Wahlprüfstein Europawahl 2019

Bundesverband Onlinehandel e.V.

Bundesverband Onlinehandel e.V.

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Welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau erachten Sie in Europa als notwendig, um es KMU-Händlern besser als bisher zu erlauben, den Binnenmarkt bestreiten zu können?
Bestehende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz, zur Produktsicherheit, dem Steuer- und Abgabenrecht und vieles mehr gelten sowohl im Onlinehandel als auch im stationären Handel und sind durchzusetzen. Dies ist für uns Voraussetzung, dass KMU überhaupt eine wirtschaftliche Zukunft haben können. Große Anbieter und vor allem Plattformen sind entsprechend besser als bisher zu kontrollieren, um keine unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zu fördern. DIE LINKE ist immer gegen unsinnige Bürokratie, aber wir sind nicht pauschal für „Bürokratieabbau“. Verbraucherschutz, Umweltschutz, Produktsicherheit, Patent- und Urheberecht, Arbeitsrecht braucht Bürokratie/Verwaltung, Transparenz, Dokumentation und Rechtsdurchsetzung. Je komplexer die Globalisierung, desto komplexer die Anforderungen an den Handel und die Unternehmen. Wer anderes behauptet betreibt populistische Augenwischerei. Wo es geht und sinnvoll ist, werden wir uns dafür einsetzen, überflüssige Bürokratie abzubauen. Wir wollen Abläufe durch eine gut ausgestattet, effektive Verwaltung für alle Bürger und Unternehmen beschleunigen und vereinfachen.

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Teilen Sie vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass das Wettbewerbsrecht im Interesse der Verbraucher alle Einkaufskanäle offenhalten und daher vertikale Beschränkungen, die von höheren Distributionsstufen (z.B. Herstellern, Markeninhabern, Großhändler) ausgehen und besonders zu Lasten kleiner und mittelständischer, wenig marktmächtiger Händler gehen, unterbinden sollte?
Wir wollen Marktmacht unterbinden und werden – wo nötig und geboten – dazu auch das Wettbewerbsrecht nutzen. Letzteres ist an veränderte Bedingungen des Onlinehandels und das Auftreten großer Plattformen und Anbieter anzupassen. Wo es wettbewerbsverzerrende vertikale Beschränkungen gibt, werden die zuständigen Behörden (Kartellämter, EU-Wettbewerbskommission) tätig. Wo es Gesetzeslücken gibt, wollen wir diese schließen. Politisch ist für uns aber das Wettbewerbsrecht nur ein Instrument und nicht alleiniger Maßstab, mit dem etwa der Wettbewerb der Anbieter und/oder der Verbraucherschutz gewährleistet werden kann.

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Ist eine solche Regulierung, ggf. auch nur für den Bereich des Onlinehandels, aus Ihrer Sicht erforderlich? Falls ja, welche Regelung würden Sie für Multichannel-Händler, die sowohl auf Online- als auch Offlinekanälen vertreiben, treffen und wie würden Sie das in das Prinzip der freien Marktwirtschaft einordnen?
Dynamische Preise sind für uns unproblematisch, wenn erstens nicht Monopolpreise bzw. eine oligopolistische Preisgestaltung durchgesetzt und Dynamik nur simuliert wird. Deshalb ist der Verweis auf den Benzinmarkt für uns „kein alter Hut“ oder gar überzeugend. Denn genau dort wird seit Jahrzehnten eben „Preisabsprache“ praktiziert. Zweitens sind dynamische Preise für uns dann ein Problem, wenn sie durch intransparente Algorithmen und Scoring Verfahren aufgrund zugeordneter sozialer, wirtschaftlicher Kennziffern zwischen den Nachfragen diskriminiert. Das Ausnutzen von Intransparenz, Marktversagen und ungleichen Marktbedingungen ist für DIE LINKE kein Ausweis freier Marktwirtschaft und für Bürger als auch Unternehmen mittel- und langfristig von Nachteil.

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Eine solche Lieferverpflichtung wäre aber aus Sicht ihrer Befürworter der "logische" nächste Schritt. Wie stehen Sie dazu?
Die Geoblocking-Verordnung ist „gut gemeint“, aber nicht „gut gemacht“. Sie ist für uns eher eine Superstar-Regulierung, die insbesondere KMUs in ihrer Geschäftstätigkeit gefährden kann. Richtig ist, dass hinter dem systematischen Geoblocking oft kartellrechtswidrige Absatzstrategie internationaler Großunternehmen steht, um unterschiedliche Preise für die gleiche Leistung aufzurufen. Genau dies stellte die Europäische Kommission für den grenzüberschreitenden Online-Handel fest, womit das Kartell- und Wettbewerbsrecht gefordert wäre. Ebenso geht es bei den meisten Geoblocking-Maßnahmen für Verbrauchsgüter um freiwillige Entscheidungen von Einzelhändlern, nicht grenzüberschreitend zu verkaufen. Es gibt für sie keinen wirtschaftlichen Grund, dies zu ändern. Insbesondere können die Händler die vertragsrechtlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten nicht richtig übersehen und tragen damit ein hohes Risiko. Unterschiedliche AGB (die laut Geoblocking VO zu verbieten wären) sind sogar national zwingend, weil das Privatrecht noch nicht vollharmonisiert ist und es etwa verschiedene Regeln zum Vertragsschluss, zu Zahlungsbedingungen und zur Gewährleistung gibt. Die neue Regelung steigert die Unsicherheit für Einzelhändler im ECommerce und es steigen die administrativen Kosten. Möglicherweise werden die Gewinner der Geoblocking-Verordnung deshalb eher Abmahnanwälte und Berater sein.

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Wie wollen Sie sicherstellen, dass sämtliche erforderlichen Transport- und Versanddienstleistungen auch bei einem weiter wachsenden Onlinehandel in Zukunft unbehindert funktionieren?
DIE LINKE steht nicht allein aus ökologischen Gründen für eine Verkehrs- und Mobilitätswende und hierzu gehört auch der Transport- und Logistikverkehr. Der Onlinehandel hat diesen mit erhöht und ein rasantes Wachstum wie bisher ist allein durch das begrenzte Platzangebot (Straßen, Stellflächen etc.) und alternative Nutzungsmöglichkeiten unmöglich. Wir unterstützen deshalb erstens alle Maßnahmen, die den nicht-motorisierten bzw. elektrischen Zustelldienst fördern. Ebenso ist es für uns zweitens unsinnig, unzählige Zustelldienste bis zur Haustür mit in der Regel prekärer Beschäftigten aufrecht zu halten. Gemeinsame Angebote, zentrale Hubs, Generalverteiler u. v. m. bieten für uns mittelfristige Lösungsansätze. Schließlich ist drittens der „kostenlose“ bzw. extrem „günstige“ Versand- und Zustellverkehr überhaupt nicht nachhaltig und zukunftsfähig, daran ändert auch der Onlinehandel nichts. Die „Kosten“ sind nie weg, sondern fallen zu Lasten Dritter an (u.a. Beschäftigte, Umwelt, Gesundheit, Verkehrswege). Ein „Recht“ auf stetiges Wachstum des Logistikverkehrs bei gleichzeitiger Abwälzung aller Folgekosten auf die Allgemeinheit gibt es für uns nicht.

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Hat sich die DSGVO aus Ihrer Sicht bewährt, und wenn ja wodurcg, oder sehen Sie - abgesehen von einer ePrivacy-Regelung - vor dem Hintergrund des stattgefundenen bzw. noch zu erwartenden behördlichen Einschreitens gegen Firmen wie Facebook, Google oder Amazon Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf?
Wir brauchen einen starken Datenschutz. Die europäische Datenschutzgrundverordnung leistet dies aber nur sehr begrenzt. Verstöße gegen den Datenschutz wollen wir schärfer bestrafen und die Datenschutzbeauftragten stärken. Insbesondere im Hinblick auf das massenhafte Sammeln und Verwerten von Daten durch die Plattformbetreiber. Hier hat die DSGVO kaum bzw. unzureichende Fortschritte gebracht und genau hier ist gesetzlich nachzusteuern. Gleichzeitig ist die DSGVO mit Aufwand verbunden, auch und vor allem bei KMU. Allerding ist auch dieser Aufwand nicht per se exorbitant. Für uns sind insbesondere Informationsdefizite und eine mangelnde Transparenz entscheidend, warum der Handel mit der DSGVO unzufrieden ist. Wir sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, die Richtlinien und Vorschriften so klar zu formulieren und bei Bedarf nachzusteuern und zu helfen, dass aus einem unbewussten Verstoß gegen die DSVGO nicht unzählige Abmahngründe für Onlinehändler resultieren. DIE LINKE will deshalb in einem ersten Schritt die überfällige Systematisierung der Problemfelder und eine Durchsicht aller Formvorschriften fördern, um im zweiten Schritt mittels gesetzgeberischer Eingriffe die Rechtsfehleranfälligkeit in der Geschäftstätigkeit im Internet abbauen und beseitigen zu können. Missbräuchliche Abmahnungen, etwa in Form der Behinderung von Wettbewerbern oder zur Erzielung von Einnahmen über anwaltliche Gebührenforderungen, könnten bereits heute rasch durch eine Streitwertbegrenzung zur klaren Deckelung der Abmahnkosten begegnet werden. Das würde der Attraktivität von Massenabmahnungen und von Abmahnungen aus rein materiellen Gründen unmittelbar entgegenwirken, da der materielle Anreiz für professionelle Abmahnvereine und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte entfiele. Im Falle des Abmahnunwesens bei Urheberrechtverletzungen haben wir dies schon vor Jahren als Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/6483), der entsprechend für die DGSVO modifiziert werden kann.