Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

physio.de Informationsdienste GmbH

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Seit März 2020 liegt das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe" vor. Seitdem hat sich nichts mehr getan. Haben Sie vor die Entwicklung voran zu bringen? Und falls „ja“, wie?
Auch uns geht es zu langsam, ja. Zu den einzelnen Punkten des Eckpunktepapiers: Schulgeld: Immer noch gibt es den Flickenteppich der Länder. Wir wollen schnellstmöglich die Vereinbarung des Eckpunktepapiers umsetzen und die Schulgeldfreiheit bzw. die Unzulässigkeit der Erhebung von Schulgeld in den Berufsgesetzen festschreiben. Physiotherapeutengesetz: Dieses Gesetz von 1994 ist schon länger nicht mehr auf der Höhe der Zeit und sollte einige Reformen erhalten, wie z.B. Teilzeitausbildung, die genannte Schulgeldfreiheit, die Einbindung von „Zertifikaten“ oder die Qualifikation des Lehrpersonals. Mittelfristig wollen wir ein Gesundheitsberufegesetz, das mehr horizontale und vertikale Durchlässigkeit zulässt und einheitliche Standards (z.B. Ausbildungsvergütung und betriebliche Mitbestimmung) definiert. Zudem müssen endlich Modellprojekte zum Direktzugang auf den Weg gebracht werden.

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Im Sommer wurde ein "Konsultationsverfahren zur Vorbereitung eines späteren Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie“ eingeleitet. Im Zuge dessen wurde erneut die Forderung nach einer „Vollakademisierung“ der Physiotherapie erhoben. Wie stehen Sie zur dieser Forderung?
Wir nehmen wahr, dass die meisten Physiotherapeut*innen für die Vollakademisierung sind, die Modellprojekte erfolgreich verlaufen sind und dass der von uns befürwortete Direktzugang neue Anforderungen an die Ausbildung stellt. Insofern sind wir sehr offen gegenüber einer Akademisierung. Zwei Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein: 1. Es muss eine Durchlässigkeit für Menschen ohne Abitur und aus verwandten Berufen geben. 2. Das Studium muss einen hohen Praxisanteil haben. Wir können uns vorstellen, dass man hier ähnlich vorgeht wie die Vollakademisierung der Hebammen geregelt wurde, also einem dualen Studium mit Ausbildungsvergütung. Die Hängepartie, die die Koalition bei diesem Thema vollführt hat, indem sie die Modellklauseln um weitere Jahre verlängert hat, empfinden wir als enttäuschend und peinlich. Aufgrund Minister Spahns Ausspruch „Wenn Sie`s anders haben wollen, müssen Sie auf einen anderen Minister warten“ blicken wir hoffnungsvoll auf die Zeit nach der Wahl.

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Physioth. können zurzeit mittels einer kurzen Fortbildung den „sekt. Heilpraktiker“ erwerben. Durch neue Berufsgesetze wäre es mögl., diese wenigen Stunden in die Ausb. zu integrieren. Jeder Physioth. hätte so am Ende seiner Ausb. die Möglichkeit, beim zust. Gesundheitsamt den sekt. HP zu beantr. Wie stehen Sie dazu?
Wie Sie selbst schreiben, wäre der sektorale Heilpraktiker nur eine Zusatzausbildung von wenigen Stunden. Niemand kann annehmen, dass in diesen Stunden irgendeine relevante Zusatzqualifikation vermittelt wird, die zur Diagnosestellung befähigt. Wir können zwar verstehen, dass diese derzeit bestehende gesetzliche Möglichkeit für viele Therapeut*innen verlockend einfach klingt, jedoch halten wir das für nicht zielführend und nicht angemessen bei einer anstehenden Modernisierung des Berufsgesetzes. Wir fordern stattdessen seit Jahren Modellprojekte zum Direktzugang, um zu sehen, was mit der derzeitigen Ausbildung – egal ob da einige formale Heilpraktikerstunden dranhängen oder nicht – erreicht werden kann und wie die Ausbildung weiterentwickelt werden sollte, auch mit Blick auf die Akademisierung. Diese Modellprojekte sollten klar befristet sein und eine rasche Überführung in die Regelversorgung bei positivem Ausgang sollte selbstverständlich sein.

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Eines der größten Ärgernisse in den Praxen vor Ort ist die Höhe, die Berechnung (10 Euro plus 10 Prozent des Rezeptwertes) und die Pflicht zur Erhebung der Zuzahlung. Welche Veränderung/Erleichterung für Patienten und Therapeuten streben Sie hier an?
DIE LINKE fordert die Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen, auch die zu Heilmitteln. Gerade die Zuzahlung zu Heilmitteln gehört mit zu den höchsten Zuzahlungen, die erhoben werden. Zuzahlungen sind generell sozial ungerecht, entlasten Gesunde zulasten kranker Menschen einseitig, höhlen die paritätische Finanzierung und das Solidarprinzip aus und vor allem sind sie ein Anreiz, ärztliche Verordnungen nicht zu befolgen, insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen, die tendenziell auch die größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen. Aufgrund der Verschleppung von Krankheiten können Zuzahlungen das Gesundheitssystem sogar verteuern. Das ist insbesondere auch bei Krankheiten plausibel, für deren Linderung Physiotherapie verordnet wird. Aus unserer Sicht spricht daher nichts für Zuzahlungen – sie gehören abgeschafft.