Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.

D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt

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Sollen alle Geräte (z. B. Automobile, Haushaltsgeräte, Telefone), die mit dem Internet verbunden sind, dem Verbraucher einheitlich und übersichtlich Auskunft darüber geben, welche Daten sie erheben?
Die Anbieter der Technologien müssen die Sicherheit der Verbraucher:innen stets wirksam gewährleisten. Eine konsequente Offenlegung der erhobenen Daten kann dabei ein Hebel zur Stärkung der digitalen bzw. informationellen Selbstbestimmung der Nutzer:innen bedeuten, da sie Nachvollziehbarkeit, Kontrolle und Verbesserung der Systeme ermöglicht.

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Brauchen wir ein Bundesministerium für Digitales und digitale Infrastruktur und warum?
DIE LINKE ist gegen ein Digitalministerium, wenn es nicht die Zuständigkeit für zentrale Bereiche wie bspw. das Online-Zugangsgesetz (OZG) oder die digitale Infrastruktur bekäme. Letztlich ist die Organisationsform aus unserer Sicht zweitrangig - wichtig ist die Zuständigkeit für strategische Steuerung von Fragen der Digitalisierung, die in andere Ressorts hineinragen: IT- und Datensicherheit, Fragen der Teilhabe, des Gemeinwohls, der Zugänglichkeit der Schritte der Digitalisierung.

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Sollen Betreiber sozialer Netzwerke dafür sorgen, dass Bots als solche zu erkennen sind und sollen sie die Klarnamen hinter einem Pseudonym bei Registrierung erheben müssen, um diese bei Rechtsverstößen berechtigten Stellen mitteilen zu können?
Zuletzt hat auch die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Bundestages festgestellt, dass „die momentan zur Verfügung stehende Datenbasis nicht ausreicht, um die tatsächliche Bedrohung durch Social Bots nachzuweisen“ (S. 481 Bt-Drs. 19/23700). DIE LINKE fordert daher, dass die Plattformen verpflichtet werden müssen, anerkannten wissenschaftlichen Institutionen Zugang zu ihren Daten zu geben, damit es endlich zuverlässige und gesicherte Erkenntnisse über Social Bots und darüber hinaus über die Nutzung von sozialen Netzwerken gibt. Im übrigen gilt, wie bereits vor vier Jahren zu dieser Frage: Bislang bestehen keine hinreichende Verfahren zur automatisierten Identifizierung von Social Bots. Wird dazu auf die Programmierschnittstelle (API) zu einem sozialen Netzwerk zurückgegriffen, wären infolge bspw. auch Pressebeiträge, die nach Erstellung über ein Redaktionssystem automatisiert in sozialen Netzwerke verbreitet werden, betroffen. Gutartige Bots, die einfach nur automatisierte Funktionen übernehmen, mit einem Malum zu belegen, wäre dysfunktional. Eine Klarnamenspflicht lehnt DIE LINKE ab.

4

Bedarf es einer stärkeren Regulierung von Gesundheitsdaten (z. B. bei Menstruations-Apps und bei Fitness-Tracker) zum Schutz von Patient*innen, beispielsweise durch Verwertungsverbote?
Digitale Anwendungen können sowohl großen Nutzen mit sich bringen, als auch unerwünschte gesundheitliche Folgen sowie Datenschutzprobleme verursachen. Für DIE LINKE bedeutet digitaler Fortschritt transparente Verfahren, hier die Spreu vom Weizen zu trennen. Für therapeutische digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der GKV-Versorgung bedeutet das ein guter klinischer Nachweis des Patientennutzens sowie strenge Überprüfung von Datenschutz/Datensicherheit sowie ein Zweckbindungsgebot, sodass die Daten nicht für andere als die deklarierten medizinischen Zwecke verarbeitet werden dürfen. Für die frei in App-Stores erhältlichen Apps sehen wir noch größere Probleme in Bezug auf Qualität (Usability, Beleg von behaupteten Wirkungen) und Datenschutz/Datensouveränität. Wir fordern eine Zertifizierung von Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz und eine Verpflichtung der großen App-Stores, nicht zertifizierte Gesundheits-Apps auszuschließen. Diese Überprüfung liegt bei den medizinischen Parametern erheblich unter der von DiGA, aber die Einhaltung der DSGVO in Bezug auf die erhobenen Gesundheitsdaten wäre auch hier nachzuweisen. Auch wenn schädliche Apps so nicht vollständig zu verbannen sind, könnten Verbraucher*innen so einen Anhaltspunkt für die Qualität der Apps erhalten und die Entwickler*innen klare Kriterien für den deutschen Markt.

5

Sollen Behörden die Möglichkeit erhalten, personenbezogene Daten jederzeit untereinander auszutauschen, um möglichst bürgerfreundliche Dienstleistungen im Internet anzubieten?
DIE LINKE teilt das Ziel, dass die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung möglichst einfach nutzbar zu machen sind, um neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen zu erleichtern. Für die Bürger:innen ist volle Transparenz über Datenhaltung und -verarbeitung über ein Datencockpit herzustellen. Wir fordern eine echte Steuerungsmöglichkeit, welche Daten zwischen den Behörden ohne ausdrückliches Einverständnis ausgetauscht werden können. Öffentliche Verwaltungen und Meldeämter dürfen keine persönlichen Daten von Menschen ohne deren ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben.

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Sollen im Unterricht ausschließlich von der Schule gestellte Geräte verwendet werden dürfen und soll ein verpflichtendes Schulfach zur Förderung von Medienkompetenz, Digitalethik und Informatik eingeführt werden?
Jedes Kind braucht von der Schule ein kostenfreies Leihgerät für die gesamte Schulzeit. Die Leihgeräte sind mit quelloffenen Betriebssystemen und freier Software sowie jugendgerecht auszustatten. Jedes Kind muss weiterhin einen Drucker inklusive aller Verbrauchsmaterialien zur Verfügung haben sowie mit einem kostenfreien Bildungstarif Zugang zum Internet zu Hause erhalten. Eine Abhängigkeit von bestimmten IT-Unternehmen und Produkten muss von vornherein vermieden werden. Die verwendete Software soll den Standards quelloffener freier Software entsprechen. Lernprogramme müssen öffentlich erstellt, verwaltet und gewartet werden. Sogenannte Open Educational Resources, das heißt freie Lehr- und Lernmaterialien mit einer offenen Lizenz, sind stets vorzuziehen. Die Medien- und Datenschutzkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss möglichst früh gefördert werden. Wir diskutieren derzeit, ob eigens dafür ein Pflichtfach „Informatik“ von der Grundschule an, über die weiterführende Schule bis hin zum Abitur sinnvoll und nötig ist.

7

Soll es eine allg. Ausnahme im Urheberrecht für die Nutzung von Werken im Kontext von Forschung/ Lehre geben, ein Recht auf die Nutzung kleiner Ausschnitte von Kunst (Remix) eingeführt werden und sind Upload-Filter eine geeignete Maßnahme zum Schutz des Urheberrechts/ bei Terrorismusbekämpfung?
Eine allgemeine Ausnahme im Urheberrecht, die sämtliche Nutzungen für Zwecke von Bildung und Wissenschaft abdeckt, ist nach wie vor notwendig. Auch eine Erleichterung transformativer und Alltagsnutzungen, wie sie im Ansatz einer "Remix"-Schranke zum Ausdruck kommt, ist dringend nötig. Es wird sich zeigen, inwieweit die neue Pastiche-Schranke hier Abhilfe schaffen kann; perspektivisch sollte sich ein Neuanlauf für eine europäische Urheberrechtsreform dieses Themas annehmen. Upload-Filter sind gänzlich ungeeignet, kontextsensitive Bewertungen zu treffen, wie sie zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen und der meisten anderen Kategorien illegaler oder unerwünschter Inhalte nötig. Ihr Einsatz sollte daher weitgehend ausgeschlossen werden. Soweit die DSM-Richtlinie weiterhin ihren verpflichtenden Einsatz gegen Urheberrechtsverpflichtungen vorsieht, müssen die gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von Nutzer*innenrechten deutlich gestärkt werden.

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Soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger weiterhin in der Form existieren, angepasst oder abgeschafft werden?
Wir haben das Leistungsschutzrecht für Presseverlage von Anfang an abgelehnt, sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene. Es ist kein sinnvoller Beitrag zur Finanzierung von Journalismus oder zur Begrenzung der Macht der großen Internetkonzerne, schafft Rechtsunsicherheit und behindert Innovationen. Aus europäischer Ebene setzen wir uns daher weiterhin für seine Abschaffung ein. So lange das nicht möglich ist, muss die deutsche Umsetzung zumindest nachgebessert werden, um Rechtssicherheit durch konkrete und handhabbare Vorgaben insbesondere für den Begriff der "sehr kurzen Auszüge" zu schaffen.