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Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD e.V.)

BV Campingwirtschaft

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD e.V.) - Informationen und Erklärungen zu den Fragen finden Sie unter www.bvcd.de/wps

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Teilen Sie die Einschätzung, dass es sich bei dem Phänomen des Schwarzcampings in der dargestellten Form um ein Problem handelt? Wenn ja: Beabsichtigen Sie diesem Missstand gesetzgeberisch zu begegnen und wenn ja, wie?
Das Übernachten außerhalb eines Campingplatzes oder gekennzeichneten Stellplatzes ist in Deutschland nicht generell verboten – aber es obliegt auch nicht dem Bund, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Vielmehr sind es die Bundesländer, die das Wildcamping gesetzlich regeln. Durch die eingeschränkten Übernachtungsmöglichkeiten in der Pandemie haben viel mehr Menschen als bisher beim Campen Erholung gesucht. Einige Bundesländer sind von den negativen Folgen dieses sprunghaften Nachfrageanstiegs stärker betroffen, andere weniger. Wir sehen auf Bundesebene deswegen keinen generellen Regelungsbedarf.

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Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung die Möglichkeiten des Bundes ausschöpfen und dieses wettbewerbswidrige Verhalten der Kommunen zu Lasten privater Unternehmer unterbinden? Wenn ja: Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie dem begegnen?
Gerade finanzschwache Kommunen sind gezwungen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um von der touristischen Wertschöpfung ihrer Region zu profitieren. Wir finden, dass auch die öffentliche Hand angemessen an den Einnahmen aus dem Tourismus profitieren soll, schließlich hat sie auch erhebliche Kosten zu tragen. Regelwidrigen Wildwuchs zu verhindern, liegt in der Hoheit des jeweiligen Bundeslandes.

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Unterstützen Sie das Anliegen der „Besucherstromlenkung“ im Campingtourismus? Wenn ja: Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenken Sie, dies zu tun?
Naturgemäß werden besonders attraktive touristische Destinationen immer sehr viele Menschen anziehen. Andererseits können auch weniger bekannte Ziele vom Overtourism profitieren, indem sie stattdessen Ruhe und Erholung bieten. Eine gezielte Besucherstromlenkung kann nach unserer Ansicht nur durch Anreize geschehen. Weniger attraktive Urlaubsgebiete sind preiswerter und nicht so überlaufen oder sie bieten spezielle Extras, um Gäste anzulocken. Hier ist auch die Campingwirtschaft gefragt, den Campingtourismus in den weniger gebuchten Regionen noch anziehender zu gestalten. Maßnahmen des Bundes halten wir hingegen nicht für nötig.

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Inwieweit werden Sie sich dafür einsetzen, dass der BVCD e.V. als Dachverband und Interessenvertretung der Campingwirtschaft, einen Sitz für den Tourismusbeirat im Wirtschaftsministerium für die kommende Legislaturperiode erhält?
Das Campen kann gerade für arme Menschen eine Möglichkeit sein, preiswert Urlaub zu machen. Statt vor allem Verbände von finanzstarken Großunternehmen in den Tourismusbeirat zu berufen, sollte die nächste Ministerin bzw. der nächste Minister, in dessen Ressort die Tourismuspolitik verortet ist, vorrangig Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen oder eben auch der Campingwirtschaft in den Beirat berufen. Dafür werden wir uns einsetzen.

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Durch welche Maßnahmen möchten Sie die Betreiber von Camping- und Wohnmobilstellplätzen, die Hersteller von Freizeitfahrzeugen und nicht zuletzt die Camper beim Umstieg in die E-Mobilität unterstützen? Erklärungen zu den Fragen finden Sie unter www.bvcd.de/wps
Elektroautos bieten die Chance, den Straßenverkehr zukünftig stärker mit erneuerbaren Energien und damit sauberer und klimafreundlicher zu betreiben – vorausgesetzt, der Ausbau der erneuerbaren Energien hält mit dem zusätzlichen Strombedarf Schritt. Es müssen insgesamt weniger Wohnmobile werden und diese müssen kleiner und leichter werden – statt immer größer und schwerer wie bislang. Wir setzen uns dafür ein, den Verkauf neuer Pkw mit Verbrennungsmotor spätestens ab 2030 zu verbieten. Subventionen für die private Anschaffung von Elektrofahrzeugen lehnen wir ab – wir wollen den PKW-Besitz nicht subventionieren. Wir geben emissionsarmen Reiseformen den Vorzug, zum Beispiel dem umweltfreundlichen Zelten bei einer Anreise mit Bahn oder Fahrrad.

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Wie sehen Sie die Anhebung und Anpassung der Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte in Abhängigkeit an den Mindestlohn?
Wir wollen keinerlei Ausdehnung geringfügiger Beschäftigung sondern deren Überführung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; denn Minijobs sind vielfach prekär. Sie bringen keine eigenständige soziale Absicherung, was im Hinblick auf die Alterssicherung oder den fehlenden Anspruch auf Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder ALG I fatal ist. Außerdem sind Minijobber zwar formal anderen Arbeitnehmern gleichgestellt, aber in der Praxis erhalten sie meist im Vergleich zur Stammbelegschaft deutlich niedrigere Löhne oder ihnen wird bezahlter Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten. Darüber hinaus haben Minijobs entgegen der ursprünglichen Intention keine Sprungbrettfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern die Mehrheit der Beschäftigten verbleibt entweder in dieser Beschäftigungsform oder wechselt in die Nichterwerbstätigkeit. Außerdem tragen Minijobs in erheblichem Maße zur geschlechtsspezifischen Spaltung bei und begünstigen Schwarzarbeit.

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Teilen Sie die Einschätzung der Problemlage zum Aufstellen von Mietobjekten auf Campingplätzen? Wenn ja: Welche Maßnahmen planen Sie, um die deutsche Campingwirtschaft im europäischen Wettbewerb zu stärken?
Campingplätze sind zum Campen da – und nur in Ausnahmefällen zum Übernachten in ferienwohnungsähnlichen Unterkünften. Für Gäste mit diesem Übernachtungswunsch gibt es andere Anbieter als Campingplätze. Angesicht massiv gestiegener Übernachtungszahlen auf deutschen Campingplätzen können wir keinen Wettbewerbsnachteil im europäischen Vergleich erkennen.

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Streben Sie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes an? Wie sehen Ihre konkreten Vorstellungen dazu aus? Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie treffen, um einen weiteren Lockdown bei steigenden Inzidenzen zu verhindern?
Es ist unwahrscheinlich, dass es weitere Lockdowns geben wird, wie wir sie kennengelernt haben. Mittlerweile haben wir über 60 Prozent Geimpfte in der Bevölkerung, mit den 12-17-Jährigen, für die nun auch eine Impfempfehlung vorliegt und denen, die sich doch noch für eine Impfung entscheiden, werden dies noch einige Prozent mehr werden, dazu kommen noch die Genesenen. Gesetzt den Fall, es kommt keine impfresistente Variante, sind diese Personen sehr gut geschützt. Auch wenn die Inzidenzen deutlich steigen, würde es aufgrund der geringen Weitergabe des Virus und wegen des guten Schutzes vor schweren Verläufen wenig bringen, diese Personen in einen Lockdown zu schicken. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, 3G oder 2G einzuführen, in bestimmten Fällen auch Geimpft/Genesen plus Getestet, grundsätzlich auch auf Campingplätzen. Allerdings erkennt unsere Partei auch an, dass auf Campingplätzen, also i.d.R. im Freien, Infektionen sehr unwahrscheinlich sind. Das ist immer zu berücksichtigen.