selbstständige können ihre Selbstständigkeit nachweisen und in diesem Status verbleiben.
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Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Selbstständige zahlen aufgrund hoher Mindestbeiträge und einer höheren Bemessungsgrundlage sehr viel höhere Beiträge als Angestellte und ihre Arbeitgeber. Wann und wie wollen Sie diese Ungleichbehandlung beenden?
Die Mindestbeiträge wurden mit der Begründung eingeführt, dass so die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung davor geschützt wird, dass die Reichen in die private Krankenversicherung und die weniger Betuchten in die gesetzliche Krankenversicherung gehen. Diese Begründung ist jedoch unseres Erachtens nicht stichhaltig. Erstens ist eine Solidargemeinschaft gerade dafür da, um die Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen und zweitens sind auch mit dieser Regelung die meisten Selbstständigen am unteren Ende der Einkommensskala in der gesetzlichen Krankenversicherung, die am oberen Ende in der privaten Krankenversicherung. Wir betrachten es als Teilerfolg, dass die Mindestbemessung für Selbstständige in dieser Wahlperiode deutlich abgesenkt wurde. Wir fordern aber eine weitere deutliche Absenkung auf 450 Euro, entsprechend einem Beitrag von rund 85 Euro für Gesundheit und Pflege. In unserem Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung, also bei Abschaffung der privaten Krankenversicherung, zahlen alle nach dem tatsächlichen Einkommen. Zudem wäre der Beitragssatz dann 3,5 Prozentpunkte niedriger.
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In der privaten Krankenversicherung gibt es jedes Jahr eine hohe, schwer zu verkraftende Steigerung der Beitragssätze. Wann und wie wollen Sie diese begrenzen, wenn keine Bürgerversicherung zustande kommt?
Das liegt in der Logik der privaten Krankenversicherung und ist kaum zu verhindern. Wir fordern, dass den Menschen, die vor der Entscheidung gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung stehen, von einer unabhängigen sachverständigen Person verpflichtend das Angebot gemacht werden muss, über diese oft nur schwer rückgängig zu machende und schwerwiegende Entscheidung ein Beratungsgespräch zu führen. Es darf nicht sein, dass meistens lediglich der Rat eines*r provisionsgetriebenen Versicherungsmakler*in und anfänglich niedrige Versicherungsprämien den Ausschlag geben, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Leider ist das oft so, dass die Menschen nicht über die Risiken der privaten Krankenversicherung aufgeklärt werden. Insbesondere für Selbstständige, die weder Beihilfe noch Arbeitgeberanteil kennen, kann das eine nicht zu tragende Belastung bedeuten. Jeder*m muss klar sein: Es wird mit dem Alter in der privaten Krankenversicherung deutlich teurer, wenn Kinder dazukommen auch und wenn Einkommen wegbricht, wird es nicht billiger. Eine echte Lösung ist nur die Abschaffung der privaten Krankenversicherung.
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Unterstützen Sie die Schaffung eines Versorgungswerks für Selbstständige statt Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (s. Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw.)? Wenn nicht, wie stellen Sie sicher, dass die bereits bestehenden privaten Vorsorgenmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden?
Nein. DIE LINKE setzt sich für den Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ein, in der alle Erwerbstätigen mit ihrem jeweiligen Erwerbseinkommen pflichtversichert sind, also Abgeordnete ebenso wie Selbstständige und Beamte. Bestehende Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken, Beamtenpensionen etc. bleiben selbstverständlich in vollem Umfang bestehen und für die Einführung gelten lange Übergangsfristen. Im Gesamtkonzept für die Alterssicherung sieht DIE LINKE zudem eine deutliche Anhebung des Rentenniveaus vor, so dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder allein ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
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Unser Beruf des Übersetzens/Dolmetschens ist ungeschützt und es entstehen neue „Berufsbilder“ mit unqualifizierten Personen. Wie wollen Sie den Einsatz von qualifizierten Übersetzenden/Dolmetschenden, nicht zuletzt im lebenswichtigen medizinischen und verantwortungsvollen juristischen Bereich, sicherstellen?
Vergütung und Entschädigung im Justizwesen ist insgesamt ein wichtiges Thema, das in seiner Bedeutung weit über die reine Frage der Vergütung hinausgeht. Es gehört zur Grundlage eines rechtsstaatlichen Verfahrens, die sprachlichen Barrieren für alle Beteiligten aus dem Weg zu räumen und auf fachkundige Expertise von Sachverständigen zurückzugreifen. Es geht um faire Verfahren. Es geht um Qualität der Verfahren, und die bekommt man nur bei fairer Bezahlung. Auch um die Tätigkeit für Berufseinsteigerinnen
und Berufseinsteiger attraktiver zu machen und eine mögliche Alterssicherung zu gewährleisten, unterstützt DIE LINKE. Vorschläge zur Qualifikation und Qualitätssicherung für den Beruf des Übersetzens / Dolmetschens. Denn auch hier verzeichnen wir eine strukturelle Ungleichbehandlung in einem Bereich mit sehr hohem Frauenanteil; der liegt in diesem Feld bei circa 80 Prozent.