Wahlprüfstein Europawahl 2024

Eberhard-Schultz-Stiftung

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Was unternehmen Sie, um den strukturellen und institutionellen Rassismus in den Behörden, insbesondere Bundeswehr, Polizei, Nachrichtendiensten und Ausländerbehörden, aber auch in Bildungseinrichtungen und der Justiz wirksam zu bekämpfen?
Wir haben uns für die Einführung von Antidiskriminierungs- und Partizipationsgesetzen eingesetzt und dort, wo wir an der Regierung beteiligt waren, sie mit ausgestaltet. Wir wollen auch auf Bundesebene ein Partizipationsgesetz, um Menschen mit Rassismuserfahrung besser einzubeziehen und mehr in der Gesellschaft zu repräsentieren. Gegen Rassismus und Korpsgeist bei der Polizei sind eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle auf Bundesebene, eine Kennzeichnungspflicht, eine Überarbeitung der Ausbildung sowie Rotationsmodelle für geschlossene Einheiten nötig. Beamt*innen, denen rassistisches, sexistisches oder homofeindliches Verhalten nachgewiesen wird, müssen konsequent disziplinarisch verfolgt werden, gegebenenfalls bis zur Entlassung aus dem Dienst. Um Racial Profiling zu verhindern müssen verdachtsunabhängige Kontrollen auf der Basis von Gummiparagrafen wie im Bundespolizeigesetz gestrichen werden. Die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und der Agentur für Grundrechte müssen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Werden sie nicht umgesetzt, müssen Sanktionen folgen. Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus soll über 2025 hinaus verlängert werden. Vertreter*innen der von Rassismus bedrohten Gruppen, Expert*innen und Wissenschaftler*innen müssen einbezogen werden.
Themen: Rassismus

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Wie wollen Sie die Rechtsprechung des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umsetzen, dass rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung nicht durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gerechtfertigt sein können?
Mit Verweis auf die Meinungsfreiheit werden rassistische, sexistische, homophobe oder andere menschenverachtende Beleidigungen und Volksverhetzung nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt verfolgt. Das sehen wir mit Sorge. Gleichzeitig erleben wir zunehmend autoritäre Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit in ganz Europa, denen wir uns entgegen stellen müssen. Alle Betroffenen sollten bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung aller Maßnahmen einbezogen werden. Neben gesetzlicher Regulierung und Rechtsdurchsetzung muss flächendeckend die Erfassung von Hassrede, Beratung und Stärkung von Gegenrede gefördert werden. Bei sogenannten Sozialen Medien brauchen wir Transparenz und Regeln für die Algorithmen, damit nicht mehr bevorzugt skandalträchtige Beiträge statt sachlicher Berichte vorgeschlagen werden, um Nutzer*innen zum längerem Verbleib auf dem Plattformen zu bewegen. Deshalb setzt sich Die Linke dafür ein, gemeinwohlorientierte Plattformen zu fördern.