Wahlprüfstein Europawahl 2019

Spiel-Autoren-Zunft (SAZ)

Spiel-Autoren-Zunft (SAZ)

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Wir fordern vom Europäischen Parlament, dass den Mitgliedsstaaten die Option eingeräumt wird, ALLE Kulturprodukte und künstlerischen Leistungen einheitlich mit einem vergünstigten Umsatzsteuersatz - analog zu Büchern und E-Books sowie Tickets zu Theater-, Film- und Musikaufführungen - zu besteuern. Dazu sollten z.B. auch Tonträger und Spiele gehören - unabhängig davon, ob es sich um physische oder digitale Produkte handelt.
DIE LINKE tritt dafür ein, dass für alle Kulturgüter auf nationaler und europäischer Ebene der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% generell gilt und erhalten bleibt. Ein-Punkt-Ziele gibt es aber nicht einmal innerhalb der marginalisierten europäischen Kulturpolitik. Selbst wenn das Kulturbudget im nächsten Haushalt auf 2,8 Milliarden Euro verdoppelt werden sollte, so wie vom Parlament gefordert, wird sich die Grundsituation dieses unterfinanzierten Programmes nicht ändern. Es wäre trotzdem an der Zeit, das bestehende reale Potential für länderübergreifende innovative Kultur- und Medienprojekte, wie der Digitalisierung des Filmerbes, die Förderung der kleinteiligen Kulturwirtschaft, oder die Sichtbarkeit europäischer kultureller Vielfalt durch Preise, Festivals und die Kulturhauptstädte, endlich besser auszuschöpfen. Europäische Kulturförderung in den Regionen findet natürlich weit über den klassischen Programmansatz hinaus statt. Sie nutzt diverse Förderfonds von INTERREG bis zum ELER. Doch diese „Umwegfinanzierung“ sollte nicht die Regel sein. Darum fordern wir anstatt der stark verkürzten Binnenmarktbrille der EU-Politik einen konsequenten gesellschaftspolitischen Zugang zur realen Bedeutung kultureller Aneignung in sich rasant ändernden Gesellschaften. Uns ist wichtig, dass Beschäftigte im Kulturbereich nicht den Mythos einer „befreienden“ neuen Arbeitswelt ohne soziale Standards nähren. Eine Liberalisierung des Kulturbetriebes lehnen wir ab und fordern die Herausnahme öffentlich-rechtlicher und kommunaler Kulturinstitutionen aus Internationalen Handelsverträgen. Alle Kulturschaffenden müssen unabhängig davon, ob sie im öffentlichen und frei-gemeinnützigen Kulturbereich oder in der Kultur- und Kreativwirtschaft angestellt oder selbstständig arbeiten, von ihrer Arbeit leben können. Wir setzen uns daher für ein Fair-Work-Siegel auf Kulturprodukte ein und streiten für wirksame Maßnahmen gegen die Doppelbesteuerung beim grenzüberschreitenden Arbeiten von Künstler*innen. Ebenfalls gehört es zur klassischen linken Kulturpolitik, über die auszuweitenden Förderungen von Kulturproduzent*innen hinaus, politische Ideen umzusetzen, die den Zugang aller zu kulturellen Angeboten, aber auch zum eigenen Ausdrucksvermögen stärken. Dies geht heute weit über die kulturelle Bildung hinaus, denn viele Kulturpraktiken verlangen inzwischen hohe Medien- als auch Internetkompetenz. Deshalb wollen wir erneut politische Vorschläge unterbreiten, die mit der medialen Begleitung der EU-Urheberrechtsreform beinahe aus dem Blickfeld verschwunden sind. Es ging bei der Reform nicht nur um die Konflikte zwischen Plattformen, Rechteverwertern und Kreativen. Es ging auch um eine beherzte Harmonisierung der Ausnahmen. Die Ausnahmen vom Urheberrecht für die sogenannten GLAM-Institutionen (Galerien, Bibliotheken, Archive, Museen) sind der digitalen Welt noch immer nicht gewachsen, auch wenn es jetzt die out-of-commerce-Regelung geben wird. Doch Museen sind institutionellen Nutzer und auch Urheber, zum Beispiel bei den Archivreproduktionen, und bis heute kollidieren viele Urheberrechtsfragen mit dem Bildungsauftrag von Gedächtnisinstitutionen. Auch hier gibt es also viel zu tun, um den Zugang zu Kultur nachhaltig zu sichern.