Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Chefredakteure-Konferenz der Evangelischen Wochenzeitungen in Deutschland, kirchen-presse.de
kirchen-presse.de
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Warum sollen Christen Ihre Partei wählen?
Frieden und Gerechtigkeit sind zentrale Themen, die sowohl für viele Christinnen und Christen als auch für DIE LINKE wichtig sind.
DIE LINKE tritt für den Frieden ein. Wir wollen die Bundeswehr aus den Auslandseinsätzen zurückholen. Als einzige Bundestagspartei haben wir gegen jede Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes gestimmt haben. Waffen- und Rüstungsexporte wollen wir verbieten.
Wer arbeitslos wird, darf nicht in Armut und Hartz IV abstürzen. Das Arbeitslosengeld I muss länger gezahlt werden. Die Hartz-IV-Sätze sind Armut per Gesetz und reichen nicht für angemessene Ernährung. Wir wollen stattdessen eine Mindestsicherung von 1.200 Euro einführen, die nicht gekürzt werden kann („sanktionsfrei“).
Wir wollen eine Gesellschaft, die frei ist von Ausgrenzung und Ausbeutung und die jede*n mitnimmt. Mit gleichen Rechten für alle, die hier leben. Mit einem funktionierenden Sozialstaat und guten öffentlichen Dienstleistungen für alle. Wir erteilen jeder Form der Diskriminierung und des Rassismus eine Absage.
Wir wollen hohe Vermögen und Erbschaften gerecht besteuern. Wer mehr hat, gibt mehr ab. Mit den Einnahmen sollen Schulen, Krankenhäusern und bezahlbare Wohnungen in öffentlichem Eigentum finanziert werden. Denn was für alle da ist, muss allen gehören.
Zwei Drittel der weltweiten CO2-Belastung wird von 100 Großkonzernen verursacht. Für konsequenten Klimaschutz sollen deshalb nicht die einfachen Leute zur Kasse gebeten werden, etwa durch höhere Mieten oder steigende Strompreise. Wir müssen bereit sein, uns mit den Konzernen anzulegen. Nur so kann es eine klimagerechte Zukunft für alle geben.
Wir wollen Bus und Bahn ausbauen und den Öffentlichen Nahverkehr kostenfrei machen.
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Was erwarten Sie von den Kirchen? Sind Ihnen die Kirchen zu politisch? Oder ist das Gegenteil der Fall?
Kirchen können nicht unpolitisch sein, wenn es etwa um den Erhalt der Demokratie, die Bewahrung der Schöpfung, Frieden oder Flucht und Asyl geht. Wir schätzen die Beiträge der Kirchen dazu, wie etwa das Zweite Gemeinsame Wort "Vertrauen in die Demokratie stärken“ vom Rat der Evangelischen Kirche und der Bischofskonferenz 2019. Gefordert wird darin u.a. ein funktionierender Sozialstaat, der Armut bekämpft und soziale Teilhabe garantiert. Dieser wird nicht nur als ein Bestandteil sozialer Marktwirtschaft verstanden, sondern zugleich als eine Voraussetzung der Demokratie. Gefährdet ist sie durch die große wirtschaftliche und soziale Ungleichheit. Dagegen wird gefordert, dass es keine „Abgehängten“, „Zurückgelassenen“ und „Vergessenen“ geben darf. Die vorrangige Option für die Armen ist für die Kirche nicht nur eine theologische Aussage und ein christliches Bekenntnis, sondern auch ein sozialethisches Prinzip. Dafür steht auch die LINKE, auch wenn sie keine Religions- oder Weltanschauungspartei ist. Auch wenn die Kirchen kein eigenes politisches Programm verfolgen, so ist die Verkündung des Evangeliums durch die Kirchen deshalb doch alles andere als unpolitisch, heißt es weiter. Darin unterstützen wir die Kirchen gerne.
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Was halten Sie von der historisch gewachsenen Sonderstellung der großen Kirchen in Deutschland?
Die Sonderstellung ist historisch gewachsen und bezieht auch daher Legitimität. Wir setzen uns dafür ein, dass die religionsverfassungsrechtlichen Regelungen der Kirchen auch für die anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Geltung erlangen, wie es das Grundgesetz in Artikel 137 Absatz 7 des vorsieht. Insbesondere die Muslime in unserem Land werden vielfältig diskriminiert und benötigen diese Gleichstellung.
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Wie steht Ihre Partei zur Kirchensteuer?
Die Linke tritt für die institutionelle Trennung zwischen Staat und Kirche und den Religionsgemeinschaften ein. Diese von der Verfassung gebotene Trennung wird durch die bestehende Rechtsform der Kirchensteuer verletzt. Die Kirchensteuer ist Teil einer intensiven Verflechtung von Staat und Kirche. Ihre Erhebung erfolgt durch die Finanzämter nach einem staatlichen Kirchensteuerrecht und ist eine Zusatzsteuer zum staatlichen Steuersatz. Von ihrer Entstehung her ist sie ein Relikt einer vordemokratischen Allianz von Thron und Altar. Sie widerspricht dem Grundverständnis eines säkularen Staats in einer multireligiösen, multikulturellen und säkularen Gesellschaft. Wir treten daher dafür ein, dass die Kirchen in Zukunft ihre Steuern bzw. Beiträge selbstständig einziehen, wie es etwa in Bayern bereits Praxis ist.
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Wie steht Ihre Partei zur Ablösung der Staatsleistungen?
Die Weimarer Reichsverfassung wollte die Finanzbeziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften entflechten. Deshalb verankerte sie einerseits das Gebot in der Verfassung die Staatsleistungen abzulösen und andererseits als Kompensation gewährleistete sie die Kirchensteuer verfassungsrechtlich. Deshalb fordert die LINKE sowohl eine unverzügliche Umsetzung der Ablösung der Staatskirchenleistungen als auch eine Weiterentwicklung der Rechtsformen sowie der Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die dem verfassungs- und menschenrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung entspricht.
Im März 2020 legten die Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag vor, der gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die Einlösung und damit auch abschließende Regelung eines seit 100 Jahren offenen Verfassungsauftrages vorschlägt.
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Welche Aufgaben und welche gesellschaftliche Rolle haben für Sie die christlichen Wohlfahrtsverbände wie Diakonie und Caritas – auch im Blick auf die Zukunft der Gesellschaft?
Caritas und Diakonie sind unverzichtbar für unser Land. Wir wollen sie stärken. Kirchliche Wohlfahrtsverbände sollten aufgrund ihrer christlichen Bezogenheit eine Parteinahme als „Option für die Armen“ umzusetzen. Das gilt nicht nur für ihre PatientInnen, sondern vor allem auch für ihre eigenen Mitarbeitenden. Sie sollten sich für bessere Arbeitsbedingungen in ihren Einrichtungen und in ihrem Arbeitssektor einrichtungsübergreifend einzusetzen. Die kirchlichen Wohlfahrtverbände Caritas und Diakonie genießen in Deutschland außergewöhnliche arbeitsrechtliche Regelungen. Es handelt sich um Sonderarbeitsrechte, die sich in Begrifflichkeiten wie „Dienstgemeinschaft“ oder „Dritter Weg“ auf den Punkt bringen lassen. Sie stabilisieren bestehende Machtverhältnisse, die auf Kosten der Arbeitnehmerseite gehen. Wir setzen uns für eine Abschaffung der Sonderarbeitsrechte ein. Es sollte zugelassen werden, dass sich die eigenen Mitarbeitenden in Gewerkschaften organisieren und streiken dürfen. Caritas und Diakonie mit positiven Beispiel vorangehen. Ein Bemühen der Verbandsebene ist wichtig, Druck auf Politik auszuüben, um z. B. die katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Altenpflegeheimen zu überwinden und für einen Rückgang der Privatisierung (Aktiengesellschaften) im Gesundheitssektor zu drängen.
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Was kann die Kirche zur Überwindung der gesellschaftlichen Spaltung tun?
Die Kirchen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind politisch, aber nicht parteipolitisch gebunden, siehe die Antwort zur Frage 2. Darum ist es ihnen möglich, sehr viele Menschen zu erreichen und zusammenzuführen. Voraussetzung dafür ist ihr Engagement gegen die Positionen, die die Gesellschaft spalten, sein es in arm oder reich, jung oder alt, hier geboren oder nicht, Christin, Jude, Muslima oder säkular. In ihrer „Handreichung für die Diakonie für den Umgang mit dem Rechtspopulismus“ von 2018 etwa sehen wir uns mit ihnen solidarisch.
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Wie beurteilen Sie das Kirchenasyl?
Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Ihnen Hilfe zu leisten, ist ein humanitäres Gebot. Wer ihnen Hilfe verweigert, verstößt gegen das Menschenrecht auf Asyl. Wer aus politischen Gründen verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht ab- oder wieder ausgewiesen werden. Deshalb wurde im Grundgesetz, auch als eine Lehre aus der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands, das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen. Durch den Asylkompromiss aus dem Jahre 1992 wurde dieses Grundrecht seiner Substanz beraubt. Das wollen wir ändern. Auch die Verschärfungen des Asylrechts seit 2015 lehnen wir ab. Wir fordern faire Asylprüfungen und Integrationsmaßnahmen für alle Geflüchteten und sind gegen die Unterscheidung von Asylsuchenden nach angeblicher „Bleibeperspektive“. Auch abgelehnten Asylsuchenden und Geduldeten muss nach längerem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht gewährt werden. Deshalb schätzen und verteidigen wir das Kirchasyl, weil es Hilfe für Menschen in Not bietet, die die aktuellen rechtlichen Bedingungen nicht bieten.