Wahlprüfstein Europawahl 2019

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

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Würden Sie sich in politischer Funktion dafür einsetzen, dass sämtliche Antragsstellerinnen und Antragssteller mit einem Ausbildungsnachweis aus sogenannten Drittstaaten vor der Erlangung der zahnärztlichen Approbation sich einer individuellen Kenntnisprüfung zu unterziehen hätten, deren medizinisch-fachlicher Inhalt sowie dessen Verfahren inklusive der Anzahl der zulässigen Wiederholungsmöglichkeiten sich an der staatlichen Abschlussprüfung in Deutschland orientiert? Wenn ja, welche Möglichkeiten sehen Sie für die Umsetzung? Wenn nein, wie würden Sie bei der Berufsausübung dieser Antragsstellerinnen und Antragssteller in Deutschland den Gesundheitsschutz der Patienten gewährleisten?
Die Ziele, die eine Neuregelung verfolgen muss, sind aus unserer Sicht klar: Am wichtigsten ist der Patientenschutz, der in jedem Fall gewährleistet sein muss. Zweitens darf eine Regelung nicht diskriminierend sein und als eine Schutzregelung der in der EU ausgebildeten Zahnärztinnen und Zahnärzte genutzt werden. Drittens darf eine Regelung auch nicht Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten bevorteilen. Konkret wäre also vorstellbar, dass die zuständigen Behörden bei der Prüfung auf Zuteilung der Approbation bei berechtigten Zweifeln an der fachlichen Eignung eine Prüfung anordnen und durchführen können. Dies muss nicht generell bei allen in Drittstaaten Ausgebildeten stattfinden, wenn aufgrund der Aktenlage und der Erfahrungen mit dem konkreten Drittstaat eine der Ausbildung in der EU vergleichbare Ausbildung zu erwarten ist. Liegen diese Erfahrungen nicht vor, ist für die Erhärtung oder Entkräftung der Zweifel an der fachlichen Eignung auch ein mehrstufiges Verfahren vorstellbar, bei dem eine wenig aufwändige Triage bzw. Vorprüfung am Beginn steht und bei Fortbestehen der Zweifel genau geprüft wird. Wichtig bei all dem ist eine zeitnahe Entscheidung.
Themen: Gesundheit, Pflege

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Wie werden Sie sich für die Kernelemente einsetzen? Welche Stellung hat für Sie die freiberufliche Selbstverwaltung? Wie gedenken Sie sich künftig für die Heilberufe einzusetzen?
Die Freiheit zahnärztlicher Entscheidungen muss politisch und faktisch gewährleistet werden, unabhängig vom Status der Freiberuflichkeit. Uns ist besonders wichtig, dass das Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten geschützt ist und zahnärztliche Behandlungen frei von Einflussnahme und damit im Patienteninteresse erfolgen können. Grundsätzlich können angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte ebenso wie Freiberufliche Behandlungen lege artis durchführen. Wir wollen aber keinen Kommerzialisierungsprozess, bei dem privatwirtschaftliche Ketten entstehen, erst recht nicht im Besitz von spekulativen Kapitalgesellschaften. DIE LINKE setzt sich in der EU für die Eigenständigkeit der nationalen Gesundheitssysteme und ihre Besonderheiten ein, insbesondere auch für die Selbstverwaltung. Trotzdem kann die EU Verbesserungen unterstützen, etwa indem sie einen internationalen Austausch über best practice fördert und hilft, nationale Maßnahmen zu evaluieren. Sie kann die grenzüberschreitende Versorgung weiter verbessern und die Durchsetzung menschenrechtlicher Standards in der Behandlung unterstützen.
Themen: Gesundheit, Pflege

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Wie sicher sind die Gesundheitsdaten unserer Patienten noch, wenn die Server im EU-Ausland stehen? Konkret: Wie werden Sie das Thema Datensicherheit gewährleisten?
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die heutigen Angebote der Gesundheitsakte (Vivy etc.) alles andere als sicher sind. Das betrifft nicht nur die Cloud-Speicherung, sondern vor allem auch die Konzeption der Anwendungen selbst, z.B. den App- oder Internet-Zugang. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die künftige elektronische Patientenakte, die per Sozialgesetzbuch eingeführt wird, dagegen sicher ist. Die Interoperabilität solcher Patientenakten ist wichtig, damit eine Behandlung ohne unnötige Barrieren von unterschiedlichen Behandelnden auch im Ausland erfolgen kann. Auch die Verknüpfung vorhandener Daten zu wissenschaftlichen Zwecken ist ein wichtiges und berechtigtes Ziel. Allerdings ist in allen Fällen die Freiwilligkeit der Patientinnen und Patienten, die die Datennutzung autorisieren, unabdingbar. Das setzt eine informierte und freie Entscheidung voraus, ohne die personenbezogene Daten nach unseren Vorstellungen nicht weiterverwend et werden dürfen. Einer pauschalen Datenspende stehen wir daher skeptisch gegenüber.
Themen: Gesundheit, Pflege

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Wie stehen Sie zur Fremdkapitalbeteiligung? Sehen Sie einen Interessenskonflikt vor dem Hintergrund der unabhängigen Berufsausübung?
DIE LINKE sieht dies in der Analyse sehr ähnlich. Wo Kapitalinteressen die Handlungsmaxime der Einrichtungen bestimmen, gerät die Versorgung der Patientinnen und Patienten zum Nebenzweck. Wir sehen die Entwicklung bei den Zahn-MVZ in Deutschland mit großer Sorge. Daher sind wir entschlossen, parlamentarisch gegen diese Entwicklung vorzugehen. Die gerade inkraftgetretene Neuregelung im TSVG hat gezeigt, dass die Koalition durch den Druck der Selbstverwaltung und auch von uns im Bundestag dieses Thema entdeckt hat. Allerdings reicht diese Neuregelung zur Verhinderung örtlicher Monopole bei Weitem nicht aus, um die Entwicklung beim Thema Ketten und Private Equity zu stoppen. Denn erstens kann sie leicht umgangen werden, wenn ein Träger mehrere Krankenhäuser besitzt. Zweitens verhindert sie nicht große nationale Ketten, denn je nach Versorgungsgrad kann der Träger nur eines Krankenhauses je nach Versorgungsgrad bundesweit in jedem Versorgungsgebiet zwischen Alpen und Ostsee fünf, zehn oder 20 Prozent Marktanteil erlangen. Hiergegen wollen wir wirksam vorgehen und sind dazu auch mit den Organisationen der Zahnärztinnen und Zahnärzte im Gespräch. Die Lösungsvorschläge, die wir diskutieren, gehen vom regionalen und fachlichen Bezug über ein Mehrbesitzverbot bis hin zum Verbot von Fremdkapitalbeteiligung. Im EU-Parlament wollen wir erreichen, dass erstens Raum für diese nationalen Regelungen besteht oder noch besser, dass diese Frage europäisch geregelt werden kann.
Themen: Gesundheit, Pflege