Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL) im BÜNDNIS BODENWENDE
DASL
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL) im BÜNDNIS BODENWENDE -
Die Fragen sind Teil der Wahlprüfsteine des BÜNDNIS BODENWENDE. Dies ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Akademien, Verbänden, Kammern und Stiftungen aus den Bereichen Architektur, Stadt- und Raumplanung, Umwelt und Naturschutz sowie Soziales und gesellschaftliche Teilhabe. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik ganz oben auf die Agenda für die nächste Legislaturperiode kommt.
Der Boden, seine Verfügbarkeit und Nutzung spielen eine zentrale Rolle bei den großen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte: sozialer Zusammenhalt, angemessene Wohnraumversorgung, gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land, gerechtere Vermögensverteilung, wirksamer Klimaschutz und Klimaanpassung, Erhaltung der Biodiversität, sichere und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion, Bewältigung von Pandemien." Informationen zum Hintergrund der Fragen und zum Bündnis
Bodenwende: https://dasl.de/2018/11/26/ausschuss-bodenpolitik/
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Welche Initiativen sollte der Bund für eine gemeinwohlorientierte, sozial gerechte und nachhaltige Bodenpolitik ergreifen und was sollte er dabei Ländern und Kommunen als Rahmen vorgeben?
Die Bodenfrage ist in vieler Hinsicht die Voraussetzung für eine soziale sowie umwelt- und klimagerechte Politik. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums stoppen und eine Trendwende einleiten, hin zu mehr, statt weniger Bauland in Gemeinschaftshand. Bund, Länder und Kommunen sollen durch ein Bodenankaufprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro im Jahr sowie durch ein flächendeckendes, auf den sozialen Ertragswert preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht bei der Bodenbevorratung unterstützt werden. Denn erst der Bodenbesitz gibt ihnen wichtige Steuerungsmöglichkeiten für eine sozial Wohnungspolitik und die kommunale Daseinsvorsorge an die Hand. Die Bodenpreise wollen wir deckeln und mit einem Antispekulationsgesetz die Bereicherung von wenigen zulasten der Mieter:innen unterbinden. Ein öffentliches Immobilienregister hilft bei der Durchsetzung von Mieter:innenrechten und im Kampf gegen Geldwäsche.
Im landwirtschaftlichen Bodenmarkt fordern wir mehr Transparenz, mehr Eigentum in öffentlicher Hand, Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand und ortsansässige Landwirt:innen und eine Preisdeckelung bei Kauf und Pacht bei einer Orientierung am Ertragswert.
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Der Bodenmarkt verfügt nur über ein begrenztes Angebot und ist deshalb nicht mit anderen Produkten vergleichbar, die am Markt gehandelt werden. Wie kann dem bundesrechtlich besser Rechnung getragen werden?
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage und nicht vermehrbar. Für DIE LINKE folgt daraus, dass die Nutzung und Verteilung von Grundstücken nicht nach der Logik von Angebot und Nachfrage entschieden und der Boden nicht als Ware gehandelt werden kann. Um die Verfügung über Grund und Boden der Marktlogik zu entziehen, wollen wir Bund, Länder und Kommunen befähigen, mehr Boden in öffentliche Hand zu bringen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundeseisenbahnvermögen wollen wir in einem Bundesbodenfonds vereinigen. Der soll von der Verwertungspflicht befreit und stattdessen auf soziale und ökologische Ziele verpflichtet werden. Öffentliche Liegenschaften dürfen nicht mehr privatisiert, sondern dürfen höchstens per Erbbaurecht und vorwiegend an kommunale und gemeinnützige Träger vergeben werden.
Flächen der BVVG sind kostenfrei an die Länder zu übertragen. Gemeinnützige Siedlungsunternehmen in öffentlicher Hand sollen langfristig und zu fairen Preisen an ortsansässige Landwirt:innen verpachten.
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Sehen Sie die Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung des Bodenmarktes, insbesondere zur Verhinderung von Bodenspekulation und wenn ja: welche Instrumente sind dafür vorstellbar?
Die Spekulation auf steigende Boden- und Immobilienpreise, noch einmal verstärkt durch weltweit anlagesuchendes Kapital seit der Finanzkrise 2008, hat entscheidenden Anteil an der Knappheit von Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau, für Freiflächen und kommunale Infrastruktur sowie für eine regional orientierte Lebensmittelversorgung. Deshalb wollen wir Spekulation mit Grundstücken, landwirtschaftlichen Flächen und mit Wohnungen mit einem Antispekulationsgesetz unterbringen. Wir wollen missbräuchliche Share Deals zur Umgehung der Grunderwerbssteuer verbieten, Gewinne aus Bodenpreissteigerungen und Immobilienverkäufen stärker besteuern, die Steuerbefreiung für Immobilienverkäufe durch Privateigentümer nach zehn Jahren Haltefrist streichen und durch ein öffentlich einsehbares Immobilienregister, das alle wirtschaftlich Berechtigten einschließt, Transparenz schaffen, um auch Geldwäsche besser bekämpfen zu können.
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Wie kann Boden für nicht marktfähige Gemeinwohlansprüche (ökologische Freiraumfunktionen, soziale Daseinsvorsorge) verfügbar und vor einer wirtschaftlichen Verwertung geschützt werden?
Der beste Schutz einer sozial und ökologisch orientierten Nutzung des Bodens sind öffentlicher Grundbesitz sowie vertraglich festgelegte Nutzungsziele durch Erbbaurechtsverträge. In Siedlungsbereichen wollen wir außerdem die kommunalen Eingriffsmöglichkeiten im Planungs- und Städtebaurecht verbessern: durch ein starkes, flächendeckendes und auf einen sozialverträglichen Ertragswert preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht, durch die Möglichkeit von Nutzungsvorgaben, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, in unbeplanten städtischen Gebieten (nach § 34 BauGB) sowie durch stärkere Bau- und Instandsetzungsgebote.
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Wie wollen Sie die Sozialpflichtigkeit des (Boden-)Eigentums (Art 14 Abs. 2 GG) rechtlich konkretisieren und dabei auch der gestiegenen Bedeutung ökologischer Belange Rechnung tragen?
Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums muss sich in konkreten Regelungen im Städtebau- und Planungsrecht, aber auch im Mietrecht viel stärker niederschlagen, als es derzeit der Fall ist. Neben den bereits genannten kommunalen Eingriffsmöglichkeiten, den Maßnahmen zur Eindämmung der Spekulation und einer Ausweitung öffentlichen Bodeneigentums gehört dazu ein bundesweiter Mietendeckel nach Berliner Vorbild, ein soziales Gewerbemietrecht mit Mietpreisbegrenzungen und Kündigungsschutz, ein stärkerer Milieuschutz, der auch für die gewerbliche Nahversorgung und für Kultureinrichtungen gilt, sowie ein groß angelegter sozial-ökologischer Umbau, der mit einem Mix aus Ordnungsrecht und Förderung dem grundgesetzlichen Auftrag zum Schutz zukünftiger Generationen Rechnung trägt.
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Welche Position vertreten Sie gegenüber dem Vorschlag einer gesetzlichen Begrenzung von Bodenpreisen oder Bodenpreissteigerungen?
DIE LINKE will mit einem Bodenpreisdeckel die Bodenpreise und Bodenpreissteigerungen gesetzlich begrenzen. Denn nur mit bezahlbaren Grundstücken sind auch bezahlbare Mieten sowie der Bau und Erhalt von Einrichtungen der kommunalen und sozialen Daseinsvorsorge sowie der Nahversorgung durch Kleingewerbe, Handwerk und Kultur möglich. Das Gleiche gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen: Nur bezahlbare Kauf- und Pachtpreise ermöglichen es ortsansässigen Landwirt:innen und Betriebsgründer:innen, Land zu erwerben und den Preis über ihre Arbeit zu erwirtschaften.
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Wie stellen Sie sich den Umgang mit Share Deals und der Umgehung von Grunderwerbsteuer und Vorkaufsrechten vor und inwieweit (ggf. mit welcher Flankierung auf EU-Ebene) halten Sie es darüber hinaus für die notwendig, die Kapitalverkehrsfreiheit speziell für den Bodenmarkt zu beschränken?
Im Rahmen der Grunderwerbsteuer ist das primäre Anliegen der LINKEN, Steuervermeidung durch Share Deals zu bekämpfen. Wir haben dazu ein Konzept vorgelegt (https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2019/190514_Positionspapier_Fraktion_Share_Deals.pdf). Darin fordern wir u.a. die Einführung eines quotalen Besteuerungssystems ab einer Mindestbeteiligung von über 50 Prozent und mit weiteren Beteiligungsschwellen in 10er-Schritten (60%, 70% etc.). Der Wechsel zum sog. quotalen Besteuerungssystem wird ergänzt durch zwei weitere Forderungen, die zum einen die grunderwerbsteuerlichen Fristen verschärfen (Ausdehnung auf 15 Jahre) und zum anderen die Rücknahme einer speziellen Steuerbefreiung für Konzerne (sog. Konzernklausel) vorsehen. Share Deals dürfen nicht länger beliebtes Mittel von Finanzinvestor:innen und großen Wohnungskonzernen bleiben, um neben der Grunderwerbsteuer auch andere eigentumsrechtliche und stadtplanerische Regulierungen im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen zu umgehen, z.B. kommunale Vorkaufsrechte.
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Wie kann der Immobilienmarkt aus Ihrer Sicht transparenter gestaltet werden und was schlagen Sie vor, um immobilienbezogene Wirtschaftskriminalität (insbesondere Geldwäsche) einzudämmen?
Um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu erhöhen und damit insbesondere Geldwäsche in diesem Segment effektiver zu bekämpfen, fordert DIE LINKE u.a. erweiterte Mitteilungs- und Anzeigepflichten, speziell bezüglich Beteiligungsänderungen in (Immobilien)Gesellschaften; des Weiteren fordern wir die Einführung eines zentralen, umfassenden und weitgehend öffentlichen Immobilienregisters sowie eines Transparenzregisters zu den tatsächlichen Eigentümer:innen von Unternehmen, Stiftungen und sonstigen Rechtskonstrukten. Schließlich stehen wir für die Wiedereinführung der Pflicht zur Abwicklung von Immobilienkäufen über Konten beim Notar (Notaranderkonten) zur Erweiterung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten der Notare durch Analyse der Zahlungsströme.