Wahlprüfstein Europawahl 2019

Interessengemeinschaft Junger Männer und Väter (IG-JMV)

Interessengemeinschaft Junger Männer und Väter (IG-JMV) - Viele Wähler (m/w) richten ihr Abstimmverhalten nicht nach Europa- oder Länder-politischen Gesichtspunkten aus, sondern eher daran, wie viel Vertrauen sie in die jeweilige Partei haben. Aus diesem Grunde sind die in den WPS gesellschaftspolitisch formulierten Fragen auch für Europa- und Landtagswahlen relevant. Das Ziel ist: Europa soll zusammenwachsen. Da ist es von großem Interesse zu vergleichen, wie gehen die Länder mit den jeweiligen Herausforderungen um. So haben skandinavische und nordische Länder, ebenso Länder wie Belgien oder Frankreich das gleichberechtigte Betreuen der Kinder in Nachtrennungsfamilien gut gelöst (Wechselmodell). Deutschland sperrt sich immer noch gegen zeitgemäße Regelungen. Das deutsche Familienrecht - „eine(r) betreut – einer bezahlt“ – ist mitverantwortlich dafür, dass Frauen nicht die gleiche gesellschaftliche Teilhabe zeigen (können) wie Männer: Frauen arb eiten überwiegend Teilzeit, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert, haben geringere Rentenansprüche, arbeiten in schlechter bezahlten Branchen usf… Das hat negative Auswirkungen auf das Zusammenwachsen in Europa. Daneben werden Männer und Väter in der (Nicht-) Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse durch die Politik deutlich diskriminiert. Für die Länderebene gilt: Die Fragen berühren Familienpolitik und Abstammungsrecht. Familienpolitik wird häufig auf die Bundespolitik reduziert. Richtig ist: Familiengerichtliche Verfahren fallen in die Länderhoheit. Jedes Oberlandesgericht (OLG) erstellt seine eigenen und unabhängigen Richtlinien für seine Gerichte. Das führt zu Uneinheitlichkeit und Willkürlichkeit. Der oft defizitäre Umgang der Jugendämter mit Nachtrennungsfamilien und getrennt erziehenden Vätern ist ebenso Ländersache.

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Wird Ihre Partei sich einsetzen für Verbesserungen der finanziellen Lage vieler Nachtrennungsfamilien, wie in anderen westlichen Ländern üblich, für: a) steuerliche Entlastungen für beide Haushalte (gutverdienende getrennte Eltern)? b) für Verbesserungen bei den Sozialleistungen in beiden Haushalten (gering verdienende getrennte Eltern)? c) eine paritätische Aufteilung aller staatlichen Leistungen auf beide Haushalte gemäß dem Betreuungsschlüssel - für Kindergeld, Beamtenzulagen, Sozialleistungen etc.?
a) Ja. Wir fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings. Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete oder verpartnerte Paare völlig unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist somit schon von seinem grundsätzlichen Ansatz her, kein Instrument zur Unterstützung von Familien. Des Weiteren fordern wir die Anhebung des Steuerfreibetrags für Alleinerziehende Eltern. Wenn die getrennten Eltern die gemeinsamen Kinder paritätisch betreuen (50:50), sollten beide Elternteile den Alleinerziehenden Steuerfreibetrag erhalten. b) & c) Wir fordern, dass die Regelungen im SGB II zum Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufgelöst werden und stattdessen übergangsweise bis zur Ermittlung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden Mehrkosten a) dem Elternteil im SGB-II-Leistungsbezug, bei dem sich das Kind vorwiegend, also mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind zuzusprechen, b) dem anderen Elternteil, der im SGB-II-Leistungsbezug steht, einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe des hälftigen Regelbedarfs für das Kind zuzugestehen, c) im Falle einer paritätischen oder nahezu paritätischen Teilung des Umgangs mit dem Kind beiden Elternteilen jeweils einen hälftigen Regelsatz für das Kind und einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe von einem Viertel des Regelsatzes für das Kind zuzusprechen, d) festzulegen, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft und Heizung das Kind als Mitglied beider Haushalte zu betrachten ist und die entsprechenden Angemessenheitsgrenzen anzuwenden sind.

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40 % Kontaktabbrüche in Nachtrennungsfamilien: a) Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der von den Kindern zu erleidenden Kontaktabbrüche? b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Anzahl der Kontaktabbrüche drastisch zu senken?
a) Ja. Warum es zu Kontaktabbrüchen zwischen Eltern und Kindern kommt ist ein höchst komplexes und persönliches Thema. Forschung in diesem Bereich würden wir unterstützen. b) Wie bereits angemerkt, sind Kontaktabbrüche ein höchst persönliches Thema. Mit Hilfe von Mediation kann diesem vielleicht entgegen gewirkt werden. Einen Kontaktzwang sollte es aber nicht geben, besonders dann nicht, wenn es nicht dem Kindeswohl entspricht.

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Getrennt erziehende Väter und Kindesunterhalt / (fehlende) Leistungsfähigkeit / Unterhaltsvorschussgesetz: a) Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit von getrennt erziehenden Vätern? -> Datenerhebung bezüglich „zahlungsunwillig“ vs. „zahlungsunfähig“. b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit getrennt erziehender Väter zu erhöhen?
a) Ja. Nicht alle zahlungsunfähigen Eltern sind zahlungsunwillig, nicht alle zahlungsunwilligen Eltern sind zahlungsunfähig und manchmal gibt es auch eine Kombination aus beiden Varianten. Eine bessere Datenerhebung dazu, wer zahlungsunwillig und wer zahlungsunfähig ist, könnte aber dabei helfen, die Situation von Unterhaltsleistenden besser zu verstehen. b) Zahlungsunfähigkeit resultiert oft aus Erwerbslosigkeit oder einem zu geringem Einkommen. Die Linke setzt sich daher für eine Erhöhung des Mindestlohns ein. Des Weiteren fordern wird die Abschaffung von Leiharbeit und Minijobs.

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Erneuerung Familienrecht / Ablösung des Zwanges „Residenzmodell“ für Nachtrennungsfamilien: a) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung der gesetzlichen Regel-falls „Residenzmodell“: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“? (§ 1606 BGB). b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?
a) & b): Sorgerechtsentscheidungen sind immer als Einzelfälle zu betrachten. Welches Betreuungsmodell das richtige ist nach einer Trennung muss vom Kindeswohl ausgedacht werden. Wir fordern Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützen, sie bei der Umsetzung weiter begleiten und bei grundlegenden Erziehungsaufgaben beratend zur Seite stehen. Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren.

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Verpflichtende Mediation VOR Beginn des Familienverfahrens: a) Wird sich Ihre Partei für eine verpflichtend vorgeschriebene Mediation einsetzen – vor Beginn des Familiengerichtsverfahrens? b) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zum Schutz der Trennungseltern vor den „gerichtsnahen Professionen“: Gutachter, Beistände, Stellungnahmen Jugendämter, KIB usf.?
Siehe Antwort auf Frage 4

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Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung: a) Wird sich Ihre Partei für eine Neuregelung des Abstammungsrechts einsetzen, in dem Vaterschaft über die biologische Abstammung definiert ist – analog zur Mutterschaft? b) Wird sich Ihre Partei in Abgrenzung zum Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium dafür einsetzen, dass Mutterschaft und Vaterschaft nicht weiter marginalisiert / beliebig gemacht werden durch die Einführung von „Mitmutterschaft“ und „2. Elternteil“, eventuell sogar durch „Mehrelternschaft“?
a) Kinder haben ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Dennoch gibt es immer wieder Fälle in denen die Vaterschaft nicht von dem biologischen Vater angenommen wird und er damit alle Rechten und vor allem Pflichten eben dieser übernimmt. b) Nein. Die Linke begrüßt den Vorstoß der SPD zur Einführung der Mitmutterschaft. Wir wollen der Vielfalt der Lebensweisen mit Kindern gerecht werden und niemand benachteiligen, auch nicht Alleinerziehende oder Regenbogenfamilien.