Wahlprüfstein Bundestagswahl 2025

Deutscher Mieterbund

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Die Mietpreisbremse läuft bis Ende 2025 ersatzlos aus. Davon sind mietpreisdämpfende Regelungen in 13 Bundesländern und 415 Gemeinden mit rund 26 Millionen Menschen betroffen. Wird sich Ihre Partei für eine rechtzeitige Verlängerung der Mietpreisbremse nach der Wahl einsetzen?
Ja. Die Linke wird die Verlängerung der Mietpreisbremse unterstützen. Die Befristung war von vornherein ein Fehler. Die Mietpreisbremse hilft nicht, um die Mietenexplosion zu stoppen, aber ist deutlich besser als keine Regulierung. Trotz Mietpreisbremse sind die Angebotsmieten in den letzten drei Jahren um 17% gestiegen. Die Ampel hat es nicht geschafft, die Mietpreisbremse zu verlängern, geschweige denn sie zu verschärfen. Das Grundprinzip funktioniert nicht, denn Mieter*innen müssen die Mietpreisbremse erst einklagen mit der Gefahr, es sich mit dem Vermieter zu „verscherzen“. Zudem befördern die Ausnahmen unverschämte Praktiken: Ein Drittel der Wohnungen in den Metropolen wird mittlerweile möbliert vermietet, weil die Mietpreisbremse dann nicht gilt. Diese Ausnahmen müssen abgeschafft werden. Viel besser wäre ein bundesweiter Mietendeckel. Damit wird die Explosion der Mieten gestoppt, überhöhte Mieten werden abgesenkt und Mieter*innen endlich wirksam vor Verdrängung geschützt.
Themen: Miete

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Jeder dritte der 21 Millionen Mieterhaushalte ist durch seine Wohnkosten überlastet und zahlt mehr als 30 Prozent des Einkommens für Miete und Heizkosten. Unterstützt Ihre Partei eine stärkere Begrenzung von Mieterhöhungen?
Ja. Die Linke fordert einen bundesweiten Mietendeckel, der die Explosion der Mieten stoppt. Mieterhöhungen müssen für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden und besonders hohe Mieten abgesenkt werden. Eine große Mehrheit in Deutschland befürwortet einen Mietendeckel und 40 Millionen Mieter*innen würden profitieren – nur die Immobilienlobby will weiter die Mieten erhöhen und setzt das in der Politik durch. Mit dem Mietendeckel werden die überhöhten Mieten in Deutschland abgesenkt. Als Beispiel: Wer in Köln gerade einen Mietvertrag für eine durchschnittliche 3-Zimmer Wohnung unterschrieben hat, kann die Miete von 1022 Euro auf 713,6 Euro absenken und spart mit einem Mietendeckel monatlich mehr als 300 Euro. Viele sagen, der Mietendeckel würde keine neue Wohnung bauen. Das stimmt, aber das ist auch nicht das Ziel. Der ganze Neubau durch Investoren in den letzten Jahren hat auch nicht dazu beigetragen die Miete zu senken – im Gegenteil.

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Aufgrund bürokratischer Hürden wird §5 WiStG (Mietwucher) gegen unerlaubt hohe Mieten in der Praxis kaum angewendet, trotz wiederholter Initiativen der Bundesländer hat bisher keine Reform stattgefunden. Setzt Ihre Partei sich dafür ein, Mietwucher künftig stärker zu ahnden?
Ja. Das Vermieten zu überhöhten Mietpreisen wird bis heute als Kavaliersdelikt behandelt. Wer sich bei der Miethöhe nicht an Recht und Gesetz hält, muss kaum Strafen befürchten. Deshalb fordern wir seit Jahren, den in seiner heutigen Form zahnlosen § 5 WiStG zu reformieren. Bisher muss ein bewusstes Ausnutzen einer individuellen Zwangslage von Mieterinnen und Mietern nachgewiesen werden, das ist in der Praxis kaum möglich. Wir wollen diesen Tatbestand deshalb streichen und überhöhte Mieten, die 20 Prozent oder mehr von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen, ordnungsrechtlich untersagen und mit hohen Strafen belegen. Die Linke hat zudem einen Rechner erstellt, mit dem Mieter*innen in vielen großen Städten schauen können, ob sie eine Wuchermiete zahlen. Probiert es aus: https://www.mietwucher.app

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Das bestehende Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter nur unzureichend und findet häufig – nicht zuletzt bei Mietwucher - keine Anwendung, wie sich in der Beratungspraxis des Deutschen Mieterbundes zeigt. Unterstützt Ihre Partei eine stärkere Marktbeobachtung des Mietwohnungsmarktes?
Ja. Die Linke unterstützt eine stärkere Marktbeobachtung des Mietwohnungsmarktes, denn das ist Voraussetzung für wirksame Eingriffe in den Mietmarkt und um Mieter*innen vor überhöhten Mieten zu schützen. Um Mietwucher wirksam zu verfolgen oder den bundesweiten Mietendeckel einzuführen, müssen wir wissen, wo überhöhte Mieten verlangt werden.

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Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen führen in aller Regel zu einer Verdrängung von Mieterinnen und Mietern bzw. zu enormen Preissteigerungen. Unterstützt Ihre Partei strengere Regeln für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen?
Ja. Die Linke setzt sich für ein weitgehendes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ein. In den letzten Jahren sind viele bezahlbare Mietwohnungen durch Umwandlungen in Eigentum vom Markt genommen worden. Der Wunsch nach Wohneigentum darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die schon in den Wohnungen wohnen. Wir wollen den Milieuschutz insgesamt ausweiten und Mieter*innen und auch Gewerbe viel besser vor Verdrängung schützen.

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Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahren dramatisch rückläufig und hat sich seit 2006 fast halbiert. Was will Ihre Partei dagegen tun und wie wollen Sie den öffentlichen und gemeinnützigen Wohnungssektor stärken, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
Neubau durch Investoren senkt die Miete nicht: Wir brauchen mehr gemeinnützigen Wohnraum. Aktuell hätten mehr als elf Millionen Mieter*innenhaushalte in Deutschland Anspruch auf eine Sozialwohnung. Der Bestand reicht nicht einmal für jeden zehnten dieser Haushalte und die Anzahl der Sozialwohnungen sinkt immer weiter, weil mehr Sozialwohnungen aus der Bindung herausfallen als neu gebaut werden. Wir wollen 20 Milliarden im Jahr in gemeinnützigen Wohnraum investieren: Für Neubau durch Kommunen und Genossenschaft und Re-Kommunalisierung des Bestands. Sozialwohnungen müssen endlich dauerhaft sozial gebunden bleiben. Wir wollen die neue Wohngemeinnützigkeit zum Instrument machen, um gewinnorientierten Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, ihr Geschäftsmodell zu ändern: Von Profiten zu billigen Mieten. Sie können von Förderungen profitieren, wenn sie ihre Mieten an den realen Kosten orientieren und ihre Profite deckeln. Damit wollen wir 250 000 gemeinnützige Wohnung pro Jahr schaffen.

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Trotz Wohnungsmangel stehen in Deutschland fast 2 Millionen Wohnungen leer. Was will Ihre Partei dagegen tun und unterstützt sie eine Reaktivierung des seit 2021 ausgesetzten kommunalen Vorkaufsrechts?
Leerstand ist ein unterschätztes Problem. Der vorhandene Wohnraum muss besser genutzt werden, aus sozialen und aus ökologischen Gründen. Leerstand nutzen ist immer besser als neu zu bauen. Leerstehender Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten ist Zweckentfremdung und darf sich nicht lohnen! Wohnungsleerstände müssen systematisch erfasst werden und dann mit einer Leerstandsabgabe von 10 Euro pro Quadratmeter belegt werden. Das macht den Leerstand unrentabel. In Fällen von langfristigem Leerstand muss die Wohnung im Sinne der Allgemeinheit vorübergehend beschlagnahmt, auf Kosten der Eigentümer instand gesetzt und wieder vermietet werden. Die Linke will zudem das kommunale Vorkaufsrecht wiedereinführen: Wir setzen uns für ein preislimitiertes Vorkaufsrecht ein, das sich nicht am spekulativen „Marktpreis“ orientiert, sondern an bezahlbaren Mieten (sozialer Ertragswert) für die Bewohner*innen.

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In die nächste Legislaturperiode fallen die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die Umsetzung des europäischen Emissionshandels ETS2 in Deutschland. Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Kosten schützen?
Wir lehnen einen CO2-Preis im Bereich Wärme ab, denn Mieter*innen haben gar nicht die Möglichkeit, ihre Heizung zu tauschen oder ihr Verhalten zu ändern. Wenn es schon einen CO2-Preis gibt, muss es wenigstens den dafür versprochenen sozialen Ausgleich geben: Wir wollen ein soziales Klimageld von 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung einführen. Zudem wollen wir die Modernisierungsumlage abschaffen. Momentan wird sie viel zu oft von Immobilienkonzernen genutzt, um die Miete zu erhöhen – teilweise gibt es nicht einmal sinnvolle Sanierungen! Sanierungen und Heizungstausch müssen warmmietenneutral sein. Das heißt die Summe aus Kalt- und Warmmiete darf nach der Sanierung nicht höher sein als vorher. Die Kosten, die über die Warmmiete hinausgehen, müssen von Vermietern und Staat geteilt werden.