Wahlprüfstein Europawahl 2019
Bundesverband Graue Panther e.V.
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1
Wie wollen Sie eine sichere Rente für die Bürger*innen gewährleisten, die im jeweiligen Land ein menschenwürdiges Leben und Auskommen darstellt?
Grundsätzlich strebt die LINKE die Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung an, da sich dieses System allen Unkenrufen zum Trotz bewährt hat: Während private Rentenversicherungen kaum Rendite abwerfen und die Abschluss- und Verwaltungskosten viel zu hoch sind, hat die Gesetzliche Rentenversicherung sich auch während der Finanzkrise als ausgesprochen stabil erwiesen. Die in Deutschland vorgenommenen Kürzungen und Leistungseinschränkungen müssen allerdings zurückgenommen und die Rentenversicherung insgesamt auf stabile Beine gestellt werden. Österreich kann hierbei als Beispiel stehen, dort sind alle Erwerbstätigen in der öffentlichen Rentenversicherung (Pensionskasse) versichert und die Renten sind deutlich höher als hierzulande. Eine ähnlich gut organisierte Alterssicherung wäre unserer Ansicht nach auch für die anderen Mitgliedstaaten erstrebenswert, allerdings müssen sich entsprechende Lösungen natürlich immer in die gewachsenen Systeme einfügen.
Die EU-Staaten müssen mit einer Mindestrente garantieren, dass alle Menschen sicher vor Armut geschützt sind. Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen: Die liegt bei 60 Prozent des gewichteten mittleren Einkommens (fachpolitisch: des Medianäquivalenzeinkommens).
Themen:
Frieden,
Mindestlohn,
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2
Wie hoch müsste demnach die Mindestrente in der BRD für Sie sein?
Unser Konzept der Solidarischen Mindestrente orientiert sich an der Armutsrisikoquote: 1 050 Euro netto, unter Umständen zuzüglich Wohngeld, sollte die untere Haltelinie sein. Diese Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Wer also im Alter Einkommen über 1 050 Euro oder Vermögen über 68 500 Euro hat, hat keinen Anspruch auf die Solidarische Mindestrente. Entsprechende Mindestrentensysteme streben wir für alle EU-Mitgliedstaaten an, jeweils orientiert an den jeweiligen Armutsrisikoquoten.
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3
Wie wollen Sie soziale Rechte für alle Menschen in der EU sicherstellen?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Säule Sozialer Recht der EU endlich und substanziell mit Leben zu füllen. Soziale Rechte müssen mindestens gleichberechtigt mit den Grundfreiheiten in den Verträgen verankert werden und einklagbar sein. Soziale Rechte für alle Menschen in der EU wollen wir unter anderem durch einen europäischen Rahmen für existenzsichernde Leistungen sicherstellen. Existenzsichernde Sozialleistungen – in Deutschland die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV bzw. Alg II), die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – gehören zwar zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; die EU sollte aber einen Rahmen dafür vorgeben. Wir fordern, dass die Höhe dieser Leistungen sich jeweils an der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes orientiert. Für solche Rahmenvorgaben muss sich die Bundesregierung im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union einsetzen. Damit wäre sichergestellt, dass Armut und soziale Ausgrenzung überall bekämpft werden, auf dem jeweiligen Niveau des Landes. Auch das Europäische Parlament hat derartige Sozialleistungen gefordert. Weitere soziale Rechte in der EU fordern wir u.a. im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Mindestlöhne.
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Wie sehen Ihre Mindestlohnrichtlinien zur Verhinderung von Lohndumping aus?
DIE LINKE tritt für eine verbindliche europäische Mindestlohnregelung ein: Alle EU-Staaten werden dazu verpflichtet, armutsfeste existenzsichernde gesetzliche Mindestlöhne einzuführen. Dafür müssen sie oberhalb von 60 Prozent der mittleren Verdienste (in der Fachsprache: des Medianlohns) in den jeweiligen Ländern liegen. Für Deutschland heißt das heute: 12 Euro Mindestlohn, ohne Ausnahmen. Wir brauchen darüber hinaus wirksame Kontrollen für den gesetzlichen Mindestlohn, die von den Gemüsefeldern in Griechenland und Spanien bis zu Schlachthöfen, Bauwirtschaft und Landwirtschaft in ganz Europa reichen. Für die öffentliche Auftragsvergabe soll mit Blick auf den Mindestlohn gelten, dass in Deutschland ein Vergabemindestlohn von 12 Euro einzuhalten ist. DIE LINKE fordert darüber hinaus einen europaweiten Pflegemindestlohn, der alle Tätigkeiten in der (Alten-) Pflege absichert. Ferner gilt es Tarifverträge wieder auszuweiten und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu stärken.
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5
Wie wollen Sie die europaweite Lohndiskriminierung von Frauen beenden?
Überall in Europa muss gelten: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Und DIE LINKE setzt sich für eine Aufwertung von Berufen etwa in der Pflege, Erziehung und im Einzelhandel ein, in denen vor allem Frauen arbeiten und die häufig schlecht bezahlt werden. Es darf auch in der Erwerbsarbeit keine Rolle spielen, ob man als Mann oder Frau geboren wurde. Tarifverträge und Mindestlöhne können vor Diskriminierung schützen. Daher treten wir für eine verbindliche europäische Mindestlohnregelung ein und wollen die Tarifbindung stärken. Wir wollen die Mitgliedstaaten verpflichten, flächendeckende Tarifverträge statt Tarifflucht zu fördern. Und wir wollen durchsetzen, dass Tarifverträge auf Antrag der Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
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6
Beabsichtigen Sie eine europaweite Basis-Arbeitslosenversicherung einzuführen?
DIE LINKE fordert eine Europäische Arbeitslosenversicherung: Wir wollen, dass in der EU ein Solidar-Fonds eingerichtet wird, aus dem im Krisenfall die Sozial- und Arbeitslosensysteme eines Krisenlandes gestützt werden. Für diesen Fonds muss gelten: Superreiche und Konzerne des betroffenen Landes werden durch Sonderabgaben an den Kosten gerecht beteiligt. Der Solidar-Fonds entlässt die Mitgliedstaaten nicht aus der Pflicht, gute Arbeit und gute Ausbildung zu schaffen, den Schutz vor prekärer Beschäftigung zu garantieren und eine existenzsichernde Erwerbslosenabsicherung und -vermittlung sicherzustellen. Versicherungsleistungen aus den Renten- und Arbeitslosensystemen müssen ohne Verluste in verschiedenen EU-Ländern ausgezahlt werden (können). DIE LINKE möchte die Frist verkürzen, nach der Beschäftigte dem Sozialversicherungssystem des Arbeitsortes unterliegen. Grenzüberschreitendes Arbeiten muss gut abgesichert sein. Wir fordern eine europäische statt nationaler Sozialversicherungsnummern. So wollen wir verhindern, dass Arbeitgeber bei Sozialabgaben und der Sozialversicherungspflicht betrügen. Dazu muss ein Europäisches Sozialversicherungsregister eingeführt werden. Als Zwischenschritt wollen wir Mechanismen und Kontrollrechte im Zielland stärken. Der Rettungsschirm für die Beschäftigten sollte mittelfristig durch eine solidarische EU-Arbeitslosenversicherung ergänzt werden.
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7
Würden Sie sich für die Anerkennung von Universitätsabschlüssen, Berufsausbildungen, Fort- und Weiterbildungen innerhalb der EU für unsere Jugend stark machen? Die Jugend ist unsere Zukunft!
Ja. Weiter setzen wir uns für die Durchlässigkeit des Bildungssystems ein, wollen Quereinstiege und ein Studium ohne Abitur einfacher machen.
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8
Würden Sie geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewalt als Asylgrund als verbindlichen Anerkennungsgrund in die EU Richtlinien schreiben?
Ja, wir fordern die bessere Anerkennung von geschlechtsspezifischen Asylgründen und sehen dringenden Handlungsbedarf. Die EU-Qualifikationsrichtlinie ist in Deutschland in eine Verordnung übertragen worden, aber die Praxis zeigt immer wieder, dass dieses Recht nur auf dem Papier besteht. Berufliche Diskriminierung wird nur selten von den Behörden als Asylgrund anerkannt. Handlungsbedarf sehen wir außerdem darin, medizinisches Fachpersonal und Mitarbeitende der Behörden im Asylverfahren regelmäßig zu vorhandenen Gewaltformen weiterzubilden. Sexualisierte Gewalt ist ein Massenerscheinung, der zumindest durch subsidiären Schutz nicht genügend Rechnung getragen wird. DIE LINKE hat diese Forderung wiederholt in den Bundestag durch Anfragen eingebracht (vgl. BT-Drs. 16/4843 und 19/1371). In unserer aktuellen Anfrage BT-Drs. 19/1371 wurden im Jahr 2017 nur 18.402 Personen aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung anerkannt.
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Würden Sie die Agarsubventionen zum Abbau der Agarüberproduktion einfrieren?
Das derzeitige Modell der Agrarsubventionen belohnt vor allem diejenigen Betriebe, die sich ohne zusätzliche ökologische Maßnahmen rein am Markt orientieren und über Arbeitskrafteinsparung ihre Gewinne maximieren. Landwirt*innen wollen nachhaltig wirtschaften, werden jedoch durch ihre schwindende Marktmacht gegenüber großen Verarbeitungs- und Handelskonzernen zum Gegenteil gezwungen. EU-Agrarexporte belasten zudem regionale Märkte in anderen Ländern mit Dumpingpreisen. Preise deutlich unter den Erzeugungskosten bewirken, dass Betriebe immer öfter von landwirtschaftlicher Produktion allein nicht leben können. DIE LINKE fordert eine gemeinwohlorientierte Agrarpolitik, die sowohl sozial als auch ökologisch und tiergerecht ist. Den ökologischen Landbau wollen wir stärken. Wir setzen uns auch im Bereich der Landwirtschaft für die Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals - SDG) der Vereinten Nationen ein. Die Landwirtschaft ist eine wichtige Partnerin wenn es um die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele geht.
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Würden Sie einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit einheitlichen Bemessungsgrundlagen einführen?
DIE LINKE fordert einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen auf Basis einer breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus befürworten wir EU-Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und für Spitzeneinkommen.
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Was halten Sie von einer Digitalsteuer?
DIE LINKE fordert entschieden, dass große Digitalkonzerne in Europa mehr Steuern zahlen. Eine Digitalsteuer, die sich rein am Umsatz der Unternehmen orientiert, wäre zwar ein legitimes Druckmittel, aber keine ideale Maßnahme. Besser eignen sich die Einführung virtueller Betriebsstätten zur stärkeren Gewinnbesteuerung vor Ort sowie Quellensteuern bzw. Abzugsbeschränkungen gegen Gewinnverlagerung. Dennoch darf die Bundesregierung die Einführung einer Digitalsteuer als Zwischenschritt zur einheitlichen Besteuerung nicht weiter behindern. Die Höhe des Steuersatzes muss sich am Unterschied der durchschnittlichen Besteuerung von Firmen zu der von Internetkonzernen bemessen.
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Würden Sie ein Gesetz schaffen, das die Verankerung des Pariser Klimaschutzabkommens und des Vorsorgeprinzips in allen Handelsverträgen der EU verpflichtend macht?
Derzeit besteht ein gravierendes Problem im internationalen Recht. Die Klimarahmenkonvention und das Pariser Klimaschutzabkommen zielen auf einen verringerten Einsatz von fossilen Energieträgern in der Weltwirtschaft ab, die Regeln der Welthandelsorganisation WTO und vieler Handelsabkommen im Wesentlichen aber auf eine Gleichbehandlung von Waren und Dienstleistungen. DIE LINKE fordert darum ein internationales Handelsrecht, welches in jedem Abkommen ein Primat des Klimaschutzes und des Vorsorgeprinzips vorschreibt. Das Europäische Parlament hat, mit den Stimmen der LINKEN, im vergangenen Sommer mehrheitlich beschlossen, nur noch Handelsabkommen mit Staaten abzuschließen, die das Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen. Natürlich ist auch bislang das Pariser Klimaschutzabkommen rechtlich gültig, denn spezielles Recht geht im internationalen Recht vor allgemeinen Recht. Konflikte ergeben sich aber dann, wenn Firmen mit Bezug auf handelsrechtliche Verträge versuchen, eine fortschrittliche Umweltpolitik zu torpedieren. Etwa wenn Konzerne einen „Investitionsschutz“ in einem Zielland derart geltend machen wollen, indem sie die Weiterentwicklung der nationalen Umweltgesetzgebung bzw. deren Anwendbarkeit auf ihre Investition blockieren wollen. Dies war einer der Gründe, warum DIE LINKE vehement den Kampf gegen TTIP und CETA unterstützt hat und weiter unterstützt. Ohnehin tritt DIE LINKE generell für eine andere Handelspolitik ein. Für eine Handelspolitik, die den Menschen zugutekommt und nicht nur Konzernen und einigen Wenigen. Ein solcher Ansatz nützt regelmäßig auch dem Klimaschutz und dem Vorsorgeprinzip.
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Wollen Sie öffentlich-rechtliche Medien stärken und EU-weit vernetzten oder setzen Sie auf reine Privatisierung?
DIE LINKE setzt sich für eine Stärkung der öffentlich rechtlichen Medien ein und lehnt jede Form der Privatisierung ab. Wir fordern die Schaffung einer föderierten EU-weiten Mediathek der verschiedenen Öffentlich-Rechtlichen Anstalten als alternative Plattform zu kommerziellen An- geboten. Sie soll mit mehrsprachigen Inhalten und möglichst freier Lizensierung die kulturelle Vielfalt Europas mehr Menschen zugänglich machen.
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Würden Sie das Mehrheitsprinzip bei den Entscheidungen im Ministerrat einführen? Oder wollen Sie das Einstimmigkeitsprinzip beibehalten? Warum ?
Nein. In vielen Bereichen in der EU gilt das Einstimmigkeitsprinzip. In einigen Bereichen kann es sinnvoll sein, dass mit Mehrheit entschieden wird, beispielsweise bei der Bekämpfung von Steueroasen: Dann ist es sinnvoll, nicht auf die Stimmen eben dieser Steueroasen angewiesen zu sein. Für DIE LINKE ist vor allem wichtig, dass die demokratischen Entscheidungen und das Europäische Parlament gestärkt werden. Bei Auslandseinsätzen des Militärs hingegen stellt das Einstimmigkeitsprinzip eine höhere Hürde dar, was wir für vernünftig halten.
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Halten Sie es für sinnvoll EU-weite Bürgerinitiativen zu unterstützen? Wollen Sie sich dazu für die Einrichtung von Bürgerentscheiden in der Gesetzgebung für jedes EU-Land einsetzen?
Wir fordern, dass Bürger in der EU das Recht erhalten sollen, über Volksentscheide und Volksbegehren konkrete EU-Politik mitzugestalten. Ein von der EU beschlossenes Gesetz sollen sie so ändern bzw. verhindern können. Die Europäische Bürgerinitiative muss ausgebaut werden, damit ein EU-Bürgerbegehren durchgeführt und eine EU-weite Volksabstimmung erstrebt werden kann, wenn das Parlament eine Initiative abgelehnt hat. Wir treten für einen Verfassungskonvent ein, in dem die Menschen, sozialen Bewegungen und zivilgesellschaftlichen Akteure der EU gleichberechtigt und gemeinsam die Grundlagen der EU diskutieren, einen Entwurf erarbeiten und letztlich alle darüber entscheiden können.
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