Wahlprüfstein Europawahl 2019

Netzwerk Angeln

Netzwerk Angeln

1

Können Sie uns Rechtsgrundlage und Rechtsakt dazu nennen?
Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsamen Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt.

2

Sieht es ihre Partei als gerechtfertigt und gerecht an, Angeln als sinnvolle Freizeitbetätigung der Bürger den gleichen Regeln wie denen der kommerziellen Berufsfischerei zu unterwerfen? Wenn nein, was wird ihre Partei im EU-Parlament konkret unternehmen, um das Angeln privater Bürger wieder von der gewerblichen Fischerei beim Management der kommerziell genutzten Arten in den Meeren der EU zu trennen?

3

Schreibt die EU bei der Umsetzung von Natura2000 in den Mitgliedsstaaten irgendwo Angelverbote vor? Wenn nein, was wird ihre Partei konkret unternehmen um in den Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland, zu verhindern, dass mit dem Argument Umsetzung Natura2000 Betretungs- oder Durch/Anfahrtsverbote für Angler und Angelverbote ausgesprochen und/oder umgesetzt werden?
Nein. In den Richtlinien zu Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ist lediglich von "nötigen Erhaltungsmaßnahmen" die Rede. Es gibt keine direkten Formulierungen zu einzelnen Maßnahmen. Die Ausgestaltung der Natura 2000-Schutzgebiete, wie auch die Verhängung von Betretungs- und Angelverboten unterliegt den Ländern, bzw. in Bezug auf die AWZ, beim Bund. Das Problem ist dort oft, dass bei der Ausweisung von Schutzgebieten pauschal und ohne Sichtung oder Prüfung der Gegebenheiten vor Ort jegliche Nutzung ausgeschlossen wird. Dabei hat in vielen Fällen erst die Pflege von Gewässern durch Angelvereine zu einem schützenswerten Zustand geführt, zum Beispiel in Bergbaufolgelandschaften. In den Ämtern muss ein Umdenken stattfinden: Es wäre gerecht, bei der Ausweisung von Schutzgebieten nur Nutzungen auszuschließen, die nachweislich Schutzziele gefährden.

4

Wie wird ihre Partei in der EU gemäß der Regeln der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gegen die Wasserkraftwerke an vielen Flüssen und Bächen vorgehen, welche nicht nur zu zig Tonnen teilweise geschützte Fische in Turbinen töten, sondern vor allem auch die natürliche Wanderung von Geschiebe und Kies verhindern und so vor allem Kieslaichern schwerste Schäden zufügen?
Wir sind für eine konsequente und vollständige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nach der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag sind im Jahr 2016 laut Modellberechnungen in deutschen Flüssen 264 Tonnen Aale in Wasserkraftanlagen verendet. Hier muss es dringend Verbesserungen geben. Die Mitgliedsstaaten tun sich bei der Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie schwer und dennoch gibt es keine Vertragsverletzungsverfahren. Es wäre zu begrüßen, wenn die Kommission hier nur Ansatzweise so viel Druck machen würde wie bei Verletzungen der Vogelschutzrichtlinie.