Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung

AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung

Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung

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War Ihre Partei im politischen Alltag der Gesundheits- und Sozialpolitik in den Jahren 2017 bis 2021 für MeH auf Bundes- oder Landesebene aktiv? Haben Sie politische Initiativen für diese besonders „vulnerable“ Gruppe von Mitbürgern jeden (!) Alters eingeleitet oder begleitet?
Ja, DIE LINKE hat sich vehement für Korrekturen am Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-gesetz eingesetzt und die Proteste der Betroffenen gegen die Gesetzentwürfe unterstützt. Ergebnis war ein gemeinsamer Änderungsantrag der demokratischen Opposition gegen das IPReG mit dem Ziel, dass die Betroffenen frei darüber entscheiden können, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Zusätzlich beantragte die Linksfraktion die vollständige Übernahme aller Kosten der medizinischen Behandlungspflege im SGB V. Wir wollen auch ein menschenrechtskonformes Betreuungsrecht und dafür betreuungsvermeidende Hilfen bundeseinheitlich mit einem klaren Rechtsanspruch ausgestalten. Beantragt wurde zudem, das Zwangspooling zu beenden und den Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX zu streichen. Teilhabeleistungen sollen bedarfsdeckend, einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden.

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Welche medizinischen und teilhabebezogenen Änderungen hat es aus Ihrer Sicht seit der letzten Bundestagswahl gezielt für MeH gegeben, die unter körperlichen, kognitiven und verhaltensrelevanten Einschränkungen leiden und dadurch in ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe beeinträchtigt sind?
Aus Sicht der LINKEN gewinnen auch MeH von Einzelverbesserungen dieser Wahlperiode, wie z.B. der Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises im SGB IX mit dem Teilhabestärkungsgesetz. Gezielte Verbesserungen für MEH blieben jedoch aus. Das betrifft vor allem das persönliche Budget sowie die uneingeschränkte Assistenz. DIE LINKE will bundesweit die persönliche Assistenz stärken. Diese Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen soll bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz muss auch in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen bedarfsgerecht gesichert werden. Wir wollen auch 24-Stunden-Betreuung in legaler Beschäftigung. Arbeit in Privathaushalten soll vor allem über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden.

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Wie stehen Sie zu Vorschlägen des Bundesprojektes „RehaInnovativen!", deren Erfahrungen/Ergebnisse für vermehrte Individualisierung/Regionalisierung/verbesserte Zusammenarbeit über beteiligte Professionen/Administrationen in der Rehabilitation und bei Teilhabeleistungen im Langzeitverlauf sprechen?
DIE Linke unterstützt viele der Schlussfolgerungen aus dem Bundesprojekt „RehaInnovativen“ und setzt sich für bundesweite Umsetzungskonzepte ein. Wir befürworten mehr indikationsübergreifende Früh- und Anschlussrehabilitation, insbesondere für jüngere MeH, eine bedarfsgerechte Verweildauer der Patientinnen und Patienten innerhalb der stationären neurologischen Frührehabilitation und keine vorzeitige Entlassung ins häusliche oder pflegerische Umfeld wegen „fehlendem Reha-Potential“. Wir wollen auch die geriatrische Rehabilitation stärken und mehr spezialisierte ambulante, insbesondere neurokompetente Strukturen, wohnortnah und mit guten Beratungsangeboten. Die Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungsträgern, insbesondere die Sozialdienste in den Kliniken sowie das Teilhabeplanverfahren wollen wir weiter verbessern.

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Warum wird bei Ende der med. Reha (Phase B/C) Schwer-/Schwerstbetroffener nicht durch die Träger eine frühzeitige/bedarfsabhängige/medizinische/teilhabeorientierte Bedarfsfeststellung, eine nachgehende RehaPhase E und eine Ergebniskontrolle per sozialgesetzl. Regelung eingeleitet oder angeboten?
Als Nichtregierungspartei kann DIE LINKE diese Frage nur indirekt beantworten. Während Akutversorgung und Frührehabilitation im Versorgungssystem gut und fast überall erreichbar sind, fehlt es im Sozialraum, also vor Ort im Lebens- und Arbeitsumfeld, meist an notwendiger kompetenter Hilfe. Neben mangelnder Teilhabeorientierung im klinischen Rehaprozess fehlen in den Kommunen oft ausreichend neurologische und neuropsychologische Angebote. Mehr wohnortnahe ambulante Angebote müssen zielgerichtet auf Basis einer regionalen Bedarfsplanung finanziert werden. DIE LINKE fordert dafür einen Fonds, in den Bund, Länder, Kommunen und Krankenkassen einzahlen und aus dem vor Ort in den Kommunen (möglichst mit Beratung in regionalen Gesundheitskonferenzen) entschieden wird, wie gesundheitsförderliche und inklusive Lebens- und Versorgungsbedingungen erreicht werden können.

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Warum ist ein strukturiertes Nachsorgeangebot (angelehnt an -> Brain-Checkverfahren der DGUV e.V. / -> alternative systematische GKV-Nachsorgeangebote in Onkologie und bei Stoffwechselerkrankungen) durch die GKV bei MeH und anderen schwerstbetroffenen Menschen nicht sozialrechtlich vorgesehen?
MeH sind nach Auffassung der LINKEN vom Behinderungsbegriff der verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Teilhaberechten voll umfasst. Daher muss diesen Menschen auch der bedarfsgerechte Zugang zu allen erforderlichen Leistungen sowie Beratungsmöglichkeiten gemäß der Eingliederungshilfe gesichert und Mehrbedarfe finanziert werden. Das heißt auch, alle Eingliederungshilfeträger und die EUTB müssen die erforderliche neurokompetente Expertise erlangen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich der erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote. Auch eine fachliche Begleitung als Fallmanagement ist wichtig. Möglich wäre, den Kompetenzbereich der EUTB dahingehend zu erweitern, eine fachliche Fallbegleitung trägerübergreifend zu einzuleiten. Wenn die Fallbegleitung im Rahmen der EUTB oder über Assistenzleistungen organisiert wird, soll dies auch über das SGB IX finanziert werden.

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Warum wird die GKV bei schwerer und schwerster Betroffenheit nicht verpflichtet, frühzeitig das Angebot von nachgehenden Fallbegleitung/Teilhabeplanverfahren einzuleiten, um relevante Träger auf deren Anteile an individuellen Maßnahmen der Rehabilitation und sozialen Teilhabe frühzeitig hinzuweisen?
Die Bestimmung der GKV zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach § 43 Abs. 2 SGB V sind nach Einschätzung der LINKEN zu eng gefasst. Sie sind nicht nur auf medizinische Gründe beschränkt, sondern zielen auch einseitig auf eine Verkürzung der stationären Behandlungsdauer, nicht auf soziale Teilhabe und gelten zudem nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Krankenkasse ist zudem nicht verpflichtet, selbst diese eingeschränkten Leistungen zu erbringen. Eine gesetzliche Verpflichtung der GKV, als Reha-Träger auch Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung aufzulegen, hält DIE LINKE für sinnvoll. In einem stärker auf soziale Teilhabe ausgerichteten Verständnis der medizinischen Rehabilitation sieht DIE LINKE ein Potential zur Qualifizierung des Teilhabeplanverfahrens nach SGB IX.

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Die wichtigste Berufsgruppen für MeH sind in den Jahren nach der stationären Behandlung die ambulant tätigen Neuropsycholog:innen. Wie können Ihrer Meinung nach Anreize geschaffen werden, um zu einer diesbezüglich bedarfsgerechten, auch regional erreichbaren Versorgung zu kommen?
Frage 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Die heutige Bedarfsplanung ist gerade bei den Subspezialisierungen der ärztlichen Fachrichtungen zu ungenau. So existieren zwar Informationen, wo neuropsychologische Praxen zu finden sind (z.B. durch die jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen oder die Gesellschaft für Neuropsychologie), aber es wird kein Bedarf ermittelt und auch nicht versucht, eine bedarfsdeckende Versorgung und bedarfsorientierte Verteilung der spezialisierten Praxen zu erreichen. Anhand von Erfahrungen und Einzelfallberichten bezweifeln wir, dass die Versorgung den Bedarf deckt. DIE LINKE will diese Versorgungsplanung passgenau machen und dabei deutlich mehr Subspezialisierungen einbeziehen. Der Bedarf muss wissenschaftlich ermittelt und auf dieser Basis Versorgungslücken ausgezeichnet werden, die über eine bessere Bedarfsplanung geschlossen werden können. Gerade für spezialisierte Behandlung wie die neuropsychologische Therapie müssen auch ambulante Angebote von Krankenhäusern stärker die Versorgung durch Praxen ergänzen. Falls es wie erwartet eine großflächige Unterversorgung gibt, müssen bereits im Studium die entsprechenden Lehrinhalte aufgewertet werden. Das neugestaltete Studium der Psychotherapie wird momentan in den Hochschulen eingerichtet und erlaubt hier die Stärkung neuropsychologischer Inhalte.

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Weiß Ihre Partei, wieviel Neuropsycholog:innen diagnostisch und vor allem auch therapeutisch in Deutschland stationär und ambulant tätig sind, nachdem vor 10 Jahren die Leistung der ambulanten Neuropsychologie im einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) implementiert wurde? Ist das bedarfsgerecht?