Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Special Olympics Deutschland
Special Olympics
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2023 finden die SOWG in Berlin statt. Wie nutzt Ihre Fraktion die Spiele, um die UN-BRK Ziele zur nachhaltigen Bewusstseinsbildung sowie zur Förderung sozialer Teilhabe, insbes. in Sport und Kultur, umzusetzen? Unterstützen Sie die Idee einer bundesweiten Begleitkampagne durch die Bundesregierung?
DIE LINKE hat im Bundestag wie auch im Land Berlin die Bewerbung für die Ausrichtung der Special Olympics World Games 2023 ausdrücklich unterstützt, weil diese Spiele sicher ein sportlicher Höhepunkt für die Teilnehmenden sowie die Special Olympics Bewegung in Deutschland werden. Wir versprechen uns davon auch nachhaltige Wirkungen hinsichtlich der Bewusstseinsbildung zum Leben und den Rechten von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, zum Wert einer inklusiven Gesellschaft wie auch zu bestehenden Barrieren. In diesem Sinne unterstützen wir gern Begleitkampagnen des Bundes im Zusammenwirken mit den Ländern, den Medien, dem organisierten Sport und den Behindertenorganisationen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und auch der Artikel 8 und 30 haben für die Arbeit der LINKEN einen hohen Stellenwert.
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Mit dem Projekt 170 Nationen/170 inklusive Kommunen bindet die Veranstaltung alle Regionen Deutschlands ein. Welche Chancen sehen und welche Maßnahmen ergreifen Sie, um inklusive Strukturen in Kommunen zu fördern? Unterstützen Sie eine Fortführung des Projektes nach den Spielen zur Verstetigung?
Das Projekt 170 Nationen/170 inklusive Kommunen ist aus Sicht der LINKEN eine tolle Idee und eine große Chance, die Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen noch besser am Leben in den beteiligten Kommunen zu ermöglichen und bestehende Barrieren, vor allem in den Köpfen, abzubauen. Es ist aber auch eine Chance, die internationale Zusammenarbeit von Kommunen sowie Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen nachhaltig auszubauen. Lebendige Städtepartnerschaften und internationale Austausche bedürfen neben dem Engagement von Menschen und Organisationen vor Ort auch finanzielle Unterstützung. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass solche Projekte auch vom Bund stärker gefördert werden.
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Welche Ziele verfolgt Ihre Fraktion hinsichtlich der Rechte von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung des NAP in den Bereichen Sport, Bildung, Gesundheit, gesellschaftliche und politische Teilhabe und Bewusstseinsbildung? Wie engagieren Sie sich bei der Umsetzung des BTHG?
Bereits mit der Zustimmung des Bundestages zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Dezember 2008 hatte DIE LINKE wirksame Aktionspläne zur Umsetzung der BRK im Bund sowie in den Ländern und Kommunen gefordert. Die bisherigen Nationalen Aktionspläne (NAP) bleiben in ihren Zielstellungen wie auch in der Umsetzung weit hinter den sich aus der BRK ergebenen Verpflichtungen zurück und werden zurecht von Behindertenorganisationen wie auch von der LINKEN kritisiert. Das betrifft auch die hier angesprochenen Artikel 8, 24, 25, 29 und 30 der BRK. Dasselbe gilt für das Bundesteilhabegesetz (BTHG), mit dem weiterhin die Grundforderung, behinderungsbedingte Nachteile bedarfsgerecht sowie einkommens- und vermögensunabhängig auszugleichen, nicht erfüllt wird. DIE LINKE wird weiterhin beharrlich im Zusammenwirken mit den Betroffenen und ihren Organisationen für eine konsequente Umsetzung der BRK eintreten.
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Ca. 8% der Menschen mit geistiger Behinderung haben Sportzugang. Besteht eine übergreifende sportpolitische Verantwortung des Bundes an Förderung bzw. Ausbau der Inklusion durch mehr Zugänge im/durch Sport? Wie unterstützen Sie die konstante Verankerung der Sportförderung von SOD im Bundeshaushalt?
Das ist ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung. Für DIE LINKE ist nicht akzeptabel, dass nur so wenige Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit geistigen Behinderungen am Sport teilhaben. Schuld daran sind aus unserer Sicht nicht der fehlende Wille der Menschen, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist der Bund in der Pflicht, gemeinsam mit Ländern und Kommunen, dem organisierten Sport, Behindertenorganisationen und anderen Institutionen wirksame Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten und auch zu finanzieren, um hier zeitnah Veränderungen herbeizuführen. In diesem Sinne wird Bundestagsfraktion DIE LINKE auch künftig dafür sorgen, dass der Behindertensport regelmäßig auf der Tagesordnung und SOD dabei zu Gast im Sportausschuss ist.
SOD bekommt bereits Mittel aus dem Bundeshaushalt – ob und in welcher Weise hier Veränderungen nötig sind, werden wir gern bei den kommenden Haushaltsberatungen mit SOD diskutieren.
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Aufgrund der Pandemie sind strukturelle Barrieren zur Teilhabe am Sport nochmals verschärft worden. Was planen Sie, um Menschen mit geistiger Behinderung in Vereinen, Schulen und Organisationen der Behindertenhilfe wieder in Bewegung zu bringen? Welche Bedeutung hat Sport für andere Lebensbereiche?
Sport ist kein Luxus, sondern Teil der Daseinsvorsorge und Grundbedürfnis.
Die schlechteren Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am Sport im Sinne von Artikel 30 der UN-BRK teilzuhaben, traten mit der Corona-Pandemie noch deutlicher hervor. DIE LINKE hat im Bundestag immer wieder den Umgang mit bzw. die Einschränkungen in der Corona-Pandemie für den Sport wegen seiner positiven sozialen und gesundheitlichen Wirkungen kritisiert und eigene Vorschläge auf den Tisch gelegt. Neben den aktuellen finanziellen Hilfen von Bund und Ländern brauchen wir einen umfassenden Neustart und langfristige Programme zur Förderung eines inklusiven Breiten-, Schul- und Spitzensports. Auch die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und der Rehabilitationssport brauchen mehr Unterstützung. Nötig sind moderne barrierefreie Sportstätten und Schwimmbäder, qualifizierte Trainer*innen und Übungsleiter*innen in ausreichender Zahl sowie ein Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen.
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Der Bundesteilhabebericht 2021 weist auf das prekäre Gesundheitsempfinden von Menschen mit Behinderung hin. Wie sollen medizinische/personelle Ressourcen im Gesundheitswesen ausgebaut werden, um barrierefreien Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen im ambulanten und stationären Sektor zu ermöglichen?
Das Gesundheitswesen wollen wir von Barrieren befreien. Das bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen, sondern auch, Untersuchungstechniken und Kommunikation den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung anzupassen. Leichte Sprache und verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich werden. Um medizinischem und pflegerischem Fachpersonal mehr Sicherheit im diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu vermitteln, setzen wir uns für die Implementierung spezieller Module in Aus-, Fort- und Weiterbildung ein. Diese sind von fachkundigen Peerkräften durchzuführen. Wir fordern auch die Mitnahme persönlicher Assistenz zu medizinischen Untersuchungen und stationären Krankenhausaufenthalten sowie zum Besuch von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu ermöglichen, auch wenn diese nicht über das Arbeitgebermodell organisiert wird.
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Die Pandemie hat den mangelnden Digitalisierungsgrad offengelegt, auch zu Lasten von Menschen mit geistiger Behinderung, die durch fehlende Ausstattung/Assistenz vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind. Welche Maßnahmen plant Ihre Fraktion, um digitale Teilhabe zu gewährleisten?
DIE LINKE will die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen in allen Lebensbereichen erhöhen, um der zunehmenden Ausgrenzung insbesondere von Menschen mit Behinderung, alten Menschen sowie Menschen aus armen Verhältnissen entgegenzuwirken. Dazu braucht es inklusive digitale Formate und die ausreichende Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel, um den gleichberechtigten und chancengerechten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle sicherzustellen. Für finanzschwache Menschen fordern wir einmalige Leistungen für die digitale Ausstattung, die laufenden tatsächlichen Kosten für Digitales müssen in den Regelsätzen enthalten sein.
In Behinderteneinrichtungen müssen Menschen Zugang zu öffentlicher Verwaltung, Einzelhandel und Versorgungseinrichtungen haben. Schnelles Internet, Hardware und entsprechende Bildungsangebote für digitale Teilhabe sind eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und sollen öffentlich gefördert barrierefrei ausgebaut werden.
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Ehrenamtliches Engagement von Menschen mit geistiger Behinderung bedarf Assistenzleistungen. Wie setzten Sie sich für die Schaffung entsprechender Bedingungen ein, um Assistenz zu gewährleisten und größeres bürgerschaftliches Engagement im Sport und darüber hinaus zu fördern?
Ehrenamtlich Tägige mit Behinderungen in Sportvereinen benötigen neben Akzeptanz ebenso wie Sporttreibende mit Behinderungen Barrierefreiheit, individuelle Förderung, bedarfsgerechte Assistenz, für sie geeignete Angebote für Aus- und Weiterbildungen und den Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen.
Menschen mit Behinderungen für das Ehrenamt zu gewinnen und sie in dieser Arbeit zu fördern bedarf mehr Sensibilisierung des Umfeldes. Auch Förderungen von Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit müssen darauf abgestimmt sein. Auf solche Punkte wird DIE LINKE weiterhin in ihrer Arbeit achten.
Zu guten Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Sport gehören für DIE LINKE eine solide materielle und personelle Ausstattung der Sportvereine und weniger Bürokratie. Nötig sind neben Aufwandsentschädigungen und steuerlichen Förderungen die ideelle Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit durch Politik, Medien und Gesellschaft.