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Social Impact gGmbH

Social Impact gGmbH - Das Netzwerk Gründung für Alle hat sich formiert, um eine vitale Gründungslandschaft in Deutschland voranzutreiben, in der alle Personen die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen – unabhängig von ihrer persönlichen Ausgangssituation wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Gesundheit, Lebenssituation, Wohnort oder weiteren Merkmalen. Wir sind ein bundesweites, loses Netzwerk, bestehend aus Organisationen, die sich der Gründungsberatung von besonderen Zielgruppen auf der Praxis- und Forschungsseite widmen. Im Februar 2019 hat das Netzwerk eine Fachtagung zum Thema Inclusive Entrepreneurship in Frankfurt abgehalten. Diese Veranstaltung diente dazu, gemeinsam mit insgesamt 80 Experten*innen anhand von Fachgesprächen aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Problemfelder, die das Thema Existenzgründung anschneiden, zu beleuchten.

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Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, dass alle Gründungspotenziale ausgeschöpft werden müssen und potenzielle Gründer*innen eine finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase erhalten sollen?
Wir wollen durch gesetzliche, tarifliche oder sonstige Maßnahmen Rahmenbedingungen schaffen, damit Selbstständige mit ihrer jeweiligen Tätigkeit ein auskömmliches Erwerbseinkommen erwirtschaften können. Selbstständige brauchen gegenüber ihren Auftraggebern Verhandlungsmacht. Um einem ruinösen Preiswettbewerb unter Soloselbstständigen entgegen zu wirken und um Armut von prekären Selbstständigen zu bekämpfen, wollen wir branchenspezifische Mindesthonorarregelungen schaffen, die bundesweit gelten. Bestehende Gebühren- und Honorarverordnungen der Freien Berufe sollen evaluiert und wenn möglich ausgeweitet werden. Gemeinsame Vergütungsregeln, die von Verbänden ausgehandelt werden, müssen von der Ausnahme zur Regel werden. Das Ergebnis solcher Verhandlungen muss für beide Seiten bindend sein. Die Berufsverbände müssen das Recht ihrer Mitglieder notfalls stellvertretend einklagen können. In der Plattform-Ökonomie will DIE LINKE Plattformen, die gewerblich Selbstständige vermitteln, und ihre Auftraggeber an der Finanzierung der sozialen Sicherung der vermittelten Selbstständigen beteiligen. Im Bereich Crowdworking fordert DIE LINKE einen EU-Rahmen, der verhindert, dass Mindestlöhne, Arbeitszeitregulierung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Besteuerung etc. umgangen werden können. Bis heute sind die sozialen Sicherungsmaßnahmen am Normalarbeitsverhältnis ausgerichtet. Gleichzeitig haben Beschäftigungsformen wie befristete Beschäftigung, Minijobs, Leiharbeit oder Soloselbstständigkeit massiv zugenommen. Immer öfter wechseln Menschen zwischen abhängiger und selbstständiger Beschäftigung hin und her. Selbstständige sollen einen verbindlichen Zugang zur Sozialversicherung erhalten. Ihre Einbeziehung in die sozialen Sicherungssysteme ist unabdingbar. So können auch Erwerbsbiografien einfacher abgesichert werden, in denen Zeiten von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung sich abwechseln oder sogar parallel verlaufen. So können Versicherungsleistungen aus den Sozialsystemen zwischen verschiedenen EU-Ländern ohne Verluste übertragen werden. Die Globalisierung und die Digitalisierung haben den Arbeitsmarkt verändert und verändern ihn noch. Der Sozialschutz ist diesen Entwicklungen viel zu wenig angepasst. Das muss sich ändern.

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Wie planen Sie Gründer*innen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zu Gründungsunterstützungsleistungen zu ermöglichen?
Wir unterstützen kompetente und qualifizierte Beratungsstrukturen für Gründer*innen, um eine ergebnisoffene und individuelle Unterstützung vor und in der Selbstständigkeit sicherzustellen, ohne Menschen in die Gründung zu drängen. Nicht selten werden Arbeitslose oder prekär Beschäftigte aus der Not heraus zu Gründer*innen. Eine Stärkung der Binnenwirtschaft durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sichert Gründer*innen wiederum eine stabile und wachsende Nachfrage, die unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung ist.

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Welchen Stellenwert messen Sie der Förderung von gründungswilligen Alleinerziehenden in Ihrem aktuellen Parteiprogramm bei? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Nebenerwerbsgründungen zu erleichtern?
Siehe Antwort auf Frage 2. Gründungsberatung und –förderung müssen individuell ausgerichtet sein und spezifische Bedürfnisse und Ausgangsbedingungen einbeziehen.

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Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Gründer*innen mit Migrationshintergrund zu verbessern? Wie stehen Sie dazu, § 21 Aufenthaltsgesetz zu reformieren und die jeweiligen Verwaltungsvorschriften anzupassen?
Die Unterstützung, Qualifizierung und Förderung von angehenden Gründern ist uns ein wichtiges Anliegen – ganz gleich, ob es sich dabei um Deutsche oder Migrantinnen und Migranten handelt. Existenzgründungsberatungen und gründungsbegleitende Coachings müssen in der Muttersprache erfolgen, ausreichend finanziert sein und so ausgerichtet, dass sie die speziellen Lebenslagen von Migrant*innen, aber auch besondere Chancen (z. B. im zielgruppennahen Vertrieb und Marketing) berücksichtigen. Dabei kritisiert die LINKE die restriktive Gestaltung der Zugangsvoraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit von ausländischen Staatsbürgern, die nicht aus einem EU-Land stammen. Sie unterliegen Einschränkungen in der Gewerbefreiheit. Diese Beschränkungen ergeben sich u.a. aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dass die selbstständige Tätigkeit unter § 21 regelt. Wir finden es falsch, dass die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer gegenüber der Ausländerbehörde lediglich internen Charakter hat und die alleinige Entscheidung bei der berufenen Ausländerbehörde liegt. DIE LINKE hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass Gleichwertigkeitsprüfungen der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen schneller, günstiger und unkomplizierter durchzuführen sind.

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Wird sich Ihre Partei für eine Gründungsunterstützung von älteren Menschen einsetzen? Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um die Gründungsunterstützung dieser Zielgruppe voranzutreiben?
Wir unterstützen die bestmögliche Beratung und Förderung von Gründungen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität. Allerdings wenden wir uns vehement gegen Bestrebungen, eine Existenzgründung als Ausweg aus Armut oder Altersarmut schönzufärben. Dies wird den Voraussetzungen einer erfolgreichen Gründung nicht gerecht und ersetzt oft genug Armut durch neue Armut. Stattdessen müssen die Systeme der sozialen Sicherung gestärkt werden. Dazu muss der Kampf gegen Armut EU-weit aufgenommen werden. DIE LINKE fordert eine EU-weite Mindestsicherung in Höhe von 60 Prozent des jeweiligen Durchschnittseinkommens. Wir möchten gute und sichere Arbeitsverhältnisse mit selbstbestimmten Arbeitszeiten, eine Höchstarbeitszeit von 40 Stunden/Woche, Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt mit fairen Arbeitsbedingungen und nachhaltigen sozialen Schutz. Arbeit muss sicher und unbefristet, tariflich bezahlt, möglichst stressfrei und demokratisch mitgestaltet sein. Die Löhne müssen für ein gutes Leben und eine gute Rente reichen. Lohndumping durch Leiharbeit, Werkverträge und Auslagerungen wollen wir stoppen. Wir treten für eine verbindliche europäische Mindestlohnregelung ein (60 Prozent der mittleren Verdienste in den jeweiligen Ländern). Für Deutschland heißt das heute: 12 Euro Mindestlohn, ohne Ausnahmen. DIE LINKE möchte die gesetzliche Rentenversicherung zu einer solidarischen Rentenversicherung ausbauen, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Das Rentenniveau soll wieder bei 53 Prozent festgeschrieben werden. Für ein Leben im Alter in Würde und sozialer Teilhabe müssen die EU-Staaten mit einer Mindestrente garantieren, dass alle Menschen sicher vor Armut geschützt sind. Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen (60 Prozent des mittleren Einkommens). In Deutschland streiten wir für eine einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto.

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Welche Maßnahmen plant Ihre Partei zu ergreifen, um Frauen den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern und sie während des Gründungsprozesses zu unterstützen?
iehe Antwort auf die Fragen 2 bis 4. Gründungsförderung und –beratung müssen die jeweiligen Lebenslagen und Chancen berücksichtigen und die besonderen Stärken von Frauen fördern. Immer noch gründen sich Frauen vorwiegend in Dienstleistungsbereichen, Kreativwirtschaft, Gesundheit oder Pflege – Branchen, die durch ein niedriges Einnahmeniveau gekennzeichnet sind und als Felder personenbezogener Dienstleistungen einen hohen persönlichen Arbeitseinsatz der Gründer*innen erfordern. Wir möchten diese Bereiche gesellschaftlich aufwerten und setzen uns für eine bessere Vergütung und Entlohnung ein, die dem gesellschaftlichen Stellenwert dieser Tätigkeiten entsprechen. Zu Fragen der sozialen Absicherung verweisen wir exemplarisch auf ein Positionspapier zu Soloselbstständigen, das in engere Zusammenarbeit mit Gründer*innen und ihren Verbänden entstanden ist. https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2017/Positionspapier_Kreativwirtschaft_20170724.pdf. Hinzu kommt auch bei selbstständigen Frauen die Doppelbelastung durch ungleiche Verteilung der Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern. Die soziale Infrastruktur für Familie, Kinder und Jugendliche muss wieder ausgebaut werden. Dazu gehört eine gebührenfreie bedarfs- und altersgerechte Kinderganztagsbetreuung, auch außerhalb der regulären Öffnungszeit. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland zu den Schlusslichtern bei der Gleichstellung der Geschlechter. Gleichstellungspolitik ist für DIE LINKE vor allem eine Frage der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Diese besteht sowohl in der Anfechtung von klar fixierten männlichen und weiblichen sozialen Rollen als auch im Eintreten für die gleiche Teilhabe von Frauen, Männern sowie Menschen, die jenseits der Norm der Zweigeschlechtlichkeit leben, an allen gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen und ihren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.

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Wie beabsichtigt Ihre Partei die Gründungsunterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung zu fördern?
Behinderung besteht zu allererst in den vielfältigen Barrieren, denen Menschen mit Behinderung im Alltag begegnen – auch als selbstständig Erwerbstätige. DIE LINKE tritt für eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in Europa ein. Wir wollen Barrieren abbauen – bauliche, kommunikative und strukturelle – und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung erleichtern. Dazu gehört das Recht auf Erwerbsarbeit (sei es als abhängig Beschäftigte oder Selbstständige) und die Umsetzung der UN-BRK. Wir werden in der EU darauf hinwirken, für Menschen mit Behinderungen ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufzulegen, das dem Grundsatz folgt: „so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich, so regulär wie möglich“, um so schrittweise Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle Beschäftigten zu schaffen. Doppelstrukturen in Bildung, Wohnen und Arbeit wollen wir europaweit auflösen. Wir wollen ein Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act EAA) ohne Einschränkung des Geltungsbereiches, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Orten, Produkten und Dienstleistungen erhalten wie alle anderen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle rechtlichen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen aufgehoben werden. Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen benötigen Unterstützung. Das beinhaltet vor allem die Förderung unabhängiger Beratung durch Expert*innen in eigener Sache, von Initiativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

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Welche Maßnahmen planen Sie in der kommenden Zeit umzusetzen?
DIE LINKE fordert gemäß Grundgesetz gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands herzustellen. Wir müssen den ländlichen Räumen eine Zukunftsperspektive geben, eine bedarfsgerechte öffentliche Daseinsvorsorge (vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Pflege, ÖPNV) flächendeckend sicherstellen und dafür Sorge tragen, dass alle Menschen überall gut versorgt sind. Regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gefördert und dadurch die Wertschöpfung in ländlichen Räumen gesichert werden. Dies schafft auch neue Felder für eine erfolgreiche Existenzgründung. Die neoliberale Politik der Konzentration auf städtische Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle Zentren führt zu einer abnehmenden Attraktivität ländlicher Räume als Lebens- und Arbeitsort. Um diesen Trend umzukehren, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit neue Formen der ländlichen Wirtschaft, auch außerhalb des Agrarsektors, hervorgebracht und bisher ungenutzte Wertschöpfungspotentiale der ländlichen Räume nachhaltig aktiviert werden. Dazu sind der flächendeckende Ausbau der digitalen Netze durch Glasfaseranschlüssen, das Schließen von Funklöchern und die Versorgung mit Mobilfunktechnologie unabdingbar. Ländliche Räume brauchen keine unzähligen Modellprojekte, Placeboprogramme und Förderstränge, sondern eine Politik "aus einem Guss" und eine solide und verlässliche Förderung, die vielseitig anwendbar ist. Denn jede Region hat eigene Potentiale. Deshalb fordert DIE LINKE den stärkeren Einsatz von Regionalbudgets. Nicht Brüssel, Berlin und die Landeshauptstädte sollen über die Verwendung der Mittel entscheiden, sondern die Regionen selbst.

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Gibt es in Ihrer Partei konkrete Vorschläge, wie die große Lücke in der Unternehmensnachfolge geschlossen werden kann?
Für Beratungen zur Unternehmensnachfolge legen wir die gleiche hohe Messlatte an wie für alle anderen Gründungsberatungen und Coachings. Sie müssen kompetent, qualifiziert und individuell erfolgen. Im Mittelpunkt müssen zwingend die Lebenslage und die Erfolgsaussichten der Gründer*in stehen – keinesfalls ausschließlich externe Gründe wie Standortgesichtspunkte oder die Entlastung der Arbeitslosenstatistik.