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VNN – Bundesverband der Nachhilfe- und Nachmittagsschulen e.V.

BV der Nachhilfe- und Nachmittagsschulen

VNN – Bundesverband der Nachhilfe- und Nachmittagsschulen e.V.

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Wollen Sie die Nachhilfeschulen und -institute offiziell als Partner des Bildungssystems anerkennen und in die unterstützende Beschulung der Kinder einbeziehen? Seit Jahrzehnten arbeiten die Nachhilfeeinrichtungen bereits erfolgreich an der Seite der Schulen mit den Schülern.
DIE LINKE steht für einen Umbau des gesamten Schulsystems hin zu ganztägigen Gemeinschaftsschulen, die mit ausreichend Personal Zeit und Raum, z.B. in einem Nachmittagsprogramm, für die individuelle Förderung der Lernenden schaffen und ohne Hausaufgaben auskommen, um die sozialen Unterschiede innerhalb der Gesellschaft auszugleichen, statt sie zu verstärken. Private Nachhilfe, die vor allem finanziell starken Familien zu gute kommt, wollen wir überflüssig machen.

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Werden Sie Kooperationsmöglichkeiten von zertifizieren und staatlich/behördlich geprüften Nachhilfeeinrichtungen mit dem öffentlichen Schulsystem durch aktive Informationspolitik seitens der Behörden bei den Schulen fördern?
DIE LINKE will grundsätzlich weitere Privatisierungen von Aufgaben und Ressourcen im Bildungsbereich verhindern, die nach unserer Ansicht von öffentlicher Seite im Rahmen des Schulalltags erledigt und bereitgestellt werden sollten. Darüber hinaus obliegt eine solche bildungspolitische Entscheidung aufgrund der Kompetenzverteilung in der Bildungspolitik zwischen Bund und Ländern bei den jeweiligen Bundesländern.

3

Werden Sie private/freie Nachhilfeinstitute und -einrichtungen mit den gemeinnützigen Einrichtungen bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Einrichtungen wie z.B. Schulen, Schulträger, Gemeinden, Ämter gleichstellen?
Wie bereits ausgeführt will DIE LINKE Leistungen, die aktuell in Nachhilfeeinrichtungen bewältigt werden, überflüssig machen respektive als öffentliche Aufgaben durch die Schule wahrgenommen werden (siehe Frage 1). Auch hier gilt, dass vergaberechtliche Fragen im Bildungsreich in Kompetenzbereich der Länder und nicht des Bundes liegen (siehe Frage 2).

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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Regelung der Erlaubniserfordernis nach §4 Abs. 21 a)bb) UStG ("ordnungsgemäße Vorbereitung") in den Bundesländern einheitlich von allen Schulministerien und Regierungspräsidien gehandhabt werden?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass steuerrechtliche Regelungen möglichst transparent, gleichmäßig und konsequent angewendet werden. Dazu gehört auch die Regelung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Abs. 21 a) bb) UStG. Die entsprechende Bescheinigung liegt allerdings nicht im Rahmen bundesbehördlicher Aufgaben, sondern wird durch die zuständigen Landesbehörden auf Basis der föderalen Aufgaben- und Kompetenzverteilung erteilt.

5

Werden Sie den VNN als bundesweiter Berufsverband der Nachhilfeinstitute zu Gesprächen über schulische Bildungsthemen (z.B. Sommerschulen, Brücken-Kurse) automatisch in beratender Funktion einladen, um seinen Sachverstand einzubringen?
DIE LINKE steht beratenden Gesprächen mit dem VNN über konkrete bildungspolitische Themen offen gegenüber. Diese Beratungen sollten anlassbezogen und entsprechend der Expertise der jeweiligen Sachverständigen stattfinden und inkludieren keinen Automatismus.

6

Werden Sie dafür sorgen, dass Nachhilfeunterricht steuerlich absetzbar wird und zwar über die gesamte Schulzeit hinweg? Nachhilfe ist keine Freizeitbeschäftigung. So wird auch dem Schwarzmarkt entgegengesteuert.
Grundsätzlich ist es nicht möglich, Nachhilfe bei der Steuererklärung geltend zu machen, da diese als Kosten der privaten Lebensführung betrachtet wird. DIE LINKE ist gegen eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Nachhilfeunterricht. Wir wollen kein Einfallstor dafür schaffen, dass gerade diejenigen, die viel verdienen und sich teure Nachhilfe für ihre Kinder leisten können, auch noch steuerlich davon profitieren. Stattdessen wollen wir, wie bereits ausgeführt (siehe Frage 1), Leistungen, die aktuell in Nachhilfeeinrichtungen bewältigt werden, überflüssig machen, respektive als öffentliche Aufgaben durch die Schulen wahrnehmen lassen.

7

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die institutionelle Nachhilfe den Privatschulen dahingehend gleichgestellt wird, dass auch sie einheitlich und bundesweit gemäß der EU-Vorgabe von der Umsatzsteuer befreit wird.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die institutionelle Nachhilfe auch weiterhin entsprechend der geltenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen von der Umsatzsteuer befreit werden kann. Nach § 4 Nr. 21a UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Institutionelle Nachhilfe kann also eine private (Nachhilfe)Schule oder allgemeinbildende Einrichtung sein und somit umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Wir setzen uns des Weiteren dafür ein, dass sog. Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit bleiben.

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Werden Sie sich für die Abschaffung der unzeitgemäßen Differenzierung von Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit einsetzen?
DIE LINKE möchte die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit breiterer Bemessungsgrundlage weiterentwickeln. Jede selbstständige wirtschaftliche Betätigung, die im Sinne des Einkommensteuergesetzes mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Betätigung im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, wird miteinbezogen - darunter auch die Freien Berufe. Es soll jedoch ein erhöhter Freibetrag gewährt werden.