Wahlprüfstein Europawahl 2019

Steuerberaterkammer München

Steuerberaterkammer München

1

Der Steuerberaterkammer sowie allen anderen Berufskammern liegt das Prinzip der Selbstverwaltung zugrunde. Mit Ausübung bestimmter freier Berufe geht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einer solchen Berufskammer einher. Wie hoch schätzen Sie die Bedeutung des Kammerwesens ein?
Aus Sicht der Die Fraktion DIE LINKE leisten die Steuerberaterkammern einen wichtigen Beitrag für den ordnungsgemäßen Vollzug der Steuergesetze und die fachlich einwandfreie Beratung der Steuerzahler*innen. Ihre wichtigste Funktion ist unseres Erachtens die Qualitätssicherung, indem sie ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Einheitlichkeit der Hilfeleistung in Steuersachen gewährleisten.

2

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften müssen im Rahmen ihres Auftrags in Steuersachen beraten, ihre Mandanten vertreten und bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten Hilfe leisten. Welche Stellung nimmt Ihre Partei hinsichtlich dieser Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater gem. § 33 StrBerG ein?
Grundsätzlich sehen wir den Steuerberatungsmarkt im Spannungsfeld zwischen ausreichender Qualität des Beratungsangebots (Verbraucher-/Vertrauensschutz) und der Gefahr einer ständischen Monopolisierung. Insoweit ist eine Öffnung des Marktes für Steuerberatungsleistungen eine Gratwanderung, da Qualitätssicherung und Marktöffnung in Widerspruch treten könnten. Einerseits sind die beruflichen Herausforderungen für die auf dem Gebiet der Steuerberatung Tätigen aufgrund der Komplexität und Variabilität der steuerlichen Gesetzgebung außerordentlich hoch. Im Sinne hoher Qualitätsstandards sollte daher das Anforderungsprofil an Steuerberater*innen nicht verwässert werden. Andererseits muss aus unserer Sicht nicht jegliche Hilfe in Steuersachen unbedingt ausschließlich durch Steuerberater*innen erbracht werden. Wir sehen durchaus noch Nachfragepotenziale für ein differenziertes Angebot von Hilfen in Steuersachen und können uns daher eine inhaltlich wie sachlich beschränkte Marktöffnung vorstellen. In diesem Sinne würden wir eine begrenzte Öffnung des Marktes für die geprüften Buchhalter/ Buchhalterinnen, Steuerfachwirte/ Steuerfachwirtinnen und Lohnsteuerhilfevereine begrüßen – unter der Voraussetzung des Nachweises entsprechender Qualifikationen (z. B. Zusatzprüfung).

3

Welche konkreten steuerlichen Veränderungen verfolgt Ihre Partei auf EU-Ebene?
DIE LINKE fordert einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen auf Basis einer breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus befürworten wir EU-Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und für Spitzeneinkommen. Der Kampf gegen Steuerflucht muss verschärft werden: durch mehr automatische Meldepflichten für Banken, Kapitalverkehrskontrollen und einen Ausbau der Quellenbesteuerung im Herkunftsland. Für mehr Transparenz wollen wir eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung von Konzernen über wichtige Kennziffern wie Gewinn, bezahlte Steuern, Umsätze und Beschäftigte auf EU-Ebene sowie eine lückenlose Veröffentlichungspflicht in öffentlichen Registern für alle tatsächlichen Eigentümer*innen von Briefkastenfirmen, Stiftungen, Trusts und nicht selbstgenutzten Immobilien. DIE LINKE fordert, dass endlich eine umfassende EU-weite Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent eingeführt wird, die schädliche Spekulation eindämmt, ohne realwirtschaftlichen Investitionen zu schaden. DIE LINKE will, dass auch Digitalunternehmen Steuern in gleichem Umfang wie andere Unternehmen zahlen. Hierzu müssen künftig Gewinne in den Ländern besteuert werden, in denen sie durch die Nutzer*innen der Digitaldienste generiert wurden (virtuelle Betriebsstätte).