Wahlprüfstein Europawahl 2019
BUNDESARCHITEKTENKAMMER E.V.
BUNDESARCHITEKTENKAMMER E.V.
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Wie stärken Sie die Stellung des freien Berufs im europäischen Binnenmarkt?
Wie wollen Sie sich für das Kammersystem sowie die berufsständische Selbstverwaltung auf europäischer Ebene einsetzen?
Wie unterstützen Sie das Anliegen nach Qualitätssicherung und Verbraucherschutz bei Berufszugang und Berufsausübung?
Für DIE LINKE ist ein gut funktionierendes, transparentes und demokratisches System der Selbstverwaltung ein wichtiger Eckpfeiler in Deutschland und Europa. Hierüber lassen sich die fachlichen, wie sozialen und ökonomischen Interessen der Selbstständigen in die politische Entscheidungsfindung einbringen sowie die gesetzlichen Vorgaben und Regeln zur Sicherung von Qualität und Verbraucherschutz einhalten und europaweit ausbauen.
Im Hinblick auf den Berufszugang und die Berufsausübung steht für uns die Vergleichbarkeit der Zugangskriterien an oberster Stelle. Wir lehnen einen „Wettlauf von Standards nach unten“ ab. Die Qualität der Dienstleistungen und Verbraucherschutz lassen sich so nicht hinreichend sichern und auf hohem Niveau halten. Die freie Berufsausübung im Binnenmarkt ist uns wichtig. Allerdings sind die notwendigen Grundbedingungen durch die Selbstständigen und Beschäftigten in den jeweiligen Mitgliedsländern vorzuweisen, einzuhalten und die entsprechende Verantwortung dafür liegt für uns im Sinne der Subsidiarität bei den jeweiligen Mitgliedsländern.
DIE LINKE steht für Freizügigkeit und zugleich für die Einhaltung sozialer, ökonomischer Standards, in Europa. Wie für Beschäftigte setzen wir uns für die Wahrung der Rechte von Selbstständigen/Freiberuflern und Wissensarbeiter*innen in der EU ein. Unabhängig von der Erwerbsform stehen wir dabei zum Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das Herkunftslandprinzip lehnen wir klar ab. Ebenso die Ausweitung von Schein-Selbstständigkeit zur Umgehung von Steuern, Abgaben und entsprechenden Lohnzahlungen.
DIE LINKE steht für Freizügigkeit und zugleich für die Einhaltung sozialer, ökonomischer Standards, in Europa. Wie für Beschäftigte setzen wir uns für die Wahrung der Rechte von Selbstständigen/Freiberuflern und Wissensarbeiter*innen in der EU ein. Unabhängig von der Erwerbsform stehen wir dabei zum Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das Herkunftslandprinzip lehnen wir klar ab. Ebenso die Ausweitung von Schein-Selbstständigkeit zur Umgehung von Steuern, Abgaben und entsprechenden Lohnzahlungen.
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Werden Sie sich bei der Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie für die Anhebung der Mindestqualifikation für Architekten auf den weltweit anerkannten Standard von fünf Jahren zuzüglich einer zweijährigen Praxiszeit sowie für eine adäquate Qualifikation der Ingenieure einsetzen? Wie werden Sie die Forderung der Planer nach einem System der gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen auf einem hohen Ausbildungsniveau unterstützen?
DIE LINKE will generell hohe Standards und eine gute Qualifizierung sichern, um selbstständig und/oder abhängig Beschäftigt zu arbeiten. Nur eine gute Qualifikation, zeitgemäße und stetige Aus- und Weiterbildung schafft die Voraussetzung für eine gut entlohnte Arbeit und stabile soziale Sicherung. Wir wollen keinen Unterbietungswettlauf und Verdrängungswettbewerb, sondern eher diejenigen Menschen schützen und fördern, damit sie die notwendigen Abschlüsse, Zertifikate und Praxiserfahrungen erreichen können. In dieser Hinsicht unterstützt DIE LINKE ihre Forderungen zur Sicherung und Vergleichbarkeit einer möglichst hohen Qualifikation und eines entsprechenden Ausbildungsniveaus in der EU.
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Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Existenz von Planungsbüros, die mehrheitlich KMU sind, zu sichern? Wie wollen Sie dazu beitragen, dass der europäische Markt von Planungsbüros im KMU-Segment besser erschlossen werden kann?
Wie werden Sie den Zugang von KMU zu Vergabeverfahren fördern? (s. auch Ziff. 4)
Setzen Sie sich für das Anliegen ein, die Beantragung von EU-Fördermitteln für KMU und Kleinstunternehmen zu erleichtern?
DIE LINKE sieht vor allem dringenden Handlungsbedarf in der Steuer- und Abgabenpolitik, die in den letzten Dekaden stets zu Gunsten höhere/höchster Einkommen und Gewinneinkommen größere Unternehmen ausgefallen ist. Unabhängig von der Rechts- und Eigentumsform haben unzählige kleinere KMU, (Solo-)Selbstständige, Handwerker, Freiberufler verloren. Wir wollend deshalb höhere Einkommen/Gewinne stärker belasten, damit untere Einkommen und in der Mitte die Steuer- und Abgabensätze gesenkt werden können. Eine solche gerechte Steuer- und Abgabenpolitik sorgt wiederum in der Breite zugleich für positive Nachfrageffekte über eine Vielzahl von Branchen, was wiederum auch den Planungsbüros zu Gute käme.
Schließlich steht DIE LINKE für eine notwendige und überfällige Investitionsoffensive in Deutschland und der EU. Vor allem bei der Planung, Projektierung und Durchführung der vielerorts maroden öffentlichen Infrastruktur, des Aus- und Aufbaus transeuropäischer Netze (Strom, Glasfaser etc.) und zur ökologischen Transformation (Mobilität, Stadtentwicklung, Ver- und Entsorgung, Energie uvm.) liegen unzählige Geschäftsfelder und Einsatzmöglichkeiten der Planungsbüros, deren Fachwissen und Einsatz unverzichtbar ist.
Wir sind immer für den Abbau bürokratischer Hindernisse, wenn sie sinnvoll sind und vor allem nicht über Umwege dazu führen soziale, ökonomische Regeln zu „schleifen“ und etwa Arbeits- und Umweltstandards zu senken. In dieser Hinsicht setzt sich DIE LINKE wo es geht für erleichterte Antragsstellung bei der Auftragsvergaben und von Fördermitteln ein, was für uns zielführendere Instrumente sind als über die Steuergesetzgebung „Unternehmen“ pauschal zu fördern. Außer eine Umverteilung „von unten nach oben“ und hoher Mitnahmeeffekte zu fördern, hat dieser Ansatz über die Jahre für Kleinstunternehmen und die Mehrheit der KMU nichts gebracht.
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Wie unterstützen Sie das Anliegen, in Europa eine qualitätsorientierte Vergabe zu fördern?
Was würden Sie unternehmen, um den Planungswettbewerb als Vergabeinstrument zu stärken?
Würden Sie den Zugang von Berufsanfängern und kleineren Büros zu Vergabeverfahren fördern?
DIE LINKE besteht in jeder Debatte um das deutsche Vergabegesetz und auch bei der Erstellung eines Wettbewerbsregisters stets darauf, hier klarere Standards zu verankern mit der die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand an die Gewährleistung und Einhaltung sozialer, ökonomischer und arbeitsrechtlicher Gesetze und Verordnungen gekoppelt wird. Für uns sind nicht der geringste Preis und die Wirtschaftlichkeit allein entscheidend, sondern die Qualität der Leistung und vor allem die Einhaltung von Recht und Gesetz bis in die letzten Glieder der Subunternehmervergabe. Verstöße müssen transparent geahndet, entsprechende Unternehmen von der Vergabe zunächst ausgeschlossen werden.
Analog sehen wir die europäische Auftragsvergabe in der Pflicht, mit denen Verstöße vergleichbar geahndet und die Vergabe qualitätsorientierter als bisher gestaltet werden muss. Sind die entsprechenden regulatorischen Grundlagen gegeben und werden die Finanzmittel im Sinne der erwähnten Investitionsoffensive erhöht, profitieren davon generell die KMU, Planungsbüros bzw. Berufsanfänger in kleinen Büros. Insoweit unsinnige bürokratische Hürden abzubauen und/oder spezifische Fördermodelle und Hilfen notwendig wären, würden wir uns sich auch dafür einsetzen, da für uns die Unternehmensgröße oder Eigentums-/Rechtsform als solches überhaupt kein Qualitätskriterium ist.
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Unterstützen Sie uns in unserem Anliegen, die Normenflut einzudämmen und Marktrelevanz sowie Wirtschaftlichkeit von Normen sicherzustellen? Was werden Sie unternehmen, um ein Praxisgerechtes, widerspruchsfreies und konsistentes Normenwerk zu erhalten, das im Konsens der davon betroffenen Kreise gestaltet ist?
DIE LINKE steht einer zunehmenden und immer detaillierteren Normensetzung skeptisch gegenüber, insbesondere, wenn sie der Umsetzung von Politikzielen an den Parlamenten vorbei dient. Eine höhere Effektivität und Praxistauglichkeit der Normen sowie die Kontrolle der Politik sind über mehr Transparenz und demokratische Mitsprache und Mitgestaltung bei der Normsetzung und Gesetzgebung zu erhöhen. Eine Vereinfachung und konsistente Gestaltung darf allerdings nicht zulasten von arbeitsrechtlichen, ökologischen und gesundheitlichen Standards gehen. Anstatt undifferenziert einem vermeintlichen Bürokratieabbau zugunsten großer privatwirtschaftlicher Bauunternehmen das Wort zu reden, sollten stärker die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, von Selbstständigen, Freiberuflern und Beschäftigten sowie der Bürgerinnen und Bürgern in die Anhörungen, in die Meinungsbildung und in die Kontrolle von Legislative und Exekutive einfließen.
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Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die gesetzlichen Schutzrechte für digitale Arbeitsergebnisse anzupassen?
Welche Möglichkeiten sehen Sie für das Europäische Parlament, die systematische Qualitätssicherung des digitalen Planungsprozesses zu fördern?
Welche Initiativen planen Sie, um den Einsatz von digitalen Arbeitsmethoden und Künstlicher Intelligenz zu steuern?
DIE LINKE tritt generell für die Panoramafreiheit ein, also das Recht, von öffentlichem Grund aus Bilder von Kunst und Architektur sowie sonstigen geschützten Werken anzufertigen und diese Bilder auch zu veröffentlichen, ohne die Erlaubnis des bzw. der Rechteinhaber*innen einzuholen. Wir streben in der EU eine Harmonisierung der Schranken an, und zwar inklusive einer harmonisierten Panoramafreiheitsschranke in der EU.
Digitale Arbeitsmethoden wie auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bieten große Potentiale etwa für die Nutzung und Auswertung von Daten, aber gleichzeitig entstehen berechtigte Sorgen um Arbeitsplätze wie auch um die Verschärfung der Konkurrenz zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der einen und finanzstarken Unternehmen auf der anderen Seite. Transparenz und ethischer Einsatz von Algorithmen werden breit diskutiert, aber die Entwicklung von Ideen, wie dies umgesetzt werden kann und sollte, steht erst am Anfang. Besonders wichtig ist es, dabei Aspekte wie Datenschutz, Überwachung im Betrieb oder Mensch-Maschine-Interaktionen zu berücksichtigen und jegliche Diskriminierung durch automatisierte Entscheidungsfindung zu verhindern.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Neu- und Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik einhergehen muss. Dazu gehört unbedingt ein Recht auf Weiterbildung, um auf die neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet zu sein. Die Digitalisierung muss sozial gerecht gestaltet sein: Nötig ist dafür auch die soziale Absicherung der Soloselbständigen und Crowdworker*innen. Wir verfechten dabei strikt Open-Data-Konzepte: was mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, muss der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
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Wie werden Sie den Einsatz von erneuerbaren Energien, nachhaltigen Materialien und die Berücksichtigung der Grauen Energie im Bausektor unterstützen?
DIE LINKE fordert seit langem eine Verbindung zwischen dem Energieeinsparrecht und dem Recht erneuerbarer Energien zu schaffen, wie es mit den unterschiedlichen Entwürfen eines Gebäudeenergie-Gesetzes (GEG) auch geschehen soll. Allerdings dürfen EnEG/EnEV und EEWärmeG nur in der Form in ein gemeinsames Gesetz aufgehen, dass das Ergebnis ein nachhaltiges, klimagerechtes Bauen und Sanieren vorschreibt bzw. anreizt, und dies auch kontrollierbar und sanktionsfähig macht. Durchgesickerte Informationen über den GEG-Entwurf aus dem federführenden Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) lassen aber befürchten, dass dieser Entwurf umweltpolitisch ein enormer Rückschritt zum geltenden Recht darstellen würde. Dem werden wir uns energisch entgegenstellen. Zudem müssen die haushälterischen und mietrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere bei der energetischen Gebäudesanierung Zusatzkosten für Mieterinnen und Mieter zu verhindern. Auch hier sind bislang kaum Ansätze zu erkennen, die eine annähernde Warmmietenneutralität von Sanierungen garantieren sowie den Missbrauch von Sanierungen zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern verhindern könnten.
Insgesamt muss der Anteil regenerativer Wärme am Gebäudebestand erhöht werden, wenn es sein muss durch Vorschriften über den Nutzungsanteil. Neue fossile Heizungen müssen in absehbarer Zeit verboten werden, ihre Förderung gehört abgeschafft. Gleichzeitig ist zu verhindern, dass sinnvolle Dämmmaßnahmen unterbleiben, weil auf den Bezug von Ökowärme verwiesen wird, denn auch regenerative Wärme ist endlich. Entsprechend ist das GEG zu abzufassen, dass die gegenseitigen Anrechenbarkeiten von Effizienz und Erneuerbaren Energien begrenzt werden. Darüber hinaus sollten die Entwicklung und der Einsatz gesunder Dämmstoffe gefördert werden. Existierende Register über den Einsatz so gerannter grauer Energie beim Einsatz von Wärmeenergie und Baumaterialien sollten weiter entwickelt und genutzt werden.
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Wie würden Sie Ansätze des ressourcenschonenden Umgangs mit Flächen sowie mit Rohstoff und Energiequellen stärken?
Die größte Verschwendung von Flächen und Rohstoffen besteht unseres Erachtens zum einen in vielen überflüssigen und überdimensionierten Bauvorhaben, die nicht selten eine im Grundsatz falsch ausgerichteten Verkehrs- und Infrastrukturpolitik geschuldet sind. Ähnlich wirken Prunkbauten für Großunternehmen, aber auch für eine betuchte Klientel im Privatbereich. Zudem wird der stetig wachsende Pro-Kopf- Flächenverbrauch beim Wohnen zunehmend zu einem Problem. Genauer betrachtet nimmt die Fläche vor allem in oberen Einkommensschichten zu, während Niedrigverdiener*innen Verdrängung durch Mietpreisexplosion droht. Daneben gibt es einen wachsenden Anteil Alleinstehender.
Um den Flächenverbrauch zu senken ist eine nachhaltige Infrastrukturpolitik ebenso notwendig, wie Anreize, Wohnflächen gemeinsam zu nutzen. So könnten Flächenpools für Neuversiegelung begrenzt werden und Entsiegelungsvorschriften verschärft. Neue Formen von Wohngemeinschaften, Hilfen bei Umzügen (ohne höhere Quadratmeter-Miete) für Menschen, die in mittlerweile zu großen Wohnungen wohnen u.ä.m. könnten gegen zusätzlichen Flächenverbrauch gegensteuernd wirken. Nicht zuletzt sollten Bauvorschriften das weitgehende demontieren, wiedernutzen und hochwertige recyceln von Baumaterialien regeln.
Die oben skizierte Begrenzung der Anrechenbarkeit erneuerbarer Wärme gegenüber Effizienzmaßnahmen am Gebäude innerhalb des künftigen GEG auf das unbedingt notwendige Maß zur Restwärmeversorgung würde dahin wirken, Ökowärme als wertvolle Ressource zu betrachten.
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Wie werden Sie die Handlungsfelder Klimaanpassung und Grüne Infrastruktur in die Städte- und Förderpolitiken der EU integrieren?
Die entsprechenden Programme auf EU- und nationaler Ebene sollten ernsthaft dem Umbau der Infrastruktur in den Städten so vorantreiben, dass Menschen in einer sich leider erwärmenden Welt mit länger anhaltenden Hitzeperioden im Sommer vernünftig leben können. Viele Instrumente dafür existieren bereits, werden aber durch Praxis, Vollzugsdefizite oder Ausnahmeregeln untergraben. Künftig müssen Grünareale und Frischlustschneisen tatsächlich geschützt und offen gehalten werden. Überlegt werden sollte zudem, inwieweit Außenverschattungen von Gebäuden, auch im Bestand, erleichtert bzw. überhaupt erst zulässig gemacht werden können. Die Fensterlade gegen die heiße Mittagssonne darf auch in deutschen Städten kein Tabu sein. Dem vorausgehen muss eine völlig neue Form der Mobilität, gerade im städtischen Bereich.
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Wie kann das Europäische Parlament entsprechende Initiativen der Kommission unterstützen?
Welche Strategien sind geplant, um sinnvolle digitale Techniken in Gebäuden zu fördern?
Wir unterstützen Ihren Gedanken, dass Gebäude hinsichtlich Energieeffizienz gesamtheitlich betrachtet werden sollen, um einen möglichst umfangreichen ressourcenschonenden Effekt zu erzielen. Am Ende werden aber Preise genauso limitierend sein, wie etwa die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und umweltschonender Baumaterialien. Dementsprechend sind hier Kompromisse notwendig, da unserer Siedlungs- und Gebäudestruktur im Wettlauf gegen die Klimaerwärmung vergleichsweise schnell und bezahlbar umgebaut werden müssen. Dabei muss zunächst die zusätzliche Nachfrage nach Fläche gestoppt werden, siehe oben. Für den Umbau sehen wir architektonische wie technische Lösungen, die sinnvoll miteinander kombiniert werden müssen. Der Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie, etwa über Niedrigstenergiehäuser, scheint uns im Grundsatz geeignet, den Neubau entsprechend auszurichten. Für die energetische Gebäudesanierung sehen wir jedoch auf europäischer Ebene ähnliche Defizite, wie auf nationaler.
Bislang planen wir keine Strategien zur Förderung digitaler Techniken in Gebäuden.
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Wie kann das Europäische Parlament dazu beitragen, das Prinzip einer hochwertigen Baukultur im Sinne der Davos-Erklärung in den relevanten Politikbereichen zu verankern?
Wie kann das Kriterium der Qualität der baulichen Umwelt und der Qualifizierung der hierfür erforderlichen Fachleute Ihrer Meinung nach besser in die Vergabe von EU-Fördermitteln aus den Fonds der Kohäsionspolitik und die Genehmigung von entsprechenden Programmen und Projekten fest eingebunden werden?
Welche Möglichkeiten sehen Sie für das Europäische Parlament, um die Ergebnisse der EU- Städteagenda (Pakt von Amsterdam) in die zukünftige Gestaltung der europäischen Politiken einfließen zu lassen?
DIE LINKE setzt sich seit langem dafür ein, dass Baukultur nicht als schmückender Zierrat betrachtet, sondern als ein nachhaltiger schöpferischer Vorgang zur Schaffung und zum Erhalt einer planvoll gebauten Umwelt verstanden und praktiziert wird. Bauen ist mehr als Profitschöpfung. Es ist selbst eine kulturhistorische Leistung, weil von der Qualität planvollen Bauens die Lebensqualität ganzer Generationen mitbestimmt wird. Wenn diese Prämisse das Handeln politisch Verantwortlicher auf allen Entscheidungsebenen leiten würde, könnte die Kultur des Bauens über die Unkultur der Standort- und Höchstgebotsvermarktung gehoben werden.
Leider nutzt die Europäische Kommission immer wieder die Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts, die Bau- und Wohnungspolitik der Mitgliedstaaten im Sinne der Prinzipien ökonomischer Effizienz und des ungehinderten Kapitalflusses auszurichten. Das Beispiel der Niederlande hat gezeigt, dass dies als Vorwand dazu dienen kann, soziale und baukulturelle Errungenschaften zu schleifen. Deshalb werden wir uns für die von einem Städtebündnis vorangetriebene European Urban Agenda stark mache und uns dafür einsetzen, das Beihilferecht, die EU-Förderbedingungen und die finanzmarktpolitische Regulierung stärker auf Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlziele auszurichten und die Städte stärker in Entscheidungsprozesse von EU-Kommission und -Parlament einzubinden.
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Wie werden Sie zu einer besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene und mehr Praxisnähe beitragen?
Wir wollen, dass das Europäische Parlament gleichberechtigt im Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene wird und auch eigene Initiativen einbringen wird. Von den gewählten Abgeordneten erwarten wir auch eine größere Nähe zu den praktischen Problemen der Bürgerinnen und Bürger. Zugleich wollen wir stärker auf die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes achten - die EU hat hier die Tendenz, letztlich alles zu einem Problem der Herstellung des Binnenmarktes zu machen. Das befördert technokratische, aber wenig praktikable Lösungen.
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Werden Sie das Anliegen aufgreifen, bei der Gesetzgebung den besonderen Charakter geistigschöpferischer Leistungen zu berücksichtigen?
Hier ist aus unserer Sicht vor allem die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand betroffen, die unter anderem durch die Konzeption der regionalen EU-Fördermittel und des EU-Vergaberechts bürokratisiert ist. Wir treten für eine Entbürokratisierung ein, die sich von einer reinen Vergabe nach Kennziffern löst und mehr Freiraum für Kommunen und planende Berufe lässt.
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Wie unterstützen Sie die Anliegen nach mehr Transparenz und Offenheit im Gesetzgebungsverfahren?
Neben dem Lobbyistenregister im Europäischen Parlament fordern wir ein solches Register für alle EU-Institutionen. Denn hier laufen oft die wesentlichen Vorbereitungen für Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise im Rahmen von Folgeabschätzungen. Hier soll allen Betroffenengruppen die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben werden - ihre Beteiligung muss dann aber auch offen erfolgen.