Wahlprüfstein Europawahl 2024

SRL Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V.

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Wie planen Sie, die Rahmenbedingungen für Architekt*innen und Stadtplaner*innen zu verbessern, sodass die Nutzung erneuerbarer Energien, der Einsatz nachhaltiger Materialien sowie die Berücksichtigung der Grauen Energie in der Architektur und Stadtplanung besser integriert werden können?
Der Gebäude- / Bausektor ist für einen Großteil der CO2-Emission verantwortlich und hat einen hohen Ressourcenverbrauch. Die Linke fordert deshalb neben der Energie- auch eine Rohstoffwende. Deshalb fordern wir eine Kreislaufwirtschaft: Repair, reuse, recycle! Falsches Streben nach unbegrenztem Wachstum hat in eine Wegwerfgesellschaft geführt, und das insbesondere beim Bauen. Die Linke fordert deshalb klare Vorgaben an die Bauwirtschaft: Wir müssen Lösungen im Bestand priorisieren und nachhaltige Baustoffe mit möglichst langer Lebensdauer einsetzen. Mindestens müssen (Bau)Produkte recyclefähig sein, damit wir wertvolle Rohstoffe wieder in den Kreislauf zurückführen können. EU-Fördermittel und Vergabekriterien müssen diese Grundsätze berücksichtigen. Zukunftsfähige Berufsausbildungen in relevanten Fachbereichen müssen theoretische und auch technische Kenntnisse über eine solche Kreislaufwirtschaft vermitteln. Weiterbildungen in diesen Bereichen sollten ebenfalls förderfähig sein.

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Dienstleistungsfreiheit: Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Architektur- und Stadtplanungsleistungen nur von denjenigen durchgeführt werden, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen?
Die Berufe Architekt/in und Stadtplaner/in sind in Deutschland landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Berufsbezeichnung ist besonders geschützt und eine Anerkennung der Berufsqualifikation ist notwendig, damit Fachkräfte aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten mit dieser Berufsbezeichnung in Deutschland arbeiten können. Eine solche Anerkennung erfolgt üblicherweise dann, wenn die Berufsausbildung/ -qualifikation gleichwertig ist und jemand entweder Berufserfahrung oder die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst hat. Auch die Teilnahme an Fortbildungen ist erforderlich. Es ist essenziell, dass dies auch so umgesetzt wird, denn in der Praxis darf sich jede*r als Architekt*in anbieten. Der Arzt darf Gebäude entwerfen, der Architekt aber keine Operationen durchführen. Wir unterstützen das Anliegen, dass die Berufsbezeichnung Architekt genauso geschützt wird, wie die von Ärzt*innen.