Wahlprüfstein Europawahl 2024

Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)

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E-Zigaretten sind laut der britischen Gesundheitsbehörde PHE um 95 % weniger schädlich als Tabak. Das Krebsrisiko beträgt beim Dampfen unter 0,5 % im Vergleich zum Rauchen. Wie wollen Sie den Harm Reduction-Ansatz (Schadensreduzierung) bei der Regulierung von E-Zigaretten und Tabak berücksichtigen?
Wir setzen uns dafür ein, dass die Besteuerung von Tabakwaren und E-Zigaretten abgestuft nach dem gesundheitslichen Risiko der jeweiligen Produkte erfolgt. Insofern E-Zigaretten nach aktuellem Wissensstand weniger schädlich sind, fordern wir eine niedrigere Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten. Gleichzeitig plädieren wir für einen weitreichenden Ausbau des Jugend- und Nichtraucherschutzes. Wir setzen uns ein für ein öffentliches Werbe- und Sponsoringverbot für nikotinhaltige Produkte aller Art.

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In der kommenden EU-Legislaturperiode steht die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie an. Wie soll Ihrer Meinung nach die Besteuerung für E-Zigaretten-Liquids (im Vergleich zum schädlicheren Tabak) ausfallen?
Als Linke setzen wir uns dafür ein, dass auf EU-Ebene klargestellt wird, dass die Besteuerung in den Mitgliedsstaaten dem Ausmaß des zu erwartenden gesundheitlichen Schadens zu folgen hat. Wir fordern deshalb die Besteuerungen von E-Zigaretten EU-weit anzugleichen und sie so zu gestalten, dass Konsument*innen, wenn sie sich für eine weniger schädliche Alternative entscheiden, nicht noch obendrauf zahlen. Beendet werden muss zudem die derzeitige steuerliche Bevorzugung von Einweg-E-Zigaretten gegenüber wiederverwendbaren, aufladbaren und wieder auffüllbaren Produkten, da dies ökologisch widersinnig und umweltschädlich ist.