Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte - BSK e.V.
BV Selbsthilfe Körperbehinderte
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte - BSK e.V.
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Das Personal im Krankenhaus leistet die krankheitsbedingte Pflege u. nicht den darüberhinausgehenden pflegerischen Aufwand, der von Assistent:innen/Angehörigen erbracht wird. Was unternehmen Sie, dass diese Kosten unabhängig vom Kostenträger übernommen werden?
DIE LINKE fordert für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf, die Assistenz benötigen und diese nicht über das Arbeitgebermodell organisieren, muss bei notwendigen Aufenthalten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Hospizen die Mitnahme von Assistenz-/Pflegekräften gewährleistet werden. Die Finanzierung sollte wie bei anderen Assistenzleistungen über die Eingliederungshilfeträger des SGB IX erfolgen. Endlich wurden nach über zehn Jahren regierungsinternen Zuständigkeitshickhack noch Regelungen verabschiedet. Diese sind aber sehr problematisch, da sie sich nur auf die Eingliederungshilfe beziehen. Damit fallen Menschen mit Pflegebedarf wie mit z.B. Demenz raus, die auch einen sehr hohen Unterstützungsbedarf aufweisen. Auch wird die Mitnahme von Assistenz nicht auch für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ermöglicht. Abzulehnen ist ausdrücklich, dass die Regelungen erst nach einem Jahr in Kraft treten sollen.
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Im Gesundheitswesen führt mangelnde Barrierefreiheit dazu, dass die freie Wahl von Arzt o. Krankenhaus unmöglich ist. Wie stellen Sie sicher, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte hier ausreichend wahrnehmen können und deren besondere Bedarfe bei der ärztlichen Versorgung berücksichtigt werden?
DIE LINKE tritt für eine gute, flächendeckende, barrierefreie und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in Stadt und Land ein. Dafür wollen wir die Arztsitze gleichmäßiger verteilen und eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung einführen. Kriterien müssen sein: Barrierefreiheit, kurze Wartezeiten, Altersgerechtigkeit und ÖPNV-Erreichbarkeit. Das Gesundheitswesen wollen wir konsequent von Barrieren befreien. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen, sondern auch, Untersuchungstechniken und Kommunikation den besonderen Bedürfnissen von älteren Patient*innen und Menschen mit Behinderungen anzupassen. Bauliche und kommunikative Barrierefreiheit als Zulassungskriterium für Arztpraxen und andere Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegeversorgung sind festzuschreiben und zu fördern. Öffentliche Investitionen und Fördergelder müssen an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden, unter anderem bei Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und Umbaumaßnahmen. Die gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss wohnort- und patientennah zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht werden. Und wir wollen die bundesweit circa 500 Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), finanziell und personell so ausstatten, dass sie ihre Beratungsdienste langfristig und barrierefrei anbieten können.
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Nicht in allen Bundesländern sind die Vorschriften der DIN 18040 in die LBO eingeführt. Wie setzen Sie ein neues Gesetz um, welches alle Bereiche (z.B. die bauliche Umwelt, Wohnungsbau, Verkehrsmittel usw.) unter dem Aspekt der Barrierefreiheit abdeckt und welches bundeseinheitlich gilt?
DIE LINKE möchte das Recht aller Menschen auf eine bezahlbare, menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung im Grundgesetz verankern. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die ein weiteres Ansteigen der Mieten unterbinden. Dafür fordert DIE LINKE ein öffentliches Bauprogramm im Umfang von 15 Milliarden Euro im Jahr zur Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaus mit einem Anteil bedarfsdeckender, barrierefreier Angebote zu vereinbaren. Die Städtebauförderung muss konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Lebensräumen und Stadtquartieren ausgerichtet werden. Wir wollen bis 2030 ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Wohnungen auch im Bestand sichern. Dafür sind Öffentliche Investitionen und Fördergelder an Vorgaben der Barrierefreiheit zu binden und diese entsprechend im Vergaberecht als Vorgabe für öffentliche und private Auftraggeber beim Neubau und Umbau von Wohnungen und Quartieren zu verankern.
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Wie setzen Sie sich dafür ein, Barrierefreiheit gleichwertig zum Brand- und Denkmalschutz zu behandeln und Prüfer zur Einhaltung von Barrierefreiheit – ähnlich den Prüfingenieuren bei Bauvorschriften – zu etablieren?
DIE LINKE fordert, dass Barrierefreiheit verbindlich in Baugesetzbuch und Bauordnungen von Bund und Ländern festgeschrieben wird. Auch sollte Barrierefreiheit gleichwertig zum Brand- und Denkmalschutz behandelt werden. Dies könnte ebenso in den Bauordnungen verankert werden. So könnte auch der interessante Vorschlag einer verpflichtenden Einführung von Prüfer*innen realisiert werden, die – ähnlich den Prüfingenieur*innen bei Bauvorschriften - die Einhaltung von Barrierefreiheit untersuchen und überwachen.
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Verkehrsmittel und Infrastruktur sind immer noch nicht barrierefrei und für Menschen mit Behinderung vollständig nutzbar. Was wollen Sie dafür tun, dass bei Ausschreibungen für Verkehrsmittel und Infrastruktur nicht nur die TSI PRM sondern auch das BGG und die UN-BRK Anwendung finden?
DIE LINKE will einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, barrierefreien und kostenfreien öffentlichen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr) und eine barrierefreie, inklusive, soziale Infrastruktur errichten. Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit der UN-BRK und dem BGG erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört. Die Bundesregierung muss in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden sowie Selbstvertretungsorganisationen dafür Sorge tragen, dass die Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes einer vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zum 01.01.2022 umgesetzt wird. Ferner sind auch alle Bahnhöfe und Züge sowie Fernbusse und deren Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen auch barrierefreie Beschilderungen und Anzeigetafeln, Internetangebote und gut verständliche An-/Durchsageanlagen.
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Teilhabe darf nicht abhängig vom Geldbeutel sein. Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind in der Regel abhängig von Einkommen und Vermögen. Wie wollen sie sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von Einkommen und Vermögen an der Gesellschaft teilhaben können?
Das Bundesteilhabegesetz hat einen Flickenteppich an verschiedenen Verfahren in Ländern und Kommunen geschaffen. DIE LINKE fordert auf Bundesebene (BT-Drs. 19/27299), dass Ansprüche und Bedarfe der Leistungsberechtigten nach bundesweit einheitlichen Kriterien auf Grundlage der ICF festgestellt werden müssen. Regelungen zur Regionalisierung von Teilhabeleistungen und zur abweichenden Leistungsausgestaltung für Länder und Kommunen sind aufzuheben. Alle Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und vollständig einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden. Dazu zählen auch Assistenzleistungen, die für alle Lebensbereiche garantiert werden müssen – so auch für ehrenamtliche Tätigkeiten. DIE LINKE möchte das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Daher fordern wir Mehrkostenvorbehalte wie in § 104 SGB IX und die gemeinschaftliche Leistungserbringung gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen (Zwangspooling) zu streichen.
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Menschen mit Behinderungen können immer noch nicht vollumfänglich am kulturellen Leben teilhaben und haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Was wollen sie für die Umsetzung von Art. 30 und 27 UN-BRK tun und welche Kontrollen werden diese Umsetzung begleiten?
DIE LINKE steht für einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zur Kultur. Wir wollen Räume für Dialog und Austausch schaffen. Wir wollen das museumspädagogische Personal aufstocken. Kultureinrichtungen müssen barrierefreie und inklusive Angebote unterbreiten.
DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen von Menschen mit Behinderungen, die Anhebung der Beschäftigungsquote und die deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe, eine bessere und einheitliche Beratung und Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir wollen Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen deutlich stärker fördern und ausweiten. Die Vermittlung von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss stärker gefördert werden. Dafür sind das Budget für Arbeit und für Ausbildung bedarfsdeckend auszugestalten und zu stärken.
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Die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie soll Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung, u.a. aufgrund von Behinderung schaffen. Warum verhindert Deutschland mit seiner Blockadehaltung als einziger EU-Staat deren Realisierung und wie werden Sie die Umsetzung dieser Richtlinie mit Nachdruck angehen?
DIE LINKE fordert seit Jahren, dass diese 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie endlich umgesetzt wird. Leider blockiert die Bundesregierung den Umsetzungsprozess auf EU-Ebene. Diese Blockadehaltung der Bundesregierung muss endlich aufgehoben werden und diese notwendige und wichtige EU-Richtlinie ist endlich umzusetzen.