Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz
Richterbund RP
Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz
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a) Welche Konzepte haben Sie bezüglich der Herausforderungen der Justiz für die nächsten vier Jahre zur Bewahrung und Stärkung des Justizstandorts Rheinland-Pfalz?
b) Was sind die Schwerpunkte der Justizpolitik Ihrer Partei/Wählervereinigung für die kommende Legislaturperiode?
a) Die LINKE setzt sich u.a. für eine bessere personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung der Justiz, für eine angemessene Besoldung der Richter/innen und Justizmitarbeiter/innen, eine attraktivere Ausgestaltung des Berufsbildes in der Justiz (angemessene Vergütung, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten von Heim- und Teilzeitarbeit, eine behutsame Umstellung von der klassischen Papierakte zum elektronischen
Schriftverkehr und der elektronischen Aktenführung auf der Grundlage von gemeinsam mit dem Justizministerium, den Kolleginnen und Kollegen und den Richter- und Personalräten erarbeiteten Konzepten, für ausreichende Schulungsangebote und für eine Modernisierung der juristischen Ausbildung ein.
b) Unsere Schwerpunkte der Justizpolitik sind die Umsetzung einer besseren personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung der Justiz, insbesondere die Rückkehr zur Amtsangemessenheit der Vergütung, die Modernisierung der Juristischen Ausbildung, die auch technische und personelle Absicherung der Umstellung der Justiz zum elektronischen Schriftverkehr und zur elektronischen Aktenführung sowie die ausreichende technische Ausstattung von Heimarbeitsplätzen.
Themen:
Bürgerrechte und Demokratie,
Europa
2
a) Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Justiz ihre ständig wachsenden Aufgaben bewältigen kann?
b) Was ist ihre Position zur technischen Ausstattung von justiziellen Arbeitsplätzen (Hard- und Software)?
c) Wie sehen Ihre Konzepte aus, um der jetzigen Pensionierungswelle wirkungsvoll zu begegnen und qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen?
Wie stehen Sie zu der Forderung des Richterbundes, den Zeitpunkt des Ruhestands weiter zu flexibilisieren (einerseits Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung – andererseits: Lebensarbeitszeitskonto)?
d) Welche Konzepte und Pläne haben Sie, um den Umbruch der Justiz von der klassischen Papierakte zum elektronischen Schriftverkehr und der elektronischen Aktenführung zu organisieren?
e) Welche Konzepte haben Sie, um dem zunehmenden Wunsch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Teilzeitarbeit und Heimarbeitsplatz entsprechen zu können?
f) Wie ist Ihre Meinung zum Erhalt auch kleinerer Amtsgerichte? Wie stehen Sie zur beabsichtigten Schließung der Justizvollzugsanstalt in Trier?
g) Welche Konzepte haben Sie, um die Sicherheit an allen Gerichtsstandorten gewährleisten zu können?
a) Damit die Justiz ihre ständig wachsenden Aufgaben bewältigen kann, muss sie personell, sachlich und finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit in der Justiz muss deutlich erhöht werden und die Justiz muss behutsam und nachhaltig von der klassischen Papierakte zum elektronischen Schriftverkehr und zur elektronischen Aktenführung umgestellt werden.
b) Die technische Ausstattung der Justizarbeitsplätze, auch der Heimarbeitsplätze, mit Hard- und Software muss auf dem neuesten Stand sein, was auch die Ausstattung mit einem geeigneten Videokonferenzsystem und Diktat-Software beinhaltet.
c) DIE LINKE fordert, die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit in der Justiz durch geeignete Maßnahmen wie einer amtsangemessenen Vergütung, der Möglichkeit von Heim- und Teilzeitarbeit, von flexibler Arbeitszeit, Lebensarbeitszeitkonten und generell einer Flexibilisierung des Zeitpunkts des Ruhestands deutlich zu erhöhen. Diese Vorteile der Berufsausübung in der Justiz gegenüber z.B. der in der freien Wirtschaft müssen auch offensiv an Universitäten und an anderen geeigneten Orten beworben werden, um gut ausgebildeten Nachwuchs sowie gut ausgebildete Quereinsteiger/innen zu gewinnen.
DIE LINKE unterstützt die Forderung des Richterbundes, den Zeitpunkt des Ruhestands weiter zu flexibilisieren, sowohl was die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung als auch die eines Lebensarbeitszeitskontos betrifft.
d) DIE LINKE fordert eine behutsame und nachhaltige Umstellung von der klassischen Papierakte zum elektronischen Schriftverkehr und zur elektronischen Aktenführung. Grundlagen hierfür sollten gemeinsam mit dem Justizministerium, den Richter- und Personalräten und den Richter/innen und Mitarbeiter/innen erarbeitete Konzepte, ausreichende hochwertige Schulungsangebote und eine Modernisierung der juristischen Ausbildung sein. DIE LINKE spricht sich des weiteren auch für eine mit ausreichenden hochwertigen Fortbildungsangeboten flankierten modularen Fortbildungspflicht für Richter/innen und Justizmitarbeiter/innen aus. Selbstverständlich müssen auch die technischen Voraussetzungen für die Umstellung vorliegen und ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Technik muss gewährleitet sein.
e) DIE LINKE fordert, dass Richter/innen und Justizmitarbeiter/innen ein Wahlrecht auf Heim- und Teilzeitarbeit haben. Dies ermöglicht mehr Chancengleichheit insbesondere für (alleinerziehende) Mitarbeiter/innen und solche mit zu pflegenden Angehörigen und steigert die Attraktivität einer Berufswahl in der Justiz. Voraussetzung ist die Verbesserung der technische Ausstattung aller Heimarbeitsplätze, insbesondere muss die Hard- und Software auf dem neuesten Stand sein und die heimarbeitsplätze müssen mit einem geeigneten Videokonferenzsystem und moderner Diktat-Software ausgestattet sein.
f) DIE LINKE fordert eine bürgernahe und damit wohnortnahe Justiz mit kurzen Wegen. Voraussetzung dafür ist der Erhalt auch der kleinen Amtsgerichte.
g) Um die Sicherheit an allen Gerichtsstandorten gewährleisten zu können, sind u.a. Sicherheitskontrollen, die Ausstattung der Gerichte mit zuverlässiger moderner Sicherheitstechnik, vor allem aber die Ausstattung der Gerichte mit deutlich mehr Wachmeisterpersonal erforderlich. Der Beruf des Wachmeisters muss deutlich attraktiver werden, z.B. durch angemessene Vergütung, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeitsmöglichkeiten.
Themen:
Bürgerrechte und Demokratie,
Europa
3
a) Wie ist Ihre Position zur Wiederherstellung der Amtsangemessenheit der Besoldung und Versorgung?
b) Wie stehen Sie zur Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung von Richtern/innen und Staatsanwälten/innen, um einen Wettbewerb um die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber zwischen den Bundesländern zu vermeiden (zum Beispiel Abwanderung nach Nordrhein-Westfalen).
c) Wie stehen Sie zur Einführung eines Jobtickets für alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz?
a) DIE LINKE unterstützt die Wiederherstellung der Amtsangemessenheit der Besoldung und Versorgung. Hinsichtlich der Versorgung ist jedoch auf eine zentrale Forderung DER LINKEN hinzuweisen, wonach alle Erwerbseinkommen in die Rentenversicherung eingehen müssen – auch die von Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern.
b) DIE LINKE spricht sich in Hinblick auf den Föderalismus gegen eine bundeseinheitliche Besoldung von Richtern/innen und Staatsanwälten/innen aus, da die Justiz Ländersache ist und auch bleiben soll..
c) DIE LINKE unterstützt die Einführung eines Jobtickets für alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz.
Themen:
Bürgerrechte und Demokratie,
Europa
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a) Wie stehen Sie zur Forderung einer Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft?
b) Wie stehen Sie zum Konzept der organisatorischen Selbstbestimmung der Justiz und welche Position nehmen Sie konkret zu einer selbstverwalteten Justiz ein?
a) Derzeit ist die Forderung nach Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft noch im Wahlprogramm DER LINKEN enthalten. Es gibt aktuell jedoch einen noch nicht abgeschlossenen Diskussionsprozess in den Parteigremien, da es auch Vorbehalte gegenüber einer von der Politik völlig unabhängig agierenden Staatsanwaltschaft gibt. So wäre in einer unabhängigen Staatsanwaltschaft jemand wie Fritz Bauer nicht möglich gewesen. Staatsanwaltschaften sind kein Teil der Judikative, sondern gehören im Staatsaufbau der Exekutive an, unbeschadet dessen, dass das BVerfG sie der Justiz zuordnet. Das Weisungsrecht des Justizministeriums ist auch nicht grenzenlos. Auch der weisungsbefugte Justizminister / die weisungsbefugte Justizministerin ist an Recht und Gesetz gebunden und darf nicht aus politischer Willkür handeln. Erfolgt eine Weisung rechtswidrig und zu dem Zweck, eine Bestrafung zu vereiteln, so macht sich der/die Anweisende wegen Strafvereitelung im Amt strafbar, §§ 258 und § 258a des Strafgesetzbuchs (StGB). Erfolgt sie zu dem Zweck, Unschuldige strafrechtlich zu verfolgen, kommt eine Anklage wegen Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB, in Betracht.
Die Politik ist letztendlich durch Wahlen demokratisch legitimiert und kontrolliert und sollte mit der Weisungs-befugnis auch der Polizei und Staatsanwaltschaft entsprechende Legitimität verleihen. Schließlich ist auch eine völlig eigenständig agierende, nicht weisungsgebundene Polizei schwer denkbar.
b) DIE LINKE steht dem Konzept der organisatorischen Selbstbestimmung der Justiz positiv gegenüber und unterstützt die Forderung des Deutschen Richterbundes, dass die Justiz in den Ländern, aber auch im Bund, ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt und nicht exekutiv durch das Justizministerium geleitet wird.
Themen:
Bürgerrechte und Demokratie,
Europa
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a) Welche Akzente wollen Sie in der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen in Rheinland-Pfalz setzen?
b) Befürworten Sie elektronische Examensprüfungen?
c) Sind Sie für die Einführung hauptamtlicher Leiterinnen und Leiter der Arbeits-gemeinschaften im Rechtsreferendariat?
a) Eine moderne juristische Ausbildung sollte die Studierenden dazu befähigen, ein systematisches Verständnis von Gesetzen beigebracht zu bekommen, Normen zu hinterfragen und kreative Analysefertigkeiten zu vermitteln, statt das Auswendiglernen gelernter Rechtsprechungsinhalte und von Gesetzen zu fordern. Daher ist die Einführung von Grundlagenfächern im Studium und die Zulassung gängiger Standardkommentare in beiden Staatsprüfungen – bisher ist dies nur in der zweiten juristischen Prüfung der Fall bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten als Hilfsmittel unabdingbar. Um die Attraktivität, Transparenz und Qualität der juristischen Ausbildung zu erhöhen und den hohen psychischen Druck von den Studierenden zu nehmen, sollte es eine bundesweite Möglichkeit zum Abschichten der Klausuren geben und der integrierte Bachelorabschlusses sollte flächendeckend eingeführt werden. Letzteres verhindert vor allen, dass Studierende nach jahrelangem Studium im Fall des Durchfallens durch die juristische Prüfung ohne Abschluss dastehen. Insbesondere für Studierende mit Kind oder solche mit zu pflegenden Angehörigen sollte es die Möglichkeit eines Teilzeitreferendariats geben, um auch für sie die Chancengleichheit zu gewährleisten. Dringend zu verbessern ist auch die Qualität der Bewertung der Aufsichtsarbeiten in den Staatsprüfungen. Erforderlich dafür ist eine Änderung der Korrekturpraxis dahingehend, dass der Zweitkorrektor nicht länger Kenntnis von der Bewertung des Erst-korrektors erhält. Angesichts der unter dem Mindestlohnniveau liegenden Vergütung der nebenamtlichen Prüferinnen und Prüfer (diese erhalten durchschnittlich lediglich 20 Euro pro korrigierte Klausur) und der damit einhergehenden großen Probleme vieler Prüfungsämter bei der Rekrutierung von nebenamtlichen Prüferinnen und Prüfern ist es für die vorgenannte Änderung der Korrekturpraxis unabdingbar, die offenkundigen Kapazitätsengpässe in den Prüfungsämtern dadurch zu beheben, dass die Vergütungssätze für nebenamtliche Prüferinnen und Prüfer von den Bundesländern deutlich angehoben werden und dadurch die Attraktivität der nebenamtlichen Prüfungstätigkeit steigt.
b) Ja. DIE LINKE fordert, dass schriftliche Prüfungsleistungen mindestens fakultativ auch in digitaler Form erbracht werden dürfen und dass bei allen Prüfungsleistungen im ersten sowie im zweiten Staatsexamen der Zugang zu den gängigsten juristischen Datenbanken, wie beck-online und juris gewährleistet ist. Entsprechende Forderungen hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE Ende 2020 in einem eigenem Antrag mit der BT-Drs. 19/24643 in den Bundestag eingebracht.
c) Nein. DIE LINKE ist der Überzeugung, dass die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen weiterhin durch Praktikerinnen und Praktiker durchgeführt werden sollte. Damit wurden in der Vergangenheit auch in anderen Bundesländern gute Erfahrungen gemacht. Auch handelt es sich bei dem Rechtsreferendariat um eine praxisorientierte Ausbildung, und mit Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgemeinschaften, die aus der Praxis kommen, wird einer Verschulung des Rechtsreferendariats entgegengewirkt.
Themen:
Bürgerrechte und Demokratie,
Europa