Wahlprüfstein Bundestagswahl 2025
Oxfam
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Plant Ihre Partei die Finanzzusagen für Entwicklung (EZ) und humanitäre Hilfe (0,7%
des BNE) einzuhalten und die EZ für Bildung, Agrarökologie und soziale Sicherung
zu erhöhen? Wie wollen Sie die Unterstützung zur Bewältigung der Klimakrise in
einkommensschwachen Ländern steigern und verbessern?
Die Linke will internationale Verpflichtungen einhalten und 0,7 % des BNE für Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und humanitäre Hilfe bereitstellen. Die Ampel hat die EZ um 23 % und die humanitäre Hilfe um fast 30 % gekürzt – das lehnen wir entschieden ab. Wir wollen, dass Entwicklungspolitik für die Menschen da ist und nicht zur Absicherung privater Investitionen oder militärischen Interessen. Um Entwicklungszusammenarbeit gerecht zu finanzieren, wollen wir eine globale Mindeststeuer für transnationale Konzerne von 15 %, die besonders von globalen Machtasymmetrien profitieren. Neue Besteuerungsmodelle wie eine Shipping- oder Aviation-Tax müssen genutzt werden, um Klimaschäden auszugleichen. Internationale Klimazusagen müssen als nicht rückzahlbare Zuschüsse bereitgestellt werden (z.B. der climate loss and damage funds). Die Linke will selbstbestimmte Entwicklung fördern und Ernährungssouveränität sichern, indem Kleinbäuerinnen, lokale Produzentinnen und regionale Märkte gestärkt werden.
Themen:
Entwicklungspolitik
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Plant Ihre Partei, sich für eine zügige und ambitionierte Umsetzung der „EU-
Lieferkettenrichtlinie“ (CSDDD) in deutsches Recht einzusetzen? Und dabei das
Schutzniveau des deutsches „Lieferkettengesetzes“ zu erhalten und effektiven
Rechtsschutz zu stärken?
Ja, die Linke will die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zügig in deutsches Recht umsetzen und dabei das Schutzniveau des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) erhalten und stärken. Eine Absenkung bestehender nationaler Schutzstandards durch die EU-Richtlinie wird in der CSDDD sogar verboten. Die Linke hält beide Initiativen für einen Schritt in die richtige Richtung. Nun will die Bundesregierung das LkSG abschwächen, um angebliche Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Deutsche Unternehmen, die mit Kinder- und Sklavenarbeit Profite machen, sollen jedoch ihr Geschäftsmodell ändern und nicht über mangelnde Wettbewerbsfähigkeit jammern. Die CSDDD bietet manche Verbesserungen zum LkSG: Unternehmen haften, wenn sie Risiken nicht minimieren oder Verstöße nicht beenden. Sie erfasst mehr Menschenrechte als das LkSG und schützt z.B. KMUs besser vor unverhältnismäßigen Kosten. Jedoch ist die höhere Umsatzschwelle des CSDDD ein Problem, da dadurch weniger Unternehmen erfasst werden.
Themen:
Entwicklungspolitik