Wahlprüfstein Bundestagswahl 2025

Bundespolizeigewerkschaft

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Polizeibeauftragten in jetziger Form abschaffen? Wir kritisieren seine Befugnisse und, dass er Repressionsinstrument ist, anstatt Vertrauen zwischen Bürger und Polizei zu fördern.
Nein. Ein Polizeibeauftragter ohne Befugnisse wäre ein zahnloser Tiger. Dass er auch Vertrauen bei der Polizei genießt, zeigen die Eingaben - viele davon kommen aus der Polizei. Vertrauen zwischen Polizei und Bürgern zu fördern ist als Aufgabe festgeschrieben und wird vom aktuellen Beauftragten auch so wahrgenommen. Selbstverständlich ist auch die Polizei selbst eingeladen, durch ihr Verhalten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen und zu bestätigen.

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Bundesdisziplinargesetz zurücksetzen? Wir fordern eine Differenzierung zwischen Disziplinarverfügung und -klage statt Entlassung aus dem Dienstverhältnis ohne Richterspruch.
Ja. Die Linke hat sich in den Beratungen des Bundesdisziplinargesetzes dafür eingesetzt, andere und wirksamere Mittel zur Verfahrensbeschleunigung zu wählen, die nicht gleichzeitig in die Rechte der Betroffenen eingreifen. Obwohl nur ein sehr geringer Teil der Disziplinarmaßnahmen von der Reform betroffen ist - 2021 hatten nur 25 der 778 Disziplinarverfahren im Bund eine statusändernde Disziplinarmaßnahme zur Folge - hat die Bundesinnenministerin an diesem Vorhaben festgehalten. Wir werden nach der Konstituierung des neuen Bundestags eine Bilanz ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bundesdisziplinargesetzes einfordern.

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Neues Bundespolizeigesetz? Wir sagen JA zu Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung, repressiver Zuständigkeit in allen präventiven Aufgaben, NEIN zu Kontrollquittungen, Kennzeichnung und Verlust der Handhabbarkeit!
Ja. Das Bundespolizeigesetz braucht ein Update - um die Bundespolizei wieder auf ihre Kernaufgaben bei der Grenzkontrolle und der Sicherheit von Bahn und Flughäfen zu fokussieren. Die Bundespolizei war in den vergangenen Jahren sehr bemüht, die eigene Zuständigkeit auszudehnen, bis hin zum polizeilichen Staatsschutz und gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen weit über ihr Gepräge als "Polizei mit begrenzten Aufgaben" hinaus. Wir brauchen keine vollwertige und allzuständige "Polizei des Bundes", sondern funktionierende Landespolizeibehörden. Dies entspricht auch den Vorgaben des Grundgesetzes zur Bundespolizei.

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Reform Aufenthaltsgesetz? Wir fordern die Erweiterung der §§ 54, 71 AufenthG sowie die Rücknahme des § 104c AufenthG
Es kann hier nur gemutmaßt werden, was mit der "Erweiterung der §§ 54, 71 AufenthG" gemeint sein könnte. So weit hiermit die Grundlagen für die Bundespolizei gemeint sein sollen, Zurückweisungen an der Grenze ohne rechtliche Prüfung vornehmen zu können, lehnen wir dieses Ansinnen ab. Was die Rücknahme einer stichtagsgebundenen Altfallregelung, also das "Chancen-Aufenthaltsrecht" im § 104c, das am 31.12.2025 ohnehin ausläuft, politisch und rechtlich überhaupt für einen Sinn haben soll, erschließt sich leider nicht. Falls damit die Rücknahme von Aufenthaltstiteln von Menschen gemeint sein soll, die sich im Sinne der Regelung erfolgreich um Arbeit und Ausbildung bemüht haben und unersetzliche Arbeitskräfte in der Pflege oder im Handwerk geworden sind, ist dem aus Sicht der Partei Die Linke vehement zu widersprechen.

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Durchsetzung Asylgesetz? Wie stehen Sie zu Zurückweisungen an den Binnengrenzen im Falle von Schutzersuchen? Wir fordern die Durchsetzung der §§ 18, 18a AsylG.
Die Linke ist die Partei des Rechtsstaats. Asylgesuche sind individuell zu prüfen, gegen Entscheidungen einer Behörde ist die Möglichkeit des Rechtsschutzes zu eröffnen. Dies unterscheidet den Rechtsstaat von einem autoritären Regime, in dem Gesetze lediglich vollzogen werden. Einschlägig im konkreten Zusammenhang ist neben Art. 16a und Art. 19 Abs. 4 GG in den meisten Fällen von Asylgesuchen an der Grenze § 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG. Demnach ist von einer Einreiseverweigerung (Zurückweisung) oder Zurückschiebung abzusehen, wenn die Bundesrepublik aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Zur Prüfung ist die Einreise zu gestatten und die Anwendung der einschlägigen Rechtsnormen zu prüfen. Insofern sehen wir keine Probleme bei der "Durchsetzung" der §§ 18, 18a AsylG.

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Welchen Stellenwert hat die Bundespolizei in Ihrer sicherheitspolitischen Ausrichtung insbesondere mit Blick auf Attraktivität und Arbeitsbedingungen (Haushalt, Dienstpostenstruktur, Arbeitszeit, …)?
Die Bundespolizei ist eine Polizeibehörde des Bundes mit begrenzten Aufgaben. Wegen ihrer bundesweiten Dislozierung stellt sie daher besondere Anforderungen an ihre Beschäftigten, die zu langen Dienstreisen und tagelanger Abwesenheit von ihren Familien und Freunden führen können. Ein besonderes Augenmerk ist deshalb auf die Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stellen - viele Bundespolizisten berichten von den großen Belastungen, die mit ihrem Dienst für ihre Familien einhergehen. Dies ist bei der Personalplanung, der Verteilung von Dienstposten auf die Dienststellen und allgemein der Auslastung der Bundespolizei zu berücksichtigen. Die ungleichen Arbeitszeiten von Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern will Die Linke wieder vereinheitlichen und auf 39 Wochenstunden senken.

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Wie stehen Sie zu einer europäischen Grenzschutzbehörde mit hoheitlichen Befugnissen?
Der Schutz von Sicherheit und Ordnung, und damit auch die Kontrolle der Grenze, ist zentrales Element nationalstaatlicher Souveränität. Der Einsatz einer EU-Grenzschutzbehörde würde diese Souveränität zumindest für die Staaten mit EU-Außengrenzen, womöglich aber auch für den Grenzschutz an internationalen Flug- und Seehäfen auch innereuropäisch aufheben. Da von einer solchen Behörde ihrer Natur nach auch tiefgreifende Grundrechtseingriffe vorgenommen würden, stellt sich die Frage nach der rechtsstaatlichen Kontrolle - denn auch hier muss das Recht auf Widerspruch und Klage gewährleistet sein. Es ist zentral für die Rechtsstaatlichkeit, der es nie um die bloße Rechtsdurchsetzung gehen kann. Hier mangelt es auf EU-Ebene schon an einheitlichen Grundsätzen und erst recht an einheitlichen Verfahrensrechten für Betroffene. Eine solche Behörde stünde also nach heutigem Stand außerhalb einer klaren rechtsstaatlichen Ordnung.

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Werden Sie die Polizisten von vollzugsfremden Aufgaben entlasten? Der Vollzugsdienst wird zunehmend mit Verwaltungsaufgaben belastet. Wie werden Sie konkret die Verwaltung schlagkräftiger machen?
Personalgewinnungsmaßnahmen, vor allem solche mit großer Publikumswirkung, beziehen sich meist auf den Polizeivollzugsdienst. Wir wollen die Personalwerbung für den Verwaltungsdienst stärken und seine wichtige Rolle für erfolgreiche Polizeiarbeit betonen. Nicht nur die Gewinnung von Personal ist für die Entlastung des Vollzugsdienstes entscheidend, sondern auch die richtige Gewichtung bei der Verteilung neuer Stellen und Planstellen. Dies hat sich beispielsweise zu Beginn des immensen Personalaufwuchses nach 2015 gezeigt, als kaum ausreichende Ausbildungskapazitäten vorhanden waren und erfahrene Kräfte aus dem Vollzugsdienst hierfür abgezogen werden mussten.