Wahlprüfstein Europawahl 2019

Bündnis Rettet die Familie

Bündnis Rettet die Familie

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Welche Strategie verfolgt Ihre Partei, um das oben beschriebene Missverhältnis zwischen Jugend- und Alterssicherung, aufzulösen? Unter Jugendsicherung verstehen wir einen angemessenen Ausgleich für die elterliche Erziehungsarbeit und die Sachkosten der Kinder.
Wir sehen dabei zwei Punkte, an denen Verbesserungen erforderlich sind. Die Fraktion DIE LINKE befürwortet eine Kindergrundsicherung, die dafür sorgt, dass arme Kinder nicht mehr arm sind. Außerdem streben wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik an, der u.a. auch eine deutlich bessere Absicherung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege einschließt. Gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen fordern wir eine Kindergrundsicherung in einer Höhe von zu versteuernden 573 Euro. Kinderarmut ist oft in Einkommensarmut begründet. Daher fordern wir weiterhin Verbesserungen im Mindestlohn und eine deutliche Verbesserung im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir streiten für eine eigenständige Kindergrundsicherung, die jedes Kind, jeden Jugendlichen sicher vor Armut schützt. Jedes Kind ist gleich viel wert. Kostenfreie Bildung, Betreuung und Gesundheitsversorgung, eine angemessene Wohnung und gute Ernährung sind Grundrechte, die für alle Kinder in der EU gelten. Die Kürzung des Kindergeldes für die im Heimatland verbliebene Kinder der außerhalb ihres Heimatlandes Beschäftigten lehnen wir ab. Außerdem streben wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik an, der u.a. auch eine deutlich bessere Absicherung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege einschließt. Über ein Fünftel der Bevölkerung in der EU ist von Altersarmut bedroht oder bereits betroffen. Die EU muss dafür sorgen, dass in allen EU Staaten ein gesetzliches Rentensystem besteht, in dem die Renten den Lebensstandard erhalten und sicher gegen Armut schützen – und in dem die Menschen nicht den Unsicherheiten der Finanzmärkte ausgeliefert sind. Wir treten für eine Solidarische Mindestrente von 1050 Euro netto ein.

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Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung tun würden. Was wollen Sie angesichts dieses Verstoßes gegen das vom Grundgesetz geforderte primäre Erziehungsrecht der Eltern unternehmen?
Wir wollen Arbeitszeitmodelle schaffen, die Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an den betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie. Betriebe brauchen ausreichend Personal, um z.B. den Ausfall durch Kind-krank-Tage auszugleichen. Eltern erhalten besonderen Kündigungsschutz bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer schwangerschafts- und erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden.

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Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, also junge, noch in Ausbildung oder Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind-Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?
DIE LINKE sieht beim Elterngeld vor allem Verbesserungsbedarf im Bereich der Alleinerziehenden und Transferleistungsbezieher. Alleinerziehende werden derzeit gegenüber Zwei-Eltern-Familien benachteiligt und DIE LINKE ist davon überzeugt, dass das Elterngeld nicht auf Transferleistungen angerechnet werden darf. Kinderbetreuung ist ein soziales Recht für Eltern und Kinder. Daher fordern wir einen weiteren Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten im U3-Bereich sowie qualitative Mindeststandards für die Kinderbetreuung im SGB VIII. Familien vereinen! Wir fordern ein verbindliches Recht auf Familiennachzug – auch für »subsidiär« Schutzberechtigte und schon während des Asylverfahrens – und die effektive Umsetzung des Nachzugsrechts für Flüchtlinge. Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. Für jedes Kind wollen wir drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 90 Euro sogenannter »Mütterrente« – auf dem Rentenkonto gutschreiben. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, in Ost oder West geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.