Wahlprüfstein Europawahl 2019

Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V.

Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V.

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Werden Sie sich im neuen EU-Parlament für die Belange der e-dampfenden Bevölkerung einsetzen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.
Wir sehen es nicht als Aufgabe der Politik an, die Menschen zu erziehen, sondern ihnen eine informierte und risikobewusste Konsumentscheidung zu ermöglichen. Der sinkenden Anzahl der Raucherinnen und Raucher in Deutschland versucht die Tabakindustrie entgegenzuwirken, indem sie gezielt auf vermeintlich gesündere Produkte wie Tabakerhitzer setzt. Tabakerhitzer und e-Zigaretten sind sicherlich für Raucher eine schadensmindernde Alternative, aber immer noch gesundheitsschädlich. Daher fordern wir seit Langem ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung und –sponsoring. Diese Verpflichtung aus dem Tabakrahmenübereinkommen (FCTC) gilt seit 2004. Es ist beschämend, dass Deutschland als einziges europäisches Land noch immer Außenwerbung zulässt und unter anderem deswegen tabakpolitisches Schlusslicht bleibt. Die Vorgaben der FCTC werden nach unserer Ansicht nicht gut und auch nicht vollständig umgesetzt. Noch immer wird es Tabakkonzernen erlaubt, sich mit der Finanzierung von sozialen Projekten oder dem Veranstaltungssponsoring ein sauberes Image zu verschaffen und damit den Tabakkonsum zu fördern.

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Der amtierende EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat angekündigt, die Regelungen der geltenden Tabakproduktrichtlinie zu verschärfen. Seiner Auffassung nach sollen E-Zigaretten in Zukunft nur noch in Apotheken verkauft werden dürfen (siehe „Next commission will strengthen tobacco rules“, euractiv.com, 22.3.2019). Wie beurteilen Sie diese Absichtserklärung des EU-Kommissars?
Den Verkauf von E-Zigaretten ausschließlich in Apotheken halten wir nicht für erforderlich. Allerdings treten wir für eine Kennzeichnung der Produkte vergleichbar den Tabakzigaretten ein, die die gesundheitlichen Risiken und die Suchtgefahr beschreiben und eine bewusste Entscheidung möglich machen. Die Abgeordneten der LINKEN im Europäischen Parlament haben sich dafür eingesetzt, E-Zigaretten nicht als Medikament einzustufen.

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Die geltende Tabakproduktrichtlinie beschränkt die Nikotinkonzentration der E-Liquids auf maximal 20 mg/ml. Das ist aller Erfahrung nach für viele starke Raucher und bei bestimmten Gerätetypen – sog. Podsystemen – zu wenig für einen erfolgreichen Rauchstopp. Ärzte in Großbritannien und der Schweiz haben deshalb gefordert, die Obergrenze für den Nikotingehalt der E-Liquids deutlich zu erhöhen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Wir wollen die Freiwilligkeit in dem Ausstieg aus der Sucht befördern. Daher fordern wir etwa, den Ausschluss von Ausstiegshilfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu beenden. So könnten Versicherte verschiedene sinnvolle Leistungen der Krankenversicherung, die sich als evident erwiesen haben, erhalten. Das würde auch gerade der Gruppe der Menschen mit geringem Einkommen helfen. Über die Höhe des Nikotingehalts sollte im Rahmen der Bestimmung der Ausstiegshilfen entschieden werden.

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E-Zigaretten unterliegen in Deutschland der Mehrwertsteuer, aber nicht der Tabaksteuer. Die EU-Kommission erarbeitet derzeit Vorschläge für eine Änderung der Tabaksteuerrichtlinie und die Einführung einheitlicher Mindeststeuersätze für E-Zigaretten. Wie sollten Ihrer Ansicht nach E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten besteuert werden?
Wir treten für eine gleiche Besteuerung von E-Zigaretten und Tabakzigaretten ein.