Wahlprüfstein Europawahl 2019

AG bäuerliche Landwirtschaft e.V.

AG bäuerliche Landwirtschaft e.V. - In den vergangenen Jahren wurden neue Techniken zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen und Tieren, wie z. B. die CRISPR/Cas-Methode, entwickelt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 25. Juli 2018, dass die mit derartigen Verfahren erzeugten Organismen rechtlich als „gentechnisch veränderte Organismen“ (GVO) einzustufen sind und nach europäischem Gentechnikrecht reguliert werden müssen. Bäuerinnen und Bauern, Saatgutzüchter*innen, Lebensmittelverarbeiter*innen, Handel, Umweltschützer*innen und weite Teile der Zivilgesellschaft begrüßen die mit dem Urteil geschaffene Rechtssicherheit. Damit einhergehen Verpflichtungen zu Vorsorge, Risikoprüfung und -bewertung, Zulassungsverfahren, die Bereitstellung von Nachweisverfahren und Referenzmaterial, eine Kennzeichnung sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Dies hilft, die Wahlfreiheit aller Wirtschaftsakteure und Konsument*innen zu gewährleisten. Das Urteil schränkt weder die Forschung an GVO-Produkten, noch deren Inverkehrbringen ein. Es ist nun die Aufgabe der Politik auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten, das EuGH-Urteil umzusetzen, um die Interessen der Bürger*innen an sicheren Lebensmitteln und einer intakten Umwelt zu wahren. Unternehmen in der Land- und Lebensmittelwirtschaft brauchen mindestens die Rechtssicherheit, die der EuGH geschaffen hat, um langfristige Investitionsund Innovationsplanungen vornehmen zu können. Die Umsetzung des EuGH-Urteils bedeutet: - Nachweisverfahren zur eindeutigen Identifizierung entsprechender GVO sowie Referenzmaterial müssen durch die Antragsteller entsprechender Produkte bereitgestellt bzw. vorgegeben werden. - Handelspartnern aus Nicht-EU-Ländern muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass Versuche, die geltenden EU-gesetzlichen Bestimmungen zu unterlaufen und GVO illegal in die EU zu exportieren, wirksam geahndet werden. - Produkte, die für Anbau oder Import in Europa vorgesehen sind, müssen ein Zulassungsverfahren mit Risikoprüfung und Risikobewertung durchlaufen und unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. - Solange Produkte aus neuen Gentechnik-Verfahren keine Zulassung zum Import (oder Anbau) in der EU haben, gilt die Nulltoleranz. - Inverkehrbringer müssen für sämtliche ökologische oder ökonomische Folgeschäden haften, die aus einem Import oder einer Freisetzung ohne vorheriges Zulassungsverfahren inklusive Risikobewertung und ohne Kennzeichnung resultieren.

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Inwieweit setzen Sie sich dafür ein, dass die künftige EU-Kommission und die Mitgliedstaaten das Urteil des EuGH vom 25.7.2018 umgehend und vollumfänglich umsetzen? Oder setzen Sie sich für eine Änderung des europäischen Gentechnikrechts ein, mit der neue GVO weniger konsequent oder gar nicht reguliert würden? Wie kann in diesem Fall Ihrer Meinung nach das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit für Verbraucher*innen und Land- und Lebensmittelwirtschaft sichergestellt werden? Wie stellen Sie sicher, dass keine Produkte, die mit Hilfe der neuen Gentechniken außerhalb der EU erzeugt wurden, ohne Risikobewertung und Zulassung importiert oder freigesetzt werden? Setzen Sie sich auf internationaler Ebene für ein Register aller in Entwicklung befindlicher und in Verkehr gebrachter mit Hilfe der neuen Gentechnik erzeugter GVO im Sinne des EU-Rechts ein?
Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist das Urteil des EuGH vom 25.7.2018 umgehend und vollumfänglich umzusetzen. DIE LINKE lehnt Agro-Gentechnik seit langem ab. Das so genannte opt-out, durch das in der EU zugelassene GVO im Mitgliedsstaat verboten werden können, halten wir für ein unmoralisches Angebot. Diese Notlösung muss dennoch endlich durch eine bundeseinheitliche Regelung umgesetzt werden. DIE LINKE fordert, dass sich die Bundesregierung für ein EU-weites Verbot der Agro-Gentechnik einsetzt und das Zulassungsverfahren so qualifiziert, dass unabhängig und transparent geprüft wird und gefährliche Pflanzen gar nicht erst zugelassen werden. Dazu müssen z. B. auch langfristige Effekte und sozio-ökonomische sowie ethische Risiken berücksichtigt werden. Eine unterschiedliche Bewertung der Zulassung zum Anbau oder zum Handel ist aus unserer Sicht unsinnig, da Anbaurisiken überall in der Welt existieren. Die „Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“ unterstützen wir. Sie ist ein erreichbarer Kompromiss in die richtige Richtung und ermöglicht mehr Transparenz. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit erhalten, risikoorientierte Entscheidungen zu treffen und dadurch die GV-Anbauflächen (im globalen Süden) zu reduzieren. Die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung sollte aber weiterentwickelt, beispielsweise die Übergangsfristen der Fütterungszeit mit GV-Futtermitteln verringert werden. Die Nulltoleranz beim Saatgut ist für uns unter keinen Umständen verhandelbar! Ein Register aller in Entwicklung befindlicher und in Verkehr gebrachter mit Hilfe der neuen Gentechnik erzeugter GVO hält DIE LINKE für sinnvoll.

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Wie bewerten Sie Entwicklungen wie Gene Drives? Setzen Sie sich für ein Moratorium gegen Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen ein, die mit Gene Drives ausgestattet sind – und falls nicht, warum nicht?
Die Einstufung von CRISPR/CAS als Gentechnik befürwortet DIE LINKE ausdrücklich. Das mehr oder weniger willkürliche An- und Ausschalten von Genen oder die Stilllegung von DNA-Abschnitten bergen mindestens ähnliche Risiken wie bisherige, weniger zielgerichtete Methoden. Das gilt erst Recht, wenn artfremde oder synthetische DNA-Abschnitten in das Genom integriert werden. Zudem bleibt die Unsicherheit, welche Veränderungen diese Manipulationen im Genom auf der Proteinebene auslösen und welche Effekte die Veränderungen bei weiterer Vermehrung oder Auskreuzung in Wildpopulationen haben. In der Anwendung der Technologie auf höhere Pflanzen sind Umweltauswirkungen und Stoffwechselinteraktionen bisher völlig unbekannt und radikal neue Eigenschaften können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Da es aber auch hier um vermehrungsfähige Pflanzen als Produkt geht, die im Freiland genutzt werden sollen, bleibt im Havariefall die fehlende Rückholoption nach einer Verselbständigung oder einer Auskreuzung in wildlebende Pflanzen ein ökologisches Risiko, das nicht verantwortbar ist. Mit zunehmender Eingriffstiefe ist auch das Familiaritätsprinzip nicht mehr ohne weiteres anzuwenden, was die Risikobewertung äußerst erschwert. Außerdem hebeln die neuen Techniken die Prinzipien der Vorsorge und die Rückverfolgbarkeit aus, wenn die Veränderung der Produkte anschließend nicht mehr nachweisbar ist. Angesichts der bisherigen Erfahrung, dass die Koexistenz zwischen konventionell gezüchteten und agrogentechnisch veränderten Pflanzen lang- und mittelfristig nicht funktioniert und kurzfristig hohe betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten verursacht, bleibt aus Sicht der LINKEN nur die Ablehnung für landwirtschaftliche Nutzpflanzen. DIE LINKE setzt sich deshalb für ein sofortiges Moratorium gegen die Freisetzung von GVO insgesamt und insbesondere GVO mit Gene Drives ein.

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Werden Sie sich für die Begrenzung der Reichweite von Patenten auf die spezifischen gentechnischen Verfahren einsetzen und so verhindern, dass das Europäische Patentamt weiterhin Patente mit „absolutem Stoffschutz“ erteilt?
DIE LINKE ist klar gegen Patente auf Lebewesen. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass jegliche konventionelle Züchtungsverfahren, einschließlich der herkömmlichen Mutagenesezüchtungen, sowie die daraus resultierenden Produkte nicht patentierbar sind. Das Gleiche gilt natürlich für den Bereich der konventionellen Züchtung. Bis zu einer endgültigen Klarstellung unterstützen wir ein Moratorium im Bereich der konventionellen Züchtungen. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für eine kritische Überprüfung der Statuten des EPA ein mit dem Ziel, dass unabhängige Entscheidungen getroffen werden, die finanzielle Abhängigkeit von der Erteilung von Patenten beendet wird und eine Instanz zur rechtlichen Überprüfung seiner Entscheidungen geschaffen wird.

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Werden Sie sich im Europaparlament für eindeutige rechtliche Regelungen einsetzen, mit denen jegliche konventionelle Züchtungsverfahren, einschließlich der herkömmlichen Mutagenesezüchtungen, sowie die daraus resultierenden Produkte nicht patentierbar sind? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bis zur endgültigen Klarstellung keine Patente mehr im Bereich der konventionellen Züchtung erteilt werden (sowohl auf Verfahren, als auch auf die daraus resultierenden Produkte)?
DIE LINKE ist klar gegen Patente auf Lebewesen. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass jegliche konventionelle Züchtungsverfahren, einschließlich der herkömmlichen Mutagenesezüchtungen, sowie die daraus resultierenden Produkte nicht patentierbar sind. Das Gleiche gilt natürlich für den Bereich der konventionellen Züchtung. Bis zu einer endgültigen Klarstellung unterstützen wir ein Moratorium im Bereich der konventionellen Züchtungen. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für eine kritische Überprüfung der Statuten des EPA ein mit dem Ziel, dass unabhängige Entscheidungen getroffen werden, die finanzielle Abhängigkeit von der Erteilung von Patenten beendet wird und eine Instanz zur rechtlichen Überprüfung seiner Entscheidungen geschaffen wird.