Wahlprüfstein Europawahl 2019

Hans Böckler Stiftung Sachsen

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1. Die Lebensbedingungen in der Union sind noch sehr unterschiedlich. Welche Vorschläge haben Sie, um die soziale Dimension der EU zu stärken?
DIE LINKE möchte ein neues Wirtschafts- und Wohlstandsmodell, das allen ein gutes Leben ermöglicht, ein Europa der sozialen Garantien statt Abstiegsangst, ein Europa ohne Armut und Niedriglöhne. Dafür müssen wir die Politik der Austerität beenden, die aus der Bundesrepublik in die Europäische Union exportiert worden ist. Wir wollen ein solidarisches, ein sozialistisches Europa. Soziale Menschenrechte müssen bedingungslos für alle Menschen in der EU gelten: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Zugang zu sozialen und kulturellen Dienstleistungen, zu sozialen Sicherungssystemen, zu Wasser und Energie – kurz: Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Die »Krisenbewältigung« der EU hat mit den Auflagen und Reformen Millionen Menschen in die Krise gestürzt. Was als Strukturanpassung bezeichnet wird, sind Kürzungsprogramme und bedeutet für die Menschen zunehmende Verarmung und Ausgrenzung zugunsten der Profite der Unternehmen. Eine Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte bedeutet dagegen Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Sozialschutz. Die EU muss ihre Mitgliedstaaten verpflichten, allen Menschen ein Leben ohne Armut zu ermöglichen. Das gilt für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche – unabhängig von Herkunft oder Nationalität. Die ärmeren Länder der Europäischen Union müssen beim Aufbau und Ausbau von Systemen der sozialen Mindestsicherung unterstützt werden. Die EU muss dazu erhebliche Mittel in den Strukturfonds zur Verfügung stellen und sie dazu zusätzlich aufstocken. Statt sie, wie derzeit vorgesehen, zu kürzen. Dazu gehört eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Menschen, die keine Erwerbsarbeit haben oder ausüben können. Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen. Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. Einheitlich muss sein: das Recht auf ein Leben frei von Armut. Soziale Rechte müssen von jedem Menschen in der EU individuell einklagbar sein. Nach unserer Auffassung brauchen wir: • Einen Rettungsschirm für die Beschäftigten statt für die Banken: wenn in Krisen die Erwerbslosigkeit stark ansteigt, muss die soziale Absicherung für Betroffene europaweit garantiert werden. • Eine Europäische Arbeitslosenversicherung: Wir wollen, dass in der EU ein Solidar-Fonds eingerichtet wird, aus dem im Krisenfall die Sozial- und Arbeitslosensysteme eines Krisenlandes gestützt werden. Dieser soll geknüpft werden an die Sicherung von guter Arbeit und Ausbildung. Perspektivisch möchten wir eine solidarische europäische Erwerbslosenversicherung. • Versicherungsleistungen aus den Renten- und Arbeitslosensystemen müssen ohne Verluste in verschiedenen EU-Ländern ausgezahlt werden (können). • Grenzüberschreitendes Arbeiten muss gut abgesichert sein. Wir fordern eine europäische statt nationaler Sozialversicherungsnummern. So wollen wir verhindern, dass Arbeitgeber bei Sozialabgaben und der Sozialversicherungspflicht betrügen. Dazu muss ein Europäisches Sozialversicherungsregister eingeführt werden. • Kostenfreie Bildung, Betreuung und Gesundheitsversorgung, eine angemessene Wohnung und gute Ernährung sind Grundrechte, die für alle Kinder in der EU gelten. Die Kürzung des Kindergeldes für die im Heimatland verbliebenen Kinder der außerhalb ihres Heimatlandes Beschäftigten lehnen wir ab. • Beratung in der Muttersprache muss für mobile Beschäftigte, Solo-Selbstständige und ihre Angehörigen ausreichend finanziert werden. • Innerhalb der Europäischen Union unterstützen wir den Kampf der von Armut, Obdachlosigkeit und sozialer Ausgrenzung Betroffenen für die Durchsetzung ihrer Rechte. Es muss Schluss sein mit Sanktionen in den Grundsicherungen. Obdachlose dürfen nicht kriminalisiert werden. • Wir werden Energiearmut bekämpfen. Wir wollen keine Stromsperren in der EU und den Zugang zu Energie für alle. Energie darf für einkommensarme Haushalte nicht zum Luxusgut werden. Staatliche Strompreisaufsichten müssen in allen Mitgliedstaaten der EU die Entwicklung der Strompreise kontrollieren. • Wir unterstützen die Initiative des Europäischen Netzwerkes gegen Armut (EAPN) zur EU-weiten Einführung von armutsverhindernden Mindesteinkommen. • Die EU-Staaten müssen mit einer Mindestrente garantieren, dass alle Menschen sicher vor Armut geschützt sind. Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen: Die liegt bei 60 Prozent des gewichteten mittleren Einkommens (fachpolitisch: des Medianäquivalenzeinkommens). In Deutschland streiten wir für eine moderat einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto.
Themen: Demokratie

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2. Europäisches Recht bricht nationales Recht. Wie wollen Sie die deutsche Unternehmensmitbestimmung gegen Gefahren durch Unionsrecht schützen?
In fast der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Mitbestimmung. Deshalb haben wir eine Initiative für mehr Mitbestimmung in den Unternehmen gestartet. Wir wollen, dass EU-weite Mindeststandards zur Beteiligung der Beschäftigten festgelegt werden. Schlupflöcher müssen geschlossen werden: Unternehmen dürfen sich nicht aus den deutschen Regeln der Mitbestimmung schleichen, indem sie den Unternehmenssitz in ein mitbestimmungsfreies Land verlegen oder eine europäische Aktiengesellschaft (SE) gründen. Wir wollen europäische Betriebsräte stärken. Die Beschäftigten müssen das Recht haben, Beschäftigtenvertretungen zu wählen, die im Aufsichtsrat sitzen. Wir schlagen eine europäische Arbeiterkammer vor, die im Sinne der Beschäftigten in Europa deren soziale, wirtschaftliche und berufliche Belange vertritt. Unternehmen, die Profite machen, dürfen keine Massenentlassungen durchführen und Arbeitsplätze vernichten. Der Betriebsrat muss ein echtes Mitbestimmungsrecht erhalten. Bei Standortverlagerungen fordern wir ein Veto-Recht für die Gewerkschaften. Unternehmen, die Fördermittel, Steuererleichterungen oder andere Anreize von EU, Bund, Land oder Kommune für die Ansiedlung erhalten haben, dürfen ihre Standorte nur verlagern, wenn für Steuererleichterungen und Fördermittel Ersatz geleistet haben.
Themen: Demokratie

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3. In einigen Ländern der Union – so in Ungarn – werden Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte massiv missachtet. Was tun Sie, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten?
In Österreich wurde von der konservativ-rechten Regierung der 12-Stunden-Tag eingeführt. Auch in Deutschland – und in ganz Europa – arbeiten viele Menschen immer länger, um über die Runden zu kommen. Die EU will die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit steigern, den EU-Binnenmarkt für die Unternehmen weiter öffnen. Wettbewerb und die Freiheit der Unternehmen dürfen nicht über den Schutzrechten für die Beschäftigten und den sozialen Rechten der Menschen stehen. Statt gute Arbeit für alle in der EU zu schaffen, wird der Kampf um die besten Köpfe geführt. Was „Flexicurity“ genannt wird, zielt darauf, Tarif- und Sozialstandards abzusenken. So wie die EU aufgestellt ist − und so wie die Bundesregierung in der EU Politik macht − kommt dabei raus: Niedriglöhne, prekäre Arbeit und Dauerstress. Dem setzen wir entgegen: Gute Arbeit muss für alle Beschäftigten normal werden. Dafür schaffen wir klare Standards, die von niemandem und nirgendwo unterlaufen werden dürfen: Wir wollen unbefristete und sozial abgesicherte Arbeit. Arbeit mit Zukunftsperspektiven statt prekärer Jobs. Wir wollen Arbeitszeiten, die zum Leben passen, statt Dauerstress, prekäre Teilzeit und Minijobs. Es ist ein Erfolg der Gewerkschaften und der linken Parteien, dass die Entsenderichtlinie ausgeweitet wurde. Jetzt müssen die letzten Ausnahmen fallen! Für Subunternehmen und für einzelne Branchen dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Entsandte Beschäftigte müssen alle gesetzlichen Regelungen und tariflichen Bestimmungen des Bestimmungslandes gelten, sofern diese günstiger sind als die ihres Herkunftslandes. Die Umsetzung der Entsenderichtlinie muss konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Troika hat in die Tarifautonomie verschiedener Länder eingegriffen, damit das Lohnniveau gesenkt wird. Sie hat den Wettbewerb nach unten in der ganzen EU verschärft. Wir wollen die Mitgliedstaaten verpflichten, flächendeckende Tarifverträge statt Tarifflucht zu fördern. Wenn die Tarifbindung abnimmt, müssen die Mitgliedstaaten Gegenmaßnahmen ergreifen. Wir wollen durchsetzen, dass Tarifverträge auf Antrag der Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Damit wollen wir die Tarifbindung stärken und dazu beitragen, dass alle Beschäftigten durch flächendeckende und verbindliche Tarifverträge vor Lohndumping geschützt werden. Das neue EU-Vergaberecht bietet mehr Spielräume, in Bund, Ländern und Kommunen eigene Kriterien für Vergaben festzulegen. Unsere Kriterien sind: Nur wer sozial und ökologisch verträglich und regional wirtschaftet und Tarifverträge einhält, bekommt den Zuschlag. Kommunen und Länder dürfen nur Unternehmen zur Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen zulassen, die unter Tarifverträge fallen und in Deutschland einen Vergabemindestlohn von 12 Euro in der Stunde einhalten. Wir fordern, dass Tariftreue keine Kann-Bestimmung bleibt, sondern die Einhaltung von Tarifverträgen in den EU-Vergabe- und Konzessionsrichtlinien verbindlich festgelegt werden. Wir wollen die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Solidarität und Kooperation der Belegschaften und Gewerkschaften verbessern. Ein gemeinsamer europäischer Arbeitsmarkt, u. a. Arbeit von Erwerbstätigen im Ausland und die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften, braucht gemeinsame Regeln, die sich am Interesse der Beschäftigten, nicht der Konzerneigentümer orientieren.
Themen: Demokratie