Wahlprüfstein Europawahl 2024
Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte & European Association of Archaeologists
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I. Was planen Sie in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf das kulturelle Erbe und die grüne Transformation und ihre Auswirkungen auf die Erhaltung des kulturellen Erbes? Erläuterung dort: https://dguf.de/wahlpruefsteine-von-eaa-und-dguf-zur-europawahl
Die Europäische Norm 17652:2022 ist ein gute Basis, um tragfähige Erhaltungs.- und/oder digitale Sicherungsstrategien durch die Bewertung und Überwachung archäologischen Artefakte und Lagerstätten zu Land, in Feuchtgebieten und unter Wasser, zu entwickeln. Je schneller der Ausbau der erneuerbarer Energien, um so mehr Kulturerbe können wir erhalten. Deutschlands zögerliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollte 2027 beendet sein, was bedeutet, dass auch Kommunen dafür genügend finanzielle Unterstützung erhalten. In unserem Wahlprogramm fordern wir eine stärkere Europäische Verantwortung über das Kulturerbe-Jahr 2018 hinaus: „Weil der Meeresspiegel steigt und extreme Wettereignisse zunehmen, wird es schwieriger, das UNESCO-Welterbe und Denkmäler zu erhalten. Wir fordern ein Programm der EU für Pflege und Erhalt, vergleichbar dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“ Für die Sichtbarkeit der Sicherung des Europäischen Kulturerbes ist es sinnvoll den Europäischen Flickenteppich aus Wissenschaftsförderung. Tourismus, Kultur, Bildung usw. zu einem Programm zusammenzuführen.
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II. Wie positioniert sich Ihre Partei in dem Interessenkonflikt zwischen dem Schutz der historischen Landschaft der EU bei Planungsprozessen? Erläuterung dort: https://dguf.de/wahlpruefsteine-von-eaa-und-dguf-zur-europawahl
Die UVP- und die SUP-Richtlinie erfüllt ihren Zweck nur unzureichend, wenn sie von regionalen und kommunale Bauvorhaben durch Aufteilungen oder Ausnahmen umgangen werden kann. Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung müssen zu allgemein gültigen Standards aller Planungsprozesse werden, auch in grenzüberschreitenden Euro-Regionen und in der Zusammenarbeit mit Drittländern, denen auch sonst Kultur- und Bildungsprogramme der EU offen stehen. Nur so können wir Natur- und Kulturlandschaften dauerhaft weiterentwickeln. Wir werden uns dafür einsetzen, dass NGOs Zugang und Mitsprache zu und in Planungsprozessen haben und Ergebnisse von Verträglichkeitsprüfungen juristisch anfechten können.Vereinfachungen von Planungsprozessen, die wir begrüßen, können nicht zu Lasten von Umwelt und Schutz des Kulturerbes gehen, denn dies provoziert letztlich Folgekosten, die wir alle tragen.
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III. Was plant Ihre Partei, um Plünderungen archäologischer Stätten und den illegalen Handel mit archäologischen Funden zu verhindern und - ggf. auch strafrechtlich - zu verfolgen? Erläuterung dort: https://dguf.de/wahlpruefsteine-von-eaa-und-dguf-zur-europawahl
Schon seit 15 Jahren gelten Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter europaweit. Die Einfuhrregelungen wurden erst vor wenigen Jahren nochmals erneuert, gelten jedoch nur für Artefakte, die älter als 250 Jahre sind. Damit soll der wachsende illegale Handel mit Kulturgut unterbunden werden. Ebenso hat sich die EU mehrmals mit illegalem Handel (und der Zerstörung) von Kulturgut in Kriegen auseinandergesetzt.
Letztlich sollte privater Handel mit archäologischen Objekten generell eingeschränkt werden, denn archäologische Objekte gehören in professionellen Hände von Restauratoren und Konservatoren und letztlich der Allgemeinheit. Dafür muss die EU-Gesetzgebung weiter harmonisiert und das Schutzniveau für die Allgemeinheit nicht nur durch erweiterte Kompetenzen von Zollbehörden erhöht werden.
Für Ausgrabungsstätten, in denen erwartbar Funde, die älter als 100 Jahre sind, sollte der Einsatz von Metalldetektoren nur unter strengsten Auflagen gelten.
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IV. Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften: Streben Sie e. Standardisierung der Archäologie - Uni-Abschlüsse an? Unterstützen Sie e. EU-weite Definition d. Berufs 'Archäologe'? Unterstützen sie hier die kulturelle Autonomie und lehnen eine Vereinheitlichung ab? Erläuterungen wie oben.
Wir denken, dass eine Standardisierung und Qualifizierung der Abschlüsse für Archäologie an den Geschichts- und Kulturwissenschaftlichen Instituten der Universitäten ebenso nötig ist, wie die Anerkennung qualifizierten Fachberufe in der präventiven Archäologie. Auf der Basis ist auch eine europaweite Anerkennung der Berufsabschlüsse bei Beibehaltung der ortsspezifischen Forschungsumfelder und Spezialisierungen in universitären Zusammenhängen, sinnvoll ist.
Die Mobilität von Lehrenden und diversen Fachkräften im archäologischen Bereich (Erasmus+) als auch von Fachkräften der Restauration, Konservierung, Museumspädagogik (Kreatives Europa und NEB) ist mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-27 verstärkt im Fokus der Europäischen Programme gekommen. Die Pandemie hat den dringenden Austausch auf doppelte Weise ins Bewusstsein gerückt, aber auch mehr Kosten für die Mobilität, die umweltverträglich sein muss, produziert. Dies müssen zukünftige Programmplanungen genauso berücksichtigen, wie die gewachsene Privatisierung in der präventiven Archäologie.
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V. Was planen Sie in Bezug auf die Nutzungsrechte von Bildern von Gegenständen, hist. Aufzeichnungen und Stätten, die sich im Besitz von öffentl. Sammlungen, Archiven und Museen befinden? Erläuterung dort: https://dguf.de/wahlpruefsteine-von-eaa-und-dguf-zur-europawahl
Mit fotografischen Reproduktionen entstand früher oft ein verschachteltes Urheberrecht. Museen sahen darin Einnahmequellen und können dies heute auch noch, z. B. für Postkarten u. ä. nutzen. Doch der Zweck der wissenschaftlichen Forschung ist etwas anderes als die Verwendung im Museumsshop. Deshalb heißt es im Art. 14 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (2018), dass „nach Ablauf der Dauer des Schutzes eines Werkes der bildenden Kunst Material, das im Zuge einer Handlung der Vervielfältigung dieses Werkes entstanden ist, weder urheberrechtlich noch durch verwandte Schutzrechte geschützt ist, es sei denn, dieses Material stellt eine eigene geistige Schöpfung dar“.
Sinn und Zweck der EU-Urheberrechts-Richtlinie (2018) war es, die Ausnahmen vom Urheberrecht europäisch zu harmonisieren (Bildung, Wissenschaft/Datenbanken, UGC, Kulturerbe). Trotzdem muss die Kommission verpflichtet werden, die gesetzlich verankerten Stake Holder Dialoge und Evaluationen der Richtlinie im Bereich Kulturerbe erfolgversprechender in Angriff zu nehmen. Wir könnten uns ein System europäischer Registrierung aller freien Lizenzen vorstellen, da bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) ohnehin schon das Online-Portal frei gemeinnütziger Werke jüngeren Datums entstehen sollte. Mit EUIPO und Europeana gibt es geeignete Institutionen, die eine Schlüsselstellung in der Zugänglichmachung für die Forschung einnehmen können. Dafür benötigen sie jedoch weitere Budgetmittel.
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