Wahlprüfstein Europawahl 2019

AWO

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1. Wie kann das steigende Legitimationsdefizit der EU aus ihrer Sicht behoben werden? Mit welchen Kompetenzen muss das Europäische Parlament ausgestattet werden, um die EU demokratischer zu machen?
Wir wollen die Demokratie und die Mitbestimmung der Menschen in der EU stärken. Dazu müssen die Bürgerinnen und Bürger mit Volksbegehren und Volksentscheiden Themen auf der EU-Ebene verbindlich setzen können. Sie müssen sie zur Abstimmung bringen können, wenn sie im Institutionengefüge der EU nicht durchdringen. Demokratie ist mehr, als alle vier oder fünf Jahre seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Europäische Bürgerinitiative muss zu einer EU-Bürgergesetzgebung ausgebaut werden, die den Initiatorinnen und Initiatoren das Recht gibt, ein EU-Bürgerbegehren durchzuführen und eine EU-weite Volksabstimmung anzustreben, wenn das Parlament ihre Initiative abgelehnt hat. Bürgerinnen und Bürger in der EU sollen das Recht erhalten, über Volksentscheide und Volksbegehren konkrete EU-Politik mitzugestalten und Gesetze zu initiieren. Ein von der EU beschlossenes Gesetz sollen sie so ändern bzw. verhindern können. Der Rat der EU und mit ihm die Mitgliedstaaten sind zu gewichtig gegenüber dem Europäischen Parlament. Dieses muss gestärkt werden gegen die Macht der Kommission, des Rats der EU und des Europäischen Rats. DIE LINKE kämpft für ein Europäisches Parlament, in dem es wirklich etwas zu entscheiden gibt. Das Europäische Parlament muss ein uneingeschränktes Initiativrecht bekommen, damit es selbst Gesetzesprozesse anstoßen und so Politik entwickeln kann. Nur das Europäische Parlament soll die Kommission und ihre Präsidentin bzw. ihren Präsidenten vorschlagen, wählen und abwählen können.

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2. Was muss aus ihrer Sicht unternommen werden, um eine Stärkung der Zivilgesellschaft zu erreichen und diese vor staatlichen Übergriffen zu schützen?
Die Macht der Lobbyisten muss geschwächt, die der Zivilgesellschaft gestärkt werden. DIE LINKE fordert für die EU wie auch für die Bundesrepublik verbindliche, digital lesbare Lobby- und Transparenzregister. Mit ihnen soll öffentlich gemacht werden, mit welchem Budget, in wessen Auftrag und zu welchem Thema die Lobbyisten Einfluss auf die Politik nehmen. Von und mit den Menschen, sozialen Bewegungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in Europa wollen wir eine neue Verfassung entwickeln. Dazu treten wir für einen Verfassungskonvent ein, in dem Vertreterinnen und Vertreter der zivilgesellschaftlichen Akteure der Mitgliedsstaaten der EU gleichberechtigt und gemeinsam die Grundlagen der EU diskutieren, einen Entwurf für eine Verfassung erarbeiten und diesen zur Beratung und Abstimmung durch die Menschen in der EU vorlegen können.

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3. Auf welchen politischen und institutionellen Ebenen muss die Zivilgesellschaft mit eingebunden werden, damit eine echte Mitgestaltung gewährleistet werden kann?
Zivilgesellschaftliche Akteure müssen sich gleichberechtigt auf allen Ebenen der Europäischen Union in die politischen Prozesse mit einbringen können. Wir wollen einen europäischen Fonds zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich für Demokratie, Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit weltweit einsetzen, ihn wollen wir mit substanziellen finanziellen Mitteln ausstatten.

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4. Welche Mittel halten Sie für geeignet, um mehr sozialpolitische Konvergenz in Europa herzustellen?
Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. Einheitlich muss sein: das Recht auf ein Leben frei von Armut. Soziale Rechte müssen von jedem Menschen in der EU individuell einklagbar sein. Ein gemeinsamer europäischer Arbeitsmarkt, u. a. Arbeit von Erwerbstätigen im Ausland und die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften, braucht gemeinsame Regeln, die sich am Interesse der Beschäftigten, nicht der Konzerneigentümer orientieren. Um Lohn- und Sozialdumping zu überwinden und den Standort- und Konkurrenzdruck zu verringern, wollen wir gemeinsame Mindeststandards und starke, einklagbare Rechte für die Beschäftigten durchsetzen.

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Inwiefern sehen Sie die Europäische Säule Sozialer Rechte als Instrument zur Stärkung der sozialen Dimension? Wie stehen Sie zu sozialen Mindeststandards?
Die „Krisenbewältigung“ der EU hat mit den Auflagen und „Reformen“ Millionen Menschen in die Krise gestürzt. Was als „Strukturanpassung“ bezeichnet wird, sind Kürzungsprogramme und bedeutet für die Menschen zunehmende Verarmung und Ausgrenzung zugunsten der Profite der Unternehmen. Eine Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte bedeutet dagegen Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Sozialschutz. DIE LINKE fordert: Soziale Menschenrechte müssen bedingungslos für alle Menschen in der EU gelten: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Zugang zu sozialen und kulturellen Dienstleistungen, zu sozialen Sicherungssystemen, zu Wasser und Energie – kurz: Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung.

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6. Wie müssen soziale Mindeststandards ausgestaltet sein, damit sie in den Staaten mit einem höheren Sicherungsniveau nicht die bestehenden Standards verschlechtern?
Wir treten für eine verbindliche europäische Mindestlohnregelung ein: Alle EU-Staaten werden dazu verpflichtet, armutsfeste existenzsichernde gesetzliche Mindestlöhne einzuführen. Dafür müssen sie oberhalb von 60 Prozent der mittleren Verdienste (in der Fachsprache: des Medianlohns) in den jeweiligen Ländern liegen. Für Deutschland heißt das heute: 12 Euro Mindestlohn, ohne Ausnahmen. Wir brauchen wirksame Kontrollen für den gesetzlichen Mindestlohn, die von den Gemüsefeldern in Griechenland und Spanien bis zu Schlachthöfen, Bauwirtschaft und Landwirtschaft in ganz Europa reichen. Die EU muss ihre Mitgliedstaaten verpflichten, allen Menschen ein Leben ohne Armut zu ermöglichen. Das gilt für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche – unabhängig von Herkunft oder Nationalität. Die ärmeren Länder der Europäischen Union müssen beim Aufbau und Ausbau von Systemen der sozialen Mindestsicherung unterstützt werden.

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7. Wie stehen Sie zu einer Fortführung der Europa-2020-Strategie?
Mit der „Europa2020“-Strategie waren Prioritäten vorgegeben, worauf sich die Finanzmittel der Kohäsionspolitik konzentrieren mussten. Den Regionen war damit bei der Erstellung ihrer Programme nicht die notwendige Flexibilität möglich und der basisorientierte Ansatz der Kohäsionspolitik, der die Ausrichtung auf die konkreten Bedürfnisse der Regionen ermöglicht, eingeengt. Wenn im europäischen Wirtschafts- und Währungsraum mit einer Stimme gesprochen wird, dann müssen statt Wettbewerbsfähigkeit und Profit die Interessen der europäischen Bürger*innen an erster Stelle stehen. Das erfordert einen grundlegenden Richtungswechsel: von der neoliberalen Ausrichtung und Verfassung der EU zu einer Wirtschaft, die den Menschen dient. Eine in diesem Sinne gestaltete Kohäsionspolitik ist unerlässlich. Sie muss ausgebaut und nicht zurückgefahren werden. Wir kämpfen gegen die Kürzungen der Kohäsionsmittel von acht Prozent (für Deutschland 21 Prozent) die in der Förderperiode 2021 bis 2027 geplant sind. Dafür schlagen wir ein Gesamt-Konzept für eine demokratisch kontrollierte, ökologische und sozial gerechte Zukunftswirtschaft in Europa vor. Wir wollen sowohl die Arbeits- und Sozialverfassungen der Mitgliedstaaten als auch die öffentliche Daseinsvorsorge vor dem Liberalisierungsdruck der EU-Wirtschaftsintegration schützen. Es muss per Vertragsänderung ausgeschlossen werden, dass über die Anwendung der Grundfreiheiten, des Wettbewerbsrechts oder makroökonomischer Korrekturverfahren – sofern diese sanktionsbewehrt sind – soziale Rechte oder Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht eingeschränkt werden. Die Rechte, die sich aus der EU-Grundrechte-Charta ergeben, müssen grundsätzlich über den Binnenmarkt-Freiheiten stehen.

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8. Welche Rolle spielt Ihrer Ansicht nach die Strukturförderung bei der Gestaltung eines sozialen Europas in der Zukunft?
Die EU muss erhebliche Mittel in den Strukturfonds zur Verfügung stellen und sie dazu zusätzlich aufstocken (statt sie, wie derzeit vorgesehen, zu kürzen). Dazu gehört eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Menschen, die keine Erwerbsarbeit haben oder ausüben können. Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen. Die Strukturfonds wollen wir so um- gestalten, dass soziale und ökologische Kriterien verpflichtend für eine Subventionszahlung sind. Wir schlagen einen Fonds für soziale, inklusive, solidarische und ökologische Entwicklung vor, der vor allem öffentliche und soziale Dienstleistungen fördern soll. In unserem Konzept einer aktiven, auf sozial-ökologischen Umbau zielenden Wirtschaftspolitik bilden öffentliche Investitionen den Kern. (siehe auch Antwort zu 13.)

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9. Stellt das „Europäische Semester“ ein geeignetes Werkzeug dar, um die sozialpolitischen Zielsetzungen der Europäischen Säule Sozialer Rechte anhand des Social Scoreboard zu überwachen?
Die erstmalige Einbindung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch die Europäische Kommission begrüßen wir. Das Potenzial des begleitenden Social Scoreboards zur Kenntlichmachung sozialer Missstände in der EU wird dabei aber nur unzureichend genutzt. Zum einen zeigen sich die Mitgliedstaaten reserviert, zum anderen gelingt keine Veränderung der Dominanz budgetärer und wettbewerbsbezogener gegenüber sozialen Zielen. Es muss jedoch noch mehr getan werden, um ein inklusives und nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und gleichzeitig die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen.

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10. Wie stehen Sie zu der Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung?
Wir wollen, dass in der EU ein Solidar-Fonds eingerichtet wird, aus dem im Krisenfall die Sozial- und Arbeitslosensysteme eines Krisenlandes gestützt werden. Für diesen Fonds muss gelten: Superreiche und Konzerne des betroffenen Landes werden durch Sonderabgaben an den Kosten gerecht beteiligt. Der Solidar-Fonds entlässt die Mitgliedstaaten nicht aus der Pflicht, gute Arbeit und gute Ausbildung zu schaffen, den Schutz vor prekärer Beschäftigung zu garantieren und eine existenzsichernde Erwerbslosenabsicherung und -vermittlung sicherzustellen.

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11. Unterstützen Sie das Konzept einer europäischen Kindergrundsicherung? Welche anderen Mittel zur Bekämpfung von Kinderarmut sind für Ihre Fraktion vorstellbar?
Deutschland tut zu wenig gegen Armut. Das hat auch die EU-Kommission beanstandet. Für eine Abschaffung der Armut in Deutschland ist es notwendig, endlich das Hartz IV-System durch eine Erwerbslosenversicherung und eine individuelle Mindestsicherung ohne Sanktionen in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto zu ersetzen. Wir streiten für eine eigenständige Kindergrundsicherung, die jedes Kind, jeden Jugendlichen sicher vor Armut schützt. Jedes Kind ist gleich viel wert. Gegen Armut wirkt auch: mehr sozialer Wohnungsbau, ein soziales Grundkontingent an Energie, Investitionen in einen besseren und ticketfreien ÖPNV, freier Zugang zum Internet und gebührenfreie Bildung und Ausbildung von der Kita bis zur Hochschule für alle.

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12. Unterstützen Sie die Umsetzung der bereits geplanten Finanztransaktionssteuer?
Ja. Der Hochfrequenzhandel an der Börse muss ausgebremst werden. Dafür setzen wir uns dafür ein, endlich eine umfassende Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent einzurichten, die schädliche Spekulation eindämmt, ohne realwirtschaftlichen Investitionen zu schaden. Gegen die wachsende Ungleichheit braucht es darüber hinaus Steuergerechtigkeit, Kampf gegen Steuerflucht und Steuerdumping und eine gerechte Digitalsteuer, die den Internetgiganten ihre Privilegien nimmt.

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13. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer für die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Armut sowie für den Schutz von Klima und Umwelt eingesetzt werden?
Ja. Allerdings soll diese Aufgabe aus den regulären Steuereinnahmen abgedeckt werden. Die Unternehmen, die die größten Gewinne in der EU machen, zahlen am wenigsten Steuern. Allein in Deutschland fehlen im Jahr Steuereinnahmen aus 55 Milliarden Euro Gewinnen, die in Steueroasen verschoben wurden. Die Bundesregierung verzichtet durch ihr lasches Vorgehen gegen Steueroasen auf knapp ein Drittel (28 Prozent) ihrer Einnahmen aus Unternehmenssteuern – mehr als jedes andere europäische Land. Neben der Finanztransaktionssteuer setzt sich DIE LINKE für einen EU-weiten Mindeststeuersatz der Unternehmen mit breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlagen ein, für gemeinsame Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und Spitzeneinkommen, für einen verschärften Kampf gegen Steuerflucht, für eine bessere Unterbindung von Steuertricks, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wir wollen in die Zukunft investieren, d.h. mit einem EU-weit koordinierten Zukunftsprogramm die Investitionen am gesellschaftlichen Bedarf, nicht am Profit ausrichten. Damit setzen wir die Forderungen für ein soziales, ökologisches und friedliches Europa um. Mit öffentlichem Geld müssen öffentliche Investitionen gefördert werden. Das Investitions- und Zukunftsprogramm muss das Öffentliche stärken, Beschäftigung und Sozialstaat ausbauen. Es muss die Daseinsvorsorge im Wesentlichen öffentlich organisieren und in die Hände der Bevölkerung zurückgeben. So stärken wir auch europäische, regionale und kommunale Demokratie in ihren sozialen Grundlagen. Die Finanzierung des Zukunftsprogramms geschieht durch einen Mix aus bestehenden Förderprogrammen, aus Umwidmung von Geldern, die für Rüstung und PESCO geplant sind, und aus einer höheren Besteuerung von Großkonzernen, großen Vermögen und Spitzeneinkommen in den EU-Staaten. Unser Investitionsprogramm über mindestens 500 Milliarden Euro im Jahr richtet sich u.a. auf: - eine Mobilitätswende, die Bus und Bahn bezahlbar macht und bessere Verbindungen schafft, - eine dezentrale, in den Regionen verankerte Energiewende, die sozial und demokratisch ausgestaltet ist. - Mitbestimmung der Bürger*innen an den Entscheidungen, wie wir Energie erzeugen. Dabei orientieren wir uns am „Nullemissionsziel“, fördern einen effizienten Umgang mit Ressourcen und stärken regionale Wertschöpfungskreisläufe. - keine Haushaltsmittel dürfen für die Rüstungsforschung und Sicherheitsindustrie zur Verfügung gestellt werden. Eine wirksame Jugendförderung und ein gut ausgebauter Bildungsbereich zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit müssen Vorrang haben.

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14. Ist Ihre Fraktion für die Erhaltung des Schutzes der gemeinwohlorientierten Erbringung sozialer Dienstleistungen im Steuersystem und in der Handelspolitik und dafür dass im Beihilferecht Ausnahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geschaffen werden?
Wir wollen den Vorrang öffentlicher und genossenschaftlicher Eigentumsformen in der Daseinsvorsorge durchsetzen. Dienstleistungen sind für den Bedarf der Menschen da, nicht, damit Unternehmen Profite machen. DIE LINKE tritt gegen Privatisierungen im Bildungsbereich ein. Public Private Partnerships in Schulen und Hochschulen öffnen Profitinteressen Tür und Tor und gefährden demokratische Mitbestimmung in den Bildungseinrichtungen. Die Dienstleistungsrichtlinie der EU hat den Privatisierungsdruck auf die sogenannten Bildungsdienstleistungen erhöht, wir haben sie deshalb abgelehnt. Bildung ist ein öffentliches Gut und muss in öffentlicher Verantwortung gestaltet und solidarisch finanziert werden. Die Europäische Dienstleitungsrichtlinie darf im Bereich von Gesundheit und Pflege keine Anwendung finden. Wir wollen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zurück in die öffentliche Hand von Ländern und Kommunen bringen.

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15. Sind Sie für eine Marktöffnung z. B. im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen bei Gesundheits- und Sozialdienstleistungen?
Wir lehnen „Freihandelsabkommen“ strikt ab. Sie sind demokratiefeindlich und schränkten Entwicklungsmöglichkeiten schwächerer Länder ein und setzen sie unter Druck. Wir bekämpfen Handels- und Investitionsabkommen, solange sie mit Verschlechterungen für die Verbraucher*innen und für den Umwelt- und Klimaschutz verbunden sind sowie in der öffentlichen Daseinsvorsorge verbunden sind. Wir treten für einen gerechten Welthandel mit hohen ökologischen und sozialen Standards ein.

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16. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass das in Deutschland etablierte und gut funktionierende Sozialrechtliche Dreiecksverhältnis beibehalten und geschützt wird?
Ja. Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. Einheitlich muss sein: das Recht auf ein Leben frei von Armut. Soziale Rechte müssen von jedem Menschen in der EU individuell einklagbar sein.

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17. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die EU-Kohäsionspolitik, insbesondere der künftige Europäische Sozialfonds (ESF+) auch weiterhin mit den finanziellen Mitteln ausgestattet sein wird, wie es derzeit der Fall ist?
Der Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 ist aus unserer Sicht zu gering angesetzt, er ist im Vergleich zu seinem Vorgänger und zugunsten der Militärausgaben verkleinert, was ein Skandal ist. Gewerkschaften und Projektträger aus der freien Wohlfahrtspflege sollten zukünftig besser in die Ausgestaltung, Durchführung, Bewertung der ESF+ -Programme einbezogen werden.

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18. Setzt sich Ihre Fraktion für eine inklusive Gestaltung der EU-Förderprogramme ein, die benachteiligte Gruppen mehr in den Fokus rückt?
Alle Programme müssen stärker für Interessent*innen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen ausgelegt werden. So wollen wir beispielsweise, dass die Programme zur Verbesserung der Lage der Roma auf Dauer gestellt und finanziell abgesichert werden sollen. Die gezielte Förderung benachteiligter Roma nach dem Prinzip „explizit, aber nicht exklusiv“ soll in allen Mitgliedsländern als Förderansatz verbindlich und verpflichtend erklärt werden.

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19. Sind Sie für eine Vereinfachung der Abwicklung von Förderprogrammen insbesondere beim Abrufen der Mittel?
DIE LINKE fordert die öffentliche und transparente Kontrolle der EU-Fördermittel. EU-Fördermittel dürfen nicht auf der Grundlage neoliberaler Marktstrategien vergeben werden. DIE LINKE will die EU-Regionalpolitik in den EU-Mitgliedstaaten entbürokratisieren. Mit unserem EU-Fördermittel-Portal www.eu-foerdermittel.eu bieten wir bereits einen guten Einstieg, der kleinen Unternehmen und gemeinnützigen Projekten eine erste Orientierung eröffnet.

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20. Ist Ihre Fraktion dafür, die Europäische Säule Sozialer Rechte auch in der Gestaltung der Förderprogramme zu berücksichtigen?
Ja. Die „Krisenbewältigung“ der EU hat mit den Auflagen und „Reformen“ Millionen Menschen in die Krise gestürzt. Was als „Strukturanpassung“ bezeichnet wird, sind Kürzungsprogramme und bedeutet für die Menschen zunehmende Verarmung und Ausgrenzung zugunsten der Profite der Unternehmen. Eine Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte bedeutet dagegen Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Sozialschutz.

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21. Sind Sie dafür, dass im Rahmen der Europäischen Förderprogramme und vor allem im Rahmen des neuen Asyl- und Migrationsfonds (AMF) verstärkt Integrationsmaßnahmen gefördert werden?
Ja. Die Kommunen dürfen mit den Kosten von Flucht und Integration nicht allein gelassen werden. Wir wollen einen „Europäischen Fonds für Willkommenskommunen“, der Geflüchteten Bewegungsfreiheit sichert und zugleich aufnahmebereiten Kommunen und solidarischen Städten direkt hilft. Kommunen, die die Bedingungen für Willkommenskultur verbessern wollen, können damit Mittel für die Versorgung und Integration von Geflüchteten beantragen. Wenn sich Geflüchtete in einer Kommune niederlassen, kann die Gemeinde anderseits auf der Grundlage der Neumeldungen noch Investitionsmittel aus einem Fond beantragen. Diese Investitionsmittel können dann allgemein für die öffentliche Daseinsvorsorge genutzt werden. Es braucht Investitionen in Integration statt in Aufrüstung, Ausgrenzung und Abschottung!

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22. Sind Sie dafür, dass die EU nur dann Drittstaaten Regelungen treffen darf, wenn in dem jeweiligen Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ratifiziert wurde und alle Teile des Staates als sicher gelten?
Ja. Darüber hinaus wollen wir das Asylrecht wiederherstellen und durchsetzen. Dazu wollen wir in der EU einheitliche Schutzstandards auf hohem Niveau; die Abschiebung der Verantwortung auf andere Staaten mithilfe von Drittstaaten- oder Herkunftsländerregelungen wollen wir beenden. Auch das Dublin-System muss ein Ende haben. Alle Schutzsuchenden sollen sich selbst entscheiden können, in welchem Land sie Asyl beantragen wollen. Der Negativ-Wettbewerb durch abgesenkte Standards bei Unterbringung, Versorgung und Rechten muss abgeschafft werden. Die Kosten sollen zwischen den Mitgliedsstaaten gerecht geteilt werden.

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23. Sind Sie für die Schaffung eines europäischen Resettlement Rahmens?
Niemand flieht freiwillig! Wir fordern die Ausweitung verbindlicher Flüchtlingsrechte auf Armuts-, Umwelt- und Klimaflüchtlinge und eine entsprechende humanitäre Visa-Vergabe. Es braucht umfassende Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des UNHCR.

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24. Setzt sich Ihre Fraktion für das Recht auf Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin Verfahrens ein?
Ja. Wir fordern ein verbindliches Recht auf Familiennachzug – auch für „subsidiär“ Schutzberechtigte und schon während des Asylverfahrens. Das Nachzugsrecht für Flüchtlinge muss effektiv umgesetzt werden. Es braucht eine Ausweitung der Familiendefinition auf in den Herkunftsländern nicht anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und auf Verwandte zweiten Grades; insbesondere für unbegleitete Minderjährige. Es braucht umfassende Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des UNHCR.

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25. Hat Ihre Fraktion eine Positionierung zur Schutzgewährung von Klimaflüchtlingen?
Wir erkennen die Schuld der Industrieländer für die Wetterphänomene in den armen Ländern. Daher muss die Flucht vor den Folgen des Klimawandels völkerrechtlich als Asylgrund anerkannt werden. Wir fordern die Ausweitung verbindlicher Flüchtlingsrechte auf Armuts-, Umwelt- und Klimaflüchtlinge und eine entsprechende humanitäre Visa-Vergabe. Siehe auch Antwort auf Frage 23.

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26. Sind Sie für die EU-weite Einführung eines Diskriminierungsschutzes von Menschen mit Behinderungen für sämtliche Lebensbereiche?
DIE LINKE tritt für eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in Europa ein. Wir wollen Barrieren abbauen – bauliche, kommunikative und strukturelle – und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung erleichtern. Doch Inklusion geht weit darüber hinaus. Inklusion ist Menschenrecht: Sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können. Doppelstrukturen in Bildung, Wohnen und Arbeit wollen wir europaweit auflösen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der ehrenamtlichen und politischen Betätigung. Das wollen wir ändern. Wir wollen ein Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) ohne Einschränkung des Geltungsbereiches, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Orten, Produkten und Dienstleistungen erhalten wie alle anderen.

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27. Wie steht Ihre Fraktion zur Anwendung von Disability Mainstreaming aller Gesetze, Programme, Richtlinien und Verordnungen?
Alle Gesetze, Programme, Richtlinien und Verordnungen müssen stärker für Interessent*innen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen ausgelegt werden.

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28. Setzt sich Ihre Fraktion dafür ein, dass finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gezielte Investitionen in Barrierefreiheit, Bewusstseinsbildung und Anti-Diskriminierung ermöglichen?
DIE LINKE tritt für eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in Europa ein. Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der ehrenamtlichen und politischen Betätigung. Das wollen wir ändern. Wir wollen ein Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) ohne Einschränkung des Geltungsbereiches, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Orten, Produkten und Dienstleistungen erhalten wie alle anderen.

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29. Setzen Sie sich für die weitere Umsetzung der Jugendgarantie ein, um langfristig allen Jugendlichen die gleichen Chancen auf Bildung und Beschäftigung zu garantieren?
Wir wollen die Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen, halten die „Jugendgarantie“ der EU in ihrer jetzigen Form aber für wirkungslos und zu niedrig geplant. Wir wollen eine Offensive gegen Jugendarbeitslosigkeit. Für viele stellen prekäre Arbeitsbedingungen und schlechte Löhne den „normalen“ Einstieg in die Berufstätigkeit dar. Unsere Normalität sieht anders aus. Wir wollen gute Arbeit für junge Menschen, mit der sie ihre Zukunft planen können. Wir streiten dafür, ein Beschäftigungsziel für die EU gesetzlich festzuschreiben: Unser Beschäftigungsziel ist Vollbeschäftigung. Dieses Beschäftigungsziel wollen wir auch als Leitlinie für die Europäische Zentralbank festschreiben. - Die Mittel für die Jugendgarantie müssen erhöht werden. - Dafür wollen wir in Bildung und Weiterbildung investieren, sozial und ökologisch sinnvolle Innovationen fördern und öffentliche Beschäftigung stärken. - Ab fünf Prozent Erwerbslosenquote werden Mitgliedstaaten verpflichtet, ein öffentliches Beschäftigungsprogramm und Schritte für Arbeitszeitverkürzung einzuleiten. Unsere Perspektive für ein Europa ohne Armut und Erwerbslosigkeit ist: Arbeit gerechter verteilen, Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich durchsetzen. Das soll zu mehr Zeitsouveränität für alle führen.

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30. Sind Sie für eine legislative Festschreibung des Schutzes der Arbeitnehmer*innen in Bezug auf die in der Europäischen Säule Sozialer Rechte festgeschriebenen Rechte?
Festgelegt ist, dass für wichtige Bereiche wie Arbeitsrecht, Mindestlöhne, Bildung und Erziehung, Gesundheitsfürsorge sowie Organisation der sozialen Schutzsysteme die Mitgliedsstaaten bzw. die Sozialpartner zuständig sind. Diese Säule sozialer Rechte verhindert nicht die Fortsetzung der neoliberalen Politik, weder in der EU noch in den einzelnen Ländern. Darum sind wir für eine legislative Festschreibung des Schutzes der Arbeitnehmer*innen. Wir setzen uns für verbindliche Regeln für multinationale Unternehmen ein. Deshalb unterstützen wir den sogenannten Treaty-Prozess der Vereinten Nationen, der Unternehmen verpflichten soll, Menschenrechte und Arbeitsrechtsnormen einzuhalten und der von den EU-Staaten bisher blockiert wird. Beschäftigte sollen gegen Menschrechtsverletzungen durch Konzerne auch an ihren Heimatstandorten klagen können. Die Zuständigkeit europäischer Gerichte wollen wir entsprechend erweitern.

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31. Sind Sie in dem Programm Europäisches Solidaritätskorps für eine Abgrenzung des Freiwilligendienstes als Sozialisationsinstanz von Maßnahmen der Arbeits- bzw. Beschäftigungsförderung?
Ja, Freiwilligendienste können für junge Menschen wichtige Erfahrungen bringen und auch helfen. Allerdings ersetzen sie keineswegs eine gute Ausbildung, einen Einstieg ins Berufsleben und gute Arbeit.

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32. Ist Ihre Fraktion bei der Schaffung eines Europäischen Bildungsraumes bis 2025 auch für die Berücksichtigung des Bereichs der non-formalen Bildung?
Ja. Die frühe Zuteilung von Bildungschancen muss überwunden werden. Es müssen ausreichend gute Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden - das gilt auch für alle Menschen mit Behinderung. Wir wollen ein ERASMUS-Programm, das Studierenden und Azubis insbesondere aus sozioökonomisch-schwachen Hintergründen oder mit Beeinträchtigungen unkomplizierte Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums bzw. der Ausbildung bietet. Außerdem sollen europäische Schülerinnen- und Schüleraustausche für alle Schülerinnen und Schüler zum Standard werden und nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Dazu braucht es eine Verzehnfachung der Gelder des ERASMUS-Programms, um eine vollumfängliche Kostendeckung für die Auslandaufenthalte sicherzustellen.

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33. Sind Sie für die Schaffung europaweiter verbindlicher Mindestregelungen für den Zugang zum Sozialschutz für (Solo-)Selbstständige und atypisch Beschäftigte?
Ja. Mindestlöhne, Arbeitszeitreglungen, Sozialversicherungs- und Rentenzahlungen sowie Besteuerung eines Landes dürfen nicht umgangen werden. Dafür fordern wir eine EU-verbindliche Rahmenregelung. Die Absicherung von Soloselbständigen muss durch verbindliche Standards für Mindestvergütungen gesichert werden.

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34. Sind Sie für die Schaffung rechtlicher Regelungen speziell zum Schutz von Arbeitnehmer*innen und Konsument*innen im Digitalen Raum?
Wir wollen, dass die Europäische Union ein Regelwerk durchsetzt, das Beschäftigte und Konsumierende in einer digitalisierten Weltwirtschaft in ihren Persönlichkeitsrechten stärkt und vor Manipulation, Ausbeutung und Betrug schützt. In einem zweiten Schritt werden wir uns für die Schaffung eines internationalen Datenschutzsystems einsetzen. Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Beschäftigte. Arbeitgeber dürfen nur Daten abspeichern, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Einer Überwachung von Mitarbeiter*innen durch Video, Detektive oder Überwachung von digitalen Arbeitsmitteln (z. B. E-Mail und Internet-Verkehr, Screen-Recorder und Keylogger) stellen wir uns entgegen.

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35. Welche Schwerpunkte sind Ihnen bzw. Ihrer Fraktion im Zusammenhang mit Digitalisierung besonders wichtig?
DIE LINKE fordert auch für das neue Programm Digital Europe starke gesellschaftspolitische Leitplanken und volle öffentliche Kontrolle bei der Vergabe. Der digitale Wandel hat unsere Leben und Arbeitswelten grundlegend umgewälzt: Click- und Crowdworking bedeuten internationale Arbeitsteilung dank Amazon und Co. Transportkosten werden marginalisiert. Auch digital muss Arbeit gute sein: Wir brauchen Regulierung von Plattformarbeit, die der digitalen Prekarität etwas entgegensetzt. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten von Deliveroo und anderen Lieferdiensten, die an verschiedenen Orten in Europa um gute Löhne, Arbeitsverträge, Gesundheitsschutz und gewerkschaftliche Vertretung kämpfen.

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36. Sind Sie für die Umsetzung des am 5. Oktober 2016 von der EU ratifizierten Pariser Klimaabkommens, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen?
Ja. Um die Erderwärmung möglichst auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, braucht es grundlegende Änderungen in allen Bereichen der Wirtschaft und des Lebens. Das stellte der Weltklimarat im Herbst 2018 fest. Und das ist das Ziel LINKER Klimapolitik. Wir wollen eine Wirtschaftsweise, die auf erneuerbaren und demokratisch organisierten Energien basiert, nicht auf Kohle und Atom. Und die regionalen Kreisläufe stärken, statt einer über Europa und die Welt verstreuten Produktion mit langen Transportwegen. Wir wollen eine effiziente Wirtschaft, um Ressourcen und Atmosphäre zu schonen. Wir streiten für zukunftsfähige Verkehrsmodelle, bei der der Auto-Verkehr nicht mehr die Städte verstopft und alle bequem dort ankommen, wo sie hinwollen: mehr Mobilität mit weniger Verkehr und mehr Lebensqualität. Wir wollen einen öffentlichen Nahverkehr, der qualitativ besser und ticketlos wird, Wir wollen Transporte vermindern und möglichst auf die Schiene bringen, um Schwerlastverkehr zu reduzieren. Wir wollen eine ökologische Landwirtschaft und gesunde Lebensmittel, die sich alle leisten können. DIE LINKE strebt eine Gesellschaft an, in der die Erde nicht übermäßig von den Menschen genutzt wird. Unser Ziel ist, dass im Jahr 2050 der „ökologische Fußabdruck“ aller Menschen und Gesellschaften neutral sein soll. Dafür ist eine sozial-ökologische Wende Voraussetzung, die den CO2-Verbrauch entsprechend reduziert. Technologisch wäre ein sozialer und ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft längst möglich. Auch das Geld für die Investitionen ist da. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass der Wandel nicht an Profit- und Eigentumsinteressen scheitert.

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37. Sind Sie dafür, die Klimaziele der Vereinten Nationen, welche in den Sustainable Development Goals (SDGs) enthalten sind, auf europäischer Ebene konsequent umzusetzen?
Ja. Nachhaltigkeit braucht Verbindlichkeit. Statt weiter zu Lasten der Umwelt und der Rechte von Beschäftigten zu wirtschaften, müssen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zentrale Kriterien von EU-Politik sein. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen sich auf die verbindliche Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der „Agenda 2030“ der UN verpflichten.

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38. Wie beurteilen Sie die Offene Methode der Koordinierung als sozialpolitisches Instrument der EU?
Die Offene Methode der Koordinierung ist als Instrument angebracht, um für Kommission, Rat und Mitgliedsstaaten darüber weitere Kompetenz einzuholen. Trotz dieses positiven Effekts sind die Nachteile nicht zu vernachlässigen – es ist ein weiches Instrument mit der Schwäche, dass die Mitgliedsstaaten unverbindlich abstimmen, was geändert werden soll.

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39. Sind Sie dafür, dass im Bereich der Pflegepolitik europaweit einheitliche Standards für das Berufsbild Altenpflege entwickelt werden?
Europaweit sind Pflegekräfte knapp. Trotzdem sind die Löhne zu niedrig, besonders bei Pflegekräften ohne Berufsabschluss. Statt des Profits wollen wir, dass alle Menschen selbstbestimmt entscheiden können, wie sie gepflegt werden. Wir wollen, dass sie gleichberechtigt Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen erhalten. Dazu gehört auch die persönliche Assistenz. Um den Bedarf vor Ort zu ermitteln, wollen wir „Pflegeräte“ schaffen, zusammengesetzt aus Beschäftigten, Gewerkschaften, Kommunen und Patientenvertretungen. Wir fordern: - Schutz für die Pflegenden aus der EU vor Lohndumping und Entrechtung durch die Lücken des deutschen Pflegesystems. - Eine verbindliche gesetzliche Personalzumessung und europaweite Mindeststandards bei Löhnen und Personalschlüssel. - Wir wollen einen europaweiten einheitlichen Pflegemindestlohn, der alle Tätigkeiten der (Alten-) Pflege absichert. - Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie darf im Bereich von Gesundheit und Pflege keine Anwendung finden. - Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wollen wir zurück in die öffentliche Hand bringen. - Menschenwürdige Pflege beinhaltet einen Anspruch auf Pfelge und Betreuung durch Menschen und menschlichen Kontakt.