Wahlprüfstein Europawahl 2019
WPS Progressive Agrarwende
WPS Progressive Agrarwende
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Wie sollten die Subventionen in der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Zukunft ausgestaltet werden?
Die Subventionen sollen zukünftig sowohl in der I. als auch in der II. Säule der GAP nach Auffassung der LINKEN nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ an die Erfüllung ökologischer und sozialer Kriterien gekoppelt werden. DIE LINKE will deshalb die Direktzahlungen der I. Säule nicht streichen, sondern an besonders wichtige soziale und ökologische Leistungen verpflichtend binden, damit diese von allen Agrarbetrieben geleistet werden müssen und damit flächendeckend wirken können. Landwirtschaftsfremde Investor*innen wollen wir generell von der Agrarförderung ausschließen, weil dieses Geschäftsmodell keine Gemeinwohlorientierung sichert. Dagegen halten wir Kappung und Degression für kein geeignetes Instrumentarium, da sie z.B. auch Agrargenossenschaften als Form der gemeinsamen Bewirtschaftung mit Mitgliedern und Beschäftigten benachteiligen würde, obwohl di e Größe eines Landwirtschaftsbetriebes nur bedingt darüber entscheidet, wie nachhaltig das Betriebskonzept ist. Wenn es dennoch Kappung/Degression geben sollte, müssen die Standardarbeitskräfte als soziale Leistung angerechnet werden, um soziale Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Agrarzahlungen sollen nicht nur zusätzliche Kosten erstatten, sondern mit einer wirklichen Anreizkomponente versehen werden, also auch Transaktionskosten bspw. für die Erstellung von Projektanträgen oder Arbeitskosten berücksichtigen. DIE LINKE setzt sich für eine Weidetierprämie ein, um die gesellschaftlich wichtige Arbeit der Weidetierhalter*innen angemessen zu unterstützen.
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Sollte das Patentrecht in Bezug auf "Patente auf Pflanzen und Tiere" reformiert werden? Falls ja, wie?
Ja. DIE LINKE lehnt Patente auf Leben generell ab. Dass trotz Klarstellungen immer wieder Patente für durch im Wesentlichen biologische Verfahren gezüchtete Nutztiere und -pflanzen erteilt werden, liegt auch an widersprüchlichen oder willkürlich ausgelegten Regelungen und darf nicht länger hingenommen werden. Bis zu einer abschließenden Klarstellung des gesetzgeberischen Willens spricht sich DIE LINKE für ein sofortiges Moratorium für alle laufenden Antragsverfahren zu entsprechenden Patenten aus. In dieser Zeit soll z.B. das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) so geändert werden, dass dauerhaft Rechtssicherheit und Klarheit für Züchter*innen, Landwirt*innen, Lebensmittelherstellende und Verbraucher*innen in der EU besteht. Es braucht eine klare Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ unter Einschluss aller konventionellen Züchtungsverfahren und eine angemessene Begrenzung der Reichweite von Patenten. Zudem müssen auch die Produkte vom Patentierungsverbot erfasst werden. Außerdem fordert DIE LINKE seit Jahren das Regelwerk des Europäischen Patentamtes so zu überarbeiten, dass seine Unabhängigkeit gesichert wird. Z.B. darf seine Finanzierung nicht länger von den erteilten Patenten abhängen, und seine Entscheidungen müssen jenseits der eigenen Beschwerdekammern durch unabhängige Instanzen überprüft werden können.
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Wie sollten die Handelsbeziehungen der EU im Agrarsektor (etwa im Rahmen von Handelsverträgen) mit dem Rest der Welt zukünftig aussehen?
Handelsverträge sollten aus Sicht der LINKEN immer sozial und ökologisch verträglich für alle Beteiligten und im Interesse des Gemeinwohls ausgestaltet sein. Das bedeutet, dass sowohl im exportierenden als auch im importierenden Land keine sozialen oder ökologischen Nachteile durch den jeweiligen Handel entstehen dürfen. Ethische und Nachhaltigkeitsstandards dürfen gerade bei Produktion, Verarbeitung und Handel von Lebensmitteln nicht länger als Handelshemmnisse bewertet werden. Das spricht dafür, den Agrarsektor ganz aus dem WTO-Regelwerk herauszulösen. Damit können auch Zugeständnisse im Industrie- und Dienstleistungssektor auf Kosten der heimischen Lebensmittelproduktion verhindert werden. Eine strategische Orientierung der Landwirtschaft auf regionale Versorgung bedeutet auch mehr regionale Wertschöpfung und besserer Schutz der natürlichen Lebensbedingungen weltweit. Das heißt in Europa auch, Eiweißpf lanzen für den Eigenbedarf zu produzieren und zu vermarkten, die z.B. in Brasilien unter problematischen sozialen und ökologischen Bedingungen produziert werden und deren Übersee-Transport klimaschädlich ist. Insgesamt spricht sich DIE LINKE für die Förderung einer regionalen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung und gegen die Exportorientierung und die Profitmaximierung einiger weniger Konzerne aus den Bereichen der Saatgut- und Pflanzenschutzmittelherstellung, der Schlachtung und des Lebensmitteleinzelhandels aus.
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Wie soll die Entwicklungszusammenarbeit im Agrarsektor zukünftig gestaltet werden?
DIE LINKE fordert seit Jahren, dass Deutschland endlich den Weltagrarbericht unterzeichnet und Geld für seine Fortschreibung zur Verfügung stellt. Dieser Weltagrarbericht enthält viele Hinweise, wie sich eine gemeinwohlorientierte Landwirtschaft im Interesse der ganzen Welt entwickeln und den Hunger beenden kann. Entwicklungszusammenarbeit muss endlich Hilfe zur Selbsthilfe, fair, transparent und partizipativ werden. Zu den Ursachen von Hunger gehören auch der fehlende Zugang zu Boden, Saatgut, Dünger oder Wasser, aber auch zu regionalen Märkten. DIE LINKE strebt eine Handelspolitik an, deren wichtigste Partner*innen nicht die Konzerne, sondern die Landwirt*innen auf der Welt sind. Die Verbesserung der Situation von Landarbeiter*innen ist als Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verankern, Landarbeiter*innen als Zielgruppe in der BMZ Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger, sowohl bei den so genannten „Grünen Innovationszentren 80 , im Bereich Strukturwandel und der sozialen Sicherung, zu berücksichtigen und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stärker im Bereich ländliche Entwicklung zu fördern. Zudem muss die Bundesregierung die politischen Vertretungen von Landarbeiter*innen stärken und den deutschen Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbindlich auferlegen.
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Wo will Ihre Partei in zukünftigen EU Förderprogrammen für agrarbezogene Forschung die Schwerpunkte setzen (klassische Züchtung, Genome Editing, Ökolandbau, Bioökonomie, digitale Agrartechnologie, Agrarökologie, ...)?
Agrarforschung muss aus Sicht der LINKEN gemeinwohlorientiert und unabhängig finanziert werden. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen ausgeschlossen sein. Sie soll vorrangig auf nachhaltige Landnutzungskonzepte und Ökolandbau orientiert werden und muss Aspekte der gesamten Wertschöpfungskette einbeziehen. Dazu gehören neben besserem Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt auch agrarsoziologische Forschungen. Agrar 4.0 soll zur Vermeidung von körperlich schwerer oder monotoner Arbeit genutzt werden unter zwingender Sicherung des Datenschutzes. Eine Abhängigkeit von Algorithmen muss verhindert werden. Genome Editing lehnt DIE LINKE ebenso wie Agrogentechnik aufgrund ethischer, sozialer und ökologischer Risiken ab. Alternativ muss die konventionelle Züchtung gestärkt werden. Bioökonomie muss so ausgestaltet werden, dass Landwirtschaft nicht zu einem möglichst billigen Rohstofflieferanten degradiert wird und eine nach haltige Landnutzung mit dem Primat einer bedarfsgerechten Lebensmittelerzeugung gesichert bleibt.
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Sollte die Regulierung neuer Mutagenese-Techniken (z. B. CRISPR/Cas) reformiert werden? Falls ja, wie?
Eine Aufweichung der Regulierung lehnt DIE LINKE ab. Mutagenese-Techniken sind entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2018 als gentechnische Veränderungen anzusehen und dementsprechend zu regulieren. Änderungen des Zulassungsverfahrens müssen mehr Transparenz, mehr Konzernunabhängigkeit und eine konsequente Einbeziehung aller sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und ethischen Gefahren und Risiken sichern.
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Wie kann gewährleistet werden, dass kleine- und mittelständische Züchtungsunternehmen, StartUps und Forschungsinstitute nicht aufgrund von hohen Entwicklungs- und Zulassungskosten durch das EuGH-Urteil von Innovationen in der Züchtung (v.a. Genome editing) ausgeschlossen werden?
Mit einem konsequent auf den Vorsorgegedanken ausgerichteten Zulassungsverfahren und eine Internalisierung der gesellschaftlichen Kosten kann eine Benachteiligung gemeinwohlorientierter Züchtung zumindest vermieden, wenn nicht verhindert werden. Darüber hinaus müssen die klassischen Züchtungsverfahren gesetzlich gestärkt werden, z.B. auch durch ein auf öffentliche Interessen orientiertes Patentrecht, sowie eine finanzielle Unterstützung der Züchtungsforschung.
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Sollte das Innovationsprinzip ergänzend zum Vorsorgeprinzip bei der Gesetzgebung und behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden?
Nein. Eine Relativierung des Vorsorgeprinzips als quasi Verfassungsgrundsatz der EU würde bedeuten, dass im Zweifel die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt riskiert wird. Das ist aus Sicht der LINKEN inakzeptabel.
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Welche Chancen und Risiken sieht Ihre Partei in neuen digitalen Technologien (Agrarrobotik, Precision Farming, Digital Farming,...) für die Landwirtschaft?
Digitale Technologien könnten in der Landwirtschaft z.B. dabei helfen, schwere körperliche oder monotone Arbeit zu vermeiden oder Dünge- und Pflanzenschutzmittel zielgerichteter und damit ohne Kollateralschäden einzusetzen. Diese für die Gesellschaft und die Agrarbetriebe durchaus nützlichen Effekte stehen aber infrage, wenn vor allem Konzerne mit diesen Heilsversprechen die Digitalisierung mit dem Ziel der Profitmaximierung voranbringen. Das bedeutet nicht nur eine Gefahr für die Datensicherheit, sondern würde zu noch mehr Konzernabhängigkeit und Kapitalbedarf der Agrarbetriebe auf Kosten landwirtschaftlicher Einkommen und Arbeitsplätze führen. Gerade in der Lebensmittelproduktion muss die Unabhängigkeit von Konzernen Ziel der Gesetzgebung sein. Eine Abhängigkeit von Algorithmen ist gerade bei der komplexen Arbeit der Landwirtschaft in der Natur eine zusätzliche Gefahr. Für eine Digitalisierung in der Landwirtschaft ist zudem ein vollständiger und gut funktionierender Anschluss des Ländlichen Raums an das Internet vonnöten.
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Setzt sich Ihre Partei für Verbesserungen im Tierschutz in der Landwirtschaft ein? Falls ja, welche konkreten Schritte strebt Ihre Partei an?
Ja. Die Ausbeutung von Tieren und Menschen ist ein Systemfehler. Kostendeckende Erzeuger*innenpreise für angemessene Tierhaltungsstandards müssen gegenüber den Profiteur*innen des falschen Systems, vor allem den Verarbeitungs- und Handelskonzernen durchgesetzt werden, statt diese Verantwortung nur auf dem Rücken der Landwirtschaft oder der Verbraucher*innen auszutragen. Ein gemeinwohlorientiertes Kartell- und Vertragsrecht muss das sichern. Konkret fordert DIE LINKE darüber hinaus seit Langem z.B. ein Verbot nicht-kurativer Eingriffe am Tier. Dazu gehört der unverzügliche Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration. Die Haltungsbedingungen sollen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt. Der Ausstieg aus der Anbindehaltung (vor allem der ganzjährigen) der Fixierung im Kastenstand muss endlich gesetzlich geregelt werden. Eine integrierte tierärztliche Betreuung und ein Mindestzahl gut ausgebildeter und bezahlter Betreuer*innen muss die Gesundheit der Tierbestände vor allem durch Prävention besser sichern. Die Größe von Tierbeständen wollen wir am Standort und in der Region deckeln, regional muss das durch soziale Ausstiegskonzepte unterstützt werden. Es sollen nur die Nutztiere gehalten werden, die für eine regionale Versorgung bei Minimierung der Lebensmittelverschwendung gebraucht werden. Alle Nutztiere müssen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden. Tierhaltungsanlagen sollten genehmigungspflichtig werden.
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Plant Ihre Partei Maßnahmen, um negative Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt (Belastung des Grundwassers und der Böden, ...) und die Artenvielfalt zu reduzieren? Falls ja, welche?
Ja. Sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene strebt DIE LINKE die Ausrichtung bestehender Regelungen auf soziale und ökologische Kriterien zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen an. Dazu gehört die Förderung von nachhaltigen Landnutzungskonzepten, die z.B. die Gemeingüter biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Luft besser schützen. Das europäische Zulassungsverfahren für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist transparent und konzernunabhängig auszugestalten sowie alle Gefahren und Risiken von Wirk- und Beistoffen auf Mensch, Tier und Umwelt zu bewerten. Die Wasserrahmen- und Nitratrichtlinie sind konsequent umzusetzen. Angemessene Übergangszeiträume und notwendige Unterstützung (Geld, Beratung) der Agrarbetriebe müssen soziale Verwerfungen verhindern. Glyphosathaltige PSM und Wirkstoffe der Gruppe der Neonikotinoide sind unverzüglich zu verbieten und die Forschung zu und Anwendung von alte rnativen Methoden und Bewirtschaftungsformen zu intensivieren und zu fördern. In der I. Säule der GAP müssen wichtige ökologische Maßnahmen verpflichtend verankert werden.
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Die Landwirtschaft trägt maßgeblich zum Ausstoß von Treibhausgasen bei. Welchen Beitrag muss die Landwirtschaft leisten, um den Ausstoß zu reduzieren?
Nach Ansicht der LINKEN gehören eine flächengebundene, an einen angemessenen Verbrauch orientierte Tierhaltung, mehr CO2-Bindung im Boden durch Humusaufbau, Moorschutz und alternative Anbaukulturen wie Hanf oder Miscanthus, der Erhalt des Grünlands vor allem durch Beweidung, verstärkter Leguminosenanbau und eine Verringerung der Lebensmittelabfälle zu den geeigneten Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Selbstverständlich ist für DIE LINKE, dass die Landwirt*innen angemessene Übergangszeiträume und Förderungen für die Umsetzung der Maßnahmen erhalten. Eine regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung führt neben positiven sozialen Effekten durch mehr regionale Wertschöpfung auch zu Verbesserungen der Klimabilanz. Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben und Torfmoos müssen zudem auf EU-Ebene beihilfefähig werden. Deutschland muss eine Weidetierprämie in der I. Säule einführen.
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Wie können die ggf. nötigen Maßnahmen nach Punkt C 1 bis C 3 für Landwirt*innen und Konsument*innen sozialverträglich umgesetzt werden?
Gerade DIE LINKE steht für das Agrarleitbild einer am Gemeinwohl orientierten Landwirtschaft, das gleichermaßen Gute Arbeit inklusive fairer landwirtschaftlicher Einkommen durch kostendeckende Erzeugerpreise, aber auch bezahlbare Lebensmittel sichert. Dazu muss der Systemfehler einer erpresserischen Marktübermacht von Verarbeitungs- und Handelskonzernen beendet werden, die aktuell vom Dumpinpreisdruck möglichst niedriger Erzeugungskosten profitieren. Aber auch die Bodenspekulation muss beendet werden, damit die ökonomischen Spielräume für eine nachhaltige Landbewirtschaftung erweitert werden, aber nicht oder zumindest nicht allein auf Kosten der Verbraucher*innen, deren soziale Situation aber auch deutlich verbessert werden muss, weil Armut inakzeptabel ist, erst Recht in einem Land der Reichen. Eine faire Risiko- und Gewinnverteilung innerhalb der Wertschöpfungskette sind ein entscheidender Schritt, zu dem auch ein gemeinwohlorientiertes Karte ll- und Vertragsrecht beitragen muss. Ortsansässige Landwirt*innen brauchen für betriebliche Entscheidungen, die oft über Jahre und ggf. Jahrzehnte wirken, nicht nur Planungssicherheit, sondern auch Kostendeckung. Angemessene Übergangszeiträume und Förderungen sowie Beratungsangebote müssen den notwendigen sozialen und ökologischen Umbau unterstützen.