Wahlprüfstein Europawahl 2019
Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
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Wird Ihr Wahlprogramm zur Europawahl 2019 in die Deutsche Gebärdensprache mit Untertiteln übersetzt?
Ja, unter dem angefügten Link kann die Übersetzung des Wahlprogramms in Deutsche Gebärdensprache abgerufen werden: https://www.die-linke.de/europawahl/positionen/gebaerdenvideos/
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Was will Ihre Partei für europäische Behindertenpolitik, besonders für gehörlose Menschen, umsetzen?
DIE LINKE tritt für eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in Europa ein. Wir wollen Barrieren abbauen – bauliche, kommunikative und strukturelle – und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung erleichtern. Doch Inklusion geht weit darüber hinaus. Inklusion ist Menschenrecht: Sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können. Dazu gehört das Recht auf Erwerbsarbeit und die Umsetzung der UN-BRK. Wir werden in der EU darauf hinwirken, für Menschen mit Behinderungen ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufzulegen, das dem Grundsatz folgt: „so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich, so regulär wie möglich“, um so schrittweise Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle Beschäftigten zu schaffen. Doppelstrukturen in Bildung, Wohnen und Arbeit wollen wir europaweit auflösen. Wir wollen ein Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act EAA) ohne Einschränkung des Geltungsbereiches, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Orten, Produkten und Dienstleistungen erhalten wie alle anderen. Die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen, für die in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, sowie für Straftäter, die bei Begehung der Tat schuld- unfähig waren und deshalb in der Psychiatrie untergebracht sind, wollen wir aufheben. Wir setzen uns dafür ein, dass alle rechtlichen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen aufgehoben werden, insbesondere psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse. Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen benötigen Unterstützung. Das beinhaltet vor allem die Förderung unabhängiger Beratung durch Expert*innen in eigener Sache, von Initiativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.