Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
BVS - Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
BV gegen Schienenlärm
BVS - Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
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Sind Sie bereit, die federführende Zuständigkeit des Gesundheitsministerium für alle Fragen gesundheitsschädigender Verkehrsimmissionen herbeizuführen?
Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und gesundheitsschädlichen Luftschadstoff-Emissionen hat für DIE LINKE einen sehr großen Stellenwert. Wir sehen dies auch als eine soziale Frage an, sind doch die Anwohner:innen insbesondere von Hauptverkehrsstraßen überwiegend Menschen mit niedrigem Einkommen, die sich eine „bessere“, sprich ruhigere und gesündere Wohngegend nicht leisten können.
Wir können Ihren Ansatz nachvollziehen, die Zuständigkeit beim Bundesgesundheitsministerium zu bündeln. Angesichts der vorhandenen Kompetenzen beim Lärmschutz im speziellen bzw. dem Schutz vor gesundheitsschädlichen Emissionen allgemein haten wir es aber für zielführender, alle Kompetenzen im Bundesumweltministerium (BMU) zu bündeln, also auch die für den Schienen- und Straßenverkehrslärm dort anzusiedeln. So setzen wir uns auch dafür ein, die Kontrolle des Abgasverhaltens der Diesel-Pkw vom Kraftfahrtbundesamt, das dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist, auf das dem BMU unterstellte Umweltbundesamt zu übertragen, also die Genehmigung von Kfz und die Abgas-Kontrolle organisatorisch zu trennen. Vom BMU zu erlassene Vorschriften sollten dann „im Benehmen“ mit den anderen betroffenen Ressorts aufgestellt werden, also auch dem Gesundheitsministerium.
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Sind Sie bereit, eine realistische Risikoanalyse der Gefahren von Schienenlärm, Feinstaub, Erschütterungen und allen anderen gesundheitsrelevanten Immissionen durchzuführen und die daraus folgenden gesetzgeberischen Regelungen zum effektiven Schutz der Betroffenen herbeizuführen?
Ja, unbedingt! Zudem wollen wir auch die Ermittlung der Lärmbelastung ändern. Lärmpegel werden bis jetzt nur rechnerisch ermittelt, Messungen nicht zwingend vorgesehen und Lärmspitzen bisher nur bei nächtlichen Flügen berücksichtigt. Ebenso spielen die realen Bedingungen vor Ort bei der Lärmbewertung keine Rolle. Deshalb fordert die LINKE als einen ersten Schritt zu effektiverem Lärmschutz, die Lärmkartierung durch reale Lärmmessungen zu verbessern. Dabei sollen neben den Durchschnittswerten grundsätzlich auch Einzelereignisse und die Umstände vor Ort (z.B. Belastung durch mehrere Lärmquellen) sowie das erhöhte Gefahrenpotenzial eines Einzelschallereignisses während der Nacht noch stärker berücksichtigt werden.
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Sind Sie bereit, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für alle Immissionen durch Schienenlärm, Feinstaub, Erschütterungen und allen anderen gesundheitsrelevanten Immissionen auch für bestehende Bahnanlagen herbeizuführen?
Ja, unbedingt! Dies hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE, bezogen auf den Schienenverkehrslärm, bereits in mehreren Anträgen an den Deutschen Bundestag gefordert. Wir sind der Auffassung, dass auch bestehende Bahnanlagen den gleichen Grenzwerten unterliegen sollten wie Bahnstrecken, an denen ein Neu- und Ausbau erfolgt. Hierbei gilt es natürlich einen längeren Übergangzeitraum festzulegen, da die Durchführung der erforderlichen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen am gesamten Bestandsnetz einige Jahre in Anspruch nehmen. Letztlich muss das freiwillige Lärmsanierungsprogramm in ein verpflichtendes Programm – mit strengeren Grenzwerten – umgewandelt und vor allem erheblich aufgestockt und beschleunigt werden. Da wir uns für eine Elektrifizierung des gesamten Schienennetzes einsetzen – bevorzugt durch Oberleitungen, bei wenig befahrenen Strecken aber auch durch Akkubetrieb oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge – sehen wir die Emissionen von Luftschadstoffen perspektivisch als sich verringerndes Problem an.
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Sind Sie bereit, eine konzeptionell nachhaltige Schienenweg-Infrastruktur herbeizuführen mit dem Ziel, Personen- und Güterverkehre zu trennen; Personenverkehr hat die Ortsmitte zum Ziel und muss daher in die Städte führen; Güterverkehre hingegen sind nicht für die Ortsmitte bestimmt; sie dürfen daher nicht durch Wohngebiete geführt werden.
Eine Trennung von Personen- und Güterverkehr ist grundsätzlich sinnvoll, da beide Verkehrsarten unterschiedliche Anforderungen an die Infrastruktur stellen und der Güterverkehr zur Reduktion der Belastungen (Lärm, Erschütterungen und andere Emissionen) Wohngebiete möglichst umfahren sollte. Ortsumfahrungen für den Schienengüterverkehr sind daher ebenfalls sinnvolle Maßnahmen – insbesondere dort, wo die Bahnstrecken in den Städten alleine schon durch den Personenverkehr stark ausgelastet sind. Allerdings ist eine konsequente Trennung aus räumlichen und finanziellen Gründen nicht überall umsetzbar, es wird auch weiterhin Strecken mit Mischverkehr geben. Wir setzen uns deswegen dafür ein, dass auch an den Bestandsstrecken ein konsequenter Lärm- und Erschütterungsschutz umgesetzt wird. Bei Neubaumaßnahmen streben wir eine sinnvolle Entmischung der Verkehre an, z.B. indem Neubaustrecken für den schnellen Schienenpersonenfernverkehr so gebaut werden, dass sie nachts auch für eine siedlungsferne Führung des Schienengüterverkehrs genutzt werden können.