Wahlprüfstein Europawahl 2019
Werkstatt für Eigenarbeit e.V. FAIRstrickt
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Wir fordern Sie auf, im Falle Ihrer Wahl ins EU Parlament dafür einzutreten, dass die EU sich in den Vereinten Nationen für die Verwirklichung des geplanten Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte mit verbindlichen Regeln für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen (UN Binding Treaty) einsetzt.
Wir setzen uns für verbindliche Regeln für multinationale Unternehmen ein. Deshalb unterstützen wir den sogenannten Treaty-Prozess der Vereinten Nationen, der die Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich verankern will und von den EU-Staaten bisher blockiert wird. Beschäftigte sollen gegen Menschrechtsverletzungen durch Konzerne auch an ihren Heimatstandorten klagen können. Die Zuständigkeit europäischer Gerichte wollen wir entsprechend erweitern! Wir unterstützen zivilgesellschaftliche und Menschenrechts-Tribunale, die Verantwortliche für Landraub und Ausbeutung offen legen. Die EU muss ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden und sich aktiv für den Schutz von Menschenrechten weltweit einsetzen.
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Wir fordern Sie auf, im Falle Ihrer Wahl ins EU Parlament dafür einzutreten, dass die EU eine Richtlinie für die Verantwortung von europäischen Unternehmen in ihren Lieferketten erarbeitet und beschließt, die gewährleistet, dass diese Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte, der Arbeitnehmer*innen-Rechte, darunter insbesondere Gewerkschaftsfreiheit, existenz-sichernde Löhne, Sicherheit und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen und den Schutz der Umwelt in ihrer gesamten Lieferkette Sorge tragen, bei Verstößen strafrechtlich belangt werden und, dass Geschädigte aus Drittländern in der EU gegen die Verursacher gerichtlich vorgehen können.
Wir treten für die Einführung von verbindlichen und einklagbaren Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette von Unternehmen ein und stimmen insofern Ihrer Forderung vollumfänglich zu. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen ein Unternehmensstrafrecht einführen, welches es Geschädigten ermöglicht, Klage gegen Unternehmen in Europa zu erheben, die in Drittländern gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben. DIE LINKE fordert seit Jahren die Einführung eines entsprechenden Sorgfaltspflichtengesetzes in Deutschland und ein damit verbundenes Unternehmensstrafrecht