Wahlprüfstein Europawahl 2019

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

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Wie und in welchen Bereichen wollen Sie eine künftige Plattformregulierung weiterentwickeln?
Die Schaffung eines gleichmäßigen Rechtsrahmens für Plattformen wird auch in den kommenden 5 Jahren von zentraler Bedeutung sein. Vor allem in den Bereichen Datenschutz, Verbraucherschutz und Vertragsrecht geht es dabei nicht nur darum, neue Instrumente Regelungen zu schaffen, sondern auch die in den letzten Jahren eingeführten Neuerungen tatsächlich umzusetzen. Hier muss schleunigst zu einer EU-weit einheitlichen Anwendung der maßgeblichen Gesetze gefunden werden, wenn sichergestellt werden soll, dass europäische Firmengründungen auch in der Plattformökonomie erfolgreich sind. Es ist richtig, dass Vertrauen auf Seiten der Verbraucher die Grundlage für eine erfolgreiche europäische Internetwirtschaft ist. Für uns ist klar, dass dieses Vertrauen verdient und erworben werden muss. Dies wollen wir durch Regeln und Gesetze erreichen, die die Interessen der Verbraucher sichern, und deren Einhaltung kontrollierbar und nachvollziehbar ist. Die jüngere Entwicklung, dass zunehmend auch die wettbewerbsrechtliche Situation der dominanten Internetplattformen untersucht wird, begrüßen wir ausdrücklich. Die Entstehung von Monopolen in der Internetwirtschaft betrachten wir als höchst problematisch und sehen die wachsende Macht einiger Unternehmen mit Sorge. Die Verbreitung von Desinformation einerseits und von illegalen Inhalten andererseits sind die jüngste Herausforderung für die digitalisierte Gesellschaft. Dieser Herausforderung sollten wir uns in einer breiten gesellschaftlichen Debatte stellen, die es ermöglicht, die verschiedenen Facetten der Problematik zu beachten. In diesem Zusammenhang setzen wir uns für einen Fortbestand der Regeln zur Verantwortlichkeit von Plattformen, wie sie in Artikel 14 und 15 der e-commerce-Richtlinie niedergelegt sind. Mögliche Verpflichtungen, technische Maßnahmen, wie Uploadfilter, einzusetzen, lehnen wir konsequent ab.

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Wie wollen Sie die Anwendung und Überprüfung der DSGVO sowie die weiteren Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung gestalten?
Es ist unumgänglich, dass die Datenschutzbehörden mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Dies ist bedeutsam einerseits, um europaweit einheitliche Standards bei der Umsetzung der DSGVO zu erreichen, andererseits um die Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses zu fördern, so dass schleunig Leitlinien und Auslegungen zur DSGVO beschlossen werden können. Was den Transfer personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO betrifft, stehen wir voll hinter dem Modell, wie es die DSGVO vorschreibt. Grundsätzlich sollten Angemessenheitsentscheidungen wie mit den USA (privacy shield) oder Japan, wenn materiell möglich, bevorzugt werden, und auf andere Instrumente, wie Standardvertragsklauseln nur in Abwesenheit einer Angemessenheitsentscheidung zurückgegriffen werden. Im Falle eines Brexit, und angenommen, das britische Datenchutzrecht wird nicht wesentlich verändert, ist eine Angemessenheitsentscheidung natürlich wünschenswert. Es muss aber immer klar bleiben: eine Angemessenheitsentscheidung kann es nur geben, wenn das Datenschutzrecht in dem betreffenden Staat auch wirklich ein angemessenes Niveau hat. Es nützt niemandem, wenn ein solcher Beschluss zu unrecht getroffen wird, nur um dann vom EuGH wieder kassiert zu werden, so wie geschehen im Fall von Safe Harbor. Selbiges gilt für zukünftige Standardvertragsklauseln. Eine Vereinheitlichung der Regelungen der DSGVO und e-Privacy ist dringend notwendig. Die Vertraulichkeit von OTT-Services muss genauso gewährleistet werden, wie die Vertraulichkeit von Telekommunikationsdiensten. Der Interessenausgleich, der in der DSGVO gefunden wurde, muss unbedingt erhalten bleiben. Für die neue ePrivacy-VO bedeutet dies, dass Kommunikationsmetadaten unbedingt als besonders schützenswerte Datenkategorien im Sinne der DSGVO zu sehen sind und entsprechend eine Verarbeitung unter Artikel 6(1)(f) ausgeschlossen ist. Eine Rationalisierung der aktuellen cookie-Regelungen ist dabei überfällig. Hier sollte eine technikneutral Formulierung gefunden werden, die die Wirkungsweise eingesetzter Mittel ins Zentrum rückt. Solange die Algorithmen, die bei der Auktionierung von personalisierter Werbung zum Tragen kommen, nicht transparent und öffentlich gemacht sind und fortgesetzt völlige Intransparenz den Marktsektor dominiert, können wir nicht erkennen, dass personalisierte Werbung, wo Menschen zur Ware gemacht werden, für den Verbraucher irgendeinen Nutzen besitzt.

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Mit welchen Schritten wollen Sie eine nachhaltige und sinnvolle Datenpolitik zum Aufbau und zur Förderung einer Data Economy in der Europäischen Union fördern?
Es wird keine sinnvolle Digitalisierung geben, wenn es keinen abgestimmten und gut finanzierten öffentlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur gibt. Deshalb fordern wir Investitionen in die digitale Infrastruktur von jährlich 10 Mrd. Euro in Deutschland. Es geht auch um weit mehr als nur um den digitalen Binnenmarkt und den speziellen Interessen von Unternehmen allein. Europa braucht digital- und technologiepolitisch einen Neustart! DIE LINKE steht dabei für einen effektiven Datenschutz, eine leistungsfähige Infrastruktur und faire Bedingungen für Unternehmen und Bürger gleichermaßen. Wir wollen den Dreiklang von Netzneutralität, Datenschutz und einem modernen Urheberrecht. Die digitale Souveränität und das Recht auf die eigenen Daten stehen an erster Stelle und nicht die Verwertungsinteressen der Telekommunikationsindustrie, von Tech-Giganten oder der Digitalwirtschaft generell. Eine richtige Digitalstrategie gibt es für uns auch nicht ohne eine Besteuerung von Plattformen und Digitalkonzernen. Letztere zahlen in der EU im Schnitt gerade mal neun Prozent Steuern auf ihre Gewinne, während klassische Unternehmen im Schnitt 23 Prozent zahlen. Die EU verliert dadurch Milliarden Euro an Steuereinnahmen – jährlich. Diese Lücke muss geschlossen werden. Alle Bürger und alle anderen Unternehmen zahlen die Zeche für diese ökonomisch unsinnigen Privilegien. Wer die bereits längst mit der Digitalisierung verbundenen ökonomischen, sozialen und rechtlichen Ungleichgewichte nicht endlich angeht, wird weder eine gute europäische Datenwirtschaft aufbauen noch den Nutzen technologischer Möglichkeiten für alle fair realisieren können.

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Welche Rahmenbedingungen sollten für KI, Blockchain und Ethik auf Europäischer Ebene gestaltet werden?
Digitale Arbeitsmethoden wie auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bieten große Potenziale etwa für die Nutzung und Auswertung von Daten, aber gleichzeitig entstehen berechtigte Sorgen um Arbeitsplätze wie auch um die Verschärfung der Konkurrenz zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der einen und finanzstarken Unternehmen auf der anderen Seite. Transparenz und ethischer Einsatz von Algorithmen werden breit diskutiert, aber die Entwicklung von Ideen, wie dies umgesetzt werden kann und sollte, steht erst am Anfang. Besonders wichtig ist es, dabei Aspekte wie Datenschutz, Überwachung im Betrieb oder Mensch-Maschine-Interaktionen zu berücksichtigen und jegliche Diskriminierung durch automatisierte Entscheidungsfindung zu verhindern. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Neu- und Weiterqualifizierung von Beschäftigten mit einer Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik einhergehen muss. Dazu gehört unbedingt ein Recht auf Weiterbildung, um auf die neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet zu sein. Die Digitalisierung muss sozial gerecht gestaltet sein: Nötig ist dafür auch die soziale Absicherung der Soloselbständigen und Crowdworker*innen. Der digitale Wandel hat unsere Leben und Arbeitswelten grundlegend umgewälzt: Click- und Crowdworking bedeuten internationale Arbeitsteilung dank Amazon und Co. Trans- portkosten werden marginalisiert. Und neue Formen der Sorgearbeit werden über Graumärkte und private Sorge organisiert. Wir verfechten dabei strikt Open-Data-Konzepte: was mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, muss der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Ethic Guidelines der High-Level Expert Group on Artifical Intelligence der Europäische Kommission sind für uns nicht überzeugend. Das ist kein Wunder, waren doch an der Abfassung von Ethischen Richtlininien gerade einmal drei Ethiker beteiligt - dominiert wurde die Gruppe von Industrievertretern. Wir fordern eine breitere Debatte in den Parlamenten. Kryptowährungen wie Bitcoin, die bei ihrer „Schürfung“ große Mengen Strom verbrauchen, wollen wir verbieten.

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Wie wollen Sie diesen Entwicklungen auf EU-Ebene Rechnung tragen und den Arbeitsmarkt unterstützen?
Zu 1.: Generell spricht sich DIE LINKE ausdrücklich für Einwanderung und offene Grenzen aus. DIE LINKE setzt sich aber auch für eine differenzierte Betrachtung des Fachkräftemangels und der allgemeinen Entwicklung des Arbeitsmarktes ein. Einen allgemeinen Fachkräftemangel gibt es nicht, das ist auch das Ergebnis der regelmäßigen Fachkräfteengpassanalysen der Bundesagentur für Arbeit. Dort, wo es beispielsweise tatsächlich - und das ist nur in sehr wenigen Berufen der Fall - mehr offene Stellen (Arbeitskräftenachfrage) als Erwerbslose (Arbeitskräfteangebot) gibt, wäre zunächst nach den Ursachen zu fragen, die beispielsweise in schlechten Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen begründet liegen können (siehe hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/fachkraeftemangel-mehr-arbeitslose-als-offene-ste llen/ und den Antrag zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/098/1909855.pdf. In Europa ist die Erwerbslosigkeit besonders hoch. Das verlangt umso mehr nach einer differenzierten Betrachtung des Fachkräftemangels. DIE LINKE ist für Einwanderung und gleichzeitig für einen regulierten Arbeitsmarkt, der gute Löhne und Arbeitsbedingungen für alle Menschen garantiert. Zu 2.: DIE LINKE setzt sich seit langem für mehr Geld und Investitionen in Schul-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein. Im Europawahlprogramm heißt es hierzu u.a.: "Die EU wird mit uns das Recht auf Bildung und Ausbildung sichern und mit EU-Mitteln fördern." Wir wollen "in Bildung und Weiterbildung investieren, sozial und ökologisch sinnvolle Innovationen fördern". Selbstverständlich gilt es in diesem Zusammenhang auch entstehenden neuen Berufsbildern gerecht zu werden und auch dort die Ausbildung angemessen zu fördern.

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Wie wollen Sie die europäischen Rahmenbedingungen für Start-ups und den Mittelstand in der digitalen Wirtschaft verbessern? Wie stehen sie zu den Plänen einer Digitalsteuer?
Die Höhe des Steuersatzes muss sich am Unterschied der durchschnittlichen Besteuerung von Firmen zu der von Internetkonzernen bemessen. Deshalb fordert DIE LINKE entschieden, dass große Digitalkonzerne in Europa mehr Steuern zahlen. Eine Digitalsteuer, die sich rein am Umsatz der Unternehmen orientiert, wäre zwar ein legitimes Druckmittel, aber keine ideale Maßnahme. Besser eignen sich die Einführung virtueller Betriebsstätten zur stärkeren Gewinnbesteuerung vor Ort sowie Quellensteuern bzw. Abzugsbeschränkungen gegen Gewinnverlagerung. Dennoch darf die Bundesregierung die Einführung einer Digitalsteuer als Zwischenschritt zur einheitlichen Besteuerung nicht weiter behindern.

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Wie stehen Sie zum Prinzip der Netzneutralität und mit welchen Maßnahmen wollen Sie eine schnelle und flächendeckende Breitbandversorgung in Europa fördern?
Wie alle Bereiche der Daseinsvorsorge muss auch die digitale Infrastruktur in öffentlicher Hand sein. Nur so ist tatsächlich der Zugang für alle dauerhaft gesichert und nur so können auch Netzneutralität und Datensicherheit wirksam geschützt werden. Wir kämpfen für eine tatsächlich wirksame gesetzliche Absicherung der Netzneutralität. Um diese abzusichern, sollen die Infrastruktur und Netze der Telekommunikation in öffentliches und gemeinwirtschaftliches Eigentum überführt werden.

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Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Themen Cybersecurity und Cyberkriminalität auf EU-Ebene weiter angehen?
In den vergangenen Jahren hat sich in zunehmendem Maße gezeigt, dass den Herausforderungen auf dem Gebiet der Cybersecurity allein in nationalem Rahmen nicht zu begegnen ist. Weder Schwachstellen in Software machen an Staatsgrenzen halt, noch Kriminelle, auch staatliche Akteure. Entsprechend ist es richtig, dass eine erfolgreiche Politik der IT-Sicherheit alle relevanten Akteure der digitalen Wirtschaft einbinden muss. Eine über die Grenzen der EU hinausgehende, globale Kooperation in der Cybersecurity, mit dem Ziel, international gültige und vergleichbare Sicherheitsstandards zu etablieren und durchzusetzen wäre eine echte Chance, die teilweise großen Probleme der IT-Sicherheit in den Griff zu bekommen. Dabei muss allerdings die Sicherheit von Computersystemen wirklich an erster Stelle stehen. Eine Schwächung von Kryptographie, hinterlegte Zweitschlüssel, staatlich verordnete Hintertüren und ähnliche Maßnahmen, die die Cybersecurity unterminieren, lehnen wir entschieden ab. Dies gilt auch für den umstrittenen eTLS-Standard der europäischen Standardisierungsstelle ETSI. Insofern bestehen mit Blick auf einen internationale Kooperation in der Cybersecurity echte Probleme in praktisch allen größeren Wirtschaftsräumen, so dass eine erfolgreiche Kooperation, wie sie wünschenswert wäre, bei Weitem nicht sichergestellt ist. Grundsätzlich unterstützen wir Bestrebungen, die europäischen Regelungen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität weiter auszugestalten. Dabei ist es aus unserer Sicht elementar, dass bewährte, und in der Strafverfolgung seit Jahrzehnten angewandte Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und rechtliche Garantien Angeklagter beibehalten werden. An dieser Stelle beobachten wir mit Sorge aktuell einen Trend bei der EU-Kommission, etablierte Grundsätze innereuropäischer Strafrechtskooperation, Verteidigungsrechte sowie im Binnenmarkt etablierte Regeln zur Haftung von Dienstanbietern im Internet über Bord zu werfen. Dies ist insbesondere der Fall bei den Vorschlägen zu e-Evidence, betrifft aber auch den Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung terroristischer Inhalte online. In beiden Fällen kritisieren wir die unverhältnismäßigen Eingriffsmöglichkeiten staatlicher Behörden in die Aktivitäten von Dienstanbietern im Internet, die Umkehrung des Haftungsregimes der e-Commerce-Richtlinie sowie die krasse Benachteiligung, die kleine und neue Akteure durch die vorgeschlagenen Maßnahmen erfahren würden. Großen und marktbeherrschenden Akteuren kommt aufgrund ihrer außerordentlichen Stellung allerdings schon eine Verantwortung zu, der man bisher auch nicht gerecht wird. Es ist daher klar, dass für facebook und youtube durchaus strengere Regeln gelten sollen, als für kleine und mittlere Anbieter, Nischenanbieter und Start-Ups. Um es ganz klar zu sagen: staatlich verordnete Uploadfilter oder automatisierte technische Maßnahmen, genauso wie eine Überwachungspflicht für Plattformbetreiber lehnen wir ab. Jede Strafrechtskooperation innerhalb der EU muss immer eine Kooperation von Behörden sein. Ein Kooperationsmodell, nach dem nationale Behörden EU-weit tätig werden dürfen und dabei die Behörden des Ziellandes umgehen können wird es mit uns nicht geben. Stattdessen setzen wir darauf, die bestehenden Kooperationsinstrumente zu evaluieren, zu verbessern und wenn notwendig an spezifische Anforderungen anzupassen. Wir verweisen auf unser Positionspapier „Cybersicherheit« – ein Beitrag für einen sicheren digitalen Raum“ vom 7.1.2019 https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2018/190107_Positionspapier_Digitale_Sicherheit.pdf

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Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Themen Medienkonvergenz sowie Urheberrecht künftig sinnvoll ausgestaltet werden?
Die EU-Urheberrechts-Richtlinie und ein gesondertes Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das in Deutschland und Spanien gescheitert ist, lehnen wir ab. Es ist ungeeignet, Journalist*innen zu fördern. Stattdessen halten wir eine Digitalsteuer, die die großen Plattformen in die Verantwortung nimmt, für den geeigneten Weg. Die anhaltende Medienkonzentration und die Angriffe der Rechten auf die Strukturen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks weisen wir zurück. DIE LINKE kritisiert die Reform des Urhebervertragsrechts der Bundesregierung. Wir sind der Meinung, dass diese zu kurz greift und in einigen Punkten einen Rückschritt zum geltenden Recht darstellt, statt der versprochenen Stärkung der Verhandlungsmacht der Urheberinnen und Urheber bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf angemessene Vergütung. Das Urhebervertragsrecht muss so gestaltet sein, dass das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Verwerter und Urheberinnen und Urheber beseitigt wird und sie sich bei der Aushandlung von Verträgen auch wirklich auf Augenhöhe begegnen können. Um das erreichen zu können, sind vor allem folgende Punkte wichtig: • jede Nutzung muss gesondert vergütet werden • Total-Buyout-Verträge und Pauschalvergütungen müssen eingeschränkt werden • die Werknutzer (nicht die Vertragspartner) sind jährlich zur Auskunft gegenüber den Urheberinnen und Urhebern verpflichtet • zwischen Urheberverbänden mit Verwertern-(verbänden) ausgehandelte Vergütungsregeln müssen innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist von einem Jahr zustande kommen und sind für alle betreffenden Unternehmen verbindlich • die Schiedssprüche der Schlichtungsstelle müssen verbindlich sein • wir plädieren für ein bedingungsloses Kündigungsrecht nach fünf Jahren • und das Widerrufsrecht bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten soll erst dann erlöschen, wenn es zwischen Verwerten und Urheberin bzw. Urheber eine Einigung gibt. Wir übersehen nicht die Gatekeeper-Position der Plattformen, die durch die EU-Urheberrechts-Richtlinie weiter gestärkt wurde. Sie werden ganz sicher demnächst Uploadfilter-Lizenzen für kleinere Provider anbieten können und sind dann wieder ein Stück reicher und stabiler in ihrer Marktmacht. Ähnliches hat sich mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon abgespielt. Um Plattformen zu regulieren, schlagen wir Digitalsteuern, transparente und ethische Algorithmen, wenn sie mit durch Nutzer erstellte Medieninhalte in Berührung kommen und drittens eine strenge Anwendung des Kartellrechts vor. Das Steueraufkommen sollte direkt in die Förderung von Kreativen, Journalismus und digitaler Bildung fließen.

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Welche Zukunftsvision haben Sie für die Europäische Union und seine Institutionen?
DIE LINKE steht seit jeher für die europäische Idee von sozialer Gerechtigkeit, Humanismus und internationaler Solidarität. Unsere Vision hat ihre Heimat in einem geeinten Europa. Allerdings bieten die derzeitigen EU-Verträge keine taugliche Grundlage für ein soziales, demokratisches, ökologisches und friedliches Europa. Wir wollen ein Europäisches Parlament, in dem es wirklich etwas zu entscheiden gibt und d.h. eben auch ein uneingeschränktes Initiativrecht für die Gesetzgebung. Außerdem wollen wir im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion das EP gleichberechtigt zu Rat und Eurogruppe entscheiden können. Aber mehr formelle Rechte und schnellere Entscheidungswege sind für sich allein kein Qualitätskriterium und bringt nicht automatisch mehr sozialen und ökonomischen Fortschritt. Ohne progressive Ziele und eine alternative Wirtschafts-, Finanz-, Steuer-, Struktur- und Beschäftigungspolitik wird es in der EU nicht gehen. Eine abstrakte Europäische Identität und schöne Phrasen allein werden es nicht richten. Es geht konkret um soziale Sicherheit, ökonomische Gleichheit und die Interessen der Mehrheit. Nur dann wird Europa eine wirkliche Zukunft haben. In vielen Bereichen in der EU gilt das Einstimmigkeitsprinzip. In einigen Bereichen kann es sinnvoll sein, dass mit Mehrheit entschieden wird, beispielsweise bei der Bekämpfung von Steueroasen: Dann ist es sinnvoll, nicht auf die Stimmen eben dieser Steueroasen angewiesen zu sein. Für DIE LINKE ist vor allem wichtig, dass die demokratischen Entscheidungen und das Europäische Parlament gestärkt werden. Bei Auslandseinsätzen des Militärs hingegen stellt das Einstimmigkeitsprinzip eine höhere Hürde dar, was wir für vernünftig halten. Die EU-Abgeordneten der LINKEN werden die von der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) initiierte „parlamentarische Erklärung“ unterschreiben. Die EU muss sich der Sicherung des Friedens verschreiben. Europäische Politik muss von den Zielen der Deeskalation und Entspannung geleitet sein und darf nicht geostrategischen Interessen der USA folgen. Die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (PESCO), die eigenständige militärische Strukturen der EU bildet und Voraussetzungen für eine eigene europäische Armee schafft, wollen wir daher beenden. Die geplanten Rüstungshaushalte EVF, EFF und die Ausgaben für Militärische Mobilität müssen gestrichen werden. Die OSZE muss das zentrale Forum für eine gesamteuropäische, gemeinsame Sicherheitsarchitektur werden, die auf Abrüstung und politische Veränderung in Richtung kollektiver Sicherheit und der Abschaffung aller Armeen zielt. Wir wollen einen europäischen Zivilen Friedensdienst ins Leben rufen und die Länder Afrikas bei der Einrichtung eines afrikanischen Zivilen Friedensdienstes unterstützen.