Wahlprüfstein Europawahl 2019

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen Bayern – unserVETO e.V.

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen Bayern – unserVETO e.V.

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Es steht zur Diskussion, dass EU-Staaten an den EU-Außengrenzen zeitlich unbegrenzt für ein Asylverfahren verantwortlich bleiben. Sollen die Ersteinreiseländer ihrer Ansicht nach allein zuständig sein?
Nein, die Verantwortung sollte auf andere Mitgliedsstaaten übergehen können.

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Was ist Ihr Konzept für ein zukünftiges, auf den Menschenrechten beruhendes gemeinsames Asylsystem für Europa?
Wir fordern die Ausweitung verbindlicher Flüchtlingsrechte auf Armuts-, Umwelt- und Klimaflüchtlinge und eine entsprechende humanitäre Visa-Vergabe. Es braucht umfassende Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des UNHCR. Das Nachzugsrecht für Flüchtlinge muss effektiv umgesetzt werden. Es braucht eine Ausweitung der Familiendefinition auf in den Herkunftsländern nicht anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und auf Verwandte zweiten Grades; insbesondere für unbegleitete Minderjährige.

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Wie lässt sich verhindern, dass durch eine Harmonisierung von Schutzquoten und Sozialleistungen die Standards europaweit auf ein Niedrigniveau gesenkt werden?
DIE LINKE setzt sich für EU einheitliche Schutzstandards auf hohem Niveau ein. Die Abschiebung der Verantwortung auf andere Staaten mithilfe von Drittstaaten- oder Herkunftsländerregelungen wollen wir beenden. Auch das Dublin-System muss ein Ende haben. Alle Schutzsuchenden sollen selbst entscheiden können, in welchem Land sie Asyl beantragen wollen. Der Negativ-Wettbewerb durch abgesenkte Standards bei Unterbringung, Versorgung und Rechten muss abgeschafft werden. Wir fordern ein verbindliches Recht auf Familiennachzug – auch für subsidiär Schutzberechtigte und schon während des Asylverfahrens.

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Was halten Sie von der These, dass eine Free-Choice-Option die Verteilung von Geflüchteten auf die europäischen Länder beschleunigen könnte?
Hier wären keine Rücküberstellungen in die zuständigen Länder mehr notwendig, so dass insgesamt die Verfahren beschleunigt werden könnten. Wir wollen ein Asylsystem, in dem Schutzsuchende selbst wählen können, in welchem Mitgliedsstaat sie ihre Asylverfahren betreiben wollen.

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Was halten Sie davon, europäischen Städten die Gelegenheit zu geben, sich direkt um die Aufnahme von Geflüchteten zu bewerben und die dafür notwendige Finanzierung aus EU-Geldern zu beziehen?
Die Kommunen dürfen mit den Kosten von Flucht und Integration nicht allein gelassen werden. Wir wollen einen „Europäischen Fonds für Willkommenskommunen“, der Geflüchteten Bewegungsfreiheit sichert und zugleich aufnahmebereiten Kommunen und solidarischen Städten direkt hilft. Kommunen, die die Bedingungen für Willkommenskultur verbessern wollen, können damit Mittel für die Versorgung und Integration von Geflüchteten beantragen. Wenn sich Geflüchtete in einer Kommune niederlassen, kann die Gemeinde anderseits auf der Grundlage der Neumeldungen noch Investitionsmittel aus einem Fond beantragen. Diese Investitionsmittel können dann allgemein für die öffentliche Daseinsvorsorge genutzt werden. Unsere Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

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Die EU hat die Seenotrettungsmission „Sophia“ vor der libyschen Küste ausgesetzt. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Berichten über Menschenrechtsverletzungen durch die sog. libysche Küstenwache. Wie wollen Sie eine den Menschenrechten gerecht werdende europäische Seenotrettung zukünftig gewährleisten?
Gemeinsame Werte gibt es nur dort, wo es gemeinsame Normen gibt. Allerdings zielt die EU zuallererst auf die Herstellung eines einheitlichen Binnenmarktes: Freier Kapitalverkehr, freier Fluss von Gütern und Dienstleistungen und die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind die privilegierten Freiheiten, sie sind das Primärrecht der EU, sie werden vor allen anderen Rechten geschützt und durchgesetzt. Gemeinsame Mindeststandards für das Recht auf Asyl, den Schutz vor Verfolgung, den Schutz vor Armut, das Recht auf einen Krankenversicherung und eine Altersversorgung gibt es in den Mitgliedsstaaten der EU dagegen nicht. Frontex muss aufgelöst und durch ein ziviles europäisches Seenotrettungsprogramm ersetzt werden. Bestehende Instrumente zur Überwachung des Mittelmeers und der Außengrenzen wollen wir in den Dienst der Seenotrettung stellen.

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Was sagen Sie zur Einstufung von privaten Seenotrettern als Schlepper?
Seenotrettung ist kein Verbrechen, sondern Pflicht, internationales Seerecht und Selbstverständlichkeit. DIE LINKE spricht sich immer wieder öffentlich gegen die unverantwortliche und zynische Kriminalisierung ziviler Seenotretter*innen aus.

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Die Situation auf dem Mittelmeer ist so prekär, da es keine sicheren Einreisemöglichkeiten in die EU gibt. Wie sehen Sie dies?
Diese Ansicht teilen wir. Es muss legale Einreisemöglichkeiten für schutzsuchende Menschen geben.

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Die EU finanziert die bewaffnete Einheit G5-Saheljointforce mit über 100 Millionen EUR. Menschenrechtsorganisationen berichten über systematische Menschenrechtsverletzungen im Sahelgebiet. Wie verhalten Sie sich zu diesen Berichten?
Wir fordern eine Ende der Unterstützung der G5 Sahel und die Auflösung der EU Battlegroups. Wir wollen eine Europäische Union der Abrüstung und Entmilitarisierung. Wir wollen eine friedliche Außen-, Entwicklungs-, und Menschenrechtspolitik, die auf Solidarität, Kooperation und Entspannung setzt und eine starke parlamentarischen Kontrolle. Die Verteidigungsagentur der EU wollen wir auflösen. Die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (PESCO), die eigenständige militärische Strukturen der EU bildet und Voraussetzungen für eine eigene europäische Armee schafft, wollen wir ohne Wenn und Aber beenden. Die geplanten Rüstungshaushalte EVF, EFF und die Ausgaben für Militärische Mobilität müssen gestrichen werden.

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Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob ein Drittstaat für eine Kooperation bei der Kontrolle von Migrations- und Fluchtrouten in Frage kommt?
Hierfür sind sowohl die formale Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention und weiterer Menschenrechtskonventionen, die das Gebot der Nicht-Zurückweisung und das Recht, ein Land zu verlassen, ausschlaggebend als auch die tatsächliche Umsetzungspraxis. DIE LINKE lehnt eine Verknüpfung von Entwicklungsgeldern und anderer Fördermittel mit Maßnahmen des Grenzschutzes und der Migrationskontrolle ab. Wir setzen uns für eine Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit ein. Sie muss auf die Interessen und Bedürfnisse der unterstützten Länder ausgerichtet sein und Gerechtigkeit, Solidarität und nachhaltige Entwicklung Wirklichkeit werden lassen. Sie muss ein Instrument globaler Umverteilung im Sinne sozialer Gerechtigkeit sein und darf nicht als Instrument der Einmischung sowie als ein Druckmittel zugunsten der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der Geberländer und internationaler Konzerne missbraucht werden.

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Wie beurteilen Sie die Situation in Afghanistan (z.B. das Ranking von Afghanistan im Global-Peace-Index-2018) im Zusammenhang mit den ständig dorthin stattfindenden Abschiebungen?
Afghanistan ist kein sicheres Land, daher lehnen wir Abschiebungen dorthin klar ab.

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Was sagen Sie zur Abschiebung von Menschen in Länder, in denen sie nicht sozialisiert worden sind?
Solche Abschiebungen sollten nicht zulässig sein. Sie gehen nicht nur zulasten der betroffenen Menschen, sondern auch der Zielländer der Abschiebungen.

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Rechtfertigt die geringe Zahl der Abgeschobenen die hohen Kosten und Risiken der Abschiebungen und die permanente Verunsicherung bei uns schutzsuchender Menschen?
Nein. Die Kosten sind aus unserer Sicht zweitrangig – Abschiebungen in unsichere Länder wie Afghanistan werden ja nicht besser, wenn sie kosteneffektiver organisiert werden.

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Wie sollten Ihrer Meinung nach Kriterien für Rücknahmeabkommen aussehen?
„Rücknahmeabkommen“ sollten nur geschlossen werden, wenn beide Seiten hohe menschenrechtliche Anforderungen einhalten. Sie sollten sich auf zwangsweise Rückführungen als Ausnahmemaßnahme beziehen. Wir fordern eine Kündigung der EU-Deals mit der Türkei und Libyen und einen Stopp entsprechender Vertragsverhandlungen.

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Wie garantieren Sie eine menschenwürdige Versorgungs-, Beratungs- und Unterbringungssituation im Zielland der Abschiebung? Welche Maßnahmen halten Sie dafür für notwendig und was tun Sie dafür, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden?
Auch diese Fragen müssten in solchen Abkommen geregelt werden.

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Wie stellen Sie sicher, dass freiwillig Rückkehrende ihr Startgeld erhalten?
Sie müssen es zum Zeitpunkt der Ausreise durch deutsche Stellen erhalten.

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Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass ein Geflüchteter – sofern kein Asyl gewährt werden kann – unter Wahrung seines Gesichts und mit guten Startbedingungen in seine Heimat zurückkehren kann?
Dafür sind ein Startgeld und eine Rückkehr ohne zwangsweise polizeiliche Begleitung sicherlich gute Voraussetzungen.