Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe

Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Welche konkreten Ziele in Bezug auf die Reduzierung des Verpackungsaufkommens möchte Ihre Partei in der Legislaturperiode 2021-2025 erreichen? Welche konkreten Maßnahmen möchte Ihre Partei dafür ergreifen?
Im Verpackungsgesetz gibt es zwar ein quantitatives abfallwirtschaftliches Ziel eines Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen von mindestens 70 %, trotzdem sank dieser 2019 auf 41 %. Allein um bestehende Ziele erreichen zu können, bedarf es dringend weiterer Maßnahmen. Wir wollen u. a. Sanktionsmechanismen gegenüber Herstellenden schaffen, die bei Zielverfehlung greifen. Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft orientiert sich zudem an Zero Waste. Deshalb brauchen wir quantitative Abfallvermeidungsziele. Bis zum Ende der Legislatur wollen wir daher den Verpackungsabfall auf nur noch 120 Kilogramm pro Jahr und Kopf halbieren. Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir insbesondere auf Mehrwegpoolsysteme, Ausweitung des Einwegpfandes auf und perspektivisches Verbot von Getränkekartons, Abgaben auf Einwegprodukte und Primärressourcen, sozial-ökologische Vorgaben für die öffentliche Beschaffung und ein Festsetzungsrecht kostendeckender Beteiligungsentgelte für kommunale Unternehmen.

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Wie möchte Ihre Partei Mehrwegsysteme (über die in §33 VerpackG geregelten hinaus) im Bereich der To-go-, Versand- und Transport-Verpackungen stärken?
Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2025 wollen wir Mehrwegpoolsysteme zum Standard bei To-Go-, Versand- und Transportverpackungen machen. Dies schließt ausdrücklich das Firmenkundengeschäft und den Onlinehandel mit ein. Poolsysteme sind Individuallösungen sozial, ökologisch und ökonomisch überlegen, da Sortieraufwand sowie Transportentfernungen reduziert und Komfort durch die vereinfachte Rückgabe gesteigert wird. Wir wollen uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Poolsysteme nicht nur deutschland- sondern europaweit etabliert werden. Ergänzend wollen wir durch eine Abgabe auf Primärressourcenverbrauch die Inanspruchnahme von Primärrohstoffen deutlich verteuern und sekundäre Ressourcen fördern (vgl. Antwort auf Frage 3). Eine zusätzliche Abgabe auf Einwegprodukte soll diese unattraktiver machen. Auch das Einwegpfand und perspektivische Verbot von schlecht recycelbaren Getränkekartons trägt zu der Stärkung von Mehrweg bei.

3

Möchte Ihre Partei die EU-Plastiksteuer auf Wirtschaftsakteure umlegen und falls, ab wann und wie genau?
Wir wollen die Plastiksteuer weiterentwickelt als Abgabe auf Primärressourcen auf die Wirtschaftsakteure umlegen. Die Weiterentwicklung ist entscheidend, damit es nicht zur Problemverlagerung kommt. Auch beispielsweise Papierverpackungen gehen mit Umweltwirkungen wie hohem Flächenverbrauch einher. Deshalb ist für uns dieser integrierte Ansatz entscheidend. Die Höhe der Primärressourcenverbrauchsabgabe soll sich an der Umweltschädlichkeit der Ressourcengewinnung sowie der gewollten Lenkungswirkung orientieren. Dies ist als lernendes und leicht nachschärfbares System zu etablieren. Zweck der Abgabe ist die Erhöhung des Anteils von Sekundärrohstoffen in Produkten und somit die Schließung von Rohstoffkreisläufen. Die Einnahmen aus der Ressourcenabgabe sind für die Einrichtung eines Fonds vorgesehen, mit dem Haushalte mit geringem Einkommen unter anderem alte Elektrogeräte mit hohem Energieverbrauch durch energieeffizientere und damit sparsamere ersetzen können.

4

Wie möchte Ihre Partei den Einsatz von Recyclingmaterial in Produkten, insbesondere in Verpackungen, steigern?
Die in der Antwort auf die Frage 3 beschriebene Abgabe auf Primärressourcenverbrauch ist unser zentrales Werkzeug, den Anteil an Recyclingmaterial in Verpackungen aber auch allen anderen Produktgruppen erheblich zu steigern. Außerdem sollen soziale und ökologische Kriterien wie auch der Anteil an Recyclingmaterial bei der öffentlichen Beschaffung ausschlaggebend sein. Bisher ist die Pflicht, ökologische Produkte zu bevorzugen, durch diverse Einschränkungen faktisch außer Kraft gesetzt. Das wollen wir ändern.

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Wie steht Ihre Partei einer Ausdehnung des nationalen Brennstoffemissionshandels in 2023 auf den Bereich der Abfallverbrennung aus Haushalten gegenüber? Wie hoch sollte der Emissionsfaktor für die Verbrennung biogener Stoffe sein?
Wir wollen unsere Ziele im Bereich Kreislaufwirtschaft durch die in den anderen Fragen bereits genannten Instrumente erreichen. Der Fokus auf Vermeidung ist uns zentral. Bei einer Ausdehnung des Brennstoffemissionshandels auf den Bereich der Abfallverbrennung schätzen wir die Lenkungswirkung in Anbetracht der erwartbaren sozialen Verwerfungen als zu gering ein. Insbesondere in Großwohnanlagen ist der Anreiz zu trennen nicht wirksam, da der Aufwand für die Einzelperson relativ hoch ist, die Einsparungen jedoch durch Verteilung auf alle Mietparteien niedrig. Die individuelle Kontrolle über die Abfallmengen ist folglich zu gering. Dieses Problem würde bei der Ausdehnung des Emissionshandels fortbestehen. Außerdem würde die Mitnutzung durch Unbefugte zunehmen. Wir würden stattdessen über das Immissionsschutzrecht gehend höhere ökologische Standards für die Abfallverbrennung setzen wollen.

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Wie möchte Ihre Partei die Sammelquantität sowie –qualität von in Haushalten erfassten Bioabfällen steigern?
Die seit 2015 bestehende Pflicht für Städte und Gemeinden, Bioabfälle getrennt zu sammeln, ist noch nicht flächendeckend umgesetzt. Wir wollen evaluieren, welche Unterstützung die Kommunen für die Umsetzung benötigen. Zudem wollen wir die zuständigen Aufsichtsbehörden mit rechtlichen Instrumenten ausstatten, damit sie reagieren können, falls eine Getrenntsammlungspflicht verweigert wird. Insbesondere bei Bioabfall ist Komfort und Hygiene für die Beteiligung der Haushalte entscheidend. Deswegen wollen wir festlegen, dass die Getrenntsammlung stets als Holsystem zu konzipieren ist, welches durch ein Bringsystem für Grünschnitt und Laub ergänzt werden kann. Außerdem sehen wir noch Wissensdefizite bei den Haushalten, weshalb auch der Bund Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen hierzu finanzieren sollte. Die beste Performance bei der Getrenntsammlung innerhalb einer Siedlungsform sollte jeweils zur Zielmarke werden.

7

Wie möchte Ihre Partei sicherstellen, dass Deutschland mit einer Sammelquote für Elektroschrott von derzeit etwa 45 Prozent die von der EU vorgegebene Quote von 65 Prozent erreicht?
Wir wollen alle elektrischen und elektronischen Geräte, Batterien und Akkumulatoren mit einem Pfand belegen. Für erstere soll der Pfandbetrag abhängig vom Kaufpreis aber mindestens 5 Euro erhoben werden. Bei Batterien und Akkus wollen wir das Pfand angelehnt an folgende Beispiele einführen: 50 Cent für Mini-Batterien, 2 Euro für Mono-Batterien, 20 Euro für Blei-Batterien und 50 Euro für Lithium-Batterien hoher Speicherkapazität. Mithilfe von Barcode oder RFID wollen wir eine betrugssichere Zuordnung des Pfandbetrags zum Gerät sowie eine einfache Rückgabe über Wertstoffhöfe und Verkaufsstellen ermöglichen. Außerdem wollen wir das Solidarsystems für die Rücknahme von Batterien wiederbeleben und damit das wettbewerbsbasierte Modell konkurrierender herstellereigener Rücknahmesysteme ablösen, damit der Wettstreit um eine geringstmögliche Zielerreichung aufhört. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bepfandung auch auf europäischer Ebene umgesetzt wird.

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Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach für Endnutzer einfach austauschbaren Gerätebatterien und für unabhängige Reparateure einfach austausch- und reparierbaren Industrie- und E-Auto-Batterien sowie einem Pfand für Lithium-Ionen-Batterien?
Wir unterstützen diese Forderungen vollumfänglich und wollen daher die feste Verbauung von Akkumulatoren und Batterien, die hauptsächlich dem Zweck der Versorgung des Gerätes mit elektrischer Energie dienen, explizit verbieten. Darüber hinaus fordern wir noch weitere Vorgaben an das Ökodesign. Wir wollen mindestens auf deutscher Ebene Produktanforderungen wie einen modularen Aufbau einführen, damit die Geräte leicht reparierbar sind und ressourcenschonende Soft- und Hardware-Upgrades erhalten können. Reparaturen und Upgrades sollen nach Möglichkeit leicht durch die Nutzer:innen oder regionale Werkstätten zu bewerkstelligen sein. Wir wollen gesetzlich sicherstellen, dass Software-Upgrades und Ersatzteile für die Elektrogeräte garantiert zur Verfügung stehen. Weiterhin wollen wir Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Elektrogeräten festlegen. Dazu sollen Mindestnutzbarkeitszeiten für alle Elektrogeräte eingeführt werden, um so den Verbraucherschutz zu verbessern.